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So prüfen wir Fakten: Quellen, Stand der Beträge und Korrekturen
Wie stehtmirzu.com Beträge, Fristen und Paragrafen prüft: nur amtliche Quellen, jeder Betrag mit Jahr, geplante Gesetze getrennt vom geltenden Recht.
Jeder Betrag, jede Frist und jeder Paragraf auf stehtmirzu.com stammt aus einer amtlichen Quelle und nennt das Jahr, für das er gilt. Geplante Gesetze trennen wir sichtbar vom geltenden Recht. Diese Seite erklärt, wie wir dabei vorgehen und was Sie tun können, wenn Ihnen ein Fehler auffällt.
Welche Quellen wir nutzen
Wir stützen jede Aussage auf die Quelle, die rechtlich zählt. Das sind zuerst die Gesetze selbst, etwa das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Pflegeversicherung.
Danach kommen die Stellen, die das Gesetz anwenden:
- Bundesgesetzblatt und Gesetze im Internet für den Wortlaut der Gesetze
- Drucksachen von Bundestag und Bundesrat für geplante Gesetze
- Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und der Pflegekassen
- Deutsche Rentenversicherung, Medizinischer Dienst und Ministerien von Bund und Ländern
- Urteile von Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht
- Formulare und Merkblätter der Kassen
Andere Ratgeber lesen wir, um zu sehen, welche Fragen Leser stellen. Als Beleg für eine Zahl nutzen wir sie nie. Jede Seite listet ihre Quellen am Ende unter "Quellen und Stand".
Wie eine Zahl auf die Seite kommt
Eine Zahl erscheint erst auf stehtmirzu.com, wenn sie in unserer Wissensbasis steht und dort mit ihrer Quelle geprüft ist. Die Wissensbasis ist unsere interne Sammlung aller Beträge, Fristen und Regeln mit Gültigkeitsjahr, Paragraf und Fundstelle.
Jeder Eintrag wird zweimal geprüft. Zuerst sucht die Recherche die Zahl in der amtlichen Quelle. Dann versucht eine zweite, unabhängige Prüfung, die Zahl zu widerlegen. Nur was beide Schritte übersteht, gilt als geprüft.
Was sich nicht sicher belegen lässt, steht auf einer eigenen Liste offener Prüfpunkte. Solche Punkte schreiben wir nie als Tatsache. Wir lassen sie weg oder nennen die Quelle ausdrücklich, zum Beispiel "nach Angaben der Kasse".
Wie ein Artikel geprüft wird
Jeder Artikel durchläuft vor der Veröffentlichung drei getrennte Prüfungen.
- Faktenprüfung: Jede Zahl, jedes Datum und jeder Paragraf wird mit der Wissensbasis abgeglichen.
- Verständlichkeit: Der Text wird aus Sicht einer älteren Leserin ohne Vorwissen gelesen. Lange Sätze, unerklärte Fachwörter und versteckte Antworten werden umgeschrieben.
- Nutzen: Der Text wird mit den Seiten verglichen, die bei Google oben stehen. Er soll mehr bieten, etwa Rechenbeispiele, Fristen mit Folgen oder typische Fehler im Formular.
Erst danach wird der Artikel überarbeitet und veröffentlicht. Oben auf jeder Seite steht das Datum der letzten Prüfung.
Jeder Betrag mit Jahr
Beträge ändern sich oft zum 1. Januar und bei Renten zum 1. Juli. Deshalb nennt jeder Betrag auf unseren Seiten das Jahr, für das er gilt, zum Beispiel "2026: 131 Euro im Monat".
Ältere Beträge nennen wir nur, wenn sie für Nachzahlungen oder alte Bescheide wichtig sind. Dann steht der Zeitraum dabei.
Geplant ist nicht beschlossen
Ein Gesetzentwurf ist noch kein Gesetz. Wir nutzen deshalb feste Wörter für den Stand eines Gesetzes:
| Wort auf unseren Seiten | Bedeutung |
|---|---|
| in Kraft | gilt heute |
| beschlossen | im Bundesgesetzblatt verkündet, gilt ab dem genannten Datum |
| verabschiedet, noch nicht verkündet | Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, das Gesetz ist noch nicht verkündet |
| vom Bundestag beschlossen, Bundesrat steht aus | der Bundesrat hat noch nicht entschieden |
| geplant | Entwurf der Bundesregierung, kann sich noch ändern |
| Referentenentwurf | erster Entwurf eines Ministeriums |
Geplante Werte stehen nur in einem eigenen Kasten "Was sich 2027 ändern soll" oder in einem eigenen Abschnitt zur Reform. Im übrigen Text steht immer das Recht, das heute gilt.
Wann wir Seiten aktualisieren
Wir prüfen jede Seite zu festen Terminen neu: zum Jahreswechsel, zum 1. Juli bei Renten und an den Tagen, an denen Bundestag oder Bundesrat über ein Gesetz entscheiden. Kommt ein neues Gesetz oder ein wichtiges Urteil, ändern wir die betroffenen Seiten sofort.
Wenn wir eine Aussage korrigieren, ändern wir auch das Datum der Prüfung oben auf der Seite.
Was wir nicht tun
Wir beraten nicht im Einzelfall. Ob Ihnen eine Leistung zusteht, entscheidet die zuständige Stelle, etwa die Pflegekasse, die Rentenversicherung oder das Sozialamt. Deshalb schreiben wir bei Ihrem persönlichen Fall "kann" oder "in der Regel".
Wir erfinden keine Erfahrungsberichte und keine Experten. Rechenbeispiele mit Namen sind als "Rechenbeispiel" gekennzeichnet. Eine Zeile "Geprüft von" gibt es nur, wenn eine fachlich ausgebildete Person die Seite wirklich geprüft hat.
Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns an [email protected]. Nennen Sie bitte die Seite und die Stelle. Wir prüfen jeden Hinweis gegen die amtliche Quelle und korrigieren den Fehler.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.