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Pflegende Angehörige 2026: 14 Ansprüche auf Geld, Rente, Freistellung und Entlastung

Kein Gehalt, aber 14 Ansprüche: Pflegegeld, Rentenbeiträge bis 735,63 Euro im Monat, Freistellung und Entlastung. Alle Beträge 2026 und Fristen bis 31.12.2026.

Von Redaktion Faktengeprüft
  • Geprüft am
  • 52 Quellen
  • 25 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegenden Angehörigen steht kein Gehalt zu, aber 2026 haben sie 14 Ansprüche: Geld, Rente, Versicherung, Freistellung, Steuervorteile und Entlastung.
  • Pflegende Angehörige haben 2026 zehn eigene Ansprüche, dazu drei Ansprüche des Gepflegten, die sie entlasten, und die Beratung für beide.
  • Welche Ansprüche zuerst zählen, hängt von drei Fragen ab: Arbeiten Sie, wie viele Stunden pflegen Sie, und gibt es schon einen Pflegegrad?
  • Pflegende Angehörige bekommen 2026 kein Geld direkt vom Staat, sondern über das Pflegegeld ihres Angehörigen.
  • Pflegende Angehörige sind 2026 renten-, unfall- und oft auch arbeitslosenversichert, wenn sie ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen.
  • Berufstätige pflegende Angehörige können bis zu 10 Arbeitstage im Akutfall, bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit nehmen.
  • Die Pflegekasse Ihres Angehörigen zahlt 2026 für Vertretung, Tagespflege und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Pause machen können.
  • Für die Pflege der Eltern zahlen die Pflegekasse und die Eltern selbst.

Pflegende Angehörige bekommen 2026 kein Gehalt, haben aber 14 Ansprüche auf Geld, Rente, Freistellung und Entlastung. Geld kommt über das Pflegegeld Ihres Angehörigen: ab Pflegegrad 2 sind das 347 bis 990 Euro im Monat (2026). Pflegen Sie ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche und arbeiten höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse in der Regel Rentenbeiträge. Das sind 2026 bis 735,63 Euro im Monat. Im Beruf können Sie freinehmen, und ab Pflegegrad 2 kann die Kasse eine Vertretung für Ihren Urlaub zahlen. Drei Fristen enden am 31.12.2026. Die Bundesregierung plant Änderungen für 2027. Beschlossen ist das nicht (Stand 16.10.2026). Bis ein Gesetz kommt, gilt alles auf dieser Seite.

Was steht pflegenden Angehörigen zu?

Pflegenden Angehörigen steht kein Gehalt zu, aber 2026 haben sie 14 Ansprüche: Geld, Rente, Versicherung, Freistellung, Steuervorteile und Entlastung. Manche suchen nach einer „Entschädigung“, „Vergütung“ oder einem „Pflegegehalt“. Eine feste Bezahlung vom Staat gibt es nicht.

Im Gesetz heißen pflegende Angehörige Pflegepersonen. Pflegepersonen sind Menschen, die einen Pflegebedürftigen „nicht erwerbsmäßig“ in „seiner häuslichen Umgebung pflegen“ (§ 19 Satz 1 SGB XI). Einfach gesagt: Pflegeperson ist, wer Mutter, Vater oder Partner zu Hause pflegt, ohne dafür angestellt zu sein. Auch Nachbarn oder Freunde können Pflegeperson sein.

Die meisten Ansprüche hängen am Pflegegrad Ihres Angehörigen. Der Pflegegrad ist die Stufe der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5; früher hieß sie Pflegestufe. Die meisten Geldleistungen beginnen bei Pflegegrad 2. Zahlen muss meist die Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse Ihres Angehörigen. Ist er privat versichert, zahlt seine private Pflegeversicherung.

Die 14 Ansprüche sind von drei Arten. Zehn sind eigene Ansprüche der Pflegeperson, etwa Rentenbeiträge, Freistellung, Darlehen, Steuer und Kur. Drei sind Ansprüche des Gepflegten, die Sie entlasten: Pflegegeld, Vertretung sowie Entlastungsbetrag mit Tagespflege. Der vierzehnte, Beratung und Pflegekurse, steht beiden zu. Die Ansprüche des Gepflegten beantragt Ihr Angehöriger selbst oder Sie mit seiner Vollmacht.

Alle Leistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen stehen auf der Startseite. Doch welche Fristen laufen schon in diesem Jahr ab?

Bis 31.12.2026 erledigen

Drei Fristen enden am 31.12.2026. Ein vierter Punkt lohnt sich ebenfalls noch 2026.

  1. Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen. Verhinderungspflege ist Geld der Pflegekasse für eine Vertretung, wenn Sie ausfallen. Die Belege aus 2025 müssen bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse sein (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Reichen Sie sie sicher bis dahin ein; danach lehnen die Pflegekassen die Erstattung ab.
  2. Rentenbeiträge für 2022 sichern. Pflegen Sie schon seit Jahren ohne Rentenbeiträge? Dann fordern Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen den Fragebogen für Pflegepersonen an und schicken ihn ausgefüllt zurück. Beiträge für 2022 verjähren am 31.12.2026 (§ 25 SGB IV). Verjährt heißt: Danach zahlt die Kasse sie nicht mehr nach.
  3. Pflege-Pauschbetrag für 2022 nachholen. Das ist ein fester Betrag, den das Finanzamt ohne Belege vom Einkommen abzieht. Wer für 2022 keine Steuererklärung abgeben musste, kann sie freiwillig noch bis 31.12.2026 einreichen. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihnen für 2022 Lohnsteuer abgezogen wurde.
  4. Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Das ist Geld für Hilfe im Alltag: 131 Euro im Monat (2026). Nach dem heutigen Gesetz lassen sich Reste bis 30.06.2027 nutzen. Der Gesetzentwurf für die Pflegereform 2027 regelt aber nicht ausdrücklich, was mit Resten aus 2026 geschieht (Stand 16.10.2026). Nutzen Sie Reste darum möglichst noch 2026.

Wie Sie die Verhinderungspflege abrechnen, erklärt eine eigene Seite Schritt für Schritt.

Alle 14 Ansprüche 2026 auf einen Blick

Pflegende Angehörige haben 2026 zehn eigene Ansprüche, dazu drei Ansprüche des Gepflegten, die sie entlasten, und die Beratung für beide. Die Tabelle zeigt jeden Anspruch mit Höhe 2026, wer zahlt und ob Sie einen Antrag brauchen.

Leistungen für pflegende Angehörige 2026: 14 Ansprüche

# Anspruch Wem steht es zu? Höhe 2026 Wer zahlt Antrag nötig? Seite
1 Pflegegeld (weitergegeben) Gepflegter, ab Pflegegrad 2 347 bis 990 € im Monat Pflegekasse ja, Pflegegrad-Antrag Pflegegeld
2 Rentenbeiträge Pflegeperson, ab 10 Stunden Pflege pro Woche 139,04 bis 735,63 € im Monat Pflegekasse kein Antrag, aber Fragebogen Rentenpunkte
3 Unfallversicherung Pflegeperson Sie zahlen keinen Beitrag Unfallkasse nein Unfallversicherung
4 Arbeitslosenversicherung Pflegeperson, wenn vorher versichert Beitrag 51,42 € im Monat Pflegekasse kein Antrag, aber Fragebogen Pflegeperson
5 10 Tage frei mit Pflegeunterstützungsgeld Beschäftigte (nicht Beamte, nicht Selbständige) 90 % des Nettos, höchstens 135,63 € je Arbeitstag Pflegekasse des Gepflegten ja, sofort Pflegeunterstützungsgeld
6 Pflegezeit Beschäftigte, Betrieb mit über 15 Beschäftigten bis 6 Monate frei, ohne Lohn Arbeitgeber gewährt Ankündigung 10 Arbeitstage Pflegezeit
7 Familienpflegezeit Beschäftigte, Betrieb mit über 25 Beschäftigten bis 24 Monate Teilzeit, mindestens 15 Stunden Arbeitgeber gewährt Ankündigung 8 Wochen Familienpflegezeit
8 Zinsloses Darlehen Beschäftigte in Pflege- oder Familienpflegezeit Hälfte des fehlenden Nettos (Pflegezeit gedeckelt), mindestens 50 € im Monat BAFzA (Bundesamt) ja, binnen 3 Monaten Darlehen
9 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeperson in voller Pflegezeit bis rund 278 € im Monat Pflegekasse des Gepflegten ja Pflegezeit
10 Pflege-Pauschbetrag Pflegeperson ohne Einnahmen für die Pflege 600 / 1.100 / 1.800 € im Jahr Finanzamt in der Steuererklärung Pflege-Pauschbetrag
11 Kur und Reha, Angehöriger kann mit Pflegeperson Zuzahlung 10 € je Tag Krankenkasse, bei Berufstätigen ggf. Rentenversicherung ja Kur und Reha
12 Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Gepflegter, ab Pflegegrad 2 bis 3.539 € im Jahr Pflegekasse Abrechnung mit Belegen Verhinderungspflege
13 Entlastungsbetrag und Tagespflege Gepflegter; Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, Tagespflege ab 2 131 € im Monat; Tagespflege 721 bis 2.085 € im Monat Pflegekasse Rechnung einreichen Entlastungsbetrag
14 Pflegeberatung und Pflegekurse Gepflegter und Pflegeperson kostenlos Pflegekasse formlos Pflegeberatung

Stand 2026. Zeilen 2 bis 4: Pflegegrad 2 bis 5, mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen; Rentenbeiträge (Zeile 2) nur bei höchstens 30 Stunden eigener Arbeit. Zeilen 1, 12, 13: Ansprüche des Gepflegten, die Sie entlasten.

Zwei Schwellen trennen fast alles: Pflegegrad 2 und 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage. Bei Pflegegrad 1 bleiben vor allem Entlastungsbetrag, Pflegekurse, Beratung und die Freistellungen vom Job.

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Welche Hilfe passt zu Ihrer Lage?

Welche Ansprüche zuerst zählen, hängt von drei Fragen ab: Arbeiten Sie, wie viele Stunden pflegen Sie, und gibt es schon einen Pflegegrad? Suchen Sie in der linken Spalte die Lage, die zu Ihnen passt.

Ihre Lage Was zuerst zählen könnte Mehr dazu
Ihr Vater wird plötzlich pflegebedürftig, Sie sind berufstätig 10 Arbeitstage frei mit Pflegeunterstützungsgeld; Pflegegrad beantragen Plötzlich Pflegefall: Die Checkliste
Ihr Angehöriger hat noch keinen Pflegegrad Pflegegrad beantragen, Bescheid binnen 25 Arbeitstagen; Pflegekurse und Beratung gehen schon vorher Pflegegrad beantragen
Sie pflegen mindestens 10 Stunden und arbeiten höchstens 30 in der Regel Rentenbeiträge, Unfall- und oft Arbeitslosenversicherung Rentenpunkte: Was die Pflegekasse 2026 einzahlt
Sie wollen länger pflegen und weiterarbeiten Familienpflegezeit (Betrieb mit über 25 Beschäftigten), Darlehen; Rentenbeiträge können dazukommen (bei höchstens 30 Stunden Arbeit) Pflegezeit und Familienpflegezeit
Sie sind Rentnerin und pflegen Ihren Partner eine Teilrente (etwa 99,99 Prozent) könnte 2026 Rentenpunkte sichern; Pflege-Pauschbetrag Teilrente für pflegende Rentner
Sie brauchen Urlaub oder fallen aus Verhinderungspflege bis 3.539 € im Jahr (2026); Rentenbeiträge laufen im Urlaub weiter Verhinderungspflege
Sie können nicht mehr Pflegetelefon, Pflegeberatung, Kur mit Mitnahme Hilfen bei Überlastung
Sie pflegen mit Geschwistern Stunden beim Gutachter übereinstimmend angeben; Pauschbetrag wird geteilt Rentenpunkte: Was die Pflegekasse 2026 einzahlt
Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag 131 € im Monat (2026); keine Rentenpunkte Was steht Angehörigen bei Pflegegrad 1 zu?
Ein Heimplatz wird nötig Kinder zahlen in der Regel erst ab einem Gesamteinkommen über 100.000 € im Jahr (2026) Elternunterhalt

Rentenpunkte, Freistellung und Vertretung schließen sich nicht aus: Passen mehrere Zeilen, gilt alles nebeneinander.

Geld: Was pflegende Angehörige 2026 bekommen

Pflegende Angehörige bekommen 2026 kein Geld direkt vom Staat, sondern über das Pflegegeld ihres Angehörigen. Ab Pflegegrad 2 sind das 347 bis 990 Euro im Monat. Das Pflegegeld gehört dem Gepflegten (§ 37 SGB XI). Er darf es frei verwenden und an Sie weitergeben.

Das Pflegegeld beträgt 2026 je Pflegegrad die folgenden Beträge im Monat.

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Einen Lohnersatz für pflegende Angehörige, oft „Familienpflegegeld“ genannt, gibt es ebenfalls nicht. Die Bundesregierung prüft die Idee nur; beschlossen ist nichts (Bundestag-Drucksache 21/2702, Stand 16.10.2026).

Pflegegeld weitergeben: steuerfrei, aber mit einem Haken

Weitergegebenes Pflegegeld müssen Sie in der Regel nicht versteuern, verlieren damit aber meist den Pflege-Pauschbetrag. Einnahmen für die Pflege bleiben bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).

Das gilt für Angehörige und für Menschen, die aus „sittlicher Pflicht“ pflegen. Sittliche Pflicht heißt: eine enge persönliche Bindung, etwa zu einer langjährigen Nachbarin. Einfach gesagt: Für die Familie ist weitergegebenes Pflegegeld steuerfrei. Bei Nachbarn entscheiden die Finanzämter uneinheitlich.

Der Haken ist der Pflege-Pauschbetrag. Ihn gibt es nur, wenn die Pflegeperson „dafür keine Einnahmen im Kalenderjahr erhält“ (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG). Einfach gesagt: Wer für die Pflege Geld bekommt, verliert den Pauschbetrag in der Regel, egal wie wenig es ist.

Eine Ausnahme nennt der Bundesfinanzhof, das höchste Steuergericht (BFH, III R 42/00). Sie verwalten das Pflegegeld nur für den Gepflegten und können belegen, dass es für ihn ausgegeben wurde. Dann können Sie den Pauschbetrag behalten. Die Rentenbeiträge der Pflegekasse zählen nicht als Einnahme (R 33b Abs. 7 EStR).

Wie Ihr Angehöriger das Pflegegeld 2026 beantragt, steht auf einer eigenen Seite. Wann Pflegegeld steuerpflichtig ist oder als Einkommen zählt, etwa beim Wohngeld, erklärt die Seite zur Anrechnung.

Gibt es einen Bonus oder eine Einmalzahlung für pflegende Angehörige?

Nein, einen bundesweiten Bonus oder eine Einmalzahlung für pflegende Angehörige gibt es 2026 nicht. Wer nach einem „Bonus“ fragt, meint meist eines von drei Dingen: weitergegebenes Pflegegeld, Rentenpunkte oder den Pflege-Pauschbetrag.

Als allgemeine Pflegeleistung zahlt nur Bayern ein Landespflegegeld: 500 Euro im Jahr (2026) ab Pflegegrad 2 (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG). Das Geld bekommt der Pflegebedürftige, nicht die Pflegeperson. Bis zum Pflegegeldjahr 2025 waren es 1.000 Euro. Kein anderes Land zahlt eine solche allgemeine Pflegeleistung.

Wann gibt es mehr Geld für pflegende Angehörige? Mehr Pflegegeld gibt es mit einem höheren Pflegegrad. Dafür beantragt Ihr Angehöriger bei der Pflegekasse eine neue Einstufung (Höherstufung). Nach dem heutigen Gesetz bleiben die Beträge 2027 gleich und steigen erst am 01.01.2028 (§ 30 SGB XI). Was die Bundesregierung plant, steht im Kasten weiter unten.

Antrag und Frist zum Landespflegegeld Bayern 2026 stehen auf einer eigenen Seite.

Pflege-Pauschbetrag: 600 bis 1.800 Euro weniger zu versteuern

Wer einen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann 2026 je nach Pflegegrad 600, 1.100 oder 1.800 Euro Pflege-Pauschbetrag vom Einkommen abziehen. Unentgeltlich heißt: ohne Bezahlung. Die Tabelle zeigt die Beträge je Pflegegrad (§ 33b Abs. 6 EStG).

Pflegegrad Pflege-Pauschbetrag 2026 im Jahr
1 kein Pauschbetrag
2 600 €
3 1.100 €
4 oder 5 1.800 €

Für den Pauschbetrag müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen.

  • Keine Einnahmen für die Pflege (siehe oben)
  • Pflege in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Gepflegten
  • Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person in Ihrer Steuererklärung (§ 33b Abs. 6 Satz 8 EStG)

Pflegen mehrere Personen, wird der Pauschbetrag zu gleichen Teilen geteilt (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG). Bei Pflegegrad 3 und zwei Geschwistern kann jedes 550 Euro (2026) abziehen.

Alles zum Pflege-Pauschbetrag 2026 mit dem Eintrag in der Steuererklärung steht auf einer eigenen Seite.

Rente und Versicherung: Wie Pflegende abgesichert sind

Pflegende Angehörige sind 2026 renten-, unfall- und oft auch arbeitslosenversichert, wenn sie ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Pflegekasse allein (§ 44 SGB XI). Die Unfallversicherung ist beitragsfrei. Sie selbst zahlen nichts.

Knapp 7 Millionen Menschen pflegten 2023 an Werktagen. Rentenversichert als Pflegeperson waren Ende 2023 nur 1.094.999 (Bundestag-Drucksachen 21/2702 und 21/4372). Wer 10 Stunden pflegt, sollte prüfen, ob die Pflegekasse für ihn einzahlt.

Für die Rentenbeiträge gelten drei Voraussetzungen.

  • Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 2 bis 5.
  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, regelmäßig an mindestens zwei Tagen (§ 19 Satz 2 SGB XI).
  • Im Beruf arbeiten Sie höchstens 30 Stunden pro Woche (§ 3 SGB VI).

Für die Unfallversicherung genügen die ersten beiden Punkte.

Rentenpunkte: Was die Pflegekasse 2026 einzahlt

Die Pflegekasse zahlt 2026 für Pflegepersonen 139,04 bis 735,63 Euro Rentenbeitrag im Monat. Ein Jahr Pflege bringt später 7,34 bis 38,85 Euro mehr Rente im Monat. Die kleinsten Werte gelten, wenn ein Pflegedienst die ganze Pflege übernimmt. Ein Rentenpunkt, im Gesetz Entgeltpunkt, ist die Einheit, in der die Rentenversicherung Ihre Rente berechnet.

Die Tabelle zeigt die Werte, wenn Ihr Angehöriger nur Pflegegeld bekommt.

Rentenbeiträge der Pflegekasse 2026 bei reinem Pflegegeld

Pflegegrad Beitrag der Pflegekasse im Monat Mehr Rente im Monat je Jahr Pflege
2 198,62 € 10,49 €
3 316,32 € 16,71 €
4 514,94 € 27,20 €
5 735,63 € 38,85 €

Stand 2026 (Bezugsgröße 3.955 €, Beitragssatz 18,6 %, Rentenwert 42,52 € ab 01.07.2026). Mit Pflegedienst sind es 85 % (Pflegegeld und Pflegedienst gemischt) oder 70 % (nur Pflegedienst) davon.

Rechenbeispiel

Frau K., 58, pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3. Die Mutter bekommt nur Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt 316,32 Euro im Monat in Frau K.s Rente, im Jahr 3.795,84 Euro (2026). Ein Jahr Pflege bringt 16,71 Euro mehr Rente im Monat, also 200,52 Euro im Jahr. Bei 20 Jahren Rentenbezug sind das rund 4.010 Euro, ohne künftige Rentenerhöhungen (eigene Rechnung).

Ein einziger Einsatz eines Pflegedienstes kann den Beitrag senken. Kommt in einem Monat einmal ein Pflegedienst, zählt der ganze Monat als Kombinationsleistung. Kombinationsleistung heißt: Pflegegeld und Pflegedienst gemischt. Der Pflegedienst ist eine Sachleistung, die Kasse bezahlt ihn also direkt.

Bei Pflegegrad 3 bringt ein Jahr dann 14,20 statt 16,71 Euro Rente im Monat. Nach fünf solchen Jahren sind das 12,55 Euro weniger Monatsrente (Werte 2026). Die Regel steht im Rundschreiben der Rentenversicherung vom 03.06.2026 (eigene Rechnung).

Pflegen Geschwister gemeinsam, teilt die Kasse den Beitrag nach Stunden (§ 44 Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Ohne übereinstimmende Angaben teilt sie zu gleichen Teilen.

Rechenbeispiel

Die Mutter hat Pflegegrad 4 und bekommt nur Pflegegeld. Tochter und Sohn pflegen zusammen 35 Stunden pro Woche, die Tochter 21 davon. Ein Pflegejahr bringt 2026 zusammen 27,20 Euro Monatsrente. Stimmen die Angaben beim Gutachter überein, bekommt die Tochter 21 von 35 Teilen: 16,32 Euro. Weichen sie ab, teilt die Kasse halb und halb: 13,60 Euro. Die Tochter verliert dann 2,72 Euro Monatsrente je Pflegejahr (Werte 2026).

Einen Antrag gibt es nicht. Sie füllen den „Fragebogen für Pflegepersonen“ der Pflegekasse Ihres Angehörigen aus. Ohne Fragebogen zahlt die Kasse nicht. Vergessene Jahre lassen sich vier Jahre lang nachholen, gezählt ab dem Ende des Jahres (§ 25 SGB IV). Für 2022 geht das noch bis 31.12.2026.

Steht im Gutachten weniger als 10 Stunden Pflege, klären Sie das mit der Pflegekasse. Ein Pflegetagebuch hilft, Ihre Stunden zu belegen.

Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in der Reha, laufen die Rentenbeiträge die ersten 8 Wochen weiter (seit 01.01.2026, § 34 Abs. 3 SGB XI). Die Versicherung endet am Todestag, beim Umzug ins Heim und bei Herabstufung auf Pflegegrad 1. Sie endet auch, wenn die Kasse das Pflegegeld entzieht; eine Kürzung beendet sie nicht.

Bekommt Ihr Angehöriger nur Pflegegeld, muss er sich ab Pflegegrad 2 jedes halbe Jahr zu Hause beraten lassen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das seit 01.01.2026 auch jedes Vierteljahr möglich. Fehlt der Nachweis, muss die Kasse das Pflegegeld angemessen kürzen (§ 37 Abs. 6 SGB XI); in der Praxis meist um 50 Prozent. Im Wiederholungsfall entzieht sie es, und dann enden auch Ihre Rentenbeiträge.

Die ganze Tabelle mit Kombinations- und Sachleistung und den Weg über den Fragebogen zeigt die Seite Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen

Beim Pflegen und auf dem Weg dorthin sind Pflegepersonen 2026 beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse, nicht die Krankenkasse (§ 2 Abs. 1 Nr. 17, § 129 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII). Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht. Was die Unfallversicherung für pflegende Angehörige nach einem Unfall zahlt, steht auf der eigenen Seite.

Versichert sind Pflege und Hilfe im Haushalt, nicht die Begleitung in der Freizeit. Gehen Sie nach einem Unfall zum Durchgangsarzt und sagen Sie „Unfall bei der häuslichen Pflege“. Ein Durchgangsarzt ist ein von der Unfallversicherung zugelassener Arzt. Dann fallen keine Zuzahlungen an.

Arbeitslosenversichert sind Sie, wenn Sie direkt vor der Pflege in einem Job mit Arbeitslosenversicherung gearbeitet oder Arbeitslosengeld bezogen haben (§ 26 Abs. 2b SGB III). Die Pflegekasse zahlt dafür 51,42 Euro Beitrag im Monat (2026). Sind Sie daneben über einen Job arbeitslosenversichert, geht dieser vor. Sind Sie selbst krank und können nicht pflegen, endet Ihr Schutz als Pflegeperson für diese Zeit.

Ein Register zum „Eintragen“ gibt es nicht. Wer als Pflegeperson zählt und wie die Pflegekasse davon erfährt, steht auf der Seite Pflegeperson: Voraussetzungen, Eintragung und Schutz.

Rentner als Pflegeperson: Was die Teilrente 2026 bringt

Wer eine volle Altersrente bezieht und die Regelaltersgrenze erreicht hat, bekommt 2026 keine Rentenbeiträge für die Pflege mehr, mit Teilrente aber schon. Die Regelaltersgrenze ist das reguläre Rentenalter, je nach Jahrgang zwischen 65 Jahren und einigen Monaten und 67 Jahren; ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre. Wer schon vorher eine Vollrente bezieht, bekommt Beiträge bis zum Ende des Monats, in dem er die Grenze erreicht.

Eine Teilrente ist eine Altersrente, die Sie nur zum Teil beziehen: zwischen 10 und 99,99 Prozent (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Mit Teilrente bleiben Sie als Pflegeperson rentenversichert (Bayerisches Landessozialgericht, 14.09.2021, L 6 R 199/19). Die zusätzlichen Rentenpunkte schreibt die Rentenversicherung jedes Jahr zum 1. Juli gut.

Rechenbeispiel

Frau M., 70, bezieht 1.200 Euro Vollrente. Sie pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4, der nur Pflegegeld bekommt. Mit einer Teilrente von 99,99 Prozent sinkt ihre Rente um 0,12 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt 514,94 Euro Rentenbeitrag im Monat (2026). Ein Pflegejahr bringt 27,20 Euro mehr Rente im Monat (Recht 2026).

Eine Teilrente kann sich auf eine Betriebsrente oder eine Zusatzversorgung auswirken. Fragen Sie deshalb vorher bei der Rentenversicherung und bei der Stelle nach, die Ihre Betriebsrente zahlt.

Die Bundesregierung plant, diesen Weg für Altersrentner zu beenden. Eine Übergangsregel für laufende Fälle haben wir im Entwurf nicht gefunden (Stand 16.10.2026). Mehr steht im Kasten „Was sich 2027 ändern soll“ weiter unten.

Wie die Teilrente für pflegende Rentner beantragt wird und was sie beim Hinzuverdienst bedeutet, erklärt die eigene Seite.

Pflege und Beruf: Freistellung, Lohnersatz und Darlehen

Berufstätige pflegende Angehörige können bis zu 10 Arbeitstage im Akutfall, bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit nehmen. Akutfall heißt: Die Pflege wird plötzlich nötig. Freistellung heißt: Sie bleiben angestellt, arbeiten aber nicht oder weniger. Lohnersatz gibt es nur für die 10 Tage, sonst ein zinsloses Darlehen.

Können Sie arbeiten, wenn Ihr Angehöriger Pflegegrad 3 hat? Ja, Arbeit und Pflege schließen sich nicht aus. Für Rentenbeiträge aus der Pflege dürfen Sie aber höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wer auf 30 Stunden reduziert, kann die Pflege-Rentenbeiträge zusätzlich zu den eigenen bekommen (ab Pflegegrad 2 und 10 Stunden Pflege an 2 Tagen).

Die Tabelle vergleicht die drei Freistellungen und die Begleitung in der letzten Lebensphase. Textform heißt: schriftlich, eine E-Mail genügt.

10 Tage Akutfall Pflegezeit Familienpflegezeit Letzte Lebensphase
Dauer bis 10 Arbeitstage bis 6 Monate bis 24 Monate bis 3 Monate
Umfang ganz frei ganz oder teilweise Teilzeit, mindestens 15 Stunden pro Woche ganz oder teilweise
Betriebsgröße jeder Betrieb über 15 Beschäftigte über 25 (ohne Azubis) über 15 Beschäftigte
Ankündigung sofort 10 Arbeitstage, Textform 8 Wochen, Textform 10 Arbeitstage, Textform
Geld Pflegeunterstützungsgeld, höchstens 135,63 € je Tag (2026) Darlehen Darlehen Darlehen
Pflegegrad nötig? nein, voraussichtlich genügt ja ja nein, ärztliches Zeugnis
Gesetz § 2 PflegeZG, § 44a SGB XI § 3 PflegeZG § 2 FPfZG § 3 Abs. 6 PflegeZG

Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen höchstens 24 Monate je Angehörigem.

Plötzlich Pflegefall: 10 Tage frei mit Pflegeunterstützungsgeld

Beschäftigte dürfen bis zu 10 Arbeitstage zu Hause bleiben, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird. Das gilt in jedem Betrieb (§ 2 PflegeZG). Nahe Angehörige sind hier etwa Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Partner, Geschwister, Kinder, Enkel und Schwiegerkinder (§ 7 PflegeZG). Tante, Onkel, Nichte oder Freunde zählen nicht.

Den Lohnersatz zahlt die Pflegekasse des Angehörigen als Pflegeunterstützungsgeld. Es beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, 2026 höchstens 135,63 Euro je Arbeitstag (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Für 10 Tage sind das 2026 höchstens 1.356,30 Euro brutto. Davon gehen noch Ihre eigenen Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen ab.

Selbständige, Beamte und Menschen ohne Job, die Leistungen beziehen, bekommen kein Pflegeunterstützungsgeld. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben die 10 Tage auch; für Beamte gelten eigene Regeln.

Ein Pflegegrad muss noch nicht feststehen. Es genügt, dass Pflegebedürftigkeit voraussichtlich vorliegt (§ 7 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG). Nutzen Sie die 10 Tage, um den Pflegegrad zu beantragen. Dann kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ins Haus. Melden Sie beim Arbeitgeber zusätzlich Pflegezeit an, muss die Begutachtung binnen 10 Arbeitstagen stattfinden (§ 18a SGB XI).

Die Pflegekassen zahlen laut ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 02.04.2026 in drei Fällen nicht.

  • Akuter Infekt des Angehörigen
  • Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson
  • Zweiter Antrag ohne neues Akutereignis: Die Kassen sehen das Geld als „regelhaft einmalig“, obwohl das Gesetz „je Kalenderjahr“ sagt.

Lehnt die Kasse einen zweiten Antrag deshalb ab, können Sie Widerspruch einlegen. Ob ein Tarifvertrag wie der TVöD den Lohn weiterzahlt, regelt der Tarifvertrag selbst. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, gibt es kein Pflegeunterstützungsgeld.

Wie Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen und was der Arbeitgeber bescheinigt, steht auf der eigenen Seite.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: bis 6 oder 24 Monate

Pflegezeit heißt bis zu 6 Monate ganz oder teilweise frei, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden. In beiden Fällen bekommen Sie keinen Lohnersatz, können aber ein Darlehen beantragen.

Pflegezeit gibt es nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten (§ 3 PflegeZG). Sie melden sie 10 Arbeitstage vorher in Textform beim Arbeitgeber an. Ihr Angehöriger braucht einen festgestellten Pflegegrad. Ankündigung und Kündigungsschutz bei der Pflegezeit erklärt die eigene Seite.

Familienpflegezeit gibt es nur in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt (§ 2 FPfZG). Sie melden sie 8 Wochen vorher an. Beide Freistellungen zusammen dauern höchstens 24 Monate je Angehörigem.

Zur Begleitung in der letzten Lebensphase gibt es bis zu 3 Monate, auch ohne Pflegegrad (§ 3 Abs. 6 PflegeZG).

Bei Pflegezeit und in der letzten Lebensphase darf Ihnen der Arbeitgeber ab der Ankündigung nicht kündigen. Der Schutz beginnt aber frühestens 12 Wochen vor der Freistellung.

In kleineren Betrieben gibt es keinen Anspruch, aber Sie können eine Vereinbarung beantragen. Der Arbeitgeber muss binnen 4 Wochen antworten und eine Ablehnung begründen (§ 3 Abs. 6a PflegeZG, § 2a Abs. 5a FPfZG).

Ob Familienpflegezeit zu Ihnen passt und was zum Familienpflegegeld feststeht, erklärt die Seite Familienpflegezeit.

Zinsloses Darlehen und Zuschuss zur Krankenversicherung

Für Pflegezeit und Familienpflegezeit leiht der Staat Ihnen die Hälfte des fehlenden Nettolohns zinslos, bei Pflegezeit höchstens so viel wie bei 15 Wochenstunden; 2026 mindestens 50 Euro im Monat. Wer ganz aussetzt, kann außerdem einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Das Darlehen beantragen Sie beim BAFzA, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn, gilt er rückwirkend. Zurückzahlen müssen Sie innerhalb von 48 Monaten ab Beginn der Freistellung (§§ 3, 6, 8 FPfZG).

Rechenbeispiel

42.000 Euro Jahresbrutto, Steuerklasse I, Arbeitszeit von 40 auf 20 Stunden für 24 Monate. Das Darlehen beträgt 514 Euro im Monat, zusammen 12.336 Euro. Danach zahlen Sie 24 Monatsraten zu 514 Euro zurück (amtlicher Rechner des BAFzA, Werte 2026).

Wer für die Pflegezeit ganz aussetzt und nicht familienversichert ist, muss sich selbst krankenversichern. Familienversichert heißt: beitragsfrei über den Ehepartner versichert. Die Pflegekasse Ihres Angehörigen gibt dann auf Antrag einen Zuschuss. Er deckt höchstens den kleinsten Beitrag, den eine Kasse verlangen darf: 2026 rund 278 Euro im Monat (§ 44a Abs. 1 SGB XI).

Stirbt Ihr Angehöriger, endet die Pflegezeit 4 Wochen danach. Der Zuschuss läuft bis zum Ende der Pflegezeit weiter.

Wie viel zinsloses Darlehen Ihnen zustehen könnte und wann Raten erlassen werden, zeigt die Seite zinsloses Darlehen bei Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Entlastung: Urlaub, Vertretung und Hilfe im Alltag

Die Pflegekasse Ihres Angehörigen zahlt 2026 für Vertretung, Tagespflege und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Pause machen können. Das sind die Beträge 2026.

  • Vertretung: bis 3.539 Euro im Jahr, ab Pflegegrad 2
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1
  • Tagespflege: 721 bis 2.085 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2

Diese Leistungen sind Ansprüche des Gepflegten. Er stellt den Antrag oder Sie mit seiner schriftlichen Vollmacht, etwa einer Vorsorgevollmacht. Sie laufen neben dem Pflegegeld.

Urlaub und Vertretung: bis 3.539 Euro im Jahr

Die Pflegekasse zahlt 2026 bis 3.539 Euro im Jahr für eine Vertretung oder Kurzzeitpflege, wenn Sie Urlaub machen oder ausfallen. Kurzzeitpflege ist Pflege auf Zeit in einem Heim.

Die Vertretung zu Hause heißt Verhinderungspflege. Es gibt sie ab Pflegegrad 2 bis zu 8 Wochen im Jahr (§ 39 SGB XI). Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zahlen aus einem Topf, dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Was die Verhinderungspflege 2026 im Einzelnen zahlt und bis wann Sie abrechnen, steht auf der Seite zur Verhinderungspflege.

Vertritt ein naher Angehöriger, gilt in der Regel eine niedrigere Grenze. 2026 sind das 694 Euro (Pflegegrad 2) bis 1.980 Euro (Pflegegrad 5) im Jahr. An ganzen Vertretungstagen gibt es nur halbes Pflegegeld. Es bleibt voll, wenn Sie weniger als 8 Stunden weg sind (so die Pflegekassen).

Ihre Rentenbeiträge laufen im Urlaub bis zu 8 Wochen im Jahr weiter (§ 34 Abs. 3 SGB XI). Wer gemeinsam verreisen will, kann auch eine Kur mit Mitnahme prüfen (siehe unten).

Was Kurzzeitpflege 2026 im Heim kostet und was die Pflegekasse dazugibt, steht auf der eigenen Seite.

Entlastungsbetrag und Tagespflege

Für Hilfe im Alltag gibt es 131 Euro im Monat, für Tagespflege ein eigenes Budget (Werte 2026). Den Entlastungsbetrag gibt es schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Rechnung, 2026 bis 1.572 Euro im Jahr (§ 45b SGB XI).

Bezahlt werden nur Angebote, die Ihr Bundesland anerkannt hat, etwa Alltagshelfer oder Betreuungsdienste. Reste lassen sich bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Manche Seiten nennen noch 125 Euro. Das war der Betrag bis 2024.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag 2026 nutzen können und wie Sie abrechnen, zeigt die eigene Seite.

Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2 mit 721 bis 2.085 Euro im Monat (2026, § 41 SGB XI). In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag in einer Einrichtung und schläft zu Hause. Die Tagespflege kürzt das Pflegegeld nicht.

Was die Tagespflege kostet und was Sie selbst zahlen, steht auf der Seite zur Tagespflege und Nachtpflege 2026.

Kur und Reha für pflegende Angehörige

Ist eine Reha medizinisch nötig, muss die Krankenkasse sie pflegenden Angehörigen stationär gewähren, ohne zuerst eine ambulante Reha zu verlangen. Stationär heißt: mit Übernachtung in der Klinik. „Kur“ ist das Alltagswort; die Kassen sprechen von Vorsorge oder Reha.

Das Gesetz sagt: „unabhängig davon, ob die Leistung nach Absatz 1 ausreicht“ (§ 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Die 10-Stunden-Grenze gilt hier nicht.

Ihr Angehöriger kann mitkommen. Die Pflegekasse zahlt seine Versorgung in der Klinik oder in einem nahen Heim (§ 42b SGB XI). Sein Pflegegeld wird so lange nicht gezahlt. Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro je Tag (2026).

Ihre eigenen Rentenbeiträge laufen während der Kur nicht weiter. Bei Pflegegrad 3 kosten 3 Wochen Kur rund 0,97 Euro spätere Monatsrente (eigene Rechnung, Werte 2026).

Antrag und Mitnahme bei Kur und Reha für pflegende Angehörige erklärt die eigene Seite.

Wenn Sie nicht mehr können: Beratung, Kurse und Pflegetelefon

Können Sie nicht mehr, hilft als Erstes ein Anruf beim Pflegetelefon des Bundes: 030 20179131. Es ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

In einer akuten Krise erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116117. Im lebensbedrohlichen Notfall gilt der Notruf 112.

Die Pflegekasse berät kostenlos, auf Wunsch auch zu Hause und gemeinsam mit Ihnen (§ 7a SGB XI). Einen Termin bekommen Sie spätestens 2 Wochen nach dem Antrag. Sonst bekommen Sie einen Beratungsgutschein für eine andere Beratungsstelle (§ 7b SGB XI).

Psychologische Online-Beratung bietet pflegen-und-leben.de. Welche Hilfen es gibt, ordnet die Seite Hilfen, wenn Angehörige nicht mehr können nach Dringlichkeit.

Pflegekurse sind kostenlos, auch ohne Pflegegrad und auf Wunsch bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI). Was Pflegekurse für Angehörige bieten und wie Sie sich anmelden, steht auf der eigenen Seite.

Was sich 2027 ändern soll

Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesrat-Drucksache 587/26. Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026; ein zweiter Durchgang ist am 18.12.2026 möglich.

Ein Kabinettsentwurf ist ein Vorschlag der Bundesregierung, über den Bundestag und Bundesrat noch entscheiden. Für pflegende Angehörige sieht der Entwurf sechs Punkte vor.

  • Das Pflegegeld soll „Entlastungsbudget“ heißen und höher sein. Die Tabelle unter der Liste zeigt die Beträge.
  • Verhinderungspflege und Gemeinsamer Jahresbetrag (2026: 3.539 Euro) sollen entfallen. Geplant ist ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr, vor allem für Notfälle und Kurzzeitpflege.
  • Pflegepersonen mit Altersrente sollen nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr bekommen, auch nicht mit Teilrente. 2024 nutzten gut 39.000 Rentner diesen Weg. Eine Übergangsregel haben wir im Entwurf nicht gefunden (Stand 16.10.2026).
  • Eine Kürzung der Rentenbeiträge auf 70 Prozent stand nur im Referentenentwurf, einem früheren Entwurf des Ministeriums. Im Kabinettsentwurf ist sie gestrichen.
  • Für familienversicherte Ehepartner plant der Entwurf für 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten auf den Beitrag zur Pflegeversicherung. Pflegende ab 10 Stunden pro Woche sollen ausgenommen sein.
  • Pflegezeit, Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld ändert der Entwurf nicht. Ein Familienpflegegeld enthält er nicht.
Pflegegrad Pflegegeld 2026 im Monat Entlastungsbudget geplant im Monat Unterschied
2 347 € 380 € 33 €
3 599 € 630 € 31 €
4 800 € 890 € 90 €
5 990 € 1.080 € 90 €

Eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs: Bei Pflegegrad 3 wären es 31 Euro mehr im Monat, 372 Euro im Jahr. Für Frau M. aus dem Rechenbeispiel oben (Pflegegrad 4, Teilrente) fiele der Rentenzuwachs von 27,20 Euro je Pflegejahr weg.

Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt alles oben auf dieser Seite. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026.

Alle Pläne der Pflegereform 2027 mit Stand des Verfahrens stehen auf der Reformseite.

Wer zahlt, wenn die Pflege der Eltern mehr kostet?

Für die Pflege der Eltern zahlen die Pflegekasse und die Eltern selbst. Kinder zahlen 2026 erst ab einem Gesamteinkommen über 100.000 Euro im Jahr. Was zu Hause nicht durch Pflegegeld, Geld für den Pflegedienst und Entlastungsbetrag gedeckt ist, zahlen die Eltern aus Einkommen und Vermögen. Reicht das nicht, hilft das Sozialamt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung 2026 sind zu Hause und im Heim verschieden. Zu Hause kommen 2026 bis 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel und bis 4.180 Euro je Umbau der Wohnung dazu. Was die Pflegekasse in beiden Fällen zahlt, zeigt die Seite Leistungen der Pflegeversicherung 2026 in einer Tabelle.

Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Einkommen

Kinder müssen 2026 nur zahlen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro Gesamteinkommen im Jahr hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Gezählt wird je Kind; das Einkommen des Ehepartners zählt nicht mit. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte (§ 16 SGB IV).

Wann Kinder Elternunterhalt 2026 zahlen und wie viel, zeigt die eigene Seite mit Rechner.

Pflegeheim: Was die Pflegekasse zahlt und was bleibt

Im Heim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag je Pflegegrad, den Rest zahlen die Bewohner selbst. Dieser Eigenanteil lag am 01.07.2026 im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat (Verband der Ersatzkassen). Mit der Wohndauer steigt ein Zuschlag der Kasse, der den Eigenanteil senkt.

Die Pflegeheim-Kosten 2026 nach Bundesland und wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht, zeigt die Heimseite.

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Das Sozialamt übernimmt Pflegekosten als Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Es zahlt ab dem Tag, an dem es davon erfährt (§ 18 SGB XII). Melden Sie sich deshalb früh. Ersparnisse bis 10.000 Euro je volljährige Person darf man 2026 behalten (Schonvermögen nach § 90 SGB XII).

Wann das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlt, erklärt die eigene Seite.

Pflege und Erbe: Ausgleich und Pflegefreibetrag

Wer einen Angehörigen gepflegt hat, kann beim Erben einen Pflegefreibetrag bekommen. 2026 sind das bis zu 20.000 Euro (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Freibetrag heißt: Dieser Teil des Erbes bleibt steuerfrei. Auch Kinder können ihn bekommen, obwohl sie ihren Eltern nach dem Gesetz Unterhalt schulden (BFH, 10.05.2017, II R 37/15).

Kinder, die gepflegt haben, können unter Geschwistern außerdem einen Ausgleich beim Erbe verlangen (§ 2057a BGB).

Wie Pflege und Erbe zusammenhängen, zeigt die eigene Seite mit Rechenbeispiel.

Weitere Fragen pflegender Angehöriger

Muss ich mich als Pflegeperson eintragen lassen?

Nein, ein Register für Pflegepersonen gibt es nicht. Die Pflegekasse erfährt aus dem Pflegeantrag und dem Fragebogen, wer pflegt. Einen Wechsel der Pflegeperson teilen Sie der Pflegekasse formlos mit, also ohne festes Formular.

Wie weit darf eine Pflegeperson entfernt wohnen?

Eine Höchstentfernung für Pflegepersonen gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie die Stunden tatsächlich leisten. Die Pflegekasse prüft, ob Ihre Angaben zu den Stunden glaubhaft sind.

Was steht Angehörigen bei Pflegegrad 1 zu?

Rentenpunkte, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleiben der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (2026), Pflegekurse, Beratung und die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz. Was die Pflegegrade 1 bis 5 bedeuten, erklärt die Übersicht.

Kann ich den Entlastungsbetrag an mich als Angehörige auszahlen lassen?

In der Regel nein. Der Entlastungsbetrag erstattet nur Rechnungen anerkannter Angebote. Auch über die Nachbarschaftshilfe dürfen nahe Verwandte und die Pflegeperson meist nicht abrechnen. Wer über Nachbarschaftshilfe in der Pflege helfen darf, regelt jedes Land selbst.

Was zahlt die Krankenkasse bei Pflege zu Hause?

Die Pflegeleistungen zahlt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse (§ 28 SGB XI). Die Krankenkasse zahlt bei Pflege zu Hause die medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V). Behandlungspflege ist medizinische Hilfe, die ein Arzt verordnet und ein Pflegedienst ausführt.

Plötzlich Pflegefall: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Beantragen Sie zuerst den Pflegegrad und informieren Sie den Arbeitgeber. Das Pflegegeld zahlt die Kasse frühestens ab dem Monat des Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Ein später Antrag verschiebt auch den Beginn Ihrer Rentenpunkte.

Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse per Bescheid fest. Vorher begutachtet der Medizinische Dienst, früher MDK, Ihren Angehörigen; bei Privatversicherten ist es Medicproof. Der Bescheid muss binnen 25 Arbeitstagen kommen, sonst zahlt die Kasse 70 Euro je begonnene Woche (2026, § 18c SGB XI).

Ist der Pflegegrad zu niedrig, können gesetzlich Versicherte binnen 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Pflegegrad 1 statt 2 heißt: kein Pflegegeld, keine Rentenbeiträge, kein Pauschbetrag. Was in den ersten 14 Tagen zu tun ist, zeigt Plötzlich Pflegefall: Die Checkliste.

Nächster Schritt

Welche Leistungen Ihnen und Ihrem Angehörigen zustehen könnten, zeigt der Anspruchs-Check in rund zwei Minuten. Wenn Sie schon pflegen, lesen Sie als Nächstes die Seite Rentenpunkte für pflegende Angehörige, mit Tabelle und Fragebogen. Ohne Pflegegrad gibt es die meisten Ansprüche nicht. So können Sie einen Pflegegrad beantragen.

Quellen und Stand

Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.