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Schwerbehinderung 2026: ab GdB 50, Grad der Behinderung und Rechte im Überblick

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Was jeder GdB 2026 bringt, welche Merkzeichen es gibt und wie Sie den Antrag stellen.

Von Redaktion Faktengeprüft
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  • 60 Quellen
  • 25 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und in Deutschland wohnt, sich hier gewöhnlich aufhält oder hier arbeitet.
  • Ab GdB 20 gibt es 2026 einen Steuerfreibetrag von 384 Euro im Jahr; ab GdB 50 kommen Ausweis und Rechte im Beruf dazu.
  • Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis; jeder steht für eine besondere Einschränkung und öffnet bestimmte Vorteile.
  • Auch im Rentenalter kann sich der Antrag auf einen Grad der Behinderung lohnen; was er bringt, hängt von Einkommen und Beschwerden ab.
  • Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt, online, mit Formular oder formlos; Antrag und Ausweis kosten nichts.
  • Eine Liste von Krankheiten, die automatisch schwerbehindert machen, gibt es nicht; es zählt, wie stark eine Krankheit Sie im Alltag einschränkt.
  • Pflegegrad und Grad der Behinderung sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen.
  • Die Beträge für Schwerbehinderte sind 2026 gleich geblieben; neu ist, dass der Steuervorteil bei neuen Bescheiden nur mit Steuer-ID im Antrag ankommt.
  • Neben Ausweis, Steuer und Merkzeichen gibt es Rechte im Beruf, eine frühere Altersrente, Hilfen vom Sozialamt und Vergünstigungen bei Rundfunk und Wohnen.

Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Schon ab GdB 20 kann der Behinderten-Pauschbetrag 2026 die Steuer senken: Das Finanzamt zieht 384 bis 2.840 Euro vom Einkommen ab. Die größten Vorteile bringen die Merkzeichen, also Buchstaben im Ausweis. Den Antrag stellen Sie gebührenfrei beim Versorgungsamt, seit 2026 mit Steuer-ID. Ein Bescheid ist die schriftliche Entscheidung des Amts; alte Bescheide gelten bis zur nächsten Änderung weiter.

Ab wann ist man schwerbehindert?

Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und in Deutschland wohnt, sich hier gewöhnlich aufhält oder hier arbeitet. Das regelt § 2 Abs. 2 SGB IX. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt, eine Behörde des Landes, auf Antrag fest. In der Regel weisen Sie die Schwerbehinderung nur mit dieser Feststellung nach.

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Zahl, die sagt, wie stark eine Krankheit oder Behinderung den Alltag einschränkt.

Als Behinderung zählt eine Beeinträchtigung, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate“ an der Teilhabe hindern kann. Sie muss vom „für das Lebensalter typischen Zustand“ abweichen (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Einfach gesagt: Es zählt nur, was länger als ein halbes Jahr dauert und mehr ist als in Ihrem Alter üblich. Teilhabe heißt, am Leben teilzunehmen, etwa einzukaufen oder Freunde zu treffen.

Die Regeln stehen im Schwerbehindertenrecht, dem Teil 3 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Einen Überblick über alle Leistungen für ältere Menschen und ihre Angehörigen gibt die Startseite.

Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt, Juli 2026). 34 Prozent von ihnen waren 75 Jahre und älter. 91 Prozent der Behinderungen entstanden durch eine Krankheit.

Doch was bedeutet die Zahl 50 genau?

Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung ist eine Zahl zwischen 20 und 100 in Zehnerschritten; je höher sie ist, desto stärker ist die Einschränkung. Das Versorgungsamt stellt einen GdB erst ab 20 fest (§ 152 Abs. 1 SGB IX).

Drei Schwellen des GdB sind für Ihre Rechte wichtig.

  • GdB 20: Feststellung und Steuerfreibetrag
  • GdB 30 oder 40: Gleichstellung möglich, nur für Berufstätige und Arbeitsuchende
  • GdB 50: Schwerbehinderung und Ausweis

Gleichstellung heißt: Wer arbeitet oder Arbeit sucht, kann bei der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Das geht, wenn der Arbeitsplatz sonst gefährdet oder nicht zu bekommen ist (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Der GdB ist kein Prozentwert, auch wenn man oft „50 Prozent schwerbehindert“ oder „Grad der Schwerbehinderung“ sagt.

Bei mehreren Krankheiten bildet das Amt einen Gesamt-GdB, also eine Zahl für alle Leiden zusammen; es zählt die Werte nicht einfach zusammen. Nennen Sie trotzdem alle Krankheiten, denn auch weitere Leiden können den GdB erhöhen.

Wie der Grad der Behinderung festgestellt wird und welche Tabelle das Amt nutzt, erklärt die Seite zum Grad der Behinderung (GdB).

Wer stellt die Schwerbehinderung fest?

Die Schwerbehinderung stellt das Versorgungsamt fest, nicht der Hausarzt und nicht die Krankenkasse. Welche Behörde das ist, regelt jedes Land selbst (§ 152 Abs. 1 SGB IX).

Die Tabelle zeigt fünf Beispiele.

Wer den GdB feststellt: Beispiele aus fünf Ländern (2026)

Land Zuständige Stelle
Nordrhein-Westfalen Kreise und kreisfreie Städte
Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Baden-Württemberg Versorgungsämter bei den Landratsämtern
Schleswig-Holstein Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung

Ein Antrag zählt auch dann ab dem Tag der Abgabe, wenn Sie ihn im Rathaus abgeben (§ 16 Abs. 2 SGB I). Das Verfahren ist gebührenfrei (§ 64 SGB X).

Antrag noch 2026 stellen

Wer für 2026 noch einen Steuervorteil möchte, erledigt diese drei Schritte bis zum Jahresende.

  1. Antrag bis 31.12.2026 beim Versorgungsamt einreichen. Der GdB gilt ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht. Für die Steuer zählt der höchste GdB des Jahres voll, ohne Kürzung nach Monaten (R 33b Abs. 8 EStR). Beispiel: GdB 50 ab Dezember 2026 bringt für 2026 den vollen Abzug von 1.140 Euro. Das gilt auch, wenn der Bescheid erst 2027 kommt.
  2. Steuer-ID eintragen und erlauben, dass das Amt Ihren GdB ans Finanzamt schickt. Die Steuer-ID ist Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Ohne sie gibt es für einen neuen Bescheid keinen Pauschbetrag (§ 65 Abs. 3a EStDV).
  3. Notfalls im Rathaus abgeben. Auch dann zählt das Eingangsdatum (§ 16 Abs. 2 SGB I). Planen Sie den Postweg ein.

Schritt für Schritt erklärt die Seite Schwerbehindertenausweis beantragen, welche Unterlagen helfen.

Was bringt welcher Grad der Behinderung 2026?

Ab GdB 20 gibt es 2026 einen Steuerfreibetrag von 384 Euro im Jahr; ab GdB 50 kommen Ausweis und Rechte im Beruf dazu. Was in der Spalte „Was dazukommt“ bei einer niedrigen Stufe steht, gilt auch für höhere Stufen; die Gleichstellung braucht man ab GdB 50 nicht mehr. Die Pauschbeträge werden nicht addiert.

Der Steuerfreibetrag heißt Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Ein Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den das Finanzamt vom Einkommen abzieht, ohne dass Sie Belege brauchen. Ab GdB 50 kommen besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche und eine frühere Altersrente dazu. Solche Rechte heißen Nachteilsausgleiche: Sie gleichen Nachteile durch die Behinderung aus (§ 209 SGB IX).

Die Rechte im Beruf nützen nur denen, die noch arbeiten. Für Rentner zählen vor allem Steuer, Merkzeichen und Sozialleistungen wie die Grundsicherung.

Die Tabelle zeigt, was jede Stufe des Grades der Behinderung 2026 bringt; Merkzeichen bringen zusätzliche Vorteile (siehe nächster Abschnitt).

Schwerbehinderung 2026: Was jede GdB-Stufe bringt

GdB Was dazukommt (2026) Steuer: Behinderten-Pauschbetrag im Jahr Mehr dazu
20 Feststellung durch das Versorgungsamt 384 € Behinderten-Pauschbetrag 2026
30 Gleichstellung möglich, nur für Berufstätige und Arbeitsuchende (Agentur für Arbeit) 620 € Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
40 wie GdB 30 860 € Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
50 Schwerbehinderung: Ausweis, besonderer Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub bei 5-Tage-Woche, Altersrente für schwerbehinderte Menschen 1.140 € Schwerbehinderung im Beruf · Altersrente für schwerbehinderte Menschen
60 Belastungsgrenze für Zuzahlungen 1 % statt 2 % bei Dauerbehandlung, wenn die Diagnose im Bescheid steht 1.440 € Vorteile nach GdB 20 bis 100
70 Fahrtkostenpauschale 900 €, wenn Merkzeichen G dazukommt 1.780 € Fahrtkostenpauschale bei Behinderung
80 Fahrtkostenpauschale 900 € auch ohne G 2.120 € Fahrtkostenpauschale bei Behinderung
90 wie GdB 80 2.460 € siehe Vorteile nach GdB
100 Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € im Jahr 2.840 € Wohngeld für Rentner 2026
Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 erhöhter Pauschbetrag statt des GdB-Betrags 7.400 € Merkzeichen H

Stand 2026. Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG, unverändert seit 2021. Die Fahrtkostenpauschale senkt die Steuer erst nach Abzug eines Eigenanteils (zumutbare Belastung).

Freiwillige Rabatte, etwa in Museen oder Vereinen, sind kein Anspruch und stehen nicht in der Tabelle. Alle Vorteile mit Rechenbeispielen zeigt die Seite Vorteile nach GdB 20 bis 100.

Wie viel Steuer spart der Behinderten-Pauschbetrag wirklich?

Der Pauschbetrag wird vom Einkommen abgezogen, er ist kein Geld vom Finanzamt; wie viel Steuer er spart, hängt vom Einkommen ab.

Bis zum Grundfreibetrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2026 liegt er bei 12.348 Euro im Jahr (§ 32a EStG). Liegt Ihr Einkommen darunter, spart der Pauschbetrag nichts.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, also das Einkommen nach allen Abzügen, auf das die Steuer berechnet wird. Das ist nicht Ihre Rente im Jahr, denn von der Rente ist nur ein Teil steuerpflichtig.

Die Tabelle zeigt ein Beispiel: alleinstehend, 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026, eigene Berechnung ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Was der Pauschbetrag 2026 an Steuer spart

GdB Pauschbetrag (Abzug) Steuer weniger im Jahr
20 384 € 94 €
30 620 € 152 €
50 1.140 € 279 €
70 1.780 € 434 €
100 2.840 € 685 €
H oder Bl 7.400 € 1.535 €
jeder GdB, Einkommen bis 12.348 € 0 €

Eigene Berechnung nach § 32a und § 33b EStG, gilt nur für 2026.

Für Verheiratete und höhere Einkommen zeigt die zweite Tabelle die Werte 2026.

Weitere Beispiele 2026: Steuer weniger im Jahr (eigene Berechnung, ohne Kirchensteuer und Soli)

Lage (zu versteuerndes Einkommen) GdB 50 H oder Bl
alleinstehend, 30.000 € 320 € 1.992 €
Ehepaar, 40.000 €, ein Partner schwerbehindert 280 € 1.748 €

Wer im Lauf eines Jahres einen GdB bekommt, kann den Pauschbetrag für das ganze Jahr abziehen. Seit 2026 zählt er bei neuen oder geänderten Bescheiden aber nur, wenn das Versorgungsamt den GdB elektronisch ans Finanzamt schickt. Dafür braucht das Amt Ihre Steuer-ID im Antrag (§ 65 Abs. 3a EStDV).

Wie Sie den Behinderten-Pauschbetrag 2026 eintragen und rückwirkend nutzen, erklärt die Steuerseite.

Anspruchs-Check

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Jetzt prüfen, was zusteht

Welche Merkzeichen gibt es, und was bringen sie?

Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis; jeder steht für eine besondere Einschränkung und öffnet bestimmte Vorteile. Die großen Vorteile wie Freifahrt, Parken oder weniger Kfz-Steuer hängen nicht am GdB, sondern an den Merkzeichen.

Freifahrt heißt: Sie fahren mit Bus und Bahn im Nahverkehr ohne Fahrkarte. Dafür brauchen Sie eine Wertmarke, eine Jahreskarte zum Ausweis. Sie kostet 2026 in der Regel 104 Euro im Jahr. Der Behindertenparkplatz ist der Parkplatz mit dem Rollstuhlschild.

Das Versorgungsamt stellt die Merkzeichen im selben Verfahren fest wie den GdB. Kreuzen Sie sie im Antrag an und begründen Sie sie in Alltagssprache, etwa mit Ihrer Gehstrecke. Im Ausweis stehen Merkzeichen erst ab GdB 50 (§ 3 SchwbAwV). Ein hohes Alter allein bringt kein Merkzeichen.

Die Tabelle zeigt die Merkzeichen und was sie 2026 bringen; ein Klick auf das Merkzeichen führt zur ausführlichen Seite.

Merkzeichen und was sie 2026 bringen

Merkzeichen Bedeutung in einfachen Worten Was es 2026 bringen kann
Merkzeichen G erheblich gehbehindert: etwa 2 km in etwa 30 Minuten schaffen Sie nicht ohne große Mühe Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke (104 €) oder 50 % weniger Kfz-Steuer; in der Grundsicherung im Alter 95,71 € Mehrbedarf im Monat (alleinstehend); kein Behindertenparkplatz
Merkzeichen aG außergewöhnlich gehbehindert: draußen dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung unterwegs; die Mobilität ist so eingeschränkt wie bei GdB 80 blauer Parkausweis für den Behindertenparkplatz, keine Kfz-Steuer, Freifahrt mit Wertmarke, Fahrtkostenpauschale 4.500 €
Merkzeichen B Begleitung nötig in Bus und Bahn Begleitperson fährt kostenlos mit, auch im ICE und auch ohne eigene Wertmarke; nur zusammen mit G, Gl oder H
Merkzeichen H hilflos (so heißt es im Gesetz): dauernd Hilfe bei täglichen Handgriffen wie Waschen, Anziehen oder Essen, in der Regel mindestens 2 Stunden täglich bei mindestens 3 Tätigkeiten; Hausarbeit zählt nicht (VersMedV Teil A Nr. 4) Pauschbetrag 7.400 €, Wertmarke kostenlos, keine Kfz-Steuer, Fahrtkostenpauschale 4.500 €; Angehörige: Pflege-Pauschbetrag 1.800 €
Merkzeichen RF Rundfunkermäßigung: Sehbehinderung mit GdB mindestens 60 allein wegen des Sehens, gehörlos oder keine Verständigung über das Gehör, oder GdB mindestens 80 und ständig keine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Rundfunkbeitrag 6,12 € statt 18,36 € im Monat, beim Beitragsservice beantragen
Merkzeichen Bl blind: Sehschärfe beidseits höchstens 0,02 (ein Fünfzigstel der normalen Sehschärfe) oder Gleichwertiges Pauschbetrag 7.400 €, Wertmarke kostenlos, keine Kfz-Steuer, Fahrtkostenpauschale 4.500 €, blauer Parkausweis; Landesblindengeld oder Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
Merkzeichen Gl gehörlos mit schweren Sprachstörungen Freifahrt mit Wertmarke (104 €) oder 50 % weniger Kfz-Steuer
Merkzeichen TBl taubblind: Hören GdB mindestens 70 und Sehen GdB 100 volle Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Pauschbetrag 7.400 €, über Bl Parken und Kfz-Steuer

Stand 2026. Merkzeichen stehen auf der Rückseite des Ausweises, B auf der Vorderseite (§ 3 SchwbAwV). Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt. Alle Merkzeichen im Überblick: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Bei G und Gl wählen Sie: Freifahrt mit Wertmarke oder halbe Kfz-Steuer. Der Nachlass gilt nur für ein Auto, das auf den behinderten Menschen zugelassen ist, nicht etwa auf die Tochter (§ 3a KraftStG).

Merkzeichen G erlaubt keinen Behindertenparkplatz; dafür braucht es aG oder Bl und den blauen Parkausweis, der EU-weit gilt. Der orange Ausweis erlaubt ihn nur in Berlin und Brandenburg. Unberechtigtes Parken kostet 2026 ein Bußgeld von 55 Euro.

Pflegegrad 4 oder 5 ersetzt das H bei der Steuer, aber nicht bei Wertmarke und Kfz-Steuer.

Diese sechs Vorteile beantragen Sie nach dem Bescheid gesondert, in der Regel mit Ausweis oder Bescheid.

  • Behindertenparkausweis: blauer und oranger Parkausweis, bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Parkausweis nach Bundesland, für die Sonderregeln einzelner Länder
  • Behindertenparkplatz vor der Wohnung beantragen, für einen eigenen Stellplatz
  • Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis, beim Versorgungsamt
  • Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung, beim Zoll
  • Euroschlüssel: Wer ihn bekommt und wo er passt, beim CBF Darmstadt, einer privaten Stelle

Was passt zu Ihrer Lage? Entscheidungshilfe für Rentner und Angehörige

Auch im Rentenalter kann sich der Antrag auf einen Grad der Behinderung lohnen; was er bringt, hängt von Einkommen und Beschwerden ab. Wer kaum Steuern zahlt, profitiert eher von Merkzeichen als vom Pauschbetrag.

Ein Beispiel ist die Grundsicherung im Alter, also Geld vom Sozialamt, wenn Rente und Vermögen nicht zum Leben reichen. Die Wertmarke ist mit Grundsicherung kostenlos (§ 228 Abs. 4 SGB IX), mit Wohngeld oder Hilfe zur Pflege allein nicht.

Suchen Sie die Zeile, die zu Ihrer Lage passt; die Spalte rechts führt zur Seite mit den Einzelheiten.

Was passt zu Ihrer Lage? (Werte 2026)

Ihre Lage Was sich lohnen könnte Seite
Sie zahlen Einkommensteuer (zu versteuerndes Einkommen über 12.348 €) GdB feststellen lassen, Steuer-ID angeben: Pauschbetrag ab 384 € Abzug Schwerbehindertenausweis beantragen
Sie zahlen keine Einkommensteuer (zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 €) Pauschbetrag bringt nichts; Merkzeichen prüfen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Grundsicherung im Alter und kaum noch Wege zu Fuß Merkzeichen G: 95,71 € Mehrbedarf im Monat (alleinstehend), Wertmarke kostenlos Merkzeichen G
Draußen nur mit Rollstuhl oder fremder Hilfe Merkzeichen aG und blauer Parkausweis Merkzeichen aG
In Bus und Bahn auf Begleitung angewiesen Merkzeichen B: Begleitung fährt frei Merkzeichen B
Pflegegrad 4 oder 5 7.400 € Pauschbetrag auch ohne H; für Wertmarke und Kfz-Steuer H beantragen Merkzeichen H
Stark sehbehindert oder gehörlos, oder GdB 80 und ständig nicht bei Veranstaltungen Merkzeichen RF: Rundfunk 6,12 € statt 18,36 € Merkzeichen RF
Noch berufstätig oder arbeitsuchend mit GdB 30 oder 40 Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
Kurz vor der Rente mit GdB 50 frühere Altersrente; vor einem Verschlimmerungsantrag das Risiko prüfen Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Krebs erkannt in der Regel mindestens GdB 50 für fünf Jahre, danach neue Prüfung GdB bei Krebs: Heilungsbewährung
Beschwerden schlimmer geworden Verschlimmerungsantrag mit Steuer-ID; der GdB kann aber auch sinken Verschlimmerungsantrag: Den GdB erhöhen lassen
Angehörige pflegen zu Hause Pflege-Pauschbetrag 600 bis 1.800 € je nach Pflegegrad oder H Merkzeichen H

Mit Merkzeichen G kann das Sozialamt zusätzlich zum Regelsatz von 563 Euro im Monat (2026) einen Zuschlag zahlen, den Mehrbedarf (§ 30 SGB XII). Er gilt nur, wenn Merkzeichen G festgestellt ist (Bescheid oder Ausweis), und nach Erreichen der Altersgrenze oder bei voller Erwerbsminderung. Für Alleinstehende beträgt er 95,71 Euro im Monat, bei Paaren 86,02 Euro je Person (2026).

Rechenbeispiel

Frau K., 79 Jahre, lebt allein, zahlt keine Einkommensteuer und bekommt Grundsicherung im Alter. Sie hat einen GdB von 50 und schafft keine 2 Kilometer mehr zu Fuß (Werte 2026).

Vorteil Betrag 2026
Behinderten-Pauschbetrag: Steuer weniger 0 €
Mehrbedarf mit Merkzeichen G: 17 % von 563 € 95,71 € im Monat
Mehrbedarf im Jahr 1.148,52 €
Wertmarke 0 € statt 104 €

Grundlage: § 30 Abs. 1 SGB XII und § 228 Abs. 4 SGB IX. Ob ihr Merkzeichen G zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.

Wer Anspruch auf Grundsicherung im Alter 2026 hat, erklärt die Seite des Sozialamts.

Wie bekommen Sie den Schwerbehindertenausweis?

Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt, online, mit Formular oder formlos; Antrag und Ausweis kosten nichts. Den Ausweis gibt es ab GdB 50. Er ist grün, bei Freifahrt halb orange (§ 1 SchwbAwV).

Für die Steuer brauchen Sie den Ausweis nicht. Es reicht der Bescheid, wenn das Versorgungsamt ihn elektronisch ans Finanzamt schickt.

Der Antrag läuft in fünf Schritten.

  1. Stellen Sie den Antrag beim Versorgungsamt Ihres Landes: online, mit Formular oder formlos. Es zählt das Eingangsdatum.
  2. Tragen Sie Ihre Steuer-ID ein, und erlauben Sie die Übermittlung ans Finanzamt. Im bayerischen Antrag ist das Feld A6. Ohne Steuer-ID gibt es bei neuen Bescheiden keinen Pauschbetrag.
  3. Nennen Sie alle Krankheiten, die länger als sechs Monate dauern. Kreuzen Sie gewünschte Merkzeichen an und begründen Sie sie.
  4. Geben Sie Ärzte und Kliniken an, und legen Sie Kopien neuer Arztbriefe bei. Legen Sie auch ein Pflegegutachten bei, falls Sie eines haben.
  5. Prüfen Sie den Bescheid nach Eingang. Ist er zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG).

Im Antrag unterschreiben Sie in der Regel eine Schweigepflichtentbindung. Das ist Ihre Erlaubnis, dass das Amt bei Ihren Ärzten nachfragen darf. Widerspruch heißt: Sie teilen dem Amt schriftlich mit, dass Sie nicht einverstanden sind.

Welche Unterlagen helfen und wo Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen, steht Schritt für Schritt auf der Antragsseite.

Wie lange dauert es, und was gilt, wenn der Ausweis abläuft?

Eine feste Frist für die Entscheidung gibt es nur für Berufstätige, nicht für Rentner. Bei Berufstätigen muss das Amt in drei Wochen entscheiden. Braucht es ein Gutachten, hat es zwei Wochen für das Gutachten und zwei weitere für die Entscheidung (§ 152 Abs. 1 SGB IX).

Für alle anderen gilt: Entscheidet das Amt sechs Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich, damit das Amt endlich entscheidet (§ 88 SGG). Sie kostet nichts, und Sie brauchen keinen Anwalt (§ 183, § 73 SGG). Nach Angaben des Landesamts in Schleswig-Holstein dauert ein Verfahren dort im Schnitt sechs Monate.

Der Ausweis gilt ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht. Befristet wird er auf höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Ausstellung (§ 6 SchwbAwV). Bei dauerhaften Leiden kann er unbefristet gelten. Läuft er ab, bleibt die Schwerbehinderung trotzdem bestehen.

Die Schwerbehinderung endet nur durch einen Bescheid, der den GdB unter 50 senkt. Auch dann endet sie erst am Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Bescheid unanfechtbar ist (§ 199 Abs. 1 SGB IX). Unanfechtbar heißt: Es läuft keine Frist für Widerspruch oder Klage mehr. Beispiel: Wird der Bescheid am 10.03.2027 unanfechtbar, gilt die Schwerbehinderung bis 30.06.2027.

Für Parken, Wertmarke und Nachweise brauchen Sie trotzdem einen gültigen Ausweis. Solange der Bescheid gilt, braucht es dafür kein neues Feststellungsverfahren; schicken Sie rechtzeitig ein neues Passbild. Wie Sie den Ausweis bei Ablauf neu ausstellen lassen, beschreibt die Seite Schwerbehindertenausweis: Gültigkeit und Neuausstellung.

Bescheid zu niedrig, Leiden schlimmer, GdB soll sinken: Was tun?

Gegen einen zu niedrigen Bescheid hilft der Widerspruch, bei neuen Beschwerden der Verschlimmerungsantrag. Will das Amt den GdB senken, muss es Sie vorher anhören.

Bei einer Anhörung bittet das Amt Sie um Ihre Sicht, bevor es entscheidet (§ 24 SGB X). Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids. Per Post gilt er am vierten Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Den Verschlimmerungsantrag nennen viele auch Änderungsantrag, Verschlechterungsantrag oder Erhöhungsantrag.

Die Tabelle zeigt drei Lagen und den passenden Weg.

Drei Wege nach dem Bescheid

Ihre Lage Weg Frist oder Risiko Seite
Bescheid zu niedrig oder Merkzeichen fehlt Widerspruch beim Versorgungsamt 1 Monat ab Bekanntgabe (per Post am 4. Tag); fehlt im Bescheid der Hinweis auf den Widerspruch oder ist er falsch: 1 Jahr Widerspruch gegen den GdB-Bescheid
Beschwerden sind seit über 6 Monaten schlimmer Verschlimmerungsantrag mit dem normalen Formular; Leiden als verschlimmert (V) oder neu (N) markieren Amt prüft alle Leiden neu, GdB kann auch sinken; ohne Steuer-ID kann der Pauschbetrag wegfallen, bis die Übermittlung nachgeholt ist Verschlimmerungsantrag: Den GdB erhöhen lassen
Amt will den GdB senken (z. B. nach 5 Jahren Heilungsbewährung) Anhörung beantworten, neue Befunde schicken, Widerspruch Senkung nur für die Zukunft (§ 48 SGB X); Status bleibt bis Ende des 3. Kalendermonats nach Unanfechtbarkeit GdB herabgesetzt: Anhörung, Widerspruch und Schutzfrist

Für die Frist reicht ein kurzer Satz: „Ich lege Widerspruch ein, die Begründung folgt.“ Beispiel: Geht der Bescheid am Freitag, 27.11.2026, zur Post, gilt er am Dienstag, 01.12.2026, als bekannt gegeben. Die Frist endet wegen Neujahr erst am Montag, 04.01.2027.

Ist die Frist vorbei, wird der Bescheid bestandskräftig, also endgültig. Dann bleibt nur ein Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) oder ein neuer Antrag. Widerspruch und Klage kosten nichts (§ 64 SGB X, § 183 SGG).

Beim Verschlimmerungsantrag zählt eine Änderung, wenn sie länger als sechs Monate besteht und den GdB um mindestens 10 verändert.

Heilungsbewährung heißt: Nach Krebs gilt in der Regel für fünf Jahre ein GdB von mindestens 50. Danach prüft das Amt neu.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit?

Eine Liste von Krankheiten, die automatisch schwerbehindert machen, gibt es nicht; es zählt, wie stark eine Krankheit Sie im Alltag einschränkt. Die Richtwerte stehen in einer amtlichen Tabelle mit Werten für jede Krankheit. Sie heißt Versorgungsmedizinische Grundsätze und ist eine Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Viele kennen sie noch unter dem alten Namen „Anhaltspunkte“.

Bei mehreren Krankheiten bildet das Amt den Gesamt-GdB. In den Grundsätzen steht: „Berechnungsmethoden wie zum Beispiel Addition oder Mittelung sind nicht zulässig“ (Teil A Nr. 3.2).

Einfach gesagt: Das Amt geht vom schwersten Leiden aus. Dann prüft es, ob die anderen das Gesamtbild deutlich verschlimmern. Ein Leiden, das allein nur einen GdB von 10 ergibt, erhöht den Gesamt-GdB in der Regel nicht.

Rechenbeispiel

Ein künstliches Kniegelenk ergibt einen GdB von 20, Bluthochdruck ebenfalls 20, eine Hörminderung 10. Zusammengezählt wären das 50. Der Gesamt-GdB liegt in der Regel aber bei 30, nicht bei 50 (VersMedV Anlage Teil A Nr. 3.2 bis 3.5). Das ist eine Auslegung, keine Zusage; den Wert legt das Versorgungsamt fest.

Eine Diagnose allein reicht nicht. Entscheidend ist, was Sie im Alltag nicht mehr können; das sollte im Arztbrief stehen.

Die Tabelle nennt für jeden Körperbereich einen Richtwert aus den Grundsätzen; die verlinkten Seiten zeigen die ganze Tabelle der jeweiligen Krankheit.

Welcher GdB bei welcher Krankheit: Richtwerte und alle Krankheitsseiten

Körperbereich Seiten Ein Richtwert aus den Grundsätzen (2026)
Gelenke und Rücken GdB bei künstlichem Gelenk · GdB bei Arthrose, Gelenk- und Schulterschäden · GdB bei Wirbelsäulenschäden und Bandscheibenvorfall · GdB bei Osteoporose · GdB bei Rheuma · GdB bei Fibromyalgie Knie-Prothese einseitig mindestens 20, beidseitig mindestens 30; Osteoporose allein nach Knochendichte kein GdB
Herz, Gefäße, Lunge GdB bei Herz- und Kreislauferkrankungen · GdB bei Schaufensterkrankheit (pAVK) · GdB bei COPD und Asthma · GdB bei Schlafapnoe Herzleiden mit Beschwerden bei 75 Watt im Belastungstest auf dem Fahrrad 20 bis 40; Schlafapnoe mit Maskentherapie 20
Stoffwechsel, Niere, Darm GdB bei Diabetes · GdB bei Nierenerkrankung und Dialyse · GdB bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa · GdB bei Inkontinenz · GdB bei Adipositas · GdB bei Lymphödem und Lipödem Dialyse 100; Diabetes 50 nur mit mindestens 4 Insulinspritzen täglich, selbst angepasster und dokumentierter Dosis und gravierenden Einschnitten; Adipositas allein kein GdB
Krebs GdB bei Krebs: Heilungsbewährung · GdB bei Brustkrebs · GdB bei Prostatakrebs · GdB bei Darmkrebs · GdB bei Leukämie, Lymphom und Myelom in der Heilungsbewährung in der Regel fünf Jahre mindestens 50; Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall 50
Nerven und Psyche GdB bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen · GdB bei Schlaganfall · GdB bei Parkinson · GdB bei Demenz · GdB bei Multiple Sklerose · GdB bei Epilepsie · GdB bei Polyneuropathie · GdB bei Migräne und Trigeminusneuralgie · GdB bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit · GdB bei Long Covid, Post-Covid und ME/CFS stärker behindernde Depression 30 bis 40; Parkinson je nach Ausprägung 30 bis 40, 50 bis 70 oder 80 bis 100
Hören und Sehen GdB bei Schwerhörigkeit, Tinnitus und Schwindel · GdB bei Sehbehinderung und Augenerkrankungen beidseits hochgradig schwerhörig 50; Sehschärfe beidseits 0,2 (ein Fünftel der normalen Sehschärfe): 50

Richtwerte aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zur VersMedV, Teil A Nr. 2 und Teil B, Stand 2026). Den GdB im Einzelfall legt das Versorgungsamt fest.

Wie das Amt den Gesamt-GdB bei mehreren Krankheiten bildet, zeigt die Seite zur GdB-Tabelle und Gesamt-GdB bei mehreren Krankheiten.

Pflegegrad und Grad der Behinderung: Was ist der Unterschied?

Pflegegrad und Grad der Behinderung sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen. Ein Pflegegrad bringt nicht automatisch einen GdB, und ein GdB von 50 bringt keinen Pflegegrad.

Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach einer Begutachtung fest (§ 18 SGB XI). Der Pflegegrad ist die Stufe der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5; früher hieß das Pflegestufe. Er misst, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Den GdB stellt das Versorgungsamt fest; er misst, wie stark Ihre Teilhabe eingeschränkt ist.

Beides kann man gleichzeitig haben und parallel beantragen. Das Gutachten zum Pflegegrad hilft im GdB-Antrag als Befund.

Eine feste Brücke gibt es: Pflegegrad 4 oder 5 zählt in einigen Fällen wie das Merkzeichen H. Das H steht für „hilflos“.

Wo Pflegegrad 4 oder 5 das Merkzeichen H ersetzt (2026)

Vorteil Reicht Pflegegrad 4 oder 5 ohne H? Grundlage
Behinderten-Pauschbetrag 7.400 € (2026) ja § 33b Abs. 3 EStG, § 65 Abs. 2 S. 2 EStDV
Pflege-Pauschbetrag 1.800 € für pflegende Angehörige ja (Pflegegrad 4 oder 5 genügt) § 33b Abs. 6 EStG
Krankenfahrten zum Arzt ohne Genehmigung der Kasse ja § 60 Abs. 1 S. 5 SGB V
Wertmarke kostenlos und Freifahrt nein, H muss im Ausweis stehen § 228 SGB IX
Kfz-Steuer-Befreiung nein, H muss im Ausweis stehen § 3a KraftStG
Fahrtkostenpauschale 4.500 € im Gesetz nicht genannt; die Steuerformulare behandeln es wie H, sicher ist das nicht § 33 Abs. 2a EStG

Für Wertmarke und Kfz-Steuer muss deshalb das H im Ausweis stehen. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann es beim Versorgungsamt beantragen. Nach Angaben des ZBFS vergibt Bayern das H bei Pflegegrad 4 oder 5 stets, bei Pflegegrad 3 im Einzelfall.

Was die Pflegegrade 1 bis 5 bedeuten und welche Leistungen 2026 dazugehören, erklärt die Übersicht zum Pflegegrad.

Auch Angehörige, die jemanden zu Hause pflegen, können 2026 einen Pflege-Pauschbetrag abziehen (§ 33b Abs. 6 EStG). Die Höhe hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab.

Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige 2026

Gepflegte Person Pflege-Pauschbetrag im Jahr
Pflegegrad 2 600 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen H 1.800 €

Ein Pflegegrad bringt eigene Leistungen der Pflegekasse, etwa Pflegegeld. Ein GdB bringt Nachteilsausgleiche wie den Pauschbetrag.

Wie Sie parallel zum GdB einen Pflegegrad beantragen, steht auf der Antragsseite.

Was hat sich 2026 für Schwerbehinderte geändert?

Die Beträge für Schwerbehinderte sind 2026 gleich geblieben; neu ist, dass der Steuervorteil bei neuen Bescheiden nur mit Steuer-ID im Antrag ankommt. Manche Seiten schreiben von strengeren Regeln ab 2026. Die amtliche Begründung sagt dagegen, dass der Inhalt dem bisherigen Recht entspricht (Bundesrat-Drucksache 353/25).

Vier Änderungen gelten seit 2026 oder kurz davor; ihr Status ist „in Kraft“.

  • Steuer-ID im Antrag: Seit 01.01.2026 braucht der Pauschbetrag bei neuen oder geänderten Bescheiden die elektronische Übermittlung (§ 65 Abs. 3a, § 84 Abs. 3h EStDV). Alte Ausweise und Bescheide gelten bis zur nächsten Änderung weiter. Wer 2026 ohne Steuer-ID von GdB 50 auf 70 erhöhen lässt, riskiert statt 1.780 Euro gar keinen Abzug, bis die Übermittlung nachgeholt ist.
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze: Teil A ist seit 03.10.2025 neu gefasst, die Werte in Teil B sind unverändert. Das steht im Bundesgesetzblatt, der amtlichen Zeitung für Gesetze (BGBl. 2025 I Nr. 228).
  • EU-Behindertenausweis: Die Grundlage für eine deutsche Verordnung steht seit 2026 im SGB IX (§ 153 Abs. 1); beantragen kann man ihn noch nicht.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement, die Hilfe des Arbeitgebers nach langer Krankheit: seit 30.07.2026 auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, praktisch ab 01.01.2028 (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Unverändert: Die Wertmarke kostet 2026 weiter 104 Euro im Jahr und 53 Euro für ein halbes Jahr (§ 228 Abs. 2 SGB IX).

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat sich 2026 nichts geändert (§ 37 SGB VI). Wer 1964 geboren ist, wird 2026 62 Jahre alt.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 2026 nicht, diese Rente abzuschaffen. Ein Gesetzentwurf ist das nicht; die Rente gilt weiter.

Zwei Änderungen bei der Krankenkasse sind beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228). Die Zuzahlungen, also Ihr Eigenanteil etwa für Medikamente, steigen am 01.01.2027 auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V). Die Belastungsgrenze bleibt: höchstens 2 Prozent der Bruttoeinnahmen im Jahr, bei chronisch Kranken 1 Prozent (§ 62 SGB V).

Ab GdB 60 mit Dauerbehandlung kann die Grenze von 1 Prozent gelten, wenn die Diagnose im Bescheid steht. Ab 01.01.2028 kommt ein Beitragszuschlag von 2,5 Beitragssatzpunkten für familienversicherte Ehepartner. Er entfällt unter anderem, wenn der Partner einen GdB von mindestens 60 hat (§ 242b SGB V in der neuen Fassung).

Wie die Chroniker-Grenze funktioniert und wann eine Zuzahlungsbefreiung 2026 möglich ist, steht auf der Seite der Krankenkasse.

Was sich 2027 ändern soll

Stand 16.10.2026: Für das Schwerbehindertenrecht selbst ist nichts beschlossen. Die folgenden Punkte sind Entwürfe, Empfehlungen oder eigene Rechnungen. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026.

  • Wertmarke: Sie wird voraussichtlich teurer, nach unserer Rechnung 115 Euro im Jahr und 59 Euro für ein halbes Jahr (2026: 104 und 53 Euro). Grundlage ist der Verordnungsentwurf zu den Rechengrößen 2027 (Bundesrat-Drucksache 576/26). Der Bundesrat muss zustimmen, das Bundesarbeitsministerium muss den Betrag bekanntmachen. Wer eine Marke vor der Erhöhung bekommt, zahlt bis zu ihrem Ablauf nichts nach (§ 228 Abs. 2 S. 3 SGB IX). Ob das auch für eine Marke mit Beginn im Januar 2027 gilt, ist nicht geklärt.
  • Rundfunkbeitrag: Die zuständige Kommission (KEF) empfiehlt für 2027 einen Beitrag von 18,64 Euro im Monat. Der Drittelbeitrag mit RF läge dann rechnerisch bei 6,21 Euro. Beschlossen ist das nicht.
  • Steuer: Der Grundfreibetrag soll laut Regierungsentwurf 2027 auf 12.564 Euro steigen (Bundestag-Drucksache 21/8235). Die Behinderten-Pauschbeträge bleiben laut Entwurf gleich.
  • Pflegereform (PNOG): Das Pflegeneuordnungsgesetz ist geplant (Kabinettsentwurf, Bundesrat-Drucksache 587/26 vom 09.10.2026). Es ändert weder das Schwerbehindertenrecht noch die GdB-Tabelle noch die Pauschbeträge. Geplant sind neue Punktgrenzen der Begutachtung für die Pflegegrade 1, 2 und 3. Die Grenzen für Pflegegrad 4 (70 Punkte) und 5 (90 Punkte) sollen bleiben. Damit würde Pflegegrad 4 oder 5 bei der Steuer weiter wie das Merkzeichen H zählen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026, ein Abschluss ist am 18.12.2026 möglich.
  • EU-Behindertenausweis: Deutschland muss die EU-Richtlinie bis 05.06.2027 umsetzen und ab 05.06.2028 anwenden. Eine deutsche Verordnung fehlt noch.

Bis eine Änderung beschlossen und verkündet ist, gilt alles oben auf dieser Seite.

Alle Änderungen 2027 für Rentner, Pflegebedürftige und Angehörige mit Stand des Verfahrens stehen auf der Übersichtsseite.

Welche Hilfen gibt es außerdem für Menschen mit Behinderung?

Neben Ausweis, Steuer und Merkzeichen gibt es Rechte im Beruf, eine frühere Altersrente, Hilfen vom Sozialamt und Vergünstigungen bei Rundfunk und Wohnen.

Manche Hilfen gibt es auch ohne Schwerbehinderung, etwa Wohngeld oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit Grundsicherung. Eine Liste aller Vergünstigungen für Rentner 2026, auch ohne Schwerbehinderung, bietet die Übersicht.

Im Beruf: Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Gleichstellung

Wer noch arbeitet, hat ab GdB 50 in der Regel besonderen Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Dazu kommen fünf Tage Zusatzurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Kündigen darf der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX), der Behörde für schwerbehinderte Menschen im Beruf.

Weitere Rechte wie die Freistellung von Mehrarbeit zeigt die Seite Schwerbehinderung im Beruf.

Bekommen Sie eine Kündigung, müssen Sie den Arbeitgeber in der Regel binnen drei Wochen auf den Schutz hinweisen.

Mit GdB 30 oder 40 bringt die Gleichstellung den besonderen Kündigungsschutz. Zusatzurlaub, Ausweis und Freifahrt bringt sie nicht. Ohne Arbeitsplatz oder Arbeitssuche gibt es sie nicht, also in der Regel nicht für Rentner.

Wann sich die Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 lohnt und wie der Antrag läuft, erklärt die eigene Seite.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit GdB 50 kann man früher in Rente gehen: ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62. Für jeden Monat vor 65 ist die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent niedriger, höchstens um 10,8 Prozent (§§ 37, 77 SGB VI). Nötig sind 35 Jahre Wartezeit, und die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn bestehen.

Wer kurz vor der Rente steht, sollte vor einem Verschlimmerungsantrag prüfen, ob der GdB sinken könnte. Ab wann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Ihren Jahrgang möglich ist, zeigt die Rentenseite.

Eingliederungshilfe und Persönliches Budget

Eingliederungshilfe ist Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit wesentlicher Behinderung, also einer erheblichen Einschränkung. Im Alter zählt vor allem der Schutz des Vermögens: 2026 bleiben in der Eingliederungshilfe 71.190 Euro geschützt (§ 139 SGB IX). In Grundsicherung und Hilfe zur Pflege sind es 10.000 Euro je volljährige Person (2026).

Wann die Eingliederungshilfe im Alter hilft, steht auf der eigenen Seite.

Statt Sachleistungen, also Hilfe durch einen Dienst, kann man ein Persönliches Budget wählen. Das ist Geld, mit dem Sie die Hilfe selbst einkaufen (§ 29 SGB IX).

Wie das Persönliche Budget funktioniert, auch für Pflege, erklärt die eigene Seite.

Steuer, Rundfunk und weitere Vergünstigungen

Mit Merkzeichen RF zahlen Sie 2026 nur 6,12 Euro Rundfunkbeitrag im Monat statt 18,36 Euro; beantragen müssen Sie das selbst beim Beitragsservice. Das spart 146,88 Euro im Jahr.

Eine Befreiung allein wegen Schwerbehinderung gibt es nicht. Ganz befreit sind unter anderem Menschen mit Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Merkzeichen TBl (§ 4 RBStV). Im zugelassenen Pflegeheim ist das Zimmer keine Wohnung, dort fällt kein Beitrag an (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 RBStV). Melden Sie beim Heimeinzug die eigene Wohnung ab.

Wie Sie den Rundfunkbeitrag (GEZ) 2026 ermäßigen lassen, steht auf der eigenen Seite.

Ab GdB 80 gibt es 2026 eine Fahrtkostenpauschale von 900 Euro im Jahr, ab GdB 70 nur mit G (§ 33 Abs. 2a EStG). Das Finanzamt zieht aber zuerst einen Eigenanteil ab, die zumutbare Belastung. Bei 20.000 Euro Einkünften, alleinstehend ohne Kinder, sind das nach eigener Berechnung 1.046,60 Euro; die 900 Euro bringen dann allein nichts.

Bei Rückgabe oder Tod im ersten halben Jahr gibt es die halbe Jahreswertmarke zurück; 2026 sind das 52 Euro (§ 228 Abs. 3 SGB IX).

Mit GdB 100 zählt beim Wohngeld ein Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr (§ 17 Nr. 1 WoGG, 2026). Ein Freibetrag ist ein Teil des Einkommens, der nicht angerechnet wird. Ob Ihnen Wohngeld für Rentner 2026 zustehen könnte, zeigt die Seite zum Wohngeld.

Weitere Fragen zur Schwerbehinderung

Ist man mit „50 Prozent“ schwerbehindert?

Ja, gemeint ist ein GdB von 50; ein Prozentwert ist der GdB aber nicht. Er misst die Einschränkung im Alltag, nicht einen Anteil am Körper.

Was ist ein Schwerbeschädigtenausweis?

So hieß der Schwerbehindertenausweis früher. Papierausweise, die bis Ende 2014 ausgestellt wurden, gelten bis zu ihrem Ablauf weiter.

Kann der Hausarzt den Grad der Behinderung festlegen?

Nein, das macht das Versorgungsamt. Der Hausarzt liefert Befunde. Je genauer er beschreibt, was Sie nicht mehr können, desto besser.

Wo stelle ich den Antrag in meinem Bundesland?

Beim Versorgungsamt, das in jedem Land anders heißt. Die zuständigen Stellen und weitere Leistungen nach Bundesland stehen auf den Länderseiten.

Muss ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse melden?

Nein, eine Pflicht haben wir nicht gefunden. Den Kündigungsschutz haben Sie in der Regel auch ohne Meldung. Voraussetzung: Der GdB ist festgestellt, oder der Antrag war mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt (§ 173 Abs. 3 SGB IX). Nach einer Kündigung müssen Sie den Arbeitgeber aber in der Regel binnen drei Wochen darauf hinweisen. Bei der Krankenkasse nützt Ihnen die Meldung erst ab GdB 60 mit Dauerbehandlung und Diagnose im Bescheid.

Wie viele Menschen in Deutschland sind schwerbehindert?

Ende 2025 waren es gut 7,8 Millionen, 9,4 Prozent der Bevölkerung. 21 Prozent haben einen GdB von 100, 36 Prozent einen GdB von 50. Das meldet das Statistische Bundesamt am 13.07.2026.

Gibt es den EU-Behindertenausweis schon?

Nein, am 16.10.2026 kann man ihn nicht beantragen. Die Regeln der EU-Richtlinie sind ab 05.06.2028 anzuwenden. Der EU-Ausweis soll kostenfrei sein und ersetzt den deutschen Ausweis nicht.

Nächster Schritt

Ob Ihnen neben einer Schwerbehinderung weitere Leistungen zustehen könnten, zeigt der Anspruchs-Check in rund zwei Minuten. Haben Sie noch keinen GdB, ist der erste Schritt der Antrag beim Versorgungsamt, am besten bald und mit Steuer-ID. Wer schon einen Ausweis hat, findet in der Merkzeichen-Tabelle oben, was zusätzlich möglich sein könnte.

Quellen und Stand

Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.