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Pflegekasse: Welche zuständig ist, welche Anträge es gibt und welche 5 Sie nicht brauchen
Ihre Pflegekasse ist die Kasse auf Ihrer Karte. Welche Anträge es 2026 gibt, welche 5 Sie nicht brauchen und wo die Formulare der großen Kassen liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, also die Kasse, deren Gesundheitskarte Sie haben.
- Bei der Pflegekasse beantragen Sie den Pflegegrad und alle Leistungen der Pflegeversicherung, vom Pflegegeld bis zum Zuschuss für den Umbau.
- Für fünf Leistungen der Pflegekasse füllen Sie selbst kein Antragsformular aus: Ein Beleg, der Anbieter oder ein Kreuz im Grundantrag genügt.
- Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt als Antrag; das Formular schickt die Kasse danach.
- Die Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Kasse, in ihrem Online-Konto oder per Anruf.
- Auch jede andere gesetzliche Kasse hat eine Pflegekasse mit eigenen Formularen; die Tabelle führt zu den Formularseiten von elf weiteren Kassen.
- Gegen einen Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ihre Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf dort genügt als Antrag; das Formular schickt die Kasse danach. Hier finden Sie alle Anträge mit Beträgen 2026, die 5 Anträge, die Sie nicht brauchen, und Formulare von 17 Kassen. Hatten Sie 2025 eine Vertretung, weil die pflegende Person verhindert war? Diese Verhinderungspflege rechnen Sie bis 31.12.2026 ab.
Unabhängiger Ratgeber, keine Kranken- oder Pflegekasse. Formular-Links führen direkt zur jeweiligen Kasse.
Die Karte entscheidet: Krankenkasse und Pflegekasse sitzen unter einer Anschrift.
Welche Pflegekasse ist für Sie zuständig?
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, also die Kasse, deren Gesundheitskarte Sie haben.
Die Gesundheitskarte ist Ihre Versichertenkarte. Die Pflegekasse ist die Stelle, die die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Im Alltag heißt sie oft einfach „Pflegeversicherung“.
Gesetzestext
„Bei jeder Krankenkasse … wird eine Pflegekasse errichtet.“ (§ 46 Abs. 1 SGB XI)
Einfach gesagt
Zu jeder Krankenkasse gehört eine Pflegekasse unter derselben Adresse. SGB XI ist das Gesetzbuch zur Pflegeversicherung.
Welche Pflegekasse zuständig ist, hängt von Ihrer Mitgliedschaft ab (§ 48 Abs. 1 SGB XI). Mitglied ist, wer selbst versichert ist und Beiträge zahlt, etwa als Rentnerin oder Angestellter. Familienversichert heißt: ohne eigenen Beitrag beim Ehepartner mitversichert. Familienversicherte stellen den Antrag bei der Kasse des Mitglieds.
Die Tabelle zeigt für sieben häufige Fälle, wohin der Antrag geht.
| Ihre Lage | Zuständig | Grundlage |
|---|---|---|
| Sie sind gesetzlich krankenversichert (Mitglied) | Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse | § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB XI |
| Sie sind beim Ehepartner familienversichert | Pflegekasse bei der Kasse des Ehepartners | § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB XI |
| Sie sind bei einer AOK und umgezogen | weiter Ihre bisherige AOK, bis Sie wechseln | § 173 Abs. 2 SGB V |
| Ehepaar, beide pflegebedürftig, zwei Kassen | jeder bei seiner eigenen Pflegekasse | § 48 SGB XI |
| Sie sind privat krankenversichert | Ihre private Pflegeversicherung (kein Widerspruch, sondern Einwand oder Klage) | § 1 Abs. 2, § 23 SGB XI |
| Beamter, gesetzlich versichert | Pflegekasse zahlt die Hälfte, den Rest die Beihilfe (Zuschuss des Dienstherrn) | § 28 Abs. 2 SGB XI |
| Beamter, privat versichert | privater Versicherer und Beihilfe | § 23 SGB XI; Beihilfevorschriften |
Stand 2026.
Pflegekasse und Krankenkasse: Ist das dasselbe?
Fast: Die Pflegekasse ist eine eigene Kasse, aber sie sitzt im selben Haus wie Ihre Krankenkasse, mit derselben Anschrift. Auch die Leitung ist dieselbe (§ 46 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
Gesetzestext
„… kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.“ (§ 1 Abs. 2 Satz 1 SGB XI)
Einfach gesagt
Mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie zugleich pflegeversichert, ohne eigenen Vertrag.
Laut Liste des GKV-Spitzenverbands, des Dachverbands der Kassen, gibt es rund 90 Krankenkassen und ebenso viele Pflegekassen (Liste zuletzt aktualisiert 02.01.2026, abgerufen am 16.10.2026). Sie gehören zu sechs Kassenarten.
- Ortskrankenkassen: die elf AOKs, je für eine Region.
- Ersatzkassen: etwa Barmer, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK).
- Innungskrankenkassen: etwa IKK classic, IKK Südwest.
- Betriebskrankenkassen (BKK): etwa Audi BKK, BAHN-BKK.
- Knappschaft, früher Bundesknappschaft.
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) für Landwirte.
Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich; alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 mit Beträgen zeigt unsere Übersicht.
Privat versichert oder Beamter: Wer zahlt dann?
Privat Versicherte haben keine Pflegekasse, sondern eine Pflichtversicherung für die Pflege bei ihrem Versicherer (§ 1 Abs. 2 Satz 2, § 23 SGB XI).
Das Gutachten macht Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Versicherer, nicht der Medizinische Dienst (früher MDK). Einen Widerspruch, also eine Beschwerde bei der Kasse selbst, gibt es nicht. Sie können dem Versicherer schreiben, dass Sie nicht einverstanden sind (Einwand), oder direkt beim Sozialgericht klagen (Bundessozialgericht, 22.02.2024, B 3 P 8/22 R).
Wie Privatversicherte den Pflegegrad (Stufe 1 bis 5) bekommen, erklärt die Seite Pflegegrad für Privatversicherte.
Beamte mit Beihilfe, dem Zuschuss des Dienstherrn, bekommen von der Pflegeversicherung die Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI).
Rechenbeispiel
Herr B., 78, pensionierter Beamter, gesetzlich pflegeversichert, Pflegegrad 3. Die Pflegekasse würde ihm 2026 die Hälfte des Pflegegelds zahlen: 599 Euro ÷ 2 = 299,50 Euro im Monat. Den Rest regelt seine Beihilfestelle.
Unsere Beispielrechnung nach § 28 Abs. 2, § 37 Abs. 1 SGB XI; über den Anspruch entscheidet die Pflegekasse.
Wie Beihilfe und Pflegeversicherung die Kosten teilen, zeigt die Seite Pflegeleistungen für Beamte.
Antrag an die falsche Kasse geschickt: Ist er verloren?
Nein: Ein Antrag bei der falschen Stelle gilt mit dem Tag als gestellt, an dem er dort ankommt. Die falsche Stelle muss ihn weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I).
Drei Fälle führen besonders oft zur falschen Kasse.
- Umzug: Zieht die Mutter von Leipzig nach Hannover, bleibt sie bei der AOK PLUS, bis sie wechselt (§ 173 Abs. 2 SGB V).
- Ehepaar bei zwei Kassen: Jeder beantragt bei seiner eigenen Kasse, beim Umbau der gemeinsamen Wohnung also zweimal. Haben beide einen Pflegegrad, sind das bis zu 2 × 4.180 Euro = 8.360 Euro (2026).
- Ähnliche Namen: AOK NordWest und AOK Nordost sind verschiedene Kassen, ebenso IKK classic und IKK Südwest.
Welche der elf AOKs für Sie zuständig ist, zeigt die Seite AOK-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adressen aller 11 AOKs.
Bis 31.12.2026 bei der Kasse einreichen
Drei Fristen enden am 31.12.2026, dazu kommt ein Rat zum Entlastungsbetrag.
- Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen. Belege mit dem Abrechnungsformular Ihrer Pflegekasse einreichen; danach besteht kein Anspruch mehr (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
- Zuzahlungen aus 2022 zurückholen. Lagen Ihre Zuzahlungen 2022 über Ihrer Belastungsgrenze (2 Prozent der Bruttoeinnahmen, chronisch Kranke 1 Prozent)? Dann Quittungen bei der Krankenkasse einreichen; danach verjährt der Anspruch (§ 45 SGB I).
- Zahnersatz noch 2026 bewilligen lassen. Der Festzuschuss (fester Anteil der Kasse) beträgt dann 60 Prozent, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Bei Bewilligung des Heil- und Kostenplans ab 01.01.2027 sind es 50, 60 oder 65 Prozent (beschlossen, BGBl. 2026 I Nr. 228).
- Rechnungen zum Entlastungsbetrag 2026 einreichen (Hilfe im Alltag, 2026: 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr). Reste aus 2026 gelten nach geltendem Recht bis 30.06.2027 (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Der Entwurf der Pflegereform (geplant, nicht beschlossen) enthält dafür keine ausdrückliche Übergangsregel. Sicherer ist es, Rechnungen aus 2026 noch 2026 einzureichen.
Fristen sichern Sie per Einwurf-Einschreiben oder Upload im Online-Konto Ihrer Kasse.
Was kann man bei der Pflegekasse beantragen? Alle Leistungen 2026
Bei der Pflegekasse beantragen Sie den Pflegegrad und alle Leistungen der Pflegeversicherung, vom Pflegegeld bis zum Zuschuss für den Umbau.
Grundlage fast aller Leistungen ist der Pflegegrad (§ 28 SGB XI). Er zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht, von 1 (wenig) bis 5 (sehr viel). Pflegekurse und Pflegeunterstützungsgeld gibt es auch ohne.
Nach geltendem Recht bleiben die Beträge 2027 gleich. Die nächste Erhöhung sieht das Gesetz zum 01.01.2028 vor (§ 30 SGB XI). Was die Reform ändern soll, steht im Kasten weiter unten.
Die Tabelle zeigt alle Leistungen mit Betrag 2026, ob Sie ein Formular brauchen und wie der Weg ist.
Anträge bei der Pflegekasse 2026
| Leistung | Betrag 2026 (PG = Pflegegrad) | Antrag nötig? | So geht es | Mehr dazu |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad (Erstantrag, Höherstufung) | Grundlage aller Leistungen | ja, Anruf genügt | Grundantrag, also der erste Antrag („Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“) | Pflegegrad beantragen |
| Pflegegeld | 347 / 599 / 800 / 990 € im Monat (PG 2 bis 5) | nein, im Grundantrag ankreuzen | Grundantrag; Wechsel mit Umstellungsantrag | Pflegegeld 2026 |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im Monat (PG 2 bis 5) | nein, im Grundantrag ankreuzen | Pflegedienst rechnet mit der Kasse ab | Pflegesachleistung 2026 |
| Kombination aus beidem | Pflegegeld sinkt um den Anteil, den der Pflegedienst verbraucht | nein, im Grundantrag ankreuzen | Kasse rechnet nach der Abrechnung des Dienstes | Kombinationsleistung |
| Alltagshilfe statt Pflegedienst (Umwandlung) | bis 40 % der Sachleistung: 318,40 / 598,80 / 743,60 / 919,60 € im Monat (PG 2 bis 5) | nein | Beleg des anerkannten Angebots einreichen; der Beleg gilt als Antrag (manche Kassen haben ein Formular, z. B. Knappschaft 15788; § 45a Abs. 4 SGB XI) | siehe Pflegesachleistung oben |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 € im Jahr, zusammen mit Kurzzeitpflege; vertreten nahe Angehörige (bis 2. Grad verwandt oder verschwägert oder im Haushalt), in der Regel das Doppelte des Pflegegelds: 694 € (PG 2) bis 1.980 € (PG 5) im Jahr | kein Antrag vorher; Abrechnung bis Ende des Folgejahres | Abrechnungsformular der Kasse mit Belegen | Verhinderungspflege 2026 |
| Kurzzeitpflege | aus 3.539 € im Jahr, bis 8 Wochen | ja | Formular der Kasse; Heim rechnet direkt ab. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1: Krankenkasse (§ 39c SGB V), anderes Formular | Kurzzeitpflege 2026 |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 € im Monat (PG 2 bis 5) | ja | Formular der Kasse oder Einrichtung | Tagespflege und Nachtpflege 2026 |
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat, ab PG 1; Erstattung von Rechnungen, keine Barzahlung | nein | Rechnung einreichen oder Anbieter rechnet direkt ab | Entlastungsbetrag 2026 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat, ab PG 1 | nein | Anbieter mit Vertrag beantragt | Pflegehilfsmittel 2026 |
| Technische Pflegehilfsmittel (etwa Pflegebett) | Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel; keine Zuzahlung bei Leihe | ja | Antrag bei der Kasse; eine Empfehlung im Gutachten gilt mit Ihrer Zustimmung als Antrag | Pflegebett |
| Wohnumfeld (Umbau) | bis 4.180 € je Maßnahme, ab PG 1 | ja, laut Kassen vor Beginn mit Kostenvoranschlag (schriftliches Angebot mit Preis) | Formular der Kasse | Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
| Hausnotruf | Grundversorgung ohne Eigenanteil; Kasse zahlt dem Anbieter 27,00 € netto im Monat; ab PG 1, wenn Sie allein leben oder oft lange allein sind | nein | Vertragspartner beantragt (Anbieter mit Vertrag, der direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet) | Hausnotruf von der Pflegekasse |
| Rentenbeiträge der Pflegeperson | Kasse zahlt an die Rentenversicherung der Pflegeperson: 198,62 / 316,32 / 514,94 / 735,63 € im Monat (PG 2 bis 5, nur Pflegegeld; bei Kombination 85 %, bei Sachleistung 70 %) | nein | Pflegeperson im Grundantrag eintragen, Fragebogen folgt; nur bei mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen je Woche und höchstens 30 Stunden Arbeit (§ 44 SGB XI) | Rentenpunkte für pflegende Angehörige |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 135,63 € je Arbeitstag, bis 10 Arbeitstage je Jahr; Pflegegrad nicht nötig | ja | Formular mit Bescheinigung des Arbeitgebers und von Arzt oder Pflegefachperson | Pflegeunterstützungsgeld |
| Leistungen bei Pflegezeit | Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung der Pflegeperson, bis rund 278 € im Monat (2026) | ja | Formular der Kasse (§ 44a Abs. 1 SGB XI) | Pflegezeit |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 131 / 805 / 1.319 / 1.855 / 2.096 € im Monat (PG 1 bis 5) | ja | Grundantrag, Leistungsart Heim | Pflegeheim-Kosten 2026 |
| Pflege-WG: Wohngruppenzuschlag | 224 € im Monat, ab PG 1 | ja | Formular der Kasse (§ 45f SGB XI) | Senioren-WG und Pflege-WG |
| Pflege-WG: Gründungszuschuss (Anschubfinanzierung) | bis 2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe | ja, innerhalb eines Jahres | Formular der Kasse (§ 45g SGB XI) | siehe Pflege-WG oben |
| Pflegekurs für Angehörige | kostenlos | ja, formlos | bei der Kasse anmelden | Pflegekurse für Angehörige |
| Digitale Pflegeanwendung (DiPA) | bis 40 € im Monat für die App, dazu bis 30 € für Hilfe durch einen Pflegedienst, ab PG 1 | ja | Formular der Kasse | Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) |
Stand 2026, Beträge nach geltendem Recht.
Pflegegeld und Pflegedienst kreuzen Sie im Grundantrag an. Für einen späteren Wechsel stellen Sie einen Umstellungsantrag.
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Diese 5 Anträge brauchen Sie nicht
Für fünf Leistungen der Pflegekasse füllen Sie selbst kein Antragsformular aus: Ein Beleg, der Anbieter oder ein Kreuz im Grundantrag genügt.
Die Liste zeigt, was Sie stattdessen tun.
- Entlastungsbetrag (2026: 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1). Rechnung einreichen, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe (2026: bis 42 Euro im Monat). Den Antrag stellt ein Anbieter mit Vertrag, ohne Rezept.
- Hausnotruf: Den Antrag stellt ein Anbieter mit Vertrag. Die Pflegekasse zahlt ihm seit 01.04.2026 27,00 Euro netto im Monat; für die Grundversorgung zahlen Sie in der Regel nichts dazu.
- Rentenbeiträge für die Pflegeperson, also wer Sie privat pflegt (2026: bis 735,63 Euro im Monat an die Rentenversicherung). Der Eintrag im Grundantrag genügt, ein Fragebogen folgt. Bedingung: ab Pflegegrad 2, mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen je Woche (§ 44 SGB XI).
- Verhinderungspflege vorher: Seit 01.01.2026 ist vor der Vertretung kein Antrag nötig; Sie rechnen danach ab (2026: aus 3.539 Euro im Jahr).
Die AOK Baden-Württemberg und die AOK NordWest schreiben selbst: „Oft suchen Versicherte Anträge zu Pflegeleistungen, die aber keinen Antrag benötigen.“
Verhinderungspflege: abrechnen statt vorher beantragen
Verhinderungspflege beantragen Sie seit 2026 nicht mehr vorher; Sie reichen die Belege nach geltendem Recht bis zum Ende des folgenden Jahres ein.
Gesetzestext
„Eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege ist nicht erforderlich“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Einfach gesagt
Vorher fragen müssen Sie nicht. Eine Ersatzpflege (Vertretung) aus 2025 rechnen Sie bis 31.12.2026 ab, eine aus 2026 nach geltendem Recht bis 31.12.2027; danach zahlt die Kasse nichts.
Der Rest des Jahresbetrags verfällt zum Jahresende. Die Belege reichen Sie aber bis Ende des Folgejahres ein.
Viele Kassen nennen ihr Formular weiter „Antrag auf Verhinderungspflege“, etwa Barmer (44112), DAK (955-164) und Knappschaft (15714). Abgerechnet wird nach der Vertretung mit dem Abrechnungsformular: Barmer 44113, Knappschaft 15714.01, DAK Seite 3 von 955-164.
Belege aus 2024 und früher lehnen die Kassen nach ihrem Rundschreiben ab. Das Sozialgericht München verurteilte am 29.09.2026 trotzdem eine Kasse, 2.404,50 Euro für 2024 zu zahlen (S 7 P 513/26). Es ist ein Urteil der ersten Instanz, die Rechtskraft ist offen.
Ein Muster und was auf die Quittung gehört, zeigt die Seite Verhinderungspflege beantragen und abrechnen.
Wie stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse?
Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt als Antrag; das Formular schickt die Kasse danach.
Das geht formlos, auch am Telefon (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die TK schreibt: „Den Antrag stellen Sie formlos, beispielsweise telefonisch.“ Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nie für die Zeit davor. Nur bei einer Höherstufung kann der höhere Pflegegrad ab einer früheren Verschlechterung gelten (§ 48 SGB X).
Der Antrag bei der Pflegekasse läuft in fünf Schritten.
- Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Die Nummer steht auf der Website der Kasse oder in der Kassentabelle unten. Liegt die Person im Krankenhaus, sagen Sie es dazu.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Person am Telefon.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, sobald es da ist (§ 60 SGB I). Tragen Sie die Person ein, die privat pflegt, wegen ihrer Rentenbeiträge.
- Legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei, wenn ein Angehöriger unterschreibt. Die Vollmacht ist Ihre schriftliche Erlaubnis; den Betreuerausweis gibt das Betreuungsgericht.
- Behalten Sie eine Kopie. Unterlagen mit Frist schicken Sie per Einwurf-Einschreiben oder laden sie im Online-Konto hoch.
Rechenbeispiel
Warum der Tag des Anrufs zählt. Frau K., 81, braucht seit Oktober 2026 Hilfe; später wird Pflegegrad 3 festgestellt. Ruft die Tochter am 28.11.2026 an, kann es Pflegegeld ab 01.11.2026 geben, bei einem Anruf am 02.12.2026 erst ab 01.12.2026. Unterschied: 599 Euro (Pflegegeld für November 2026).
Unsere Beispielrechnung nach § 33 Abs. 1 SGB XI; ob und welcher Pflegegrad festgestellt wird, entscheidet die Pflegekasse.
Welche Unterlagen hilfreich sind und wie die Begutachtung abläuft, zeigt die Seite Pflegegrad beantragen in 5 Schritten.
Telefon, online oder Papier: Welcher Weg passt?
Am Telefon sichern Sie am schnellsten das Datum, online sehen Sie den Stand des Antrags. Papier mit Kopie passt für Angehörige ohne Zugang zum Online-Konto.
Die Tabelle vergleicht die drei Wege zur Pflegekasse.
| Weg | Gut für | Achtung |
|---|---|---|
| Telefon | Datum sofort gesichert | Datum, Uhrzeit und Namen notieren |
| Online-Konto der Kasse, im Portal oder in der App („Meine AOK“, „Meine Barmer“, „Meine TK“ usw.) | Belege hochladen, Stand des Antrags sehen | braucht das Konto der versicherten Person oder eine Vollmacht im Portal |
| Papier per Post | Angehörige ohne Zugang zum Online-Konto | immer eine Kopie behalten; bei Fristen per Einwurf-Einschreiben |
Bei der IKK classic gibt es Pflegeanträge nur online. Anrufen können Sie trotzdem: 0800 455 1111.
Was nach dem Antrag passiert und welche Fristen gelten
Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Spätestens nach 25 Arbeitstagen muss der Bescheid da sein, also die schriftliche Entscheidung.
Der Medizinische Dienst schickt eine Gutachterin oder einen Gutachter. Arbeitstage zählen ohne Wochenenden und Feiertage.
Aus dem Krankenhaus geht es schneller: Dort ist die Begutachtung in der Regel spätestens am 5. Arbeitstag (§ 18a SGB XI). Braucht die Kasse länger als 25 Arbeitstage, zahlt sie in der Regel 70 Euro je begonnene Woche (2026, § 18c Abs. 5 SGB XI).
Diese Fristen gelten bei allen Pflegekassen gleich.
Fristen bei der Pflegekasse
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Begutachtung aus Krankenhaus, Reha, Hospiz oder ambulanter Palliativversorgung | spätestens am 5. Arbeitstag nach Antrag, wenn die Versorgung danach gesichert werden muss; zu Hause bei angekündigter Pflegezeit oder Familienpflegezeit 10 Arbeitstage | § 18a SGB XI |
| Bescheid über den Pflegegrad | 25 Arbeitstage nach Antrag; sonst in der Regel 70 € je begonnene Woche (2026) | § 18c SGB XI |
| Termin zur Pflegeberatung | innerhalb von 2 Wochen nach Antrag, oder Beratungsgutschein | § 7b SGB XI |
| Entscheidung über Pflegehilfsmittel und Umbau | 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen | § 40 Abs. 7 SGB XI |
| Beratungsbesuch bei reinem Pflegegeld (PG 2 bis 5) | einmal je Kalenderhalbjahr; sonst Kürzung, in der Regel um 50 % (PG 3: 299,50 € im Monat, 2026), ohne Nachzahlung; bei Wiederholung Entzug | § 37 Abs. 3 und 6 SGB XI |
| Widerspruch gegen einen Bescheid | 1 Monat ab Bekanntgabe (Post: 4. Tag) | § 84 SGG, § 37 Abs. 2 SGB X |
| Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen | bis 31.12.2026 | § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI |
| Verhinderungspflege aus 2026 abrechnen | bis 31.12.2027 (nach geltendem Recht) | § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI |
| Rest des Entlastungsbetrags 2026 nutzen | bis 30.06.2027 (nach geltendem Recht) | § 45b Abs. 1 SGB XI |
| Zuzahlungen zurückholen (Krankenkasse) | 4 Jahre; 2022 nur noch bis 31.12.2026 | § 45 SGB I |
Formulare der sechs großen Kassen: Wo Sie welche finden
Die Formulare finden Sie auf der Website Ihrer Kasse, in ihrem Online-Konto oder per Anruf. Für sechs große Kassen haben wir je eine Seite mit allen Formularen.
Bei der AOK gibt es elf regionale Kassen mit eigenen Formularen. Die TK hat kein öffentliches PDF: Sie schreiben in „Meine TK“ oder bekommen das Formular auf Anruf.
Die Tabelle zeigt je Kasse Post, Pflege-Telefon und den Weg zu den Formularen.
| Kasse | Postanschrift der Pflegekasse (2026) | Pflege-Telefon (2026) | So kommen Sie an die Formulare | Alle Formulare |
|---|---|---|---|---|
| AOK (11 regionale Kassen) | je nach AOK verschieden | je nach AOK verschieden | auf aok.de erst Postleitzahl eingeben oder AOK aus der Liste wählen | AOK-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adressen aller 11 AOKs |
| Barmer (früher Barmer GEK) | BARMER, 73524 Schwäbisch Gmünd | 0202 568 333 1010 (Pflegeantrag) | PDF mit Nummern (z. B. 44100) oder „Meine Barmer“ | Barmer-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adresse |
| DAK-Gesundheit | DAK-Gesundheit, Postfach 10 14 44, 20009 Hamburg | 040 325 325 555 | PDF mit Nummern (z. B. 955-031) oder „Meine DAK“ | DAK-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adresse |
| Techniker Krankenkasse (TK) | Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg | 040 460 66 16 00 | kein öffentliches PDF; Nachricht in „Meine TK“ oder Formular auf Anruf | TK-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adresse |
| IKK classic | IKK classic, 04063 Leipzig | 0800 455 1111 | nur online | IKK-classic-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adresse |
| Knappschaft | KNAPPSCHAFT, Fachzentrum Pflege, 45095 Essen | 08000 200 501 | für jede Leistung ein eigenes PDF | Knappschaft-Pflegekasse: Anträge, Formulare und Adresse |
Stand 16.10.2026, monatlich geprüft. Die Nummern der elf AOKs stehen auf der AOK-Seite.
Alte Formulare und Formularfallen: Worauf Sie achten sollten
Im Internet kursieren alte Kassenformulare mit Beträgen von 2024 und früher. Die Kasse entscheidet trotzdem nach dem Recht von heute.
Drei Unterlagen sind veraltet.
- Alte PDF zur Verhinderungspflege, etwa von der IKK classic auf fremden Seiten: „1.612 Euro“ galten bis Ende 2024, auch „sechs Wochen“ gelten nicht mehr. Seit 01.07.2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag (2026: 3.539 Euro) für bis zu acht Wochen.
- Merkblatt der mkk, Stand 10/2025. Der Beratungsbesuch zu Hause ist bei Pflegegrad 4 und 5 seit 01.01.2026 halbjährlich Pflicht, nicht „vierteljährlich“ (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Im Krankenhaus läuft das Pflegegeld acht Wochen voll weiter, nicht „vier Wochen“ (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Die 131 Euro bei Pflegegrad 1 sind der Entlastungsbetrag (2026), keine „Pflegeeinsätze“.
- Barmer-Formular 44112 (Version V25): Die Frage nach sechs Monaten Pflege vorher gilt nur bis 30.06.2025; später bleibt das Feld leer.
Vier Formularfallen kommen dazu.
- DAK-Quittung 955-164 (Seite 4): Das Kästchen zur Werbung muss niemand ankreuzen.
- Barmer (Formular 44100): Post geht nur an eine bevollmächtigte Person; Geschwister sprechen das ab.
- Knappschaft: Vor einer Vertretung kommt keine schriftliche Zusage; den Restbetrag erfragen Sie am Telefon.
- AOK Niedersachsen: Das PDF zur Verhinderungspflege gibt es nur gegen die Versichertennummer.
Einfach gesagt
Ein altes Formular schadet in der Regel nicht, wenn die Angaben stimmen; nur seine Beträge gelten nicht mehr.
Ihre Kasse ist nicht dabei? Formularseiten weiterer Kassen
Auch jede andere gesetzliche Kasse hat eine Pflegekasse mit eigenen Formularen; die Tabelle führt zu den Formularseiten von elf weiteren Kassen.
Fehlt Ihre Kasse, suchen Sie auf ihrer Website nach „Pflege Formulare“ oder rufen an; die Regeln sind dieselben.
Die Post ist die Anschrift, die die Kasse für Anträge nennt.
| Kasse | Formularseite | Post für Anträge | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| KKH | kkh.de: Anträge und Formulare | KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover | 7 Pflegeanträge; Verhinderungspflege nicht in dieser Liste |
| HEK | hek.de: Downloads | nicht auf der Downloadseite genannt; bitte bei der HEK erfragen | 8 Pflegeformulare, darunter Quittung für Verhinderungspflege |
| hkk | hkk.de: Anträge Pflegeversicherung | hkk, 28185 Bremen | Anträge online mit den Zugangsdaten der hkk-App |
| IKK Südwest | ikk-suedwest.de: Pflegeanträge | IKK Südwest, 66098 Saarbrücken | eigene Kasse, nicht IKK classic |
| Audi BKK | audibkk.de: Anträge und Broschüren | Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt | Antrag Pflegeleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege als PDF |
| BAHN-BKK | bahn-bkk.de: Anträge und Downloads | BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster | 16 Pflegeformulare, eigenes Formular für die Abrechnung der Verhinderungspflege und der Nachbarschaftshilfe |
| Novitas BKK | novitas-bkk.de: Anträge und Formulare | novitas bkk, 47050 Duisburg | Verhinderungspflege als „Kostennachweis“ |
| Pronova BKK | nicht bestätigt; bitte bei der Pronova BKK erfragen | Pronova BKK, 67058 Ludwigshafen | eigenes Formular für den Hausnotruf |
| VIACTIV | viactiv.de: Formulare Pflegeversicherung | nicht auf der Formularseite genannt; bitte bei der Kasse anrufen | Verhinderungspflege getrennt für Pflegedienst und Privatperson |
| mkk (meine krankenkasse) | meine-pflegekasse.de | Pflegekasse der mkk, 10857 Berlin | Merkblatt zum Antrag teils veraltet (siehe oben) |
| SVLFG (landwirtschaftliche Pflegekasse) | Versichertenportal der SVLFG (Anträge nach Anmeldung) | im Versichertenportal oder bei der SVLFG erfragen | Verhinderungspflege laut Versichertenportal nur als Online-Antrag nach Registrierung |
Angaben der Kassen, abgerufen am 16.10.2026, monatlich geprüft.
Manche Kassenseiten nennen die Grenze für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige als Monatsbetrag. Es ist ein Jahresbetrag: 2026 je nach Pflegegrad 694 bis 1.980 Euro (§ 39 Abs. 3 SGB XI).
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesrat-Drucksache 587/26). Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026, ein zweiter Durchgang ist am 18.12.2026 möglich.
Einfach gesagt: Das ist erst ein Vorschlag der Bundesregierung. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt alles oben auf dieser Seite.
- Pflegegeld, Pflegedienst, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sollen in andere Geldtöpfe umgebaut werden. Die Kassen bräuchten dafür andere Formulare.
- Das Pflegegeld soll im Entwurf „Entlastungsbudget“ heißen. Geplant sind 380, 630, 890 und 1.080 Euro im Monat (Pflegegrad 2 bis 5; 2026: 347 bis 990 Euro).
- Statt Verhinderungspflege und Gemeinsamem Jahresbetrag (2026: 3.539 Euro) ist ein „Überbrückungsbudget“ von bis zu 2.285 Euro im Jahr geplant.
- Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (2026: bis 42 Euro im Monat) soll entfallen.
- Vom 01.01. bis 30.04.2027 soll die 25-Arbeitstage-Frist für den Bescheid „unbeachtlich“ sein, außer in besonders dringenden Fällen (§ 142b Abs. 3 im Entwurf). Wer jetzt Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht auf Januar verschieben.
- Eine Übergangsregel für die Abrechnung der Verhinderungspflege 2026 und für Reste des Entlastungsbetrags 2026 steht im Entwurf nicht ausdrücklich.
Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026. Alle Pläne der Pflegereform 2027 (PNOG) stehen auf der Reformseite.
Was hilft, wenn die Pflegekasse ablehnt oder nicht antwortet?
Gegen einen Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was Angehörigen neben dem Antrag zusteht, bündelt die Seite Pflegende Angehörige 2026.
Widerspruch: ein Monat Zeit
Den Widerspruch, also eine schriftliche Beschwerde, schicken Sie innerhalb eines Monats an die Pflegekasse, die den Bescheid geschickt hat.
Kommt der Bescheid per Post, zählt der vierte Tag nach dem Absenden (§ 84 SGG, § 37 Abs. 2 SGB X). Fehlt der Hinweis auf Widerspruch und Frist (Rechtsbehelfsbelehrung), haben Sie ein Jahr (§ 66 SGG).
Der Widerspruch kostet nichts (§ 64 SGB X). Frist, Form und Muster stehen auf der Seite Widerspruch gegen einen Bescheid.
Kasse antwortet nicht: 70 Euro je Woche (2026) und Untätigkeitsklage
Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Pflegeantrag, zahlt sie in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche (2026).
Das gilt auch für privat Versicherte und bei einer Höherstufung (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Nichts gibt es im Heim ab Pflegegrad 2 und bei Widerspruchs- oder Wiederholungsgutachten. Die Zahlung kommt innerhalb von 15 Arbeitstagen.
Kommt nach sechs Monaten kein Bescheid, nach einem Widerspruch nach drei Monaten, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 SGG).
Für Pflegehilfsmittel und Umbau gilt eine eigene Frist: drei Wochen, mit Gutachten fünf. Sonst gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Wer dann selbst kauft, bekommt laut Rundschreiben der Kassen kein Geld erstattet.
Beschwerden nimmt das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums an: (030) 340 60 66-02.
Hilfe beim Ausfüllen: Pflegeberatung der Pflegekasse
Die Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten, auf Wunsch zu Hause, und innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag einen Termin anbieten.
Statt eines Termins kann sie einen Beratungsgutschein für eine andere Beratungsstelle geben (§ 7b Abs. 1 SGB XI).
Angehörige können mit Ihrer Zustimmung dabei sein. Privat Versicherte berät compass, die Pflegeberatung der privaten Versicherer (0800 101 88 00).
Mehr zur Pflegeberatung steht auf einer eigenen Seite.
Zuzahlung, Haushaltshilfe, Zahnersatz: Das zahlt die Krankenkasse
Zuzahlungen, Haushaltshilfe und Zahnersatz beantragen Sie bei der Krankenkasse, nicht bei der Pflegekasse. Es ist dieselbe Kasse, aber die Post für Pflegeanträge kann an eine eigene Anschrift gehen (etwa Barmer, Knappschaft), und die Formulare sind andere.
Drei Beispiele zeigen das.
- Keine Zuzahlung mehr: Über der Belastungsgrenze (2 Prozent der Bruttoeinnahmen, chronisch Kranke 1 Prozent) können Sie sich auf Antrag befreien lassen (§ 62 SGB V). Ab 01.01.2027 betragen Zuzahlungen 7,50 bis 15 Euro statt 5 bis 10 Euro (2026; beschlossen, BGBl. 2026 I Nr. 228).
- Haushaltshilfe: Mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es keine, mit Pflegegrad 1 ist sie möglich (§ 38 SGB V).
- Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1: Hier zahlt die Krankenkasse (§ 39c SGB V), mit eigenem Formular.
Was die Krankenkasse Senioren sonst zahlt, zeigt die Übersicht Krankenkasse für Senioren 2026.
Weitere Fragen zur Pflegekasse
Vier Fragen zur Pflegekasse kommen besonders oft.
Wo bekomme ich Formulare für die Pflegestufe?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr; heute gibt es fünf Pflegegrade (§ 140 SGB XI). Den Antrag bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse, ein Anruf genügt.
Wie die alten Stufen heute heißen, zeigt die Seite Pflegegrade 1 bis 5 (früher Pflegestufen).
IKK classic oder IKK Südwest: Welche ist meine?
Es zählt der Name auf Ihrer Gesundheitskarte, denn jede IKK ist eine eigene Kasse mit eigenen Formularen. Dazu gehören etwa IKK classic, IKK Südwest, IKK gesund plus, IKK Die Innovationskasse und IKK Brandenburg und Berlin.
Wechselt die Pflegekasse, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Ja: Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse, bei der Sie Mitglied sind (§ 48 Abs. 1 SGB XI). Läuft gerade ein Antrag, fragen Sie vor dem Wechsel bei beiden Kassen nach, was damit geschieht.
Darf ein Angehöriger den Antrag für die Mutter stellen?
Ja, mit Vollmacht oder als rechtlicher Betreuer; legen Sie eine Kopie bei. Die AOK schreibt: „Im Falle einer Bevollmächtigung fügen Sie bitte eine gültige Vollmacht bei.“ Was in eine Vorsorgevollmacht gehört, erklärt eine eigene Seite.
Nächster Schritt
Prüfen Sie im Anspruchs-Check in rund zwei Minuten, welche Leistungen Ihnen zustehen könnten, bevor Sie die Pflegekasse anrufen. Noch kein Pflegegrad? So können Sie einen Pflegegrad beantragen, mit Formular und Fristen. Bei der AOK finden Sie die Formulare Ihrer Region auf unserer AOK-Seite.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 1 SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
- § 7b SGB XI: Beratungsgutscheine
- § 18c SGB XI: Fristen und Zusatzzahlung
- § 18a SGB XI: Begutachtungsfristen (Eilbegutachtung)
- § 23 SGB XI: Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
- § 28 SGB XI: Leistungsarten, Grundsätze
- § 30 SGB XI: Dynamisierung
- § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen
- § 34 SGB XI: Ruhen der Leistungsansprüche
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI: Pflegegeld
- § 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 40b SGB XI: Digitale Pflegeanwendungen
- § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege
- § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege
- § 44 SGB XI: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige
- § 45a SGB XI: Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 45f SGB XI: Wohngruppenzuschlag
- § 45g SGB XI: Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen
- § 46 SGB XI: Pflegekassen
- § 48 SGB XI: Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse
- § 140 SGB XI: Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
- § 38 SGB V: Haushaltshilfe
- § 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- § 55 SGB V: Leistungsanspruch Zahnersatz
- § 61 SGB V: Zuzahlungen
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze
- § 143 SGB V: Ortskrankenkassen
- § 173 SGB V: Allgemeine Wahlrechte
- § 16 SGB I: Antragstellung
- § 45 SGB I: Verjährung
- § 60 SGB I: Angabe von Tatsachen
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 48 SGB X: Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Änderung der Verhältnisse (Höherstufung)
- § 64 SGB X: Kostenfreiheit
- § 66 SGG: Rechtsbehelfsbelehrung
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- § 88 SGG: Untätigkeitsklage
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 (Zuzahlungen und Zahnersatz ab 01.01.2027)
- Bundesrat-Drucksache 587/26: Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
- Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Bürgertelefon, Beschwerden über die Kranken- oder Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026
- GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Vertrag AC/TK 19/00/452
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste (abgerufen am 16.10.2026)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R (private Pflegeversicherung)
- Sozialgericht München, Urteil vom 29.09.2026, S 7 P 513/26 (BeckRS 2026, 24779)
- compass private pflegeberatung: Beratungsangebote
- AOK: Pflegeanträge (Formulare und Anträge Pflege)
- AOK: Entlastungsbetrag
- AOK: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen
- Techniker Krankenkasse: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Barmer: Anträge auf Pflegeleistungen
- Barmer: Antrag auf Verhinderungspflege, Formular 44112
- DAK-Gesundheit: Alle Pflegeanträge auf einen Blick
- DAK-Gesundheit: Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson, Formular 955-164
- IKK classic: Pflegeleistung beantragen
- Knappschaft: Anträge der Pflegeversicherung
- Knappschaft: Antrag auf Verhinderungspflege, Formular 15714
- mkk (meine krankenkasse): Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung mit Merkblatt (Formular 203.06, Merkblatt 204.07, Stand 10/25)
- KKH: Anträge und Formulare der Pflegekasse (abgerufen 16.10.2026)
- HEK: Downloads (abgerufen 16.10.2026)
- hkk: Anträge Pflegeversicherung und Verhinderungspflege (abgerufen 16.10.2026)
- IKK Südwest: Pflegeanträge (abgerufen 16.10.2026)
- Audi BKK: Anträge und Broschüren (abgerufen 16.10.2026)
- BAHN-BKK: Anträge und Downloads (abgerufen 16.10.2026)
- Novitas BKK: Anträge, Downloads und Formulare (abgerufen 16.10.2026)
- VIACTIV: Formulare Pflegeversicherung (abgerufen 16.10.2026)
- SVLFG: Versichertenportal (abgerufen 16.10.2026)