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Zahnersatz 2026: 60 bis 75 Prozent Festzuschuss, Bonusheft und Genehmigung vor 2027
2026 zahlt die Kasse 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung. Für Pläne, die ab 2027 genehmigt werden, sinkt der Zuschuss. Was Sie bis 31.12.2026 tun können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den die Krankenkasse für Ihren Zahnersatz zahlt, egal wie teuer die Lösung ist, die Sie wählen.
- 2026 zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent.
- Waren Sie fünf Jahre lang jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt, zahlt die Kasse 70 statt 60 Prozent (Genehmigung 2026).
- Für Pläne, die ab 01.01.2027 genehmigt werden, zahlt die Kasse 10 Prozentpunkte weniger: 50 Prozent, mit Bonusheft 60 oder 65 Prozent.
- Der Zahnarzt schreibt einen Heil- und Kostenplan, die Kasse genehmigt ihn, und erst dann beginnt die Behandlung.
- Was hilft, hängt vom Grund im Bescheid ab: ein Nachweis für den Bonus, ein Antrag auf Härtefall oder ein Widerspruch.
- Bei kleinem Einkommen kann die Kasse auf Antrag 100 Prozent der Regelversorgung zahlen.
Für Zahnersatz zahlt die Krankenkasse 2026 einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung, also der Standardlösung. Mit Bonusheft sind es 70 oder 75 Prozent. Für eine Vollprothese oben und unten zahlt die Kasse 2026 je nach Bonus 1.194,16 bis 1.492,72 Euro. Im Härtefall bei kleinem Einkommen sind es auf Antrag bis 1.990,28 Euro. Wird Ihr Plan erst ab 01.01.2027 genehmigt, sinkt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte, zum Beispiel von 60 auf 50 Prozent. Das ist beschlossen (Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer den Heil- und Kostenplan bis 31.12.2026 genehmigt bekommt, behält den höheren Zuschuss.
Was ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den die Krankenkasse für Ihren Zahnersatz zahlt, egal wie teuer die Lösung ist, die Sie wählen. Im Alltag heißt er auch Kassenanteil oder Zuschuss der Kasse.
Der Betrag hängt vom Befund ab, nicht von der Rechnung. Der Befund ist, was der Zahnarzt feststellt, etwa ein kaputter Zahn, eine Lücke oder ein zahnloser Kiefer. Das Gesetz spricht von „befundbezogenen Festzuschüssen“ (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB V): gleicher Befund, gleicher Zuschuss.
Für jeden Befund gibt es eine Standardlösung, die Regelversorgung. Sie legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, der solche Regeln für die Kassen bestimmt (§ 56 Abs. 1 und 2 SGB V). Der Festzuschuss deckt 2026 mindestens 60 Prozent der Durchschnittskosten dieser Regelversorgung, nicht 60 Prozent Ihrer Rechnung.
Zahnersatz heißt hier: Kronen, Brücken und Prothesen, auch die Vollprothese, die viele Gebiss nennen. Auch Kronen auf Implantaten, also künstlichen Zahnwurzeln, gehören dazu, aber nur mit dem Festzuschuss der Standardlösung. Doch wer bekommt diesen Zuschuss?
Wer bekommt den Festzuschuss von der Krankenkasse?
Den Festzuschuss bekommen alle gesetzlich Versicherten, wenn der Zahnersatz medizinisch notwendig ist und die Kasse den Plan genehmigt hat. Alle drei Voraussetzungen unten müssen erfüllt sein.
- Gesetzliche Krankenversicherung, auch im Ruhestand, etwa in der Krankenversicherung der Rentner
- Zahnersatz, der medizinisch nötig ist und nach einer anerkannten Methode gemacht wird (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
- Heil- und Kostenplan, den die Kasse genehmigt hat
Der Heil- und Kostenplan, oft Kostenvoranschlag genannt, ist der Plan des Zahnarztes mit Befund, Behandlung und Kosten.
Einen eigenen Zuschuss für Rentner gibt es nicht, auch keine Altersgrenze, und ein Pflegegrad ist nicht nötig. Die Regeln gelten bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Privat Versicherte fragen ihre Versicherung.
Zahnersatz ist eine von mehreren Leistungen der Krankenkasse für Senioren. Alle mit Beträgen 2026 zeigt die Übersicht Krankenkasse für Senioren.
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Regelversorgung, gleichartig, andersartig: Was der Zuschuss abdeckt
Der Festzuschuss bleibt gleich, ob Sie die Standardlösung wählen, eine bessere Ausführung (gleichartig) oder eine andere Lösung (andersartig). Nur Ihr Eigenanteil ändert sich, also der Teil der Rechnung, den Sie selbst zahlen.
Die Regelversorgung ordnet der G-BA jedem Befund zu (§ 56 Abs. 2 SGB V). Die Tabelle zeigt die drei Arten der Versorgung (Stand 2026).
| Art der Versorgung | Beispiel | Was die Kasse zahlt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Regelversorgung: Standardlösung je Befund | was der G-BA dem Befund zuordnet | Festzuschuss; den Rest zahlen Sie | § 55 Abs. 1, § 56 SGB V |
| gleichartig: gleiche Art, bessere Ausführung | Vollkeramik statt Regelausführung | Festzuschuss; Mehrkosten zahlen Sie | § 55 Abs. 4 SGB V |
| andersartig: andere Art der Versorgung | Implantat statt Brücke | Sie zahlen die Rechnung; die Kasse erstattet Ihnen den bewilligten Festzuschuss | § 55 Abs. 5 SGB V |
Im Härtefall zahlt die Kasse auch bei teurerer Wahl nur 100 % der Regelversorgung (§ 55 Abs. 2 SGB V); die Mehrkosten zahlen Sie.
Auch beim Implantat lohnt sich der genehmigte Plan. Fehlt zum Beispiel ein Zahn in einer Lücke, die eine Brücke schließen könnte (Befund 2.1), kann die Kasse auch beim Implantat den Festzuschuss für die Brücke erstatten: 2026 ohne Bonus 552,96 Euro (§ 55 Abs. 5 SGB V). Welcher Befund gilt, steht auf Ihrem Plan.
Bis 31.12.2026: Heil- und Kostenplan genehmigen lassen
- Plan früh zur Kasse geben. Bis 31.12.2026 genehmigt: 60, 70 oder 75 Prozent. Ab 2027 genehmigt: 50, 60 oder 65 Prozent (§ 55 Abs. 1 und 6 SGB V, neue Fassung).
- Fristen der Kasse einplanen. Die Kasse hat 3 Wochen Zeit, mit Gutachter bis zu 6 Wochen. Rechnerisch reicht ein Eingang bis Donnerstag, 19.11.2026. Früher ist besser.
- Behandlung in sechs Monaten abschließen. Ein genehmigter Plan gilt nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns sechs Monate. Fragen Sie Ihre Praxis, ob das bei Ihnen genauso gilt.
Bei kleinem Einkommen (Härtefall) zahlt die Kasse auch bei Genehmigung ab 2027 weiter 100 Prozent der Regelversorgung.
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz 2026?
2026 zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Regelversorgung, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Bei einem Härtefall, also bei kleinem Einkommen, sind es auf Antrag 100 Prozent. Die Tabelle zeigt auch die Sätze ab 2027.
Festzuschuss Zahnersatz 2026 und ab 2027 in Prozent
| Ihre Lage | Genehmigung bis 31.12.2026 | Genehmigung ab 01.01.2027 | Grundlage |
|---|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 50 % | § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB V |
| 5 Jahre Bonusheft | 70 % | 60 % | § 55 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V |
| 10 Jahre Bonusheft | 75 % | 65 % | § 55 Abs. 1 Satz 5 SGB V |
| Härtefall | 100 % (Festzuschuss 60 % plus 40 % Zusatz) | 100 % (50 % plus 50 %), ohne Bonusregeln | § 55 Abs. 2 SGB V; ab 2027 BGBl. 2026 I Nr. 228 |
Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung. Werte ab 2027 beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Was hat sich 2026 geändert? Neu sind vor allem die Euro-Beträge je Befund. Der G-BA macht sie jedes Jahr bis 30. November für das nächste Jahr bekannt, im amtlichen Bundesanzeiger (§ 56 Abs. 4 SGB V).
Festzuschuss-Tabelle 2026: Krone, Brücke und Vollprothese in Euro
Für eine Krone zahlt die Kasse 2026 ohne Bonus 239,03 Euro, für eine Vollprothese im Oberkiefer 576,44 Euro. Die Tabelle zeigt vier Beispiele. Die Befundnummer ist die Kennziffer auf Ihrem Plan, etwa 1.1 für eine Krone.
| Befund (Beispiel) | 60 % | 70 % | 75 % | 100 % (Härtefall) |
|---|---|---|---|---|
| Krone (Befund 1.1) | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € | 398,39 € |
| Eckzahn-Brücke (Beispiel der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KZBV) | 791,34 € | 923,25 € | 989,19 € | 1.318,92 € |
| Vollprothese Oberkiefer (Befund 4.2) | 576,44 € | 672,52 € | 720,56 € | 960,74 € |
| Vollprothese Unterkiefer (Befund 4.4) | 617,72 € | 720,68 € | 772,16 € | 1.029,54 € |
| Vollprothese oben und unten | 1.194,16 € | 1.393,20 € | 1.492,72 € | 1.990,28 € |
Beträge 2026 der Festzuschuss-Richtlinie (KZBV und GKV-Spitzenverband). Letzte Zeile: Summe, von uns berechnet. 100 % ist der Durchschnittsbetrag der Regelversorgung, nicht der Preis Ihrer Praxis.
Was die Kasse für Ihre Brücke zahlt, richtet sich nach den Befundnummern auf Ihrem Plan.
Rechenbeispiel: Was kostet eine Vollprothese ohne Bonusheft?
Ohne Bonusheft zahlen Sie 2026 für eine Vollprothese oben und unten 796,12 Euro selbst, wenn die Rechnung den Durchschnittskosten entspricht. Die Kasse zahlt 1.194,16 Euro.
Rechenbeispiel
Frau B., 78, braucht oben und unten eine Vollprothese (Befunde 4.2 und 4.4).
| Posten | ohne Bonus | 10 Jahre Bonusheft |
|---|---|---|
| angenommene Rechnung = Durchschnittskosten der Regelversorgung 2026 (960,74 € + 1.029,54 €) | 1.990,28 € | 1.990,28 € |
| Festzuschuss bei Genehmigung 2026 | 1.194,16 € | 1.492,72 € |
| Eigenanteil bei Genehmigung 2026 | 796,12 € | 497,56 € |
| Festzuschuss bei Genehmigung ab 2027 (gerechnet mit den Beträgen 2026) | 995,14 € | 1.293,68 € |
| Eigenanteil bei Genehmigung ab 2027 | 995,14 € | 696,60 € |
Annahme: Rechnung gleich Regelversorgung 2026 (von uns berechnet). Ist sie höher, steigt der Eigenanteil um den Mehrbetrag; der Festzuschuss bleibt gleich.
Wird derselbe Plan erst 2027 genehmigt, steigt der Eigenanteil also um rund 199 Euro.
Bonusheft: Wann zahlt die Kasse 70 oder 75 Prozent?
Waren Sie fünf Jahre lang jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt, zahlt die Kasse 70 statt 60 Prozent (Genehmigung 2026). Nach zehn Jahren ohne Lücke sind es 75 Prozent.
Das Bonusheft ist ein kleines Stempelheft, in das die Praxis jede Kontrolluntersuchung einträgt. Erwachsene brauchen eine Kontrolle in jedem Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember (§ 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V). Außerdem soll Ihr Gebiss regelmäßige Pflege erkennen lassen.
Fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach einem Bonusheft. Die Tabelle zeigt die drei Stufen (§ 55 Abs. 1 Satz 2 bis 5 SGB V).
| Bonusstufe | Voraussetzung | Genehmigung 2026 | Genehmigung ab 2027 |
|---|---|---|---|
| kein Bonus | Lücke in den letzten 5 Jahren | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre | 5 Jahre lang jedes Jahr eine Kontrolle | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre | 10 Kalenderjahre ohne Lücke; eine begründete Lücke kann unschädlich sein (BSG 2026) | 75 % | 65 % |
Eine versäumte Kontrolle im Jahr 2020 kostet keinen Bonus (§ 55 Abs. 1 Satz 6 SGB V).
Manche Seiten schreiben „20 Prozent mehr“ oder „30 Prozent mehr“. Es zählen aber nur 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung (Genehmigung 2026).
Lücke im Bonusheft: Was das Bundessozialgericht 2026 entschieden hat
Eine einzige Lücke in zehn Jahren kostet Sie nicht immer den höchsten Bonus (Genehmigung 2026: 75 Prozent). In begründeten Ausnahmefällen können die Kassen ihn trotzdem zahlen (§ 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat dazu am 28.05.2026 entschieden (B 1 KR 22/25 R). Liegt ein begründeter Ausnahmefall vor, muss die Kasse den höchsten Satz bewilligen. Sie hat dann kein Ermessen, darf also nicht frei entscheiden. Ein Ausnahmefall kann etwa eine plötzliche Krankheit sein, für die Sie nichts können.
Es ist egal, in welchem der zehn Jahre die Lücke liegt. Im Fall hatte ein Versicherter die Kontrolle 2022 wegen einer Corona-Infektion verpasst. Die Kasse gab nur 60 Prozent. Das BSG wies ihre Revision zurück, also ihr Rechtsmittel gegen das Urteil des Landessozialgerichts.
Den Grund können Sie gleich mit dem Heil- und Kostenplan belegen, etwa mit einem Attest oder einem Nachweis über den verpassten Termin.
Was ändert sich ab 2027 beim Zahnersatz?
Für Pläne, die ab 01.01.2027 genehmigt werden, zahlt die Kasse 10 Prozentpunkte weniger: 50 Prozent, mit Bonusheft 60 oder 65 Prozent. Das ist beschlossen: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 steht seit 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Härtefälle bekommen weiter 100 Prozent: Die Kasse legt zum Festzuschuss von 50 Prozent weitere 50 Prozent dazu (2026: 60 plus 40). Ein Bonusheft brauchen sie dann nicht mehr (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Die Tabelle zeigt die Absenkung in Euro, gerechnet mit den Beträgen 2026.
| Versorgung | Bonus | Genehmigung 2026 | Genehmigung ab 2027 | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| Vollprothese oben und unten | ohne | 1.194,16 € | 995,14 € | 199,02 € weniger |
| Vollprothese oben und unten | 5 Jahre | 1.393,20 € | 1.194,16 € | 199,04 € weniger |
| Vollprothese oben und unten | 10 Jahre | 1.492,72 € | 1.293,68 € | 199,04 € weniger |
| Eckzahn-Brücke (Beispiel der KZBV) | ohne | 791,34 € | 659,46 € | 131,88 € weniger |
| Krone (Befund 1.1) | ohne | 239,03 € | 199,20 € | 39,83 € weniger |
| Krone (Befund 1.1) | 10 Jahre | 298,79 € | 258,95 € | 39,84 € weniger |
| jede Versorgung | Härtefall | 100 % | 100 % | 0 € |
Von uns berechnet mit den Beträgen 2026, je Befund gerundet; kleine Cent-Unterschiede entstehen durch Rundung. Die Beträge 2027 macht der G-BA bis 30.11.2026 bekannt; der Unterschied kann dann etwas anders ausfallen.
Der Zahnersatz ist eine von mehreren Änderungen 2027 für Rentner. Alle bündelt die Seite Änderungen 2027 für Rentner.
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: Die Euro-Beträge 2027 macht der Gemeinsame Bundesausschuss bis 30.11.2026 bekannt. Die Einkommensgrenzen für den Härtefall 2027 sind geplant (Verordnungsentwurf, Bundesrat-Drucksache 576/26). Der Bundesrat muss zustimmen; er berät voraussichtlich am 20.11.2026.
Einfach gesagt: Die Kürzung auf 50 Prozent ist beschlossen (BGBl. 2026 I Nr. 228). Offen sind vor allem die Euro-Beträge je Befund und die Einkommensgrenzen für 2027.
- Neue Festzuschussbeträge je Befund für 2027: noch nicht veröffentlicht.
- Einkommensgrenzen 2027 laut Entwurf: 1.652,00 Euro brutto im Monat allein, 2.271,50 Euro mit einem Angehörigen im Haushalt, je weiterem 413 Euro mehr. 2026 gelten 1.582,00, 2.175,25 und 395,50 Euro.
Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Werte feststehen.
Warum das Datum der Genehmigung zählt und bis wann der Plan zur Kasse muss
Es zählt der Tag, an dem die Kasse Ihren Heil- und Kostenplan genehmigt, nicht der Tag der Behandlung. Rechnerisch sollte Ihr Plan dafür spätestens am 19.11.2026 bei der Kasse sein.
Gesetzestext
§ 55 Abs. 6 SGB V in der neuen Fassung sagt:
„Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten die Absätze 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.“
Einfach gesagt
Genehmigt die Kasse Ihren Plan bis Silvester 2026, gilt der höhere Zuschuss. Das gilt auch, wenn der Zahnarzt Sie erst 2027 behandelt, solange der Plan noch gilt.
Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen nach Eingang entscheiden, im zahnärztlichen Gutachterverfahren in 6 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Rückwärts gerechnet ergeben sich diese Termine.
| Verfahren | Frist der Kasse | Eingang spätestens für Genehmigung bis 31.12.2026 |
|---|---|---|
| mit zahnärztlichem Gutachter (ein Zahnarzt prüft den Plan im Auftrag der Kasse) | 6 Wochen | Donnerstag, 19.11.2026 |
| ohne Gutachter | 3 Wochen | Donnerstag, 10.12.2026 |
Von uns berechnet nach § 13 Abs. 3a SGB V. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Plans bei der Kasse. Ob die Kasse einen Gutachter einschaltet, wissen Sie vorher nicht. Sicherer ist der frühere Termin.
Nach der Genehmigung läuft eine zweite Frist. Der Plan gilt nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns sechs Monate. Die Barmer nennt für Härtefälle dieselbe Frist. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein, also eingesetzt. Sonst muss die Praxis nach diesen Angaben vorher eine Verlängerung beantragen.
Bei einer Genehmigung im Dezember 2026 heißt das: Zahnersatz bis Ende Juni 2027 einsetzen lassen. Ob eine Verlängerung im Jahr 2027 den alten Zuschuss behält, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Ob sich Eile für Sie lohnt, zeigt die Tabelle.
| Ihre Lage | Was tun | Bis wann |
|---|---|---|
| Plan vom Zahnarzt liegt vor | bei der Kasse einreichen | möglichst bis 19.11.2026 |
| noch kein Plan | Termin beim Zahnarzt machen | so bald wie möglich |
| Lücke im Bonusheft mit gutem Grund | Nachweis gleich mit dem Plan einreichen | mit dem Plan |
| Härtefall (Einkommen höchstens bis zur Grenze) | Antrag auf Härtefall mit dem Plan stellen; 100 % gelten auch bei Genehmigung ab 2027 | keine Eile für den Prozentsatz |
| Einkommen knapp über der Grenze | Plan früh einreichen; der Teil-Zuschlag hängt am Festzuschuss, der für Genehmigungen ab 2027 sinkt | möglichst bis 19.11.2026 |
| Behandlung in mehreren Schritten, länger als sechs Monate | mit der Praxis planen; Verlängerung über den Jahreswechsel ist nicht geregelt | vor der Genehmigung |
Heil- und Kostenplan: So bekommen Sie den Festzuschuss in fünf Schritten
Der Zahnarzt schreibt einen Heil- und Kostenplan, die Kasse genehmigt ihn, und erst dann beginnt die Behandlung. Der Weg zum Festzuschuss hat fünf Schritte.
- Lassen Sie Ihre Zähne beim Zahnarzt untersuchen, und bitten Sie dort um einen Heil- und Kostenplan.
- Bringen Sie Ihr Bonusheft zu diesem Termin mit. Hatten Sie eine Lücke, legen Sie den Grund mit Nachweis bei.
- Reichen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse ein, für die Sätze 2026 möglichst bis 19.11.2026. Fragen Sie, ob die Praxis ihn selbst schickt. Bei kleinem Einkommen stellen Sie den Antrag auf Härtefall gleich mit.
- Warten Sie die Genehmigung der Kasse ab: 3 Wochen, mit Gutachter 6 Wochen. Für die Sätze 2026 muss sie bis 31.12.2026 vorliegen.
- Lassen Sie den Zahnersatz einsetzen, solange die Genehmigung gilt, nach Angaben der KZV Bayerns sechs Monate. Sonst bitten Sie die Praxis vor Ablauf um eine Verlängerung.
Beim Implantat erstattet die Kasse den Festzuschuss Ihnen (§ 55 Abs. 5 SGB V).
Weniger Zuschuss, Ablehnung, Widerspruch: Was hilft
Was hilft, hängt vom Grund im Bescheid ab: ein Nachweis für den Bonus, ein Antrag auf Härtefall oder ein Widerspruch. Die Tabelle nennt fünf typische Fälle.
| Grund der Kasse | Ist das richtig? | Was hilft |
|---|---|---|
| „Bonus nicht nachgewiesen, nur 60 %“ (Genehmigung 2026) | meist richtig. Ausnahme: eine einzige Lücke in zehn Jahren, etwa wegen plötzlicher Krankheit ohne eigenes Verschulden. Dann muss die Kasse nach dem BSG 75 % bewilligen (Genehmigung 2026; B 1 KR 22/25 R) | Grund mit Nachweis einreichen, sonst Widerspruch |
| „Genehmigung abgelaufen“ | der Plan gilt nach Angaben der KZV Bayerns sechs Monate | Praxis um Verlängerung vor Ablauf bitten |
| „Plan erst 2027 genehmigt, daher 50 %“ | richtig (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung) | Plan früh einreichen, siehe Fristen oben |
| „Zuzahlungsbefreiung gilt nicht für Zahnersatz“ | richtig; der Härtefall ist nach Angaben der Barmer ein eigener Antrag | Antrag auf Härtefall stellen |
| „Keine Entscheidung“ (Kasse schweigt) | nennt die Kasse Ihnen keinen Grund, gilt der Antrag nach 3 oder 6 Wochen als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V); das gibt aber nur ein Recht auf Erstattung, wenn Sie selbst zahlen | Eingangsdatum notieren; vor dem Selbstzahlen beraten lassen |
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Damit sagen Sie, dass Sie mit dem Bescheid, der schriftlichen Entscheidung der Kasse, nicht einverstanden sind.
Kommt der Bescheid per Post, gilt er am vierten Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Ab dann läuft der Monat. Beispiel: Abgeschickt am Donnerstag, 05.11.2026, muss Ihr Widerspruch bis Mittwoch, 09.12.2026, bei der Kasse sein.
Fehlt im Bescheid der Hinweis, wie und bis wann Sie widersprechen können, haben Sie ein Jahr Zeit (§ 66 SGG). Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei (§ 64 SGB X).
Wie Sie Widerspruch einlegen, erklärt die Seite Widerspruch gegen einen Bescheid.
Was hilft, wenn der Eigenanteil für den Zahnersatz zu hoch ist?
Bei kleinem Einkommen kann die Kasse auf Antrag 100 Prozent der Regelversorgung zahlen. Zahlen Sie Steuern, kann ein hoher Eigenanteil auch die Steuer senken.
Weitere Leistungen der Krankenkasse 2026 für Ältere zeigt die Übersichtsseite Leistungen der Krankenkasse 2026.
Härtefall: 100 Prozent der Regelversorgung bei kleinem Einkommen
Liegen die monatlichen Bruttoeinnahmen 2026 bei höchstens 1.582 Euro, zahlt die Kasse auf Antrag die Regelversorgung ganz (§ 55 Abs. 2 SGB V). Bruttoeinnahmen sind Einnahmen vor Abzügen, etwa die Rente. Lebt ein Angehöriger mit Ihnen im Haushalt, etwa Ihr Ehepartner, liegt die Grenze 2026 bei 2.175,25 Euro.
Ohne Prüfung des Einkommens gilt als Härtefall, wer Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bekommt. Dasselbe gilt im Heim auf Kosten des Sozialamts.
Der Härtefall braucht einen eigenen Antrag; laut Barmer genügt eine Zuzahlungsbefreiung nicht. Die Tabelle nennt Formulare dreier Kassen.
| Kasse | Formular Härtefall Zahnersatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Barmer | 38050 | Behandlung binnen sechs Monaten nach der Genehmigung |
| Knappschaft | 19060.01, im Heim 19060.02 | 19060.02 fragt zuerst, ob das Sozialamt das Heim bezahlt; dann entfallen die Fragen zum Einkommen |
| DAK | 906-199 | es zählt das Einkommen im Monat vor dem Einreichen des Plans |
Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, kann die Kasse einen Teil dazugeben (gleitende Härtefallregel, § 55 Abs. 3 SGB V). Laut Barmer stellen Sie diesen Antrag am Ende der Behandlung. Die Tabelle rechnet für Alleinstehende ohne Bonus.
| Bruttoeinnahmen 2026 im Monat, allein | Kasse zahlt für Vollprothesen oben und unten (Genehmigung 2026) |
|---|---|
| bis 1.582 € (Härtefall) | 1.990,28 € |
| 1.700 € | 1.990,28 € |
| 1.800 € | 1.734,32 € |
| 1.900 € | 1.434,32 € |
| ab rund 1.980 € | 1.194,16 € (nur Festzuschuss) |
Von uns berechnet nach § 55 Abs. 3 SGB V: Zuschlag = Festzuschuss minus dreimal der Betrag über der Grenze, zusammen höchstens 100 %. Annahme: Rechnung = 1.990,28 €.
Größere Haushalte, die ganze gleitende Regel und den Antrag erklärt die Seite Zahnersatz-Härtefall 2026.
Zählt der Eigenanteil zur Belastungsgrenze bei Zuzahlungen?
Nein, der Eigenanteil für Zahnersatz zählt nicht zur Belastungsgrenze. Das ist der Höchstbetrag an Zuzahlungen im Jahr, etwa in der Apotheke. Er liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent (§ 62 SGB V). Eine Befreiung von Zuzahlungen senkt Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz also nicht.
Wie die Zuzahlungsbefreiung 2026 und die Belastungsgrenze funktionieren, steht auf der Seite Zuzahlungsbefreiung 2026.
Zahnersatz als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen
Den Eigenanteil können Sie als Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Er gehört in die Anlage aGB, im Vordruck 2025 in die Zeilen 23 bis 25. Einen Teil tragen Sie selbst, die zumutbare Belastung; sie hängt von Einkünften und Familie ab.
Rechenbeispiel
Frau B. ist alleinstehend; bei Rentnern ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht die ganze Rente.
| Posten (2026) | Betrag |
|---|---|
| Gesamtbetrag der Einkünfte | 20.000,00 € |
| zumutbare Belastung | 1.046,60 € |
| Eigenanteil Vollprothesen (Rechenbeispiel oben) | 796,12 € |
| davon steuerlich wirksam | 0,00 € |
Erst Krankheitskosten über 1.046,60 Euro im selben Jahr senken die Steuer, etwa zusammen mit Brille oder Hörgerät.
Wie Sie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen, zeigt die Seite Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten absetzen.
Weitere Fragen zum Zahnersatz
Zahlt die AOK Rentnern beim Zahnersatz mehr?
Nein, der Festzuschuss ist gesetzlich und bei allen Krankenkassen gleich, auch bei den elf AOKs. Nach Zusatzangeboten fragen Sie Ihre eigene AOK. Die AOK-Pflegekasse sitzt bei derselben AOK. Anschriften und Formulare der elf AOKs stehen auf der Seite AOK-Pflegekasse: Anträge und Formulare.
Was gilt, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet?
Entscheidet die Kasse nicht in 3 Wochen nach Eingang, mit Gutachter in 6 Wochen, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Das gilt, wenn sie Ihnen nicht rechtzeitig schriftlich einen Grund nennt, und heißt Genehmigungsfiktion. Sie können die Behandlung dann in der Regel selbst bezahlen und sich das Geld von der Kasse erstatten lassen. Das gilt nicht, wenn Sie wussten oder grob fahrlässig nicht wussten, dass Ihnen die Leistung nicht zusteht (BSG, Urteil vom 26.05.2020, B 1 KR 9/18 R).
Lassen Sie sich vorher beraten. Ob das für den Stichtag 31.12.2026 zählt, ist nicht geklärt. Reichen Sie lieber früh ein. Mehr steht auf der Seite Kasse antwortet nicht: Genehmigungsfiktion.
Ist das Bonusheft dasselbe wie das Bonusprogramm der Krankenkasse?
Nein. Das Bonusheft beim Zahnarzt erhöht den Festzuschuss. Das Bonusprogramm Ihrer Kasse belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten nach eigenen Regeln der Kasse (§ 65a SGB V).
Was hieß früher „doppelter Festzuschuss“?
So nannten viele den Härtefall. 2026 zahlt die Kasse dabei 60 plus 40 Prozent, also 100 Prozent der Regelversorgung, nicht das Doppelte. Erst bei Genehmigungen ab 2027 sind 50 plus 50 Prozent tatsächlich der doppelte Festzuschuss.
Nächster Schritt
Prüfen Sie im Anspruchs-Check in rund zwei Minuten, welche Leistungen Ihnen neben dem Festzuschuss zustehen könnten. Haben Sie schon einen Plan vom Zahnarzt? Reichen Sie den Heil- und Kostenplan möglichst bis 19.11.2026 bei Ihrer Kasse ein. Kleines Einkommen? So beantragen Sie den Zahnersatz-Härtefall.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 55 SGB V: Leistungsanspruch (Festzuschüsse bei Zahnersatz, Härtefall, gleitende Härtefallregel)
- § 56 SGB V: Festsetzung der Regelversorgungen
- § 13 SGB V: Kostenerstattung (Abs. 3a: Entscheidungsfristen der Krankenkasse)
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze
- § 65a SGB V: Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
- § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen
- Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, § 33 EStG
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- § 66 SGG: Rechtsbehelfsbelehrung
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 64 SGB X: Kostenfreiheit
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: Regelungstext (§ 55 Abs. 6 SGB V neue Fassung)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2026, B 1 KR 22/25 R (Bonus trotz Lücke im Bonusheft)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020, B 1 KR 9/18 R (Genehmigungsfiktion nur als Recht auf Selbstbeschaffung)
- GKV-Spitzenverband: Festzuschussbeträge ab 01.01.2026
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Abrechnungshilfe Festzuschüsse 2026
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Festzuschüsse zum Zahnersatz (Patienteninformation, Beispiel Eckzahn-Brücke)
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns: Wie lange sind bewilligte Heil- und Kostenpläne gültig? (BZBplus 9/2024)
- Bundesrat-Drucksache 576/26: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 (Entwurf)
- Barmer: Härtefall bei Zahnersatz (Formular 38050, Behandlung binnen sechs Monaten)
- Knappschaft: Antrag Härtefall Zahnersatz für Heimbewohner (Formular 19060.02)
- DAK-Gesundheit: Härtefallantrag Zahnersatz (Formular 906-199)