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Verhinderungspflege beantragen: Abrechnung in 5 Schritten, Formular, Fristen und Altjahre
Vorher fragen müssen Sie nicht. Belege aus 2025 müssen bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse sein. So rechnen Sie in 5 Schritten ab, auch für ältere Jahre.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verhinderungspflege bekommen Sie in 5 Schritten, von der Absprache mit der Vertretung bis zur Erstattung auf Ihr Konto.
- Nein: Seit 01.01.2026 müssen Sie die Verhinderungspflege nicht vorher beantragen, Sie rechnen sie danach ab.
- Die Formulare der Pflegekassen fragen fast dieselben Angaben ab: wer verhindert war, wann, wer vertreten hat und was es gekostet hat.
- Belege für eine Vertretung müssen bis zum 31.
- Rückwirkend abrechnen können Sie sicher nur noch Vertretungen aus 2025; für 2024 und früher lehnen die Pflegekassen ab.
- Häufige Gründe für eine Ablehnung sind fehlende Belege, eine abgelaufene Frist oder keine private Pflegeperson; widersprechen können Sie innerhalb eines Monats.
- Nach der Abrechnung ist weniger im Jahresbetrag übrig, und für ganze Vertretungstage zahlt die Kasse nur halbes Pflegegeld.
Verhinderungspflege beantragen Sie, indem Sie nach der Vertretung die Belege bei der Pflegekasse einreichen. Seit 01.01.2026 gilt dafür eine Frist: Belege aus 2025 müssen bis 31.12.2026 dort sein. Hier stehen die 5 Schritte, die Formularfelder, alle Fristen und was bei älteren Jahren oder einer Ablehnung gilt.
Verhinderungspflege beantragen und abrechnen in 5 Schritten
Die Verhinderungspflege bekommen Sie in 5 Schritten, von der Absprache mit der Vertretung bis zur Erstattung auf Ihr Konto.
Verhinderungspflege ist Geld der Pflegekasse für eine Vertretung, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt. Pflegeperson ist, wer Sie privat pflegt, etwa Tochter oder Ehemann. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Andere Wörter dafür sind Ersatzpflege (im Gesetz), Urlaubsvertretung und Verhinderungspflegegeld.
Die Kasse zahlt ab Pflegegrad 2 als Erstattung: In der Regel zahlen Sie zuerst, die Kasse zahlt Ihnen das Geld zurück. Der Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen. 2026 gibt es bis 3.539 Euro im Jahr, zusammen mit der Kurzzeitpflege, einem kurzen Aufenthalt im Pflegeheim. Wie viel es je nach Vertretung gibt, steht auf der Seite zur Verhinderungspflege 2026.
Diese 5 Schritte führen zur Erstattung.
- Vertretung absprechen und Tage aufschreiben.
- Zahlung mit Quittung, Rechnung oder Kontoauszug belegen.
- Formular der Pflegekasse ausfüllen oder formlos schreiben.
- Belege bis 31. Dezember des nächsten Jahres bei der Pflegekasse einreichen.
- Bescheid und Überweisung prüfen, bei Ablehnung innerhalb eines Monats widersprechen.
Schritt 1: Vertretung absprechen und Tage aufschreiben
Sprechen Sie die Vertretung ab und schreiben Sie auf, an welchen Tagen und wie lange Ihre Pflegeperson weg war. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht. Notieren Sie auch den Grund, etwa Urlaub oder Krankheit.
Notieren Sie Name und Anschrift der Ersatzpflegeperson, also der Person, die vertritt. Wichtig ist, ob sie mit Ihnen verwandt ist oder bei Ihnen wohnt.
Tageweise heißt: Die Pflegeperson ist 8 Stunden oder länger weg. Nur solche ganzen Tage zählen zu den 56 Tagen im Jahr. Stundenweise heißt: weniger als 8 Stunden.
Diese Grenze steht im Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026, ihrer gemeinsamen Auslegung des Gesetzes. Gerichte sind daran nicht gebunden.
Schritt 2: Zahlung belegen
Belegen Sie jede Zahlung an die Vertretung mit Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. Meist bezahlen Sie die Ersatzpflegeperson zuerst selbst.
Rechnet ein Pflegedienst ab, können Sie bei DAK-Gesundheit und Knappschaft die Direktabrechnung mit der Kasse ankreuzen. Bei der Barmer können Sie im Formular 44113 ankreuzen, dass die Kasse direkt an die Ersatzpflegeperson zahlt. Das geht, solange Sie sie noch nicht bezahlt haben.
Was auf eine Quittung gehört, steht unten bei den Nachweisen.
Schritt 3: Formular der Pflegekasse ausfüllen oder formlos schreiben
Füllen Sie das Abrechnungsformular Ihrer Pflegekasse aus oder schreiben Sie formlos, dass Sie die Erstattung der Verhinderungspflege beantragen. Formlos heißt ohne bestimmtes Formular. Das Gesetz verlangt nur einen „Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
So kann Ihr Antrag lauten
„Ich beantrage die Erstattung der Kosten für Verhinderungspflege vom [Datum] bis [Datum] für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Meine Pflegeperson [Name] war verhindert wegen [Grund]. Vertreten hat mich [Name, Anschrift]. Sie ist mit mir [nicht verwandt / verwandt als …] und wohnt [nicht] bei mir. Bitte überweisen Sie auf [IBAN]. Belege liegen bei. [Datum, Unterschrift]“
Schicken Sie die Belege gleich mit. Ob ein Antrag ohne Belege die Frist einhält, ist nicht geklärt.
Schritt 4: Belege bis 31.12. des Folgejahres einreichen
Schicken Sie Formular und Belege an die Pflegekasse, spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Vertretung. Für die Verhinderungspflege 2025 heißt das: bis 31.12.2026. Für die Verhinderungspflege 2026 gilt nach dem heutigen Gesetz der 31.12.2027.
Reichen Sie Belege am besten gleich nach jeder Vertretung ein, online, per App oder mit der Post.
Schritt 5: Erstattung und Bescheid prüfen
Erkennt die Pflegekasse die Kosten an, überweist sie das Geld; manche Kassen schicken dazu einen Bescheid, also einen Brief mit ihrer Entscheidung. Lehnt sie ab, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch, Ihren schriftlichen Einwand.
Wie Sie dabei vorgehen, zeigt die Seite Widerspruch gegen einen Bescheid.
Prüfen Sie auch den Betrag. Vertreten nahe Angehörige, etwa Kinder oder Enkel, zahlt die Kasse in der Regel höchstens zwei Monatsbeträge Pflegegeld. Pflegegeld ist das Geld, das die Kasse jeden Monat für die private Pflege zahlt.
Ersatzpflege aus 2025 bis 31.12.2026 abrechnen
Drei Punkte bis Silvester.
- Belege für 2025 einreichen. Ihr Antrag mit Belegen muss bis Donnerstag, 31.12.2026, bei der Pflegekasse eingehen (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Danach besteht nach dem Gesetz kein Anspruch mehr.
- Eingang nachweisbar machen. Reichen Sie online mit Bestätigung ein oder per Einwurf-Einschreiben (die Post bestätigt den Einwurf) mit Kopie.
- Belege aus 2026 nicht bis 2027 liegen lassen. Nach dem heutigen Gesetz haben Sie dafür bis 31.12.2027 Zeit. Der Gesetzentwurf für die Pflegereform 2027 regelt aber nicht ausdrücklich, wie Vertretungen aus 2026 im Jahr 2027 erstattet werden (Stand 16.10.2026). Reichen Sie die Belege am besten gleich nach jeder Vertretung ein.
Für 2022 bis 2024 gibt es Streit. Für 2022 endet die Verjährung nach der Lesart eines Urteils des Sozialgerichts München (erste Instanz, Rechtskraft offen) am 31.12.2026; die Kassen lehnen ab. Siehe den Abschnitt zu älteren Jahren.
Muss man Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein: Seit 01.01.2026 müssen Sie die Verhinderungspflege nicht vorher beantragen, Sie rechnen sie danach ab.
Gesetzestext
„Eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Ersatzpflege ist nicht erforderlich“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Einfach gesagt
Erst vertreten lassen, dann Belege schicken.
DAK (955-164) und Knappschaft (15714) nennen ihr Formular trotzdem einen Antrag, etwa „Antrag auf Verhinderungspflege“ (Knappschaft).
Wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse, die Knappschaft am Telefon. Verhinderungspflege nachträglich beantragen ist also der Normalfall. Abrechnen können Sie so oft Sie wollen, solange Geld und 56 ganze Tage (8 Wochen) im Kalenderjahr reichen.
Voraussetzung bleibt ein Pflegegrad ab 2. Fehlt er noch, müssen Sie zuerst einen Pflegegrad beantragen.
Was ins Formular gehört: Feld für Feld
Die Formulare der Pflegekassen fragen fast dieselben Angaben ab: wer verhindert war, wann, wer vertreten hat und was es gekostet hat.
Nahe Angehörige sind alle, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, etwa Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin. Dazu zählt, wer mit Ihnen im selben Haushalt lebt. Verschwägert ist, wer durch Heirat verwandt ist, etwa der Schwiegersohn.
Die Tabelle zeigt die Felder der Formulare von DAK, Knappschaft und Barmer und typische Fehler.
| Feld im Formular | Was Sie eintragen | Was oft schiefgeht |
|---|---|---|
| Pflegebedürftige Person, Versichertennummer | Name, Anschrift, Nummer von der Karte der gepflegten Person | Nummer der Pflegeperson statt der gepflegten Person |
| Verhinderte Pflegeperson | Name, Geburtsdatum der Person, die sonst pflegt | Pflegedienst eingetragen: Ein Pflegedienst kann nicht „verhindert“ sein |
| Zeitraum, tageweise oder stundenweise | Datum von bis; tageweise ab 8 Stunden Abwesenheit der Pflegeperson, stundenweise unter 8 Stunden | Einzeltage als ein Zeitraum eingetragen; die DAK will zusammenhängende Tage je Zeile. Das DAK-Formular schreibt auch „über 8 Stunden“; nach dem Rundschreiben zählen genau 8 Stunden schon als ganzer Tag |
| Grund der Verhinderung | Urlaub, Krankheit, Reha oder anderer Grund | Feld leer gelassen; nach gängiger Auslegung reicht als Beleg die Erklärung der Pflegeperson |
| Ersatzpflegeperson | Name, Anschrift; Telefon freiwillig | |
| Verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad, oder im selben Haushalt | ja oder nein, Art der Verwandtschaft | Feld leer gelassen; die Kasse kann dann auf die Grenze für Angehörige kürzen |
| Pflegedienst oder Einrichtung | Name, IK-Nummer (Kennnummer des Dienstes auf seiner Rechnung); Direktabrechnung ankreuzen, wenn gewünscht | |
| Kostenabrechnung | je Tag Datum, Stunden, Betrag; Summe | Summe ohne Einzelaufstellung |
| Fahrkosten, Verdienstausfall (nur nahe Angehörige) | Auto: Kilometer × 0,20 € (2026); Bus und Bahn: Fahrkarten, bei manchen Kassen im Original; Bescheinigung des Arbeitgebers über den entgangenen Lohn | Belege fehlen; ohne sie gilt die Grenze für Angehörige |
| Quittung der Ersatzpflegeperson | erhaltener Betrag, Datum, Unterschrift | Kästchen der DAK zur Einwilligung in Werbung angekreuzt, obwohl für die Erstattung nicht nötig |
| Bankverbindung | Konto der gepflegten Person (die DAK zahlt auf das ihr bekannte Konto) | |
| Alte Felder (Barmer 44112) | „seit sechs Monaten gepflegt“ und früher übertragenes Geld der Kurzzeitpflege: bei Vertretungen ab 01.07.2025 leer lassen; für Vertretungen bis 30.06.2025 ausfüllen | Sorge, etwas falsch zu machen |
| Unterschrift | gepflegte Person oder Bevollmächtigte; die Ersatzpflegeperson unterschreibt die Quittung | Unterschrift der Ersatzpflegeperson fehlt |
Das Formular einer Betriebskrankenkasse lässt unterschreiben, die Kurzzeitpflege sei damit „für das laufende Jahr dann aufgebraucht“. Das stimmt nur, wenn der ganze Jahresbetrag verbraucht ist.
Den Antrag stellt die gepflegte Person selbst oder jemand, der für sie handeln darf. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Erlaubnis dafür; ein Betreuer ist vom Gericht bestellt. Legen Sie eine Kopie von Vollmacht oder Bestellung bei.
Welche Nachweise die Pflegekasse verlangt
Die Pflegekasse erstattet nur Kosten, die Sie belegen, etwa mit Quittung, Rechnung oder Kontoauszug.
Eine Quittung der Ersatzpflegeperson sollte diese 5 Angaben enthalten.
- Name und Anschrift der Ersatzpflegeperson
- Tage und Stunden der Vertretung
- Betrag je Stunde oder je Tag
- erhaltener Gesamtbetrag mit Datum
- Unterschrift der Ersatzpflegeperson
Und rückwirkend ohne Rechnung? Ohne Nachweis gibt es kein Geld, auch nicht rückwirkend. Das Gesetz spricht von „nachgewiesenen Kosten“ (§ 39 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Eine Quittung reicht, sie darf aber nur Geld bestätigen, das wirklich bezahlt wurde.
Nahe Angehörige können zusätzlich belegte Fahrkosten und Verdienstausfall erstattet bekommen. Fürs eigene Auto gibt es 0,20 Euro je Kilometer (2026), für Bus und Bahn zählen die Fahrkarten. Selbständige belegen den Verdienstausfall mit dem Steuerbescheid des Vorjahres.
Rechenbeispiel: Die Tochter vertritt stundenweise.
Frau K., 82, hat Pflegegrad 3. Ihr Mann pflegt sie und ist an 10 Tagen je 4 Stunden bei der eigenen Reha-Nachsorge. Die Tochter vertritt und fährt je Tag 60 Kilometer. Erstattet wird, was Frau K. ihr zahlt und belegt, höchstens:
| Rechenschritt (2026, eigene Rechnung nach § 39 Abs. 3 SGB XI; Kilometersatz laut Barmer-Formular 44113) | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Monat | 599 € |
| Grenze für nahe Angehörige: 2 × 599 € | 1.198 € |
| Fahrkosten: 10 Tage × 60 km (30 hin, 30 zurück) = 600 km × 0,20 € | 120 € |
| Höchstens erstattbar: 1.198 € + 120 € | 1.318 € |
| Rest im Jahresbetrag von 3.539 € bei voller Erstattung, wenn sonst nichts verbraucht ist | 2.221 € |
| Pflegegeld an diesen Tagen | voll, weil der Mann jeden Tag unter 8 Stunden weg war (Auslegung der Kassen im Rundschreiben) |
| Belege einreichen bis | 31.12.2027 (heutiges Gesetz) |
Formular als PDF oder online: die Wege der großen Kassen
Jede Pflegekasse hat ihren eigenen Weg: manche ein PDF, manche nur online, die TK eine Nachricht. So rechnen Sie bei den sechs großen Kassen ab (Stand Oktober 2026).
| Kasse | Formular oder Weg für die Abrechnung | Post an | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| AOK-Pflegekasse (11 regionale Kassen) | je nach AOK PDF oder nur online (Tabelle darunter) | Ihre regionale AOK | es zählt die AOK, die auf Ihrer Karte steht; Kopien auf fremden Seiten sind oft alt |
| Barmer | 44113 Abrechnung, online in „Meine Barmer“ | Barmer Pflegekasse, 73524 Schwäbisch Gmünd | Formular 44112 fragt noch Felder bis 30.06.2025 ab; über das Postfach in „Meine Barmer“ ist keine Originalunterschrift nötig |
| DAK-Gesundheit | 955-164 mit Kostenabrechnung und Quittung | DAK-Gesundheit, Postfach 10 14 44, 20009 Hamburg | Werbe-Kästchen auf der Quittung nicht nötig |
| Techniker Krankenkasse | kein PDF; Nachricht in der App oder in „Meine TK“ oder Brief; Formular für private Helfer schickt die TK auf Anruf | Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg | kein Antrag vorab |
| IKK classic | nur online, „Kostenerstattung Ersatzpflege“ | IKK classic, 04063 Leipzig | kein PDF |
| Knappschaft | 15714 und Abrechnungsbogen 15714.01 bei privater Ersatzpflege | Knappschaft, Fachzentrum Pflege, 45095 Essen | „Um Ressourcen zu schonen, versenden wir keine Genehmigungsschreiben“ (Formular 15714): Die Zusage sehen Sie an der Überweisung |
Bei der AOK hängt der Weg von Ihrer regionalen AOK ab.
| AOK | Weg für die Abrechnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg, Nordost, NordWest, PLUS (Sachsen und Thüringen) | |
| Hessen | PDF: Antrag, Erstattungsbeleg und Stundennachweis |
| Rheinland-Pfalz/Saarland | nur Abrechnungs-PDF |
| Bayern, Bremen/Bremerhaven, Rheinland/Hamburg | nur online |
| Niedersachsen | online; PDF nur nach Eingabe der Versichertennummer |
| Sachsen-Anhalt | online mit Login |
Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse der gepflegten Person. Ist sie etwa über den Ehepartner mitversichert, ist es dessen Kasse (§ 48 SGB XI). Mehr dazu, welche Pflegekasse zuständig ist, steht in unserer Übersicht.
Bis wann Sie abrechnen müssen: Frist bis Ende des Folgejahres
Belege für eine Vertretung müssen bis zum 31. Dezember des Jahres danach bei der Pflegekasse sein, sonst gibt es kein Geld.
Gesetzestext
Die Erstattung „… setzt voraus, dass ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten … gestellt wird“. Die Frist endet mit „Ablauf des Kalenderjahres …, das auf die jeweilige Durchführung der Ersatzpflege folgt“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
Einfach gesagt
Vertretung im Jahr 2025, Belege bis Silvester 2026.
Die Frist ist eine Ausschlussfrist: Danach ist der Anspruch weg, nicht nur aufgeschoben. Gerade laufen zwei Fristen.
| Vertretung im Jahr | Belege bei der Pflegekasse spätestens |
|---|---|
| 2025 | Donnerstag, 31.12.2026 |
| 2026 | Freitag, 31.12.2027 (nach dem heutigen Gesetz) |
Im Entwurf der Bundesregierung stand die Frist nicht, erst der Gesundheitsausschuss des Bundestags fügte sie am 05.11.2025 ein. Sie gilt seit 01.01.2026, ohne Übergangsregel für frühere Jahre (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371).
Die Begründung ist deutlich: „Wird die Kostenerstattung später beantragt, besteht kein Anspruch nach § 39 SGB XI mehr“ (Drucksache 21/2641).
So halten Sie die Frist sicher ein
Sicher halten Sie die Frist ein, wenn Sie beweisen können, wann Ihr Antrag bei der Pflegekasse ankam. Es zählt dieser Tag, nicht das Datum auf dem Brief.
Diese 4 Wege sichern den Tag des Eingangs.
| Weg | Was Sie als Nachweis behalten |
|---|---|
| online in App oder Kundenportal | Eingangsbestätigung speichern |
| Brief als Einwurf-Einschreiben | Einlieferungsbeleg, Ausdruck der Sendungsverfolgung mit dem Einwurfdatum und eine Kopie aller Belege |
| Fax | Sendebericht |
| Abgabe in der Geschäftsstelle | Eingangsstempel auf Ihrer Kopie |
Schicken Sie den Antrag versehentlich an eine andere Kasse, zählt der Tag, an dem er dort ankam (§ 16 Abs. 2 SGB I). Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag. Schicken Sie Briefe mit allen Belegen am besten bis Mittwoch, 23.12.2026, ab.
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, Bundesrats-Drucksache 587/26). Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026, eine zweite Beratung dort ist am 18.12.2026 möglich.
Nach dem Entwurf soll die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen, ebenso der Gemeinsame Jahresbetrag (2026: 3.539 Euro). Geplant ist stattdessen ein „Überbrückungsbudget“ von bis zu 2.285 Euro im Jahr für Notfälle (Notdienst ab 2028 geplant) und Kurzzeitpflege.
Wie Vertretungen aus 2026 im Jahr 2027 erstattet werden, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Reichen Sie Belege deshalb zeitnah ein. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026. Alle Pläne der Pflegereform 2027 stehen auf der Seite Pflegereform 2027.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen: was für 2024 und früher gilt
Rückwirkend abrechnen können Sie sicher nur noch Vertretungen aus 2025; für 2024 und früher lehnen die Pflegekassen ab.
Die Kassen folgen ihrem Rundschreiben: „Rückwirkende Anträge für Leistungsjahre vor 2025 sind abzulehnen.“ Ein Leistungsjahr ist das Jahr, in dem die Vertretung stattfand.
Einfach gesagt
Die Kassen zahlen 2026 rückwirkend nur noch für 2025.
Das Sozialgericht München sieht das anders (Urteil vom 29.09.2026, S 7 P 513/26, erste Instanz, Rechtskraft offen). Es wendet die allgemeine Verjährung von vier Jahren an (§ 45 SGB I). Verjährt heißt: Der Anspruch lässt sich nicht mehr durchsetzen, hier 4 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstand.
Nach Randnummer 30 des Urteils gilt die neue Frist erst für Erstattungsansprüche, die sich auf Zeiträume nach ihrem Inkrafttreten beziehen.
Einfach gesagt
Für eine Vertretung im Jahr 2024 gilt nach Ansicht des Gerichts das Recht von 2024.
Stand 16.10.2026 sieht es so aus.
| Vertretung im Jahr | Sicherer Weg | Sicht der Pflegekassen | Sicht des Sozialgerichts München (erste Instanz, Rechtskraft offen) |
|---|---|---|---|
| 2026 | Belege bis 31.12.2027 | bis 31.12.2027 | bis 31.12.2027 |
| 2025 | Belege bis 31.12.2026 | bis 31.12.2026 | nach der Logik des Urteils gilt die Frist wohl auch für 2025 nicht; darauf nicht verlassen |
| 2024 | kein sicherer Weg; nur Antrag und Widerspruch | abgelaufen am 31.12.2025 | Verjährung bis 31.12.2028 |
| 2023 | kein sicherer Weg; nur Antrag und Widerspruch | abgelaufen | Verjährung bis 31.12.2027 |
| 2022 | kein sicherer Weg; nur Antrag und Widerspruch | abgelaufen | Verjährung bis 31.12.2026 |
| 2021 und früher | keiner | verjährt | verjährt |
Das Gericht verurteilte die Pflegekasse, 2.404,50 Euro für Ersatzpflege aus 2024 zu erstatten, beantragt am 26.01.2026. Es ist die erste Instanz, also das unterste Gericht im Rechtsweg. Ob das Urteil rechtskräftig wird, also endgültig gilt, ist offen. Die Pflegekasse kann es vom nächsthöheren Gericht prüfen lassen (Berufung).
Die oft genannten „4 Jahre rückwirkend“ gelten heute nicht mehr allgemein. Die Verbraucherzentrale NRW hielt die Ansprüche im April 2026 für „zum 31.12.2025 erloschen“, rät aber zu Widerspruch und Klage. Die Pflegeberatung compass sieht die Frist nur für Vertretungen ab 1. Januar 2026.
Was heißt das für Sie?
| Vertretung im Jahr | Was Sie tun können |
|---|---|
| 2025 | Belege bis 31.12.2026 einreichen; das ist der sichere Weg |
| 2024 und 2023 | Antrag mit Belegen stellen; nach einer Ablehnung innerhalb eines Monats widersprechen; ein Erfolg ist nicht sicher, Widerspruch und Klage sind kostenfrei |
| 2022 | wie 2023 und 2024, aber nach der Lesart des Urteils bis 31.12.2026 einreichen; die Kassen lehnen ab |
| 2021 und früher | nichts mehr möglich, auch nach dem Urteil verjährt |
Verhinderungspflege abgelehnt: Gründe und Widerspruch
Häufige Gründe für eine Ablehnung sind fehlende Belege, eine abgelaufene Frist oder keine private Pflegeperson; widersprechen können Sie innerhalb eines Monats.
Diese Gründe nennen die Kassen, und so können Sie reagieren.
| Grund der Kasse | Ist das richtig? | Was hilft |
|---|---|---|
| Frist abgelaufen, Vertretung 2022 bis 2024 | Sicht der Kassen; ein Urteil sieht es anders | Widerspruch innerhalb eines Monats mit Verweis auf Sozialgericht München, S 7 P 513/26 (erste Instanz, Rechtskraft offen) |
| Frist abgelaufen, Vertretung 2025 nach dem 31.12.2026 eingereicht | nach dem Gesetz ja; ob das Münchner Urteil auch für 2025 gilt, ist offen | keine sichere Abhilfe; nur ein nachweisbar früherer Eingang hilft, auch bei der falschen Stelle |
| Kein Beleg | ja, Erstattung nur gegen Nachweis | Quittung, Rechnung oder Kontoauszug nachreichen |
| Nur Pflegedienst, keine private Pflegeperson | ja | Kurzzeitpflege prüfen; gibt es eine private Pflegeperson, sie der Kasse nennen |
| Nahe Angehörige über der Grenze von zwei Monaten Pflegegeld | in der Regel ja; mehr nur mit Belegen für Fahrkosten oder Verdienstausfall | Belege nachreichen |
| Verwandtschaft nicht angegeben | Kassenpraxis: Kürzung auf die Grenze für Angehörige | Angaben vollständig machen |
| Betrag „nicht angemessen“ | Prüfung im Einzelfall, aber kein fester Tagessatz (Bundessozialgericht, B 3 P 6/11 R) | Umfang der Pflege, Anfahrt und Aufwand schildern |
| Kasse sagt: An dem Tag hätte die Pflegeperson ohnehin nicht gepflegt (stundenweise) | diese Bedingung steht in Formularen der Kassen | darlegen, dass an diesen Tagen sonst gepflegt worden wäre |
| 56 Tage oder Jahresbetrag verbraucht | ja | Tage: Ist die Pflegeperson unter 8 Stunden weg, zählt nach dem Rundschreiben kein Tag; Geld: Entlastungsbetrag oder Tagespflege prüfen |
Ihr Widerspruch geht schriftlich an die Pflegekasse, innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 84 SGG). Ein Bescheid per Post gilt am 4. Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X).
| Beispiel für die Widerspruchsfrist | Datum |
|---|---|
| Kasse schickt den Bescheid ab | Donnerstag, 05.11.2026 |
| Bescheid gilt als bekannt gegeben | Montag, 09.11.2026 |
| Widerspruch muss bei der Kasse sein | bis Mittwoch, 09.12.2026 |
Widerspruch und Klage beim Sozialgericht sind für Versicherte kostenfrei (§ 64 SGB X, § 183 SGG). Aufbau und Muster für den Widerspruch gegen einen Bescheid der Pflegekasse finden Sie auf unserer Seite dazu.
Widerspruch oder Überprüfungsantrag bei alten Jahren
Gegen eine Ablehnung für 2024 oder früher können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Ist der Monat vorbei, bleibt der Überprüfungsantrag.
Bausteine für den Widerspruch
Ein Widerspruch könnte so begründet werden. Die Randnummer ist der Absatz im Urteil.
- Die Ersatzpflege fand im Jahr … statt; der Anspruch ist damals entstanden (SG München, Randnummer 27).
- Damals galt nur die Verjährung von vier Jahren (§ 45 Abs. 1 SGB I).
- Die Frist in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI gilt seit 01.01.2026 ohne Übergangsregel. Neues Recht gilt nur für Zeiträume danach (SG München, Randnummer 30). Das Gericht beruft sich auf das Bundessozialgericht (B 11 AL 18/11 R, B 11 AL 10/08 R).
- Nur falls die Kasse 1 bis 3 nicht anerkennt: Die Kasse hätte über die neue Frist beraten müssen (§ 14 SGB I). Das kommt in Betracht, wenn sie 2025 von der Ersatzpflege wusste. Darüber hat das Gericht nicht entschieden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Erfolg ist nicht sicher.
Wer Anfang 2026 eine Ablehnung bekam und die Monatsfrist verpasst hat, kann einen Überprüfungsantrag stellen (§ 44 SGB X). Damit lassen Sie einen Bescheid neu prüfen, gegen den Sie nicht mehr widersprechen können. Ob die Kasse folgt, ist offen. Mehr zum Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X steht auf der Seite dazu.
Was nach der Abrechnung kommt: Restbetrag, Pflegegeld und Kurzzeitpflege
Nach der Abrechnung ist weniger im Jahresbetrag übrig, und für ganze Vertretungstage zahlt die Kasse nur halbes Pflegegeld.
Ihr Restbetrag aus 2026 verfällt am 31.12.2026 und geht nicht ins Jahr 2027 über. Gemeint ist: Die Vertretung muss 2026 stattfinden. Abrechnen können Sie sie trotzdem bis 31.12.2027 (heutiges Gesetz).
Tipps zum Restbetrag der Verhinderungspflege 2026 stehen auf unserer Hauptseite.
Beide Leistungen teilen sich das Geld, die Zeiten zählen aber getrennt: je 8 Wochen im Jahr. Die Kurzzeitpflege rechnet das Heim in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Ob Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege besser passt, zeigt die Seite Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Halbes Pflegegeld gibt es bis zu 8 Wochen an ganzen Vertretungstagen, am ersten und letzten Tag das volle (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Die Tabelle rechnet 14 Tage Urlaub der Pflegeperson in einem Monat vor.
| Rechenbeispiel: Pflegegrad 3, 14 Tage Vertretung (eigene Rechnung, 2026) | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld im Monat | 599,00 € |
| Pflegegeld je Tag: 599 : 30 | 19,97 € |
| Tage mit halbem Pflegegeld: 14 Tage ohne ersten und letzten Tag | 12 Tage |
| Kürzung: 599 : 30 : 2 × 12 | 119,80 € |
| Pflegegeld in diesem Monat | 479,20 € |
Eine Betriebskrankenkasse kündigt im Formular an, zu viel gezahltes Pflegegeld mit späteren Zahlungen zu verrechnen, also abzuziehen.
Mehr zum Pflegegeld bei Kurzzeitpflege und Urlaub steht auf der Seite dazu.
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Stundenweise Verhinderungspflege abrechnen
Bei stundenweiser Vertretung tragen Sie jeden Tag einzeln mit Stunden und Betrag ein. Nach dem Rundschreiben der Kassen zählt dann kein Tag zu den 56 Tagen, und das Pflegegeld bleibt voll.
Stundenzettel und 8-Stunden-Regel erklärt die Seite stundenweise Verhinderungspflege.
Abrechnung bei Vertretung durch Angehörige
Vertreten Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder, zahlt die Kasse in der Regel höchstens zwei Monatsbeträge Pflegegeld. Die Grenze hängt vom Pflegegrad ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat 2026 | Grenze für nahe Angehörige 2026 |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 694 € |
| 3 | 599 € | 1.198 € |
| 4 | 800 € | 1.600 € |
| 5 | 990 € | 1.980 € |
Mehr gibt es in der Regel nur mit Belegen für Fahrkosten oder Verdienstausfall, zusammen höchstens 3.539 Euro (2026). Wer als naher Angehöriger zählt, erklärt die Seite zur Verhinderungspflege durch Angehörige.
Privat versichert oder Beamte: Abrechnung beim Versicherer
Privat Versicherte rechnen bei ihrer privaten Pflegeversicherung ab. Statt eines Widerspruchs gibt es dort den Einwand beim Versicherer, danach die Klage beim Sozialgericht (Bundessozialgericht, B 3 P 8/22 R). Einwand und Klage für Privatversicherte erklärt die Seite Pflegegrad für Privatversicherte.
Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Leistung zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI), den Rest zahlt die Beihilfe des Dienstherrn. Privat versicherte Beamte erhalten den Anteil ihres Tarifs, Pensionäre meist 30 Prozent vom Versicherer und 70 Prozent von der Beihilfe.
Mehr zu den Pflegeleistungen für Beamte steht auf der Seite dazu.
Verhinderungspflege und Steuer: Quittung und Finanzamt
Angehörige versteuern das Geld für die Vertretung in der Regel nicht, wenn es das Pflegegeld nicht übersteigt (§ 3 Nr. 36 EStG). Bei Nachbarn und Bekannten ist die Praxis uneinheitlich.
Die Quittung der DAK enthält einen Hinweis, das Geld dem zuständigen Finanzamt zu melden. Wann das Geld steuerfrei bleibt, erklärt die Seite Verhinderungspflege und Steuer.
Verhinderungspflege nach dem Tod abrechnen
Stirbt die gepflegte Person, erlöschen Ansprüche auf Kostenerstattung nicht sofort: Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod geltend gemacht werden.
Was das Gesetz sagt
Ansprüche auf Kostenerstattung erlöschen nicht, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod geltend gemacht werden (§ 35 Satz 3 SGB XI).
Einfach gesagt
Reichen Sie die Belege bis zum früheren Tag ein: 12 Monate nach dem Tod oder 31.12. des Jahres nach der Vertretung.
Wie beide Fristen zusammenspielen, ist nicht geklärt. Beispiel: Vertretung 2025, Tod im Juni 2026; sicher ist dann der 31.12.2026, nicht Juni 2027.
Gilt dafür § 56 SGB I, geht das Geld zuerst an Ehegatten oder Lebenspartner, dann an Kinder, Eltern oder den Haushaltsführer, wenn sie mit der verstorbenen Person zusammenlebten oder von ihr wesentlich unterhalten wurden. Ob § 56 SGB I für diese Erstattung gilt, ist nicht geklärt.
Was nach dem Tod des Ehepartners sonst zu regeln ist, zeigt die Checkliste Tod des Ehepartners.
Wenn die Kasse lange nicht entscheidet
Entscheidet die Kasse 6 Monate nach Ihrem Antrag nicht, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben (§ 88 SGG). Für Versicherte ist sie kostenfrei (§ 183 SGG).
Eine feste Frist für die Erstattung nennt das Gesetz nicht. Fragen Sie vorher schriftlich nach.
Wie die Untätigkeitsklage abläuft, steht auf der Seite dazu.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)
- § 35 SGB XI (Erlöschen der Leistungsansprüche, Kostenerstattung nach dem Tod)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld)
- § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
- § 28 SGB XI (Leistungsarten, Beihilfeberechtigte)
- § 48 SGB XI (Zuständige Pflegekasse)
- § 14 SGB I (Beratung)
- § 16 SGB I (Antrag bei unzuständiger Stelle)
- § 45 SGB I (Verjährung)
- § 56 SGB I (Sonderrechtsnachfolge)
- § 37 SGB X (Bekanntgabe per Post)
- § 44 SGB X (Überprüfungsantrag)
- § 64 SGB X (Kostenfreiheit)
- § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
- § 88 SGG (Untätigkeitsklage)
- § 183 SGG (Kostenfreiheit für Versicherte)
- § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen, Nr. 36)
- Bundestags-Drucksache 21/2641: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, 05.11.2025
- Bundestags-Drucksache 21/1511: Regierungsentwurf
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371, ausgegeben am 29.12.2025
- Bundesrats-Drucksache 587/26: Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), 09.10.2026
- Bundesrat: Plenarsitzungstermine 2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI, 02.04.2026
- Sozialgericht München, Endurteil vom 29.09.2026, S 7 P 513/26 (BeckRS 2026, 24779)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R
- Pflegewegweiser NRW: Frage des Monats April 2026, Verhinderungspflege, sind alte Ansprüche wirklich verfallen?
- compass private pflegeberatung: Infoblatt Verhinderungspflege, 04/2026
- AOK: Verhinderungspflege beantragen und abrechnen (Formulare der elf AOKs)
- Barmer: Anträge auf Pflegeleistungen (Formulare 44112 und 44113)
- Barmer: Musterrechnung Verhinderungspflege, Formular 44113
- DAK-Gesundheit: Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson (Formular 955-164)
- Techniker Krankenkasse: Wie stelle ich den Antrag auf Verhinderungspflege (Ersatzpflege)?
- IKK classic: Pflegeleistung beantragen
- Knappschaft: Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (Formular 15714)