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Pflegegrad beantragen: Antrag in 5 Schritten, Formular, Fristen und Eilverfahren

Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht als Antrag. So stellen Sie ihn in 5 Schritten, sichern den Monat und erfahren, wann 2026 je Woche Verzug 70 € fällig werden.

Von Redaktion Steht mir zu Faktengeprüft
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  • 21 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie beantragen den Pflegegrad in 5 Schritten: anrufen, Formular schicken, Beratung nutzen, Begutachtung vorbereiten, Bescheid prüfen.
  • Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand, der sie vertreten darf.
  • Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.
  • Im Antragsformular tragen Sie Ihre Daten, die gewünschte Hilfe, die Pflegeperson, Ihr Konto und Ihre Unterschrift ein.
  • Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht.
  • Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden, sonst zahlt sie 2026 in der Regel 70 Euro je begonnene Woche.
  • Einen Eilantrag stellen Sie mit dem normalen Antrag: Sagen Sie der Kasse, dass die Person im Krankenhaus oder Hospiz liegt oder Pflegezeit angekündigt ist.
  • Gut jede fünfte Erstbegutachtung ergibt keinen Pflegegrad: 2025 waren es 21,3 Prozent.
  • Mit dem Bescheid steht fest, welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen Ihnen ab dem Antragsmonat zustehen können.

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Schon ein Anruf zählt als Antrag. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem er eingeht. Hier finden Sie die 5 Schritte, das Formular, alle Fristen und das Eilverfahren nach dem Krankenhaus. Entscheidet die Kasse zu spät, muss sie 2026 in der Regel 70 Euro je begonnene Woche zahlen.

Pflegegrad beantragen in 5 Schritten

Sie beantragen den Pflegegrad in 5 Schritten: anrufen, Formular schicken, Beratung nutzen, Begutachtung vorbereiten, Bescheid prüfen.

  1. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr. Der Tag, an dem die Kasse Ihren Anruf oder Brief bekommt, ist Ihr Antragsdatum.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus. Schicken Sie es unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
  3. Nehmen Sie die Pflegeberatung an. Die Kasse muss Ihnen gleich eine Beratung anbieten, die spätestens 2 Wochen nach Eingang stattfindet.
  4. Bereiten Sie den Hausbesuch vor. Legen Sie Medikamentenplan und Arztbriefe bereit. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst innerhalb von 3 Arbeitstagen.
  5. Prüfen Sie den Bescheid. Die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden. Für einen Widerspruch haben Sie danach 1 Monat Zeit.

Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Der Bescheid ist der Brief mit der Entscheidung der Kasse.

Der Pflegegrad ist eine Einstufung von 1 bis 5, die zeigt, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Bis 2016 hieß das Pflegestufe. Eine Gutachterin vergibt dafür Punkte, etwa für Waschen und Anziehen. Wie die Punkte für die Pflegegrade 1 bis 5 entstehen, steht auf unserer Übersichtsseite.

Schritt 1: Pflegekasse anrufen oder schreiben

Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, also ohne bestimmtes Formular und auch am Telefon. Ein Attest vom Arzt brauchen Sie nicht.

Notieren Sie Datum und Namen am Telefon und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Ein Fax mit Sendebericht oder ein Einschreiben mit Rückschein kann den Eingang belegen. Ob Ihre Kasse E-Mails annimmt, fragen Sie vorher. Gebühren verlangt die Kasse nicht (§ 64 Abs. 1 SGB X, Sozialgesetzbuch).

So kann Ihr Antrag lauten

„Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer von der Krankenkassenkarte]. Bitte senden Sie mir die Antragsunterlagen.“ Die gewünschte Hilfe wählen Sie erst im Formular. Rufen Sie für Mutter oder Vater an, nennen Sie zu Beginn Ihre Vollmacht.

Schritt 2: Antragsformular der Pflegekasse ausfüllen

Nach Ihrem Anruf schickt die Pflegekasse ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Darin kreuzen Sie die gewünschte Hilfe an, meist in 5 Kästchen.

Kästchen im Formular Wer hilft Wie bezahlt wird
Geldleistung (Pflegegeld) Angehörige oder andere private Helfer Geld an die pflegebedürftige Person
Sachleistung ein Pflegedienst Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab
Kombinationsleistung Angehörige und Pflegedienst Pflegegeld und Pflegedienst anteilig
Tages- oder Nachtpflege eine Einrichtung, tagsüber oder nachts Die Einrichtung rechnet mit der Kasse ab
stationär ein Pflegeheim Die Kasse zahlt einen Teil der Heimkosten

Beantragt wurde 2025 meist Pflegegeld, in 59,6 Prozent der Fälle (Medizinischer Dienst Bund). Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten.

Unterlage Wofür
Krankenkassenkarte der pflegebedürftigen Person Versichertennummer
Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises wenn ein Angehöriger den Antrag stellt
Bankverbindung Konto für das Pflegegeld
Bescheide anderer Stellen, zum Beispiel vom Sozialamt Feld „Leistungen anderer Träger“
Name der Beihilfestelle bei Beamten und Pensionären

Schicken Sie den Bogen zügig zurück. Fehlt ein Papier, das die Kasse unbedingt braucht, ist ihre Frist von 25 Arbeitstagen unterbrochen, bis es da ist (§ 18c Abs. 6 SGB XI).

Schritt 3: Pflegeberatung annehmen

Mit dem Antrag haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Die Kasse muss Ihnen gleich einen Termin anbieten, der spätestens 2 Wochen nach Eingang stattfindet. Stattdessen kann sie einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle ausstellen, einlösbar in diesen 2 Wochen (§ 7a Abs. 1, § 7b Abs. 1 SGB XI).

Die Beraterin kommt auf Wunsch nach Hause und hilft beim Formular. Mehr zur Pflegeberatung und zu Pflegestützpunkten steht auf unserer Seite dazu.

Die Beratung ersetzt den Hausbesuch nicht: Die Pflegeberaterin hilft Ihnen, die Gutachterin prüft für die Kasse.

Schritt 4: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten

Eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes besucht Sie zu Hause und prüft, was Sie im Alltag noch allein schaffen. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Pflegekasse und hieß früher MDK. Liegen Sie im Krankenhaus, kommt sie in der Regel dorthin.

Den Auftrag bekommt er binnen 3 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags (§ 18 Abs. 1 SGB XI). Beim ersten Antrag kommt die Gutachterin in der Regel persönlich, Telefon oder Video sind ausgeschlossen. Den Ablauf erklärt die Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Für den Hausbesuch hilft diese Vorbereitung.

  • Medikamentenplan, Arztbriefe und Entlassungsberichte bereitlegen; extra anfordern müssen Sie nichts (Medizinischer Dienst, Stand Februar 2024).
  • Die Person, die am meisten hilft, ist dabei.
  • Eine normale Woche beschreiben, nicht den besten Tag.
  • Termin mit Zeitfenster von höchstens 2 Stunden; der Besuch dauert nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu einer Stunde.

Privat Versicherte besucht Medicproof. Ein Pflegetagebuch hält fest, wobei und wie oft Sie Hilfe brauchen. Eine Vorlage finden Sie im Pflegetagebuch.

Schritt 5: Bescheid prüfen, bei Bedarf Widerspruch einlegen

Der Bescheid kommt mit dem Gutachten, und Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Ein Widerspruch ist Ihr schriftlicher Einwand gegen die Entscheidung der Kasse. Das Gutachten ist der schriftliche Bericht der Gutachterin.

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Das Gutachten liegt bei, außer Sie wollten es nicht zugeschickt bekommen (§ 18c Abs. 2 SGB XI).

Der Monat beginnt, wenn der Bescheid als zugegangen gilt (§ 84 SGG). Das ist der 4. Tag, nachdem die Kasse ihn zur Post gegeben hat (§ 37 Abs. 2 SGB X). Endet die Frist am Wochenende oder Feiertag, zählt der nächste Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Fehlt im Bescheid die Belehrung über den Widerspruch, gilt 1 Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG).

Rechenbeispiel

Die Kasse gibt den Bescheid am Montag, 07.12.2026, zur Post. Er gilt am Freitag, 11.12.2026, als zugegangen. Der Widerspruch muss bis Montag, 11.01.2027, bei der Kasse sein (eigene Rechnung).

Wie Sie ihn begründen, steht unter Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Antrag noch 2026 stellen

Wer jetzt Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht auf 2027 verschieben. Stand 14.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, Bundesrats-Drucksache 587/26), nicht beschlossen. Das heißt: Die Bundesregierung hat es vorgeschlagen, entschieden ist nichts. Der Bundesrat berät am 20.11.2026.

Nach dem Entwurf sind für Anträge ab 01.01.2027 höhere Punktgrenzen geplant, also mehr Punkte, ab denen ein Pflegegrad beginnt. Es käme auf das Recht am Tag an, an dem Ihr Antrag bei der Kasse eingeht (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E; E steht für Entwurf).

Pflegegrad Punktgrenze 2026 geplant nach dem Entwurf Beispiel
1 12,5 15 13 Punkte: 2026 Pflegegrad 1, geplant kein Pflegegrad
2 27 30 28 Punkte: 2026 Pflegegrad 2, geplant Pflegegrad 1
3 47,5 50 48 Punkte: 2026 Pflegegrad 3, geplant Pflegegrad 2
4 70 70 unverändert
5 90 90 unverändert

Zudem sollen in 3 der 6 Prüfbereiche Punkte anders zählen. Eigene Rechnung: Dieselbe Lage ergibt 2026 32,5 Punkte (Pflegegrad 2), nach dem Entwurf 18,75 Punkte (Pflegegrad 1).

Ein Anruf im Dezember 2026 statt im Januar 2027 kann zusätzlich das Pflegegeld für Dezember sichern, wenn die Hilfe schon vorher nötig war (Pflegegrad 2: 347 Euro, Wert 2026). Rufen Sie lieber früh im Monat an. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem Entwurf nicht allein wegen der Grenzen verlieren (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E).

Auch 2017 zählte der Tag des Antrags: Ein Antrag vom 22.12.2016 wurde noch nach Pflegestufen geprüft. Mehr steht unter Pflegegrad-Reform 2027. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026.

Wer den Pflegegrad beantragen darf

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand, der sie vertreten darf. Diese 4 Personen nennt das gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026, in dem die Kassen erklären, wie sie das Gesetz anwenden.

  • Die versicherte Person, also der Mensch, der Hilfe braucht.
  • Eine bevollmächtigte Person. Sie hat eine schriftliche Erlaubnis, für jemanden zu handeln.
  • Der Betreuer oder die Betreuerin. Ein Betreuer ist vom Gericht bestellt.
  • Der gesetzliche Vertreter, zum Beispiel die Eltern eines Kindes.

Haben Sie als Tochter oder Sohn keine Vollmacht, ruft Ihr Elternteil selbst an oder unterschreibt selbst. Sie können dabei helfen. Hausärztin, Krankenhaus und Reha-Klinik dürfen den Antrag nicht selbst stellen, aber anstoßen.

Kann der Hausarzt einen Pflegegrad beantragen?

Nicht direkt, aber fast: Mit Ihrem Einverständnis darf der Hausarzt der Pflegekasse Bescheid geben, und diese Meldung zählt als Antrag. Dasselbe gilt für Krankenhaus, Reha-Einrichtung oder eine andere Stelle, die Sozialleistungen zahlt, etwa das Sozialamt (§ 7 Abs. 2 SGB XI).

Das Rundschreiben sagt: „Als Antrag gilt auch die der Pflegekasse mit Einwilligung der versicherten Person zugehende Information von Dritten“ (zu § 7 Abs. 2 SGB XI).

Einfach gesagt

Sagt Ihre Hausärztin der Pflegekasse mit Ihrem Einverständnis Bescheid, zählt der Tag, an dem ihre Meldung bei der Kasse eingeht, als Antragstag.

Das gilt, solange Sie der Kasse nicht mitteilen, dass Sie keinen Antrag wollen. Fragen Sie die Praxis, wann sie gemeldet hat.

Angehörige mit Vollmacht oder als Betreuer

Angehörige können den Antrag stellen, wenn sie eine Vollmacht haben oder als Betreuer bestellt sind. Die Tabelle zeigt den Weg je Lage.

Ihre Lage So geht der Antrag
Die pflegebedürftige Person kann selbst entscheiden Sie ruft selbst an oder unterschreibt selbst; Angehörige helfen
Eine Angehörige hat eine Vollmacht Sie stellt den Antrag und legt eine Kopie der Vollmacht bei
Ein Gericht hat einen Betreuer bestellt Er stellt den Antrag und legt eine Kopie des Betreuerausweises bei
Ehepartner ohne Vollmacht ungeklärt (§ 1358 BGB); eine Vollmacht schafft Klarheit
Hausärztin oder Klinik meldet sich bei der Kasse Die Meldung zählt mit Ihrem Einverständnis als Antrag

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Was hineingehört, steht unter Vorsorgevollmacht.

Bei der Barmer gehen Briefe nur an eine Person, auch wenn mehrere Angehörige eine Vollmacht haben (Formular 44100).

Kann ein Ehepartner wegen Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht selbst entscheiden, darf der andere ihn ohne Vollmacht in Gesundheitsfragen vertreten, höchstens 6 Monate (§ 1358 BGB). Ob ein Pflegegrad-Antrag darunter fällt, ist nicht geklärt.

Wo Sie den Pflegegrad beantragen: bei der Pflegekasse

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse unter demselben Dach (§ 46 SGB XI).

Ist ein Ehepartner über den anderen mitversichert (Familienversicherung), stellt er den Antrag bei dessen Pflegekasse (§ 48 SGB XI). Bei der AOK ist die regionale AOK auf der Versichertenkarte zuständig; es gibt 11 davon. Sonderfälle erklärt unsere Übersicht Pflegekasse. Privat Versicherte wenden sich an ihren Versicherer.

Leistungen gibt es nur nach der Vorversicherungszeit: In den 10 Jahren vor dem Antrag müssen Sie mindestens 2 Jahre versichert gewesen sein (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Die Familienversicherung zählt mit.

Antrag bei der falschen Stelle oder bei der Pflegeberatung

Ein Antrag bei der falschen Stelle ist nicht verloren: Er gilt an dem Tag als gestellt, an dem er dort eingeht (§ 16 Abs. 2 SGB I). Das gilt etwa für Gemeinde, andere Krankenkasse oder Sozialamt; sie leiten ihn weiter.

Dasselbe gilt für einen Antrag bei Ihrer Pflegeberaterin, so das Rundschreiben zu § 33 SGB XI. Lassen Sie sich den Tag schriftlich bestätigen.

Was im Antragsformular steht: Feld für Feld

Im Antragsformular tragen Sie Ihre Daten, die gewünschte Hilfe, die Pflegeperson, Ihr Konto und Ihre Unterschrift ein. Es hat bei der Krankenkasse hkk zum Beispiel 3 Seiten. Die Tabelle zeigt dessen Felder, ergänzt um Funde von DAK und Barmer.

Pflegeperson ist die Person, die privat pflegt. Erstantrag ist der erste Antrag auf einen Pflegegrad. Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn für Beamte.

Zwei Felder können die Begutachtung beschleunigen. Pflegezeit ist eine Freistellung vom Job für pflegende Angehörige, bis zu 6 Monate lang. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine ärztlich verordnete, besonders aufwendige Versorgung Schwerkranker zu Hause (§ 37b SGB V), nicht jede Begleitung am Lebensende.

Feld im Formular Was Sie eintragen Was schiefgehen kann
Versicherte Person, Versichertennummer Name, Anschrift, Nummer von der Karte Nummer des Angehörigen statt der pflegebedürftigen Person
Betreuer oder gesetzlicher Vertreter Name, Anschrift, Telefon; Kopie von Vollmacht oder Betreuerausweis Kopie fehlt; die Kasse fragt nach. Fordert sie zwingend nötige Unterlagen an, ist die Frist unterbrochen (§ 18c Abs. 6 SGB XI)
Erstantrag oder Änderung des Pflegegrades beim ersten Mal „Erstantrag“ bei der hkk gilt ein Bogen für beides; das richtige Kästchen zählt
Leistungsart: Geldleistung, Sachleistung, Tages- oder Nachtpflege, Kombination, stationär die Form, in der heute gepflegt wird Sachleistung angekreuzt, obwohl die Familie pflegt; ein Wechsel ist in der Regel später möglich
Name der Pflegeperson, Beginn der Pflege wer hilft und seit wann Feld leer gelassen oder das Antragsdatum statt des tatsächlichen Beginns eingetragen
„Hat Ihre private Pflegeperson einen Antrag auf Pflegezeit … gestellt?“ Ja, wenn die Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt ist Feld übersehen; bei Ja gilt zu Hause die Frist von 10 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 6 SGB XI)
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Ja, wenn sie verordnet ist und läuft Feld übersehen; bei Ja gilt die Frist von 5 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5 SGB XI)
Beihilfe nach Beamtenrecht zuständige Beihilfestelle Beihilfe vergessen; Beihilfeberechtigte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung zur Hälfte, den Rest trägt in der Regel die Beihilfe (§ 28 Abs. 2 SGB XI)
Leistungen anderer Träger (Sozialamt, Unfallversicherung, Versorgungsamt) Träger nennen, Bescheid beilegen Feld leer gelassen, obwohl ein Bescheid vorliegt
Bankverbindung Konto, auf das das Pflegegeld fließen soll Konto der Pflegeperson statt der pflegebedürftigen Person, ohne dass das gewollt ist
Schweigepflichtentbindung freiwillig; erleichtert dem Gutachter die Arbeit für Pflicht gehalten; die hkk schreibt: „Erteile ich sie nicht, entstehen mir keine Nachteile hinsichtlich meiner Leistungsansprüche.“
Unterschrift pflegebedürftige Person, sonst bevollmächtigte Person Unterschrift fehlt; die Barmer verlangt auf Papier die Originalunterschrift

Zwei Erklärungen im Formular sind freiwillig.

  • Schweigepflichtentbindung: Ihre Ärzte dürfen dem Gutachter Auskunft geben. Das hilft, ist aber keine Bedingung für den Antrag.
  • Weitergabe des Gutachtens: Sie können ankreuzen, dass es nicht an andere Stellen wie das Sozialamt geht. So bei hkk und DAK (DAK-Formular 955-031, nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X).

Formular als PDF oder online: die Wege der großen Kassen

Jede Pflegekasse hat ihr eigenes Formular, meist als PDF, online oder am Telefon. Online beantragen können Sie bei 5 der 6 Kassen in der Tabelle (Stand 14.10.2026).

Kasse Wege für den Pflegeantrag Besonderheit Antragsseite der Kasse
AOK (11 regionale Kassen) je Region PDF, Online-Formular oder „Meine AOK“; Auswahl nach Postleitzahl zuständig ist die AOK auf der Versichertenkarte aok.de
Barmer Formular 44100, online in „Meine Barmer“, Telefon 0202 568 333 1010 schriftlich nur mit Originalunterschrift barmer.de
Techniker Krankenkasse (TK) Onlineantrag oder Telefon 040 460 66 16 00 kein öffentliches PDF-Formular gefunden tk.de
DAK-Gesundheit Formular 955-031 oder Online-Strecke „Meine DAK“ Formular fragt nach Pflegezeit der Pflegeperson dak.de
IKK classic nur online kein PDF-Formular ikk-classic.de
Knappschaft PDF-Satz, zum Beispiel 15711 (Erstantrag Pflegegeld), Telefon 08000 200 501 eigener Bogen je Leistungsart knappschaft.de

Ab wann Pflegegeld und andere Leistungen gezahlt werden

Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht. War die Hilfe schon in einem früheren Monat nötig, zahlt die Kasse ab dem 1. des Antragsmonats, sonst ab dem Tag des Antrags. Weiter zurück zahlt sie beim ersten Antrag nicht.

Gesetzestext

„… werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt“ (§ 33 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Das gilt, wenn der Antrag erst nach dem Monat gestellt wird, in dem die Pflegebedürftigkeit eintrat.

Einfach gesagt

Brauchten Sie schon vor diesem Monat Hilfe, zählt der ganze Monat Ihres Antrags. Beginnt die Hilfe erst in diesem Monat, zählt der Tag des Antrags.

Rechenbeispiel: Ein Tag macht 599 Euro aus (Wert 2026).

Frau K. braucht seit einem Sturz im September Hilfe beim Waschen und Anziehen. Ihre Tochter ruft am Montag, 30.11.2026, bei der Pflegekasse an. Später stellt die Kasse Pflegegrad 3 fest. Pflegegeld gäbe es ab 01.11.2026, für November also 599 Euro. Ruft die Tochter erst am 01.12.2026 an, wäre der November verloren.

Herr M. braucht erst seit 10.11.2026 Hilfe. Ein Anruf am 30.11.2026 bringt nur Geld für den 30. November. Für so einen Teilmonat rechnet die Kasse mit 30 Tagen: 599 Euro geteilt durch 30 = 19,97 Euro.

Fall Hilfe nötig seit Anruf am Pflegegeld für November (Wert 2026)
Frau K. September 2026 30.11.2026 599 Euro
Frau K. September 2026 01.12.2026 0 Euro
Herr M. 10.11.2026 30.11.2026 19,97 Euro

Quelle: § 33 Abs. 1 SGB XI; Beispiele im Rundschreiben der Pflegekassen; eigene Rechnung.

Rufen Sie deshalb noch im selben Monat an, auch am letzten Tag. Wie viel Pflegegeld 2026 je Grad gezahlt wird, steht auf der Seite Pflegegeld 2026.

Gibt es den Pflegegrad rückwirkend?

Nur begrenzt: Beim ersten Antrag zahlt die Kasse höchstens ab dem 1. des Monats, in dem Ihr Antrag eingeht. Manche Seiten nennen nur das Antragsdatum als Beginn; das ist zu eng.

Anders ist es bei der Höherstufung, dem Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Er gilt in der Regel ab dem Tag der Verschlechterung, auch vor dem Antragsmonat (§ 48 SGB X).

Wie lange die Pflegekasse für den Pflegegrad braucht

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden, sonst zahlt sie 2026 in der Regel 70 Euro je begonnene Woche. Das sind rund 5 Wochen, mit Feiertagen etwas mehr. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang. Es zählt das Datum auf dem Bescheid, nicht der Tag, an dem er ankommt.

Die Tabelle zeigt, was die Kasse bis wann tun muss.

Frist ab Eingang des Antrags Was die Pflegekasse tun muss Grundlage
3 Arbeitstage Auftrag an den Medizinischen Dienst § 18 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
gleich nach Eingang Beratungstermin anbieten, der spätestens 2 Wochen nach Eingang stattfindet, oder Gutschein, einlösbar in diesen 2 Wochen § 7b Abs. 1 SGB XI
20 Arbeitstage Liste mit mindestens 3 Gutachtern schicken, wenn noch keine Begutachtung war § 18 Abs. 3 SGB XI
25 Arbeitstage schriftlicher Bescheid § 18c Abs. 1 SGB XI
danach in der Regel 70 € je begonnene Woche (2026), Zahlung binnen 15 Arbeitstagen § 18c Abs. 5 SGB XI

Nach dem Eingang muss die Kasse Ihnen diese Fristen und die Folgen einer Verspätung schriftlich nennen (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Bleibt der Brief aus, fragen Sie nach, ob Ihr Antrag angekommen ist.

Ob Feiertage zählen, die nur in einem Bundesland gelten, ist nicht geklärt. Wie oft die Kassen die Fristen einhalten, veröffentlichen sie jedes Jahr bis 31. März (§ 18d Abs. 4 SGB XI).

Nach 20 Arbeitstagen: Liste mit drei Gutachtern

War nach 20 Arbeitstagen noch niemand zur Begutachtung da, muss die Kasse Ihnen mindestens 3 unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen. Bei einem Antrag vom 02.11.2026 wäre das am 30.11.2026 so weit.

Gesetzestext

Die Kasse muss eine Liste schicken, „in der mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benannt werden“ (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Das gilt, wenn „innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist“.

Einfach gesagt

Kommt der Medizinische Dienst nicht rechtzeitig, schickt Ihnen die Kasse eine Liste. Daraus dürfen Sie einen anderen Gutachter wählen.

Ihre Wahl teilen Sie der Kasse binnen einer Woche mit, nachdem Sie die Namen erhalten haben. Die Liste entfällt, wenn die Kasse nichts für die Verzögerung kann, etwa wenn Sie einen Termin absagen.

70 Euro je Woche, wenn der Bescheid zu spät kommt

Kommt der Bescheid nach mehr als 25 Arbeitstagen, muss die Pflegekasse 2026 in der Regel 70 Euro je begonnene Woche Verspätung zahlen. Das Geld muss sie binnen 15 Arbeitstagen nach Fristende überweisen (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Einen Antrag verlangt das Gesetz dafür nicht. Das gilt auch bei der Höherstufung und in der privaten Pflegeversicherung.

Die 70 Euro (Wert 2026) gibt es auch, wenn die Kasse eine Eilfrist von 5 oder 10 Arbeitstagen verpasst (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

Eine Genehmigungsfiktion gibt es beim Pflegegrad nicht: Schweigt die Kasse, gilt der Pflegegrad nicht als bewilligt.

Rechenbeispiel: 280 Euro für 23 Tage Verspätung (Wert 2026).

Ihr Antrag geht am Montag, 02.11.2026, bei der Pflegekasse ein. Die Frist beginnt am 03.11.2026.

    1. Arbeitstag: Montag, 30.11.2026. Ohne Begutachtung ist die Gutachterliste fällig.
    1. Arbeitstag: Montag, 07.12.2026. Bis dahin muss der Bescheid datiert sein.
  • Der Bescheid trägt das Datum 30.12.2026, also 23 Tage zu spät.
  • Nach unserer Rechnung wären das 4 begonnene Wochen: 4 × 70 Euro = 280 Euro.

Eigene Rechnung ohne regionale Feiertage. Ob in Sachsen der Buß- und Bettag (18.11.2026) zählt, ist offen. Wie die Kassen begonnene Wochen zählen, ist nicht veröffentlicht.

Wann die 70 Euro nicht gezahlt werden

Die 70 Euro je Woche (Wert 2026) entfallen vor allem, wenn die Kasse nichts für die Verspätung kann. Insgesamt gibt es 4 Ausnahmen nach § 18c Abs. 5 SGB XI und dem Rundschreiben.

  • Verzögerungen, für die die Kasse nichts kann, zum Beispiel wenn Sie einen Termin absagen oder in der Klinik liegen.
  • Heimbewohner, die schon mindestens Pflegegrad 2 haben, etwa beim Antrag auf einen höheren Grad.
  • Gutachten nach einem Widerspruch und Wiederholungsgutachten, also erneute Prüfungen eines bestehenden Pflegegrads.
  • Befristete Leistungsbewilligungen, die das Rundschreiben ohne nähere Erklärung nennt.

Fehlt ein Papier, das die Kasse unbedingt braucht, ist die Frist unterbrochen, bis es da ist (§ 18c Abs. 6 SGB XI). Nach einer Verzögerung, für die die Kasse nichts kann, läuft die Frist weiter und beginnt nach Auslegung der Pflegekassen nicht von vorn.

Was sich 2027 ändern soll

Stand 14.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, Bundesrats-Drucksache 587/26), nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026.

Nach dem Entwurf soll die Frist von 25 Arbeitstagen vom 01.01. bis 30.04.2027 nicht gelten, außer in besonders dringlichen Fällen (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E). Die Begründung nennt als Beispiele Erstanträge auf Sachleistung, eine sich schnell verschlechternde Krankheit, nicht gesicherte Pflege und Kinder.

Ein Antrag vom 01.12.2026 hätte sein Fristende am 07.01.2027, also in dieser Pause. Ob dann noch 70 Euro (Wert 2026) je Woche fällig würden, lässt der Entwurf offen. Unser Rat: Passt Ihre Lage zu einem dringlichen Fall, schreiben Sie das in den Antrag.

Geplant ist auch eine Vorprüfung (Plausibilitätskontrolle): Die Kasse soll Sie vor der Begutachtung zu den Erfolgsaussichten beraten und Ihnen die Rücknahme anbieten (§ 18 Abs. 1 SGB XI-E). Mit einer Rücknahme verlieren Sie Ihr Antragsdatum. Zurücknehmen müssen Sie nicht.

Außerdem soll die Hilfe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ statt „voraussichtlich“ 6 Monate nötig sein (§ 14 Abs. 1 SGB XI-E). Alle Pläne stehen auf der Seite Pflegereform 2027.

Eilantrag: Pflegegrad im Krankenhaus, im Hospiz oder bei Pflegezeit

Einen Eilantrag stellen Sie mit dem normalen Antrag: Sagen Sie der Kasse, dass die Person im Krankenhaus oder Hospiz liegt oder Pflegezeit angekündigt ist. Dann muss die Begutachtung viel früher stattfinden, im Krankenhaus spätestens am 5. Arbeitstag. Ein eigenes Formular gibt es nicht. Umgangssprachlich heißt das Schnelleinstufung.

Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim, etwa direkt nach der Klinik. Familienpflegezeit ist eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teilzeit, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Tabelle zeigt, welche Lage welche Frist auslöst.

Situation Begutachtung spätestens Grundlage
Krankenhaus oder Reha in einer Klinik, und die Versorgung nach der Entlassung ist nicht geklärt 5. Arbeitstag nach Eingang § 18a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SGB XI
Krankenhaus oder Reha in einer Klinik, und die Pflegeperson hat Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart 5. Arbeitstag nach Eingang § 18a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB XI
Hospiz oder spezialisierte ambulante Palliativversorgung 5. Arbeitstag nach Eingang § 18a Abs. 5 SGB XI
zu Hause, und die Pflegeperson hat Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart 10. Arbeitstag nach Eingang § 18a Abs. 6 SGB XI
nach der Klinik direkt in die Kurzzeitpflege abschließende Begutachtung spätestens am 10. Arbeitstag nach Beginn der Kurzzeitpflege § 18a Abs. 7 SGB XI

Wer Pflegezeit beim Arbeitgeber ankündigt, kann so die Begutachtung beschleunigen. Die Regeln stehen auf der Seite Pflegezeit.

Ein Klinikaufenthalt allein reicht für die Frist von 5 Arbeitstagen nicht. Sie gilt nur, wenn noch nicht geklärt ist, wie die Person nach der Entlassung versorgt wird (Rundschreiben der Pflegekassen).

Im akuten Fall dürfen Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse 2026 Pflegeunterstützungsgeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 135,63 Euro je Arbeitstag (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Mehr dazu unter Pflegeunterstützungsgeld.

Aus dem Krankenhaus gehen Sie in 3 Schritten vor.

  1. Sprechen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus an. Er plant die Versorgung nach der Entlassung.
  2. Sagen Sie der Pflegekasse, dass die Person im Krankenhaus liegt und die Versorgung danach nicht geklärt ist.
  3. Nennen Sie eine angekündigte Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Was Sie sonst regeln, zeigt die Checkliste nach dem Krankenhaus.

Was das Eilverfahren entscheidet

Im Eilverfahren klärt der Medizinische Dienst zuerst nur, ob jemand pflegebedürftig ist und ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Den genauen Pflegegrad legt eine abschließende Begutachtung fest, die ohne Verzögerung nachgeholt werden muss (§ 18a Abs. 7 SGB XI).

Einfach gesagt

Nach der Klinik steht zunächst nur fest, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der endgültige Pflegegrad kann höher sein.

Warum Pflegegrad-Anträge abgelehnt werden und was dann hilft

Gut jede fünfte Erstbegutachtung ergibt keinen Pflegegrad: 2025 waren es 21,3 Prozent. Knapp 4 von 5 enden also mit einem Pflegegrad. Die Tabelle zeigt alle Ergebnisse nach dem Report des Medizinischen Dienstes Bund vom 15.07.2026.

Ergebnis der Erstbegutachtung Anteil 2025
kein Pflegegrad 21,3 %
Pflegegrad 1 29,0 %
Pflegegrad 2 34,5 %
Pflegegrad 3 11,7 %
Pflegegrad 4 2,7 %
Pflegegrad 5 0,9 %

Diese Ablehnungsgründe sind typisch, jeweils mit Abhilfe.

  • Weniger als 12,5 Punkte: So viele braucht Pflegegrad 1 im Jahr 2026 (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Mit dem Pflegegradrechner schätzen Sie Ihre Punkte vorab.
  • Hilfe voraussichtlich kürzer als 6 Monate (§ 14 SGB XI), etwa nach einer Operation: Beantragen Sie neu, wenn die Hilfe länger nötig bleibt.
  • Einschränkungen seltener als einmal pro Woche: Sie zählen nach den Begutachtungs-Richtlinien, den Regeln für die Begutachtung, meist nicht. Regelmäßige Arztbesuche zählen aber auch monatlich.
  • Nur Hilfe im Haushalt: Einkaufen und Putzen bringen keine eigenen Punkte (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Nennen Sie die Hilfe beim Waschen und Anziehen.
  • Begutachtung verweigert: Wer den Besuch gar nicht zulässt, dem kann die Kasse beim Erstantrag die Leistung verweigern (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Ein abgesagter Termin verzögert nur die Frist.
  • Vorversicherungszeit fehlt: Prüfen Sie, ob die Familienversicherung mitgezählt wurde.

Die Begutachtungs-Richtlinien sind eine Verwaltungsvorschrift, Vorrang hat das Gesetz (Bundessozialgericht, Urteil vom 05.03.2026, B 3 P 5/24 R). Widerspricht das Gutachten dem Gesetz, spricht das für einen Widerspruch.

Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch binnen eines Monats möglich. Gebühren fallen nicht an (§ 64 SGB X), auch Gerichtskosten nicht (§ 183 SGG). Vor dem Sozialgericht hatten 2025 26,7 Prozent der Klagen zur Pflegeversicherung mindestens teilweise Erfolg (Statistisches Bundesamt).

Prüfen Sie vorher, ob im Gutachten Hilfen fehlen. Wie Sie den Widerspruch aufbauen, zeigt die Seite Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads.

Was nach dem Antrag kommt: Bescheid, Pflegegrad und Leistungen

Mit dem Bescheid steht fest, welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen Ihnen ab dem Antragsmonat zustehen können. Lesen Sie zuerst das Gutachten. Fehlen darin Hilfen, ist ein Widerspruch möglich.

Mit dem Pflegegrad öffnen sich Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel Pflegegeld und Pflegehilfsmittel. Welche Leistungen der Pflegeversicherung passen, zeigt die Übersicht Leistungen der Pflegeversicherung 2026.

Empfiehlt die Gutachterin ein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel, gilt das als Antrag, wenn Sie zustimmen. Ein Rezept ist nicht nötig (§ 18b Abs. 3 SGB XI).

Kam die Pflege plötzlich, hilft die Checkliste Plötzlich Pflegefall bei den ersten Schritten.

Reichen Rente und Pflegekasse nicht, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen. Sie setzt ein, sobald das Amt von Ihrer Lage erfährt; ein formloser Hinweis genügt (§ 18 Abs. 1 SGB XII). Für die Zeit davor zahlt es nicht.

Melden Sie sich deshalb früh. Grundsicherung im Alter gibt es dagegen nur auf Antrag. Mehr steht unter Hilfe zur Pflege.

Anspruchs-Check

Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.

Jetzt prüfen, was zusteht

Pflegestufe beantragen: Pflegestufen heißen heute Pflegegrade

Wer heute eine Pflegestufe beantragen will, beantragt einen Pflegegrad, denn seit 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der Stufen. Wer früher eine Pflegestufe hatte, bekam 2017 automatisch einen Pflegegrad. Wie umgerechnet wurde, steht unter Pflegestufen heißen heute Pflegegrade.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1 bis 5?

Pflegegeld gibt es 2026 ab Pflegegrad 2: 347 Euro bis 990 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Bei Pflege zu Hause erstattet die Kasse 2026 ab Pflegegrad 1 Rechnungen für anerkannte Hilfen im Alltag, bis 131 Euro im Monat (Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI). Alle Beträge stehen unter Pflegegeld je Pflegegrad.

Höheren Pflegegrad beantragen

Ein höherer Pflegegrad wird wie ein Erstantrag beantragt, gilt aber in der Regel ab dem Tag der Verschlechterung (§ 48 SGB X). Halten Sie fest, seit wann es schlechter geht. Rechenbeispiel: Verschlechterung am 01.07.2026, Antrag am 17.09.2026. Pflegegrad 3 statt 2 bringt für Juli und August 504 Euro mehr (2 × 252 Euro, Wert 2026). 2025 bekamen 69 Prozent der Antragsteller einen höheren Grad. So läuft die Höherstufung des Pflegegrads.

Privat versichert: Antrag beim Versicherer

Privat Versicherte beantragen beim eigenen Versicherer, die Begutachtung macht Medicproof. Die Fristen gelten wie oben. Statt eines Widerspruchs erheben Sie einen Einwand beim Versicherer und können beim Sozialgericht klagen (Bundessozialgericht, 22.02.2024, B 3 P 8/22 R). Mehr unter Pflegegrad für Privatversicherte.

Hilfe, solange noch kein Pflegegrad feststeht

Bis zum Bescheid kann die Krankenkasse häusliche Krankenpflege (eine Pflegekraft kommt auf ärztliche Verordnung ins Haus) und Haushaltshilfe zahlen, etwa nach der Klinik. Das gilt bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall (§ 37 Abs. 1a, § 38 SGB V), solange kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt ist. Alle Hilfen stehen unter Hilfe ohne Pflegegrad.

Wenn die Kasse gar nicht entscheidet

Entscheidet die Kasse 6 Monate nach dem Antrag nicht, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 SGG). Vorher hilft diese Reihenfolge.

Wann Was Sie tun
kein Brief zu den Fristen nachfragen, ob der Antrag da ist
20 Arbeitstage ohne Besuch nach der Gutachterliste fragen
25 Arbeitstage ohne Bescheid auf die 70 € je Woche (2026) achten
weiter keine Entscheidung schriftlich nach dem Stand fragen
6 Monate ohne Bescheid Klage beim Sozialgericht

Den Ablauf der Untätigkeitsklage erklärt unsere Seite dazu.

Quellen und Stand

Rechtsstand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.