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Pflegestufen heißen heute Pflegegrade: Umrechnung und Pflegegeld 2026 bis 990 Euro

Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Welcher Pflegegrad Ihrer alten Stufe entspricht, was es 2026 dafür gibt und warum der Grad geschützt bleibt.

Von Redaktion Faktengeprüft
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegestufe war das Maß für Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016; seit 01.01.2017 gibt es stattdessen fünf Pflegegrade.
  • Jede Pflegestufe wurde am 01.01.2017 in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet, mit Demenz-Zusatz in den übernächsten.
  • Für eine frühere Pflegestufe I sieht das Gesetz im Jahr 2026 mindestens 347 Euro Pflegegeld im Monat vor, für Pflegestufe III mindestens 800 Euro.
  • Ein übergeleiteter Pflegegrad sinkt nicht, solange überhaupt Pflegebedürftigkeit besteht.
  • Eine Pflegestufe kann man nicht mehr beantragen, heute beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad.
  • Auch nach einer früheren Pflegestufe zählt heute nur der Pflegegrad.

Pflegestufen gibt es seit 01.01.2017 nicht mehr: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad zeigt von 1 bis 5, wie viel Hilfe jemand braucht. Jede Pflegestufe wurde automatisch umgestellt (übergeleitet): ohne Demenz-Zusatz eine Stufe höher, mit ihm zwei Stufen höher.

Eine frühere Pflegestufe I ist heute mindestens Pflegegrad 2. Dafür sieht das Gesetz 2026 bei Pflege durch Angehörige 347 Euro Pflegegeld im Monat vor. Der übergeleitete Grad sinkt nicht, solange Pflegebedarf besteht. Wer heute Hilfe braucht, beantragt einen Pflegegrad bei der Pflegekasse.

Was war die Pflegestufe, und was gilt heute?

Die Pflegestufe war das Maß für Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016; seit 01.01.2017 gibt es stattdessen fünf Pflegegrade.

Wer am 31.12.2016 eine Pflegestufe hatte, musste nichts tun. Die Pflegekasse hat die Stufe automatisch in einen Pflegegrad umgestellt und Sie schriftlich benachrichtigt, bei Privatversicherten der Versicherer (§ 140 Abs. 2 SGB XI). SGB XI ist das Gesetzbuch zur Pflegeversicherung.

Die Umstellung kam mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21.12.2015. Bescheide (Briefe der Kasse mit der Entscheidung), Formulare und Gesetz sprechen heute nur von Pflegegraden 1 bis 5. Was sie bedeuten, erklärt unsere Übersicht Pflegegrade 1 bis 5.

Welche Pflegestufen gab es, und welche war die höchste?

Es gab drei Pflegestufen: I, II und III. Die höchste war Pflegestufe III, dazu kam für besonders schwere Fälle der Härtefall. So regelte es das alte Gesetz (§ 15 SGB XI in der Fassung bis 31.12.2016).

  • Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig, Hilfe mindestens einmal täglich
  • Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig, Hilfe mindestens dreimal täglich
  • Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig, Hilfe rund um die Uhr, auch nachts
  • Härtefall: Pflegestufe III mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf
  • „Pflegestufe 0“: kein Gesetzesbegriff, sondern Alltagswort für Demenz-Zusatz ohne Pflegestufe

Pflegestufe 4, 5 oder 6 gab es nie. Wer danach sucht, meint meist Pflegegrad 4 oder 5.

Pflegegrad 1 hatte keine Vorgänger-Stufe; er entstand 2017 neu. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb im April 2017: „Mit dem neuen Pflegegrad 1 erhalten bis zu 500.000 Menschen erstmals Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“

Pflegestufe oder Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Früher zählten Minuten Hilfe am Tag, heute zählt, wie selbständig ein Mensch noch ist. Gemeint ist mit beiden Wörtern dasselbe: wie viel Hilfe jemand braucht. Gemessen wird es aber anders, und die Zahlen passen nicht zueinander: Pflegestufe I ist nicht Pflegegrad 1.

Bis 2016 schätzte eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (früher MDK), wie viele Minuten Hilfe täglich nötig waren. Gezählt wurde vor allem die Grundpflege, also Hilfe beim Waschen, Essen, Anziehen und Gehen. Dazu kam die hauswirtschaftliche Versorgung, also Einkaufen, Kochen und Putzen.

Seit 2017 vergibt die Gutachterin Punkte in sechs Lebensbereichen (Modulen), etwa Beweglichkeit, Denken und Erinnern oder Selbstversorgung (§ 15 SGB XI). Dadurch zählen Demenz und psychische Erkrankungen heute bei der Einstufung mit. Früher zählten sie vor allem über den Demenz-Zusatz.

Die Tabelle zeigt die alten Zeitwerte.

Die alten Zeitwerte der Pflegestufen

Pflegestufe (bis 2016) Gesetzesbegriff Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität Zeitaufwand je Tag (Wochendurchschnitt) davon Grundpflege
I erheblich pflegebedürftig mindestens einmal täglich, mindestens zwei Verrichtungen mindestens 90 Minuten mehr als 45 Minuten
II schwerpflegebedürftig mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten mindestens 3 Stunden mindestens 2 Stunden
III schwerstpflegebedürftig täglich rund um die Uhr, auch nachts mindestens 5 Stunden mindestens 4 Stunden

§ 15 SGB XI in der Fassung bis 31.12.2016. Zusätzlich war mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt nötig. Seit 2017 zählen keine Minuten mehr.

Antrag noch 2026 stellen

Nach einem Entwurf der Bundesregierung sollen 2027 für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein (Kasten unten). Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), nicht beschlossen.

  1. Mehr Hilfe nötig? Höheren Pflegegrad noch 2026 beantragen. Nach dem Entwurf soll das Recht am Tag des Antragseingangs gelten (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E, E für Entwurf). Ein Antrag bis 31.12.2026 würde dann nach den heutigen Punktgrenzen bewertet. Ein übergeleiteter Grad bleibt dabei geschützt (§ 140 Abs. 3 SGB XI).
  2. Angehörige ohne Pflegegrad? Antrag nicht aufschieben. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Wird ein Pflegegrad bewilligt, gibt es Leistungen ab dem Antragsmonat.

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, zeigt die Seite Pflegegrad beantragen.

Welcher Pflegegrad entspricht meiner alten Pflegestufe?

Jede Pflegestufe wurde am 01.01.2017 in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet, mit Demenz-Zusatz in den übernächsten. Die Tabelle zeigt, in welchen Pflegegrad die Pflegekasse jede Stufe übergeleitet hat (§ 140 Abs. 2 SGB XI).

Pflegestufe in Pflegegrad umrechnen: die Tabelle

Pflegestufe bis 31.12.2016 Ohne Demenz-Zusatz Mit Demenz-Zusatz (eingeschränkte Alltagskompetenz)
„Pflegestufe 0“ (keine Stufe, nur Demenz-Zusatz) gab es nicht Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegestufe III mit Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 5

Überleitung am 01.01.2017 nach § 140 Abs. 2 SGB XI, automatisch und ohne neue Begutachtung. Pflegegrad 1 hat keine frühere Stufe. Pflegegrad 5 ist der höchste Grad, darum endet auch der Härtefall mit Demenz-Zusatz dort.

Die Pflegekassen nennen das „einfachen Stufensprung“ und „doppelten Stufensprung“. So steht es im Gemeinsamen Rundschreiben vom 02.04.2026, der Anleitung der Pflegekassen zum Gesetz. Einfach gesagt: Es ging eine oder zwei Stufen nach oben.

Wer den Bescheid von damals nicht mehr hat, erfährt den Pflegegrad bei seiner Pflegekasse.

Was „eingeschränkte Alltagskompetenz“ bedeutete

Eingeschränkte Alltagskompetenz war der Zusatz für Menschen, die vor allem wegen Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung Betreuung brauchten. Geregelt war er in § 45a SGB XI in der alten Fassung; viele sagen einfach Demenz-Zusatz.

Der Zusatz stand im Bescheid neben der Pflegestufe oder allein („Pflegestufe 0“). Genau er entschied 2017 über den doppelten Stufensprung.

Manche Übersichten nennen für „Pflegestufe 0“ den Pflegegrad 1. Das Gesetz sagt Pflegegrad 2: Übergeleitet wurde „bei nicht gleichzeitigem Vorliegen einer Pflegestufe … in den Pflegegrad 2“ (§ 140 Abs. 2 SGB XI). Einfach gesagt: Wer nur den Demenz-Zusatz hatte, kam in Pflegegrad 2.

„Pflegestufe 2“ heute gesagt: Meinen Sie den Pflegegrad?

Wer heute „Pflegestufe 2“ sagt, meint oft den Pflegegrad 2. Hatten Sie aber bis 2016 Pflegestufe 2 (oft „II“ geschrieben), kamen Sie 2017 in Pflegegrad 3 oder 4.

Für Pflegegrad 2 sieht das Gesetz 2026 Pflegegeld von 347 Euro im Monat vor. Für eine frühere Pflegestufe II sieht das Gesetz 2026 599 Euro (Pflegegrad 3) oder 800 Euro (Pflegegrad 4) vor. Ihren Pflegegrad nennt der letzte Bescheid der Pflegekasse.

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Wie viel Geld gibt es 2026 für eine frühere Pflegestufe?

Für eine frühere Pflegestufe I sieht das Gesetz im Jahr 2026 mindestens 347 Euro Pflegegeld im Monat vor, für Pflegestufe III mindestens 800 Euro. Das gilt bei Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Das Geld geht an die gepflegte Person; sie kann es weitergeben.

Pflegegeld für frühere Pflegestufen: 2016, 2017 und 2026

Frühere Stufe Pflegegeld 2016 Pflegegrad seit 2017 Pflegegeld 2017 Pflegegeld 2026 Plus 2026 gegenüber 2016
Pflegestufe I 244 € 2 316 € 347 € 103 €
Pflegestufe II 458 € 3 545 € 599 € 141 €
Pflegestufe III 728 € 4 728 € 800 € 72 €
Pflegestufe III mit Härtefall nicht aufgeführt 5 901 € 990 € nicht verglichen
„Pflegestufe 0“ mit Demenz-Zusatz nicht aufgeführt 2 316 € 347 € nicht verglichen
Pflegestufe I mit Demenz-Zusatz nicht aufgeführt 3 545 € 599 € nicht verglichen
Pflegestufe II mit Demenz-Zusatz nicht aufgeführt 4 728 € 800 € nicht verglichen
Pflegestufe III mit Demenz-Zusatz nicht aufgeführt 5 901 € 990 € nicht verglichen

Pflegegeld im Monat bei Pflege durch Angehörige oder Bekannte. 2016: § 37 SGB XI in der Fassung ab 01.01.2015, Stufen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz; Beträge 2016 für den Härtefall und für Stufen mit Demenz-Zusatz sind hier nicht aufgeführt. 2017: § 37 SGB XI ab 01.01.2017. 2026: § 37 Abs. 1 SGB XI.

Mit der Umstellung 2017 stieg das Pflegegeld bei Stufe I um 72 und bei Stufe II um 87 Euro im Monat. Bei Stufe III blieb es gleich. Seit 2017 stieg es je Pflegegrad um 9,8 bis 9,9 Prozent (eigene Rechnung).

Nach geltendem Recht bleiben die Beträge 2027 gleich; die nächste Erhöhung sieht das Gesetz zum 01.01.2028 vor (§ 30 SGB XI). Was der Entwurf für 2027 plant, steht im Kasten weiter unten.

Wann das Pflegegeld 2026 gezahlt wird, erklärt die Seite zum Pflegegeld 2026.

Rechenbeispiel: Von Pflegestufe I zu Pflegegrad 2

Ein Beispiel zeigt, was aus einer Pflegestufe I bis 2026 wurde.

Rechenbeispiel

Herr M., 84, hatte seit 2015 Pflegestufe I, ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Seine Tochter pflegt ihn zu Hause.

Jahr Einstufung Pflegegeld im Monat
2016 Pflegestufe I 244 €
2017 automatisch Pflegegrad 2 316 €
2026 Pflegegrad 2 347 € (4.164 € im Jahr)

Das sind 103 Euro mehr im Monat als 2016.

Hätte Herr M. 2016 zusätzlich den Demenz-Zusatz gehabt, wäre er in Pflegegrad 3 gekommen. Dann sähe das Gesetz 599 Euro im Monat vor (Stand 2026).

Alle Leistungen 2026 je Pflegegrad

Neben dem Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 weitere Leistungen der Pflegekasse; die wichtigsten zeigt die Tabelle.

Leistungen der Pflegekasse 2026 je Pflegegrad (Kurzform)

Leistung (2026) Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld im Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (Geld direkt an den Pflegedienst) im Monat bis 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (Geld für Hilfe im Alltag) im Monat bis 131 € 131 € 131 € 131 €
Gemeinsamer Jahresbetrag für Vertretung und Kurzzeitpflege bis 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe) im Monat bis 42 € 42 € 42 € 42 €
Umbau der Wohnung (Wohnumfeld) je Maßnahme bis 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Pflegeheim, Anteil der Pflegekasse im Monat 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Stand 2026. Die Sachleistung ersetzt das Pflegegeld ganz oder teilweise. Vertretung heißt: Jemand pflegt, wenn die pflegende Person krank ist oder Urlaub macht. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld; Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Wohnumfeld 4.180 €. Quellen: §§ 36, 37, 40, 42a, 43, 45b SGB XI.

Mehr zeigt die Übersicht Alle Beträge der Pflegekasse 2026.

Alte Zahlen erkennen: Was 2026 nicht mehr gilt

Viele Seiten und Broschüren zeigen noch Beträge von 2017 oder 2024; sie gelten 2026 nicht mehr.

Was oft noch steht Galt Wert 2026
Pflegegeld 316 / 545 / 728 / 901 € 2017 bis 2023 347 / 599 / 800 / 990 €
Pflegegeld 332 / 573 / 765 / 947 € 2024 347 / 599 / 800 / 990 €
Sachleistung 689 / 1.298 / 1.612 € (Pflegegrad 2 bis 4) 2017 bis 2021 796 / 1.497 / 1.859 €
Sachleistung 761 / 1.432 / 1.778 / 2.200 € 2024 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €
Entlastungsbetrag 125 € bis 2024 131 €
„Pflegestufe 4“ oder „Pflegestufe 0 bis 4“ gab es nie Pflegegrade 1 bis 5

Beträge im Monat für Pflegegrad 2 bis 5, wenn nicht anders genannt. Die Werte von 2026 gelten seit 01.01.2025.

Eine Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums von April 2017 wird bis heute oft gefunden. Ihre Beträge sind überholt.

Bestandsschutz: Kann ein übergeleiteter Pflegegrad verloren gehen?

Ein übergeleiteter Pflegegrad sinkt nicht, solange überhaupt Pflegebedürftigkeit besteht. Bestandsschutz heißt: Was Sie haben, darf Ihnen nicht genommen werden (§ 140 Abs. 3 SGB XI).

Die Zuordnung zum übergeleiteten Pflegegrad „bleibt auch bei einer Begutachtung nach dem ab dem 1. Januar 2017 geltenden Recht erhalten“. Einfach gesagt: Auch wenn ein neuer Gutachter weniger Punkte vergibt, bleibt der Grad von 2017.

Der Grad ändert sich nur in zwei Fällen. Er steigt nach einem neuen Gutachten, oder er entfällt, wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht (unter 12,5 von 100 Punkten). Der Schutz gilt auch bei nahtlosem Kassenwechsel und beim Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.

Wer erst seit 2017 eingestuft ist, verliert den Grad nur bei wesentlicher Besserung und nur für die Zukunft (§ 48 SGB X). Ein befristet bewilligter Grad endet mit der Frist. Vorher muss die Kasse ihn anhören (§ 24 SGB X). Ein Widerspruch schiebt die Herabstufung bis zur Entscheidung auf, eine Klage nicht (§ 86a SGG).

Wann eine Herabstufung erlaubt ist, erklärt die Seite zur Herabstufung des Pflegegrads.

Höherstufung beantragen ohne Risiko nach unten

Wer übergeleitet wurde, kann eine Höherstufung beantragen, ohne den alten Grad zu riskieren. So zeigt es das Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026.

  • Ausgang: übergeleitet 2017 in Pflegegrad 3, dann Antrag auf Höherstufung
  • Ergebnis: Das Gutachten ergibt nur Pflegegrad 2. „Die pflegebedürftige Person verbleibt im Pflegegrad 3.“

Die Tabelle zeigt Ergebnisse und Geldwert einer Höherstufung.

Höherstufung Wert
Ergebnis 2025: höherer Grad 69 %
Ergebnis 2025: gleicher Grad 30 %
Ergebnis 2025: niedrigerer Grad (für Übergeleitete ausgeschlossen) 1 %
Pflegegeld mehr im Monat 2026: Pflegegrad 2 auf 3 252 €
Pflegegeld mehr im Monat 2026: Pflegegrad 3 auf 4 201 €
Pflegegeld mehr im Monat 2026: Pflegegrad 4 auf 5 190 €

Ergebnisse: Pflege-Report 2026 des Medizinischen Dienstes Bund. Beträge: eigene Rechnung aus § 37 Abs. 1 SGB XI (599 − 347, 800 − 599, 990 − 800 Euro).

Ein höherer Grad kann schon ab der Verschlechterung gelten, auch vor dem Antragsmonat (§ 48 SGB X; Rundschreiben zu § 140 SGB XI). Das Gutachten hält fest, seit wann er vorliegt (Begutachtungs-Richtlinien Nr. 5.10.1). Sie bekommen es mit dem Bescheid (§ 18c Abs. 2 SGB XI).

Zwei Schritte helfen.

  1. Schreiben Sie auf, seit wann es schlechter geht, und legen Sie Arztbriefe bei. Ein Pflegetagebuch muss die Gutachterin auswerten (Nr. 5.5.1).
  2. Bitten Sie um einen Hausbesuch, wenn Ihnen Telefon oder Video nicht liegt. Ihr Wunsch geht vor (§ 142a Abs. 4 SGB XI).

Wie Sie eine Höherstufung beantragen, erklärt die Seite zur Höherstufung des Pflegegrads.

Zuschlag zum Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2016

Wer am 31.12.2016 den erhöhten Betreuungsbetrag von 208 Euro im Monat bekam, kann bis heute einen Zuschlag zum Entlastungsbetrag haben. Der Entlastungsbetrag liegt im Jahr 2026 bei 131 Euro im Monat.

Den Zuschlag gab es nur, wenn die Umstellung die Leistungen um weniger als 83 Euro im Monat erhöhte (§ 141 Abs. 2 SGB XI). Rechnung 2026: 208 minus 131 Euro ergibt 77 Euro Zuschlag im Monat. Die Kasse musste ihn schriftlich mitteilen; im Zweifel fragen Sie dort nach.

Wo die alte Pflegestufe heute noch zählt: Taxi zum Arzt

Hatten Sie bis 2016 Pflegestufe II und heute mindestens Pflegegrad 3? Dann gelten Taxifahrten zur ambulanten Behandlung (ohne Übernachtung, etwa beim Arzt) als genehmigt (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

Wer erst seit 2017 Pflegegrad 3 hat, braucht dafür zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität. Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung ohne Zusatz. Die Ärztin muss die Fahrt trotzdem verordnen. Je Fahrt zahlen Sie in der Regel zu, 2026 zwischen 5 und 10 Euro (§ 61 SGB V).

Ein Krankenwagen mit Liege braucht weiter eine Genehmigung. Was die Krankenkasse bei Fahrkosten zum Arzt zahlt, erklärt die Seite Fahrkosten zum Arzt.

Wie bekommt man heute einen Pflegegrad?

Eine Pflegestufe kann man nicht mehr beantragen, heute beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad. Der Weg hat vier Schritte.

  1. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an, oder schreiben Sie formlos; ein Attest vom Arzt ist nicht nötig. Wird ein Pflegegrad bewilligt, gibt es Leistungen ab dem Antragsmonat (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer am 2. Mai statt am 30. April anruft, kann bei Pflegegrad 2 einen Monat verlieren: 347 Euro (2026), wenn der Hilfebedarf schon im April bestand.
  2. Nehmen Sie die kostenlose Pflegeberatung an, die die Kasse innerhalb von zwei Wochen anbietet (§ 7b SGB XI).
  3. Lassen Sie sich zu Hause vom Medizinischen Dienst begutachten. Privatversicherte begutachtet Medicproof, der Dienst der privaten Versicherer.
  4. Warten Sie auf den Bescheid: spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang, ohne Wochenenden und Feiertage. Sonst muss die Kasse in der Regel 70 Euro je begonnene Woche zahlen (Stand 2026, § 18c Abs. 5 SGB XI).

Voraussetzung ist ein Hilfebedarf von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Außerdem müssen Sie in den zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre versichert gewesen sein, auch familienversichert (§ 33 Abs. 2 SGB XI).

Formular, Fristen und Eilverfahren erklärt die Seite Pflegegrad beantragen.

Punkte statt Minuten: So wird heute eingestuft

Heute entscheiden Punkte von 0 bis 100 über den Pflegegrad: Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Pflegegrad 5. Die Tabelle zeigt die Punktgrenzen 2026.

Pflegegrad Gesamtpunkte Bedeutung laut Gesetz
1 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
2 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung
3 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigung
4 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigung
5 90 bis 100 oder besondere Bedarfskonstellation schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

§ 15 Abs. 3 und 4 SGB XI, Stand 2026. Geplante Grenzen für 2027 im Kasten unten.

Pflegegrad 5 gibt es auch unter 90 Punkten bei einer besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Anerkannt ist nur ein Fall: Beide Arme und Beine sind nicht mehr zu gebrauchen. Weitere Fälle dürfen Gerichte nicht schaffen (Bundessozialgericht, 05.03.2026, B 3 P 5/24 R).

Einen amtlichen Test zum Selbstausfüllen gibt es nicht. Die Gutachterin bewertet 64 Kriterien im Gespräch, beim Erstantrag immer bei Ihnen zu Hause. Eine erste Schätzung der Punkte gibt unser Pflegegradrechner.

Abgelehnt oder zu niedrig eingestuft?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; früher sagten viele „Einspruch“. Gründe für eine Ablehnung können sein: weniger als 12,5 Punkte, ein Hilfebedarf unter sechs Monaten oder zu kurze Versicherungszeit.

Die Tabelle zeigt die Fristen.

Frage Antwort
Wann beginnt die Frist? Mit der Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Bei einem Brief ist das der vierte Tag nach dem Abschicken (§ 37 Abs. 2 SGB X).
Endet die Frist am Wochenende oder Feiertag? Dann zählt der nächste Werktag.
Beispiel Abgeschickt Montag, 02.11.2026; bekannt gegeben Freitag, 06.11.2026; der 06.12.2026 ist ein Sonntag, also Widerspruch bis Montag, 07.12.2026
Fehlt im Bescheid der Hinweis auf Widerspruch und Frist? Dann gilt ein Jahr (§ 66 SGG).
Frist verpasst? Ein Überprüfungsantrag bleibt möglich; Nachzahlung für bis zu vier Jahre, gerechnet ab 1. Januar des Antragsjahres (Antrag 2026: ab 01.01.2022; § 44 SGB X).

SGG ist das Sozialgerichtsgesetz, SGB X das Gesetzbuch zum Verwaltungsverfahren.

Der Widerspruch ist kostenfrei. Privatversicherte haben kein Widerspruchsverfahren: Nach dem Einwand beim Versicherer klagen sie direkt beim Sozialgericht (Bundessozialgericht, 22.02.2024, B 3 P 8/22 R). Wie Sie begründen, steht auf der Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Was sich 2027 ändern soll

Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), Pflegeneuordnungsgesetz, Bundesrat-Drucksache 587/26. Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026; ein Abschluss im Bundesrat ist am 18.12.2026 möglich.

  • Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der höheren Grenzen verlieren (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E).
  • Die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen.
  • Maßgeblich soll das Recht am Tag des Antrags sein, wie beim Wechsel 2016/2017. Ein Antrag vom 22.12.2016 wurde nach altem Recht entschieden, begutachtet am 26.01.2017 (Rundschreiben zu § 140 SGB XI).
  • Das Pflegegeld soll „Entlastungsbudget“ heißen, nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (2026). Geplant sind 380 / 630 / 890 / 1.080 Euro (Pflegegrad 2 bis 5).
  • Die bis zu 42 Euro im Monat (2026) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen entfallen.
Pflegegrad Punkte heute (2026) Punkte laut Entwurf
1 ab 12,5 ab 15
2 ab 27 ab 30
3 ab 47,5 ab 50
4 ab 70 ab 70
5 ab 90 ab 90

Eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs:

Pflegegrad 2026: Pflegegeld + 42 € Hilfsmittel (voll genutzt) laut Entwurf Unterschied im Monat
2 389 € 380 € −9 €
3 641 € 630 € −11 €
4 842 € 890 € +48 €
5 1.032 € 1.080 € +48 €

Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt alles oben auf dieser Seite. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026. Wen die höheren Punktgrenzen treffen würden, zeigt die Seite zur Pflegegrad-Reform 2027. Alle geplanten Änderungen der Pflegereform 2027 stehen auf einer eigenen Seite.

Was Angehörige von Menschen mit früherer Pflegestufe außerdem wissen sollten

Auch nach einer früheren Pflegestufe zählt heute nur der Pflegegrad. Er entscheidet über den Zuschuss zum Badumbau, die Rentenbeiträge für Angehörige und den Pflege-Pauschbetrag.

Badumbau mit Pflegestufe: Zuschuss der Pflegekasse

Für einen Badumbau kann die Pflegekasse 2026 bis 4.180 Euro je Maßnahme zahlen, ab Pflegegrad 1. Der Umbau muss die Pflege zu Hause erleichtern.

Das Gesetz nennt das wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Beispiele zeigt die Seite Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss. Dann bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, 2026 höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).

Die Förderbank KfW gibt derzeit keinen Zuschuss (Programm 455-B), wohl aber einen Kredit (Programm 159, Stand 14.10.2026). Mehr zum Badumbau im Alter steht auf der Seite Badumbau im Alter.

Pflegestufe bei Demenz, Depression oder nach einem Bruch

Nicht die Diagnose entscheidet über den Pflegegrad, sondern was ein Mensch im Alltag noch selbst schafft (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Wie die Punkte bei Demenz zustande kommen, zeigt die Seite Pflegegrad bei Demenz.

Wer vor allem geistig nachlässt, aber körperlich fit ist, kommt über Denken und Alltag allein auf höchstens 30 Punkte. Braucht er Anleitung beim Waschen, Anziehen oder Essen, zählt das zusätzlich.

Eine Depression zählt vor allem über Verhalten und Alltag. Mehr dazu steht auf der Seite Pflegegrad bei Depression.

Nach einem Oberschenkelhalsbruch oder Herzinfarkt ist ein Antrag möglich, sobald der Bedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Vorher hilft oft die Krankenkasse für einige Wochen.

Was die Krankenkasse dann zahlt, zeigt die Seite Hilfe ohne Pflegegrad.

Rente und Steuervorteil für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, kann Rentenbeiträge und einen Pflege-Pauschbetrag bekommen. Die Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse an die Rentenversicherung. Mehr steht auf der Seite Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

Voraussetzung: Sie pflegen mindestens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche und arbeiten höchstens 30 Stunden (§ 44 SGB XI). Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine Beiträge mehr (§ 5 Abs. 4 SGB VI).

Frühere Stufe (ohne Demenz-Zusatz) Pflegegrad seit 2017 Rentenbeiträge im Monat 2026 (nur Pflegegeld) Pflege-Pauschbetrag im Jahr 2026
Pflegestufe I 2 198,62 € 600 €
Pflegestufe II 3 316,32 € 1.100 €
Pflegestufe III 4 514,94 € 1.800 €
Pflegestufe III mit Härtefall 5 735,63 € 1.800 €

Die Beträge gelten, wenn ausschließlich Pflegegeld gezahlt wird. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, sind die Beiträge niedriger (Kombination 85 %, Sachleistung 70 %; § 44 SGB XI, § 166 SGB VI). Mit Demenz-Zusatz oder nach einer Höherstufung gilt die Zeile des heutigen Pflegegrads. Pauschbetrag: § 33b Abs. 6 EStG.

Rechenbeispiel

Frau K., 81, hatte bis 2016 Pflegestufe II mit Demenz-Zusatz, heute Pflegegrad 4. Die Tochter, 52, pflegt sie 15 Stunden pro Woche, verteilt auf 3 Tage, und arbeitet 20 Stunden.

Was (2026) Betrag
Pflegegeld für Frau K. im Monat 800 €
Rentenbeiträge für die Tochter im Monat (nur Pflegegeld, kein Pflegedienst) 514,94 €
Pflege-Pauschbetrag der Tochter im Jahr (wenn sie kein Pflegegeld erhält) 1.800 €
Taxi zur ambulanten Behandlung gilt als genehmigt (Verordnung nötig)

Den Pflege-Pauschbetrag ziehen Sie in der Steuererklärung ab, ohne Kosten zu belegen. Er gilt nur, wenn Sie für die Pflege kein Geld bekommen, in der Regel auch kein weitergegebenes Pflegegeld. Mehr zum Eintrag steht auf der Seite Pflege-Pauschbetrag 2026.

Weitere Fragen zur Pflegestufe

Pflegestufe 2: Wie viele Stunden Pflege waren das?

Für Pflegestufe II verlangte das Gesetz mindestens drei Stunden Hilfe am Tag, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege. Gerechnet wurde im Wochendurchschnitt (§ 15 Abs. 3 SGB XI alte Fassung). Das sind mindestens 21 Stunden in der Woche (eigene Rechnung). Heute zählen keine Stunden mehr.

Welche Pflegestufe gibt es bei 90 Prozent Behinderung?

Keine bestimmte: Grad der Behinderung und Pflegegrad sind zwei getrennte Verfahren. Den Grad der Behinderung (GdB, oft „90 Prozent“ genannt) stellt das Versorgungsamt oder die zuständige Stelle des Landes fest. Für den Pflegegrad zählt die Selbständigkeit, nicht der GdB oder eine Diagnose wie ein Kunstherz.

Wie der Grad der Behinderung festgestellt wird, erklärt die Seite Schwerbehinderung.

Gibt es Pflegestufen in Österreich?

Ja, Österreich zahlt ein eigenes Pflegegeld in Stufen; diese Seite erklärt nur das deutsche Recht.

Wo beantrage ich heute eine „Pflegestufe“ bei der AOK?

Bei der Pflegekasse Ihrer AOK; jede der elf AOKs hat eigene Wege und Formulare. Beantragt wird auch dort ein Pflegegrad.

Die Wege aller elf AOKs zeigt die Seite AOK-Pflegekasse: Anträge und Formulare.

Nächster Schritt

Prüfen Sie im Anspruchs-Check in rund zwei Minuten, was Ihnen oder Ihren Eltern zustehen könnte. Noch kein Pflegegrad? So können Sie einen Pflegegrad beantragen.

Quellen und Stand

Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.