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Nachbarschaftshilfe in NRW 2026: Ohne Antrag anerkannt, bis 131 Euro, Formulare und Abrechnung

In NRW gilt Nachbarschaftshilfe ohne Antrag als anerkannt. Wer helfen darf, was die Pflegekasse 2026 zahlt (bis 131 Euro im Monat) und wie Sie abrechnen.

Von Redaktion Steht mir zu Faktengeprüft
  • Geprüft am
  • 41 Quellen
  • 17 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachbarschaftshilfe gilt in Nordrhein-Westfalen ohne Antrag und ohne Bescheid als anerkannt, wenn die Helferin sechs Voraussetzungen erfüllt.
  • Die Helferin darf nicht eng verwandt sein, nicht bei der gepflegten Person wohnen und nicht die Pflegeperson sein (§ 11 Abs. 1 AnFöVO).
  • In NRW reicht eine unterschriebene Bestätigung der Helferin, dass sie die Landesbroschüre zur Nachbarschaftshilfe kennt.
  • Die Pflegekasse erstattet 2026 bis 131 Euro im Monat für Nachbarschaftshilfe, bei allen Pflegegraden von 1 bis 5.
  • Eine Nachbarschaftshilfe in NRW begleitet, betreut und hilft im Haushalt, sie pflegt aber nicht.
  • Sie zahlen die Helferin, notieren die Einsätze und reichen Nachweis und Beleg bei der Pflegekasse ein, ohne Amt dazwischen.
  • Die Aufwandsentschädigung kann steuerfrei sein, wenn die Helferin aus einer „sittlichen Pflicht“ hilft (§ 3 Nr. 36 EStG).
  • Bei Schäden zahlt meist die private Haftpflicht der Helferin, bei Verletzungen meist ihre eigene Krankenkasse.
  • Die Pflegekasse lehnt Nachbarschaftshilfe in NRW meist ab, weil eine der sechs Voraussetzungen fehlt.
  • Pflegegeld, stundenweise Verhinderungspflege, ein Minijob oder anerkannte Dienste helfen, wenn die Nachbarin nicht abrechnen darf oder 131 Euro (2026) nicht reichen.

Nachbarschaftshilfe heißt: Eine Bekannte hilft im Alltag, etwa beim Einkaufen, und bekommt dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Die Pflegekasse erstattet das Geld 2026 bis 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1 (Pflegegrade hießen früher Pflegestufen). In NRW gilt die Hilfe ohne Antrag und ohne Bescheid als anerkannt, also ohne schriftliche Genehmigung. Kinder, Enkel und Schwiegerkinder können so nicht bezahlt werden. Männer sind bei „Helferin“ immer mitgemeint.

Was gilt für die Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen?

Nachbarschaftshilfe gilt in Nordrhein-Westfalen ohne Antrag und ohne Bescheid als anerkannt, wenn die Helferin sechs Voraussetzungen erfüllt. Das regelt seit dem 01.01.2024 § 11 der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), einer Landesverordnung für Hilfen im Alltag. Nachbarschaftshilfe ist dort ehrenamtliche Hilfe mit persönlichem Bezug (§ 5 Nr. 5).

Viele Länder, etwa Hessen und Rheinland-Pfalz, verlangen eine Registrierung oder einen Bescheid. NRW hat dafür keine Behörde und keine Liste (§ 18 Abs. 1). Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen erst beim ersten Beleg, also der ersten Quittung oder Überweisung.

Das Geld kommt aus dem Entlastungsbetrag: Geld der Pflegekasse für Hilfe im Alltag, erstattet gegen Beleg. 2026 sind es bis 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Früher hieß das „zusätzliche Betreuungsleistungen“. Bis Ende 2024 gab es 125 Euro.

Im Internet heißt das oft „Entlastungsbetrag Privatperson“. Die Anerkennung regeln die Länder, der Bund erlaubt das in § 45a Abs. 3 SGB XI. Was bundesweit gilt, steht auf unserer Seite zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege.

Einfach gesagt

Die Helferin unterschreibt, dass sie die Landesbroschüre kennt. Das reichen Sie bei der Pflegekasse ein. Eine Genehmigung vom Amt brauchen Sie nicht, die übrigen Voraussetzungen müssen aber stimmen.

Was steht in § 11 AnFöVO?

§ 11 AnFöVO bestimmt, dass Nachbarschaftshilfe bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags als anerkannt gilt.

Gesetzestext

„Leistungen der Nachbarschaftshilfe […] gelten bis zur Höhe der Inanspruchnahme des monatlichen Entlastungsbetrags […] als nach dieser Verordnung anerkannt“ (§ 11 Abs. 1 AnFöVO)

Einfach gesagt

Die Verordnung erkennt die Hilfe automatisch an, 2026 bis 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag. Andere Töpfe der Pflegekasse gehören nicht dazu.

Aus sachlichen Gründen kann die Pflegekasse auch über diese Regeln hinaus anerkennen (§ 11 Abs. 2). Bis 31.12.2026 berichtet das Ministerium der Landesregierung über die Verordnung (§ 26). Eine Änderung ist nicht angekündigt.

Was war die „Sonderregelung Nachbarschaftshilfe NRW“?

Die „Sonderregelung Nachbarschaftshilfe NRW“ war eine Corona-Ausnahme vom 21.03.2020 bis 31.12.2023 und gilt heute nicht mehr.

Zeitraum Regel
21.03.2020 bis 31.12.2023 Corona-Sonderregelung: kein Nachweis über eine Schulung nötig
seit 01.01.2024 dauerhaft: Kurs oder unterschriebene Bestätigung zur Broschüre

Eine „Sonderregelung 2025“ oder „2026“ gibt es nicht. Das Ende der Ausnahme meldete das Land am 30.12.2023 (Pressemitteilung).

Bis 31.12.2026 erledigen

drei Punkte.

  • Nutzen Sie Guthaben aus 2026, also ungenutztes Geld aus dem Entlastungsbetrag, möglichst bis 31.12.2026. Der Entwurf zur Pflegereform enthält keine Übergangsregel für diese Reste. Ob sie 2027 noch erstattet werden, ist offen.
  • Für Nachbarschaftshilfe gilt nach Angaben des Pflegewegweisers NRW (Landesportal) eine Grenze von 131 Euro je Monat (2026). Großes Guthaben passt eher zu Tagespflege (tagsüber in einer Einrichtung), Kurzzeitpflege (kurz im Heim) oder einem anerkannten Dienst.
  • Reichen Sie Belege aus 2026 jeden Monat ein, nicht erst im Folgejahr.

Verhinderungspflege aus 2025, also Vertretung der Pflegeperson etwa durch Nachbarn, rechnen Sie bis 31.12.2026 ab (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).

Welche 6 Voraussetzungen muss die Nachbarschaftshilfe in NRW erfüllen?

Die Helferin darf nicht eng verwandt sein, nicht bei der gepflegten Person wohnen und nicht die Pflegeperson sein (§ 11 Abs. 1 AnFöVO).

  1. Ehrenamt: Die Helferin hilft nicht als Job. Eine pauschale Aufwandsentschädigung als Dankeschön ist erlaubt.
  2. Keine nahe Verwandtschaft: nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Verschwägert heißt: über eine Ehe verbunden.
  3. Kein gemeinsamer Haushalt: Sie lebt nicht mit der gepflegten Person zusammen („häusliche Gemeinschaft“).
  4. Nicht die Pflegeperson: Sie ist bei der Pflegekasse nicht als Pflegeperson angegeben, etwa im Antrag auf Pflegegeld. Pflegeperson ist, wer jemanden ohne Lohn zu Hause pflegt (§ 19 SGB XI). Auf die Stundenzahl kommt es hier nicht an.
  5. Kurs oder Broschüre: ein Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurs. Oder die schriftliche Bestätigung, die Landesbroschüre zu kennen.
  6. Einwilligung in den Datenabgleich: Die Kasse prüft, ob die Helferin schon bei anderen Pflegekassen gemeldet ist (§ 11 Abs. 1).

Die gepflegte Person braucht einen Pflegegrad von 1 bis 5 und lebt zu Hause, auch im betreuten Wohnen. Im Pflegeheim gibt es keinen Entlastungsbetrag.

Wer zählt als „bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert“?

Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder dürfen nicht über die Nachbarschaftshilfe abrechnen, Nichten, Neffen und Cousinen schon (§§ 1589, 1590 BGB).

Kann nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden (bis 2. Grad) Kann bezahlt werden
Kinder und Eltern Nichte und Neffe
Enkel und Großeltern Tante und Onkel
Geschwister Cousin und Cousine
Schwiegerkinder und Schwiegereltern Freunde
Schwager und Schwägerin Nachbarn

Die Schwägerschaft bleibt nach einer Scheidung bestehen (§ 1590 Abs. 2 BGB). Auch eine geschiedene Schwiegertochter kann also nicht abrechnen.

Muss die Helferin in der Nachbarschaft wohnen?

Nein, die Helferin darf auch in der Nachbarstadt wohnen, wenn eine persönliche Bindung besteht. Laut Landesbroschüre reicht eine „soziale Bindung“, etwa Freundschaft. Eine Vermittlung ist nicht vorgesehen, die Helferin kommt aus Ihrem Umfeld.

Gibt es ein Mindestalter?

Die Verordnung nennt kein Mindestalter. Nach Angaben des Pflegewegweisers NRW kann jede volljährige Person helfen. Fragen Sie bei Helfern unter 18 Jahren vorher die Pflegekasse.

Wie viele Pflegebedürftige darf eine Helferin betreuen?

Die Verordnung setzt keine Höchstzahl, die Landesbroschüre empfiehlt aus steuerlichen Gründen höchstens zwei Personen. Dort steht: „dürfen Sie sich um bis zu zwei Personen kümmern. Dies hat steuerliche Gründe.“ Der Grund ist § 3 Nr. 36 EStG (siehe Steuer).

Eine gepflegte Person darf nach Angaben des Pflegewegweisers NRW mehrere Helferinnen haben. Alle zusammen bekommen aber höchstens 131 Euro im Monat (2026).

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Kurs oder Broschüre: Welche Qualifizierung reicht in NRW?

In NRW reicht eine unterschriebene Bestätigung der Helferin, dass sie die Landesbroschüre zur Nachbarschaftshilfe kennt. Ein Kurs ist freiwillig. Die Verordnung erlaubt drei Wege.

  • Kurs „Fit für die Nachbarschaftshilfe“
  • Pflegekurs der Pflegekasse (§ 45 SGB XI)
  • Bestätigung, die Broschüre „Nachbarschaftshilfe: Tipps und Informationen für Helfende“ zu kennen

Für Angehörige und Ehrenamtliche gilt: kostenlose Pflegekurse bieten alle Pflegekassen an.

Der Pflegewegweiser NRW nennt auch Berufe wie Altenpflege, Krankenpflege, Physiotherapie, Sozialarbeit oder Psychologie als Qualifizierung. In der Verordnung steht das nicht, sicher ist die Bestätigung. Die Broschüre gibt es als PDF beim Pflegewegweiser NRW.

Was ist der Kurs „Fit für die Nachbarschaftshilfe“?

„Fit für die Nachbarschaftshilfe“ ist ein kostenfreier Kurs der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW (Initiative von Land und Pflegekassen), vor Ort oder digital. Themen sind unter anderem Kommunikation, einfache praktische Hilfen, Leistungen der Pflegeversicherung und Notfallwissen. Termine stehen auf nachbarschaftshilfe.nrw.

Reicht es, die Broschüre zu kennen?

Ja, seit dem 01.01.2024 reicht die unterschriebene Bestätigung, die Broschüre zu kennen. „Nachbarschaftshilfe ohne Qualifikation“ geht also nur halb: ohne Kurs ja, ohne Bestätigung nein.

Wie viel zahlt der Entlastungsbetrag 2026 für Nachbarschaftshilfe in NRW?

Die Pflegekasse erstattet 2026 bis 131 Euro im Monat für Nachbarschaftshilfe, bei allen Pflegegraden von 1 bis 5. Im Jahr sind das bis 1.572 Euro, wenn Sie jeden Monat 131 Euro nutzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Pflegegrad Entlastungsbetrag 2026 im Monat Im Jahr 2026 Mehr aus der Pflegesachleistung (Umwandlung) für Nachbarschaftshilfe in NRW
1 bis 131 € bis 1.572 € nicht möglich
2 bis 131 € bis 1.572 € nicht möglich
3 bis 131 € bis 1.572 € nicht möglich
4 bis 131 € bis 1.572 € nicht möglich
5 bis 131 € bis 1.572 € nicht möglich

Der Entlastungsbetrag ist 2026 in NRW mit 131 Euro im Monat so hoch wie überall. Bundesweit wird nach unserer Näherung nur rund 47,7 Prozent davon abgerufen. Wofür Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sonst nutzen können, erklärt unsere Hauptseite.

Einen förmlichen Antrag brauchen Sie nicht, der erste Beleg gilt als Antrag. Meist zahlen Sie die Helferin selbst und reichen dann den Beleg ein (Kostenerstattung).

Gibt es in NRW einen festen Stundenlohn?

Nein, in NRW gibt es keinen festen Stundensatz und keine Obergrenze je Stunde. Erlaubt sind Auslagen und eine pauschale Aufwandsentschädigung, deren Höhe Sie mit der Helferin vereinbaren.

Vereinbarter Betrag je Stunde Stunden für 131 € im Monat (2026, eigene Rechnung)
5,00 € 26,2
8,00 € 16,4
10,00 € 13,1
13,90 € (zum Vergleich: Mindestlohn 2026) 9,4

Niedersachsen erlaubt 2026 höchstens 11,82 Euro, Rheinland-Pfalz 10 Euro einschließlich Auslagen. Manche Seiten nennen für NRW 10 Euro als Höchstsatz oder den Mindestlohn als Pflicht. Beides steht nicht in der Verordnung, denn die Hilfe ist ehrenamtlich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 AnFöVO).

Warum ist in NRW keine Umwandlung der Sachleistung möglich?

In NRW zählt Nachbarschaftshilfe nur bis zur Höhe des Entlastungsbetrags, deshalb gibt es dafür kein Geld aus der Pflegesachleistung. Das ist das Geld der Pflegekasse für einen Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 dürfen bis 40 Prozent davon in Hilfe im Alltag fließen, die Umwandlung (§ 45a Abs. 4 SGB XI).

Rechenbeispiel

Pflegegrad 3, Jahr 2026. 40 Prozent der Sachleistung von 1.497 Euro sind 598,80 Euro im Monat. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen Nachbarschaftshelferinnen das nutzen: rechnerisch bis 729,80 Euro im Monat (131 plus 598,80 Euro). Je Helferin gelten dort aber eigene Grenzen. In NRW bleibt es bei 131 Euro.

Ausnahmen aus sachlichen Gründen erlaubt § 11 Abs. 2 AnFöVO; ein einfacher Brief genügt, das Ergebnis ist offen. Anerkannte Dienste dürfen über die Umwandlung abrechnen.

Kann angespartes Guthaben für Nachbarschaftshilfe genutzt werden?

Kaum: Für Nachbarschaftshilfe nennen Pflegewegweiser NRW und Regionalbüros eine Grenze von 131 Euro je Monat (2026), auch bei Guthaben. Der Pflegewegweiser schreibt „höchstens jedoch in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags“.

Sonst bleiben ungenutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Ein Rest aus dem Vorjahr wird zuerst verbraucht. Künftige Monate können Sie nicht vorab abrechnen.

Rechenbeispiel

Pflegegrad 2, Januar bis September 2026 nichts genutzt: Guthaben 1.179 Euro (9 mal 131 Euro). Für die Nachbarin erstattet die Kasse nach diesen Angaben trotzdem nur 131 Euro im Monat. Den Rest könnten Sie bis 31.12.2026 für Tagespflege oder einen anerkannten Dienst nutzen.

Fragen Sie vor einer größeren Nachzahlung Ihre Pflegekasse.

Gilt das auch bei Pflegegrad 1?

Ja, auch bei Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse 2026 bis 131 Euro im Monat für Nachbarschaftshilfe. Pflegegeld gibt es dort nicht, der Entlastungsbetrag ist oft die wichtigste Geldleistung. Dazu kommen 2026 bis 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutz. Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 zeigt unsere Übersicht.

Die Bundesregierung plant, dass Pflegegrad 1 diese Erstattung verliert. Stand: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), nicht beschlossen. Für 2026 ändert sich nichts.

Was darf eine Nachbarschaftshilfe in NRW übernehmen?

Eine Nachbarschaftshilfe in NRW begleitet, betreut und hilft im Haushalt, sie pflegt aber nicht. Erlaubt sind laut Landesbroschüre und Pflegewegweiser NRW diese fünf Hilfen.

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Begleitung zu Arzt und Behörden
  • Hilfe bei Post und Briefen
  • Unterstützung im Haushalt
  • gemeinsame Zeit: Spaziergänge, Ausflüge, Gespräche, Spiele, Kochen

Nicht erlaubt sind diese drei Bereiche.

  • Pflege am Körper wie Waschen und Anziehen sowie Behandlungspflege, also etwa Medikamente geben oder Verbände wechseln (§ 7 Abs. 5 AnFöVO)
  • Reparaturen an Haus, Garten und Hof sowie Handwerk (§ 4 Abs. 4 AnFöVO: „Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen“)
  • den ganzen Haushalt übernehmen, laut Pflegewegweiser NRW „hauswirtschaftliche Vollversorgung“

Ist Gartenarbeit über den Entlastungsbetrag erlaubt?

Gartenarbeit wie Rasenmähen oder Heckeschneiden zahlt die Pflegekasse in NRW in der Regel nicht. Die Verordnung schließt die „Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen“ aus (§ 4 Abs. 4). Ob gemeinsames Blumengießen als Betreuung zählt, entscheidet die Pflegekasse.

Abrechnung in NRW: Formulare und Ablauf in 5 Schritten

Sie zahlen die Helferin, notieren die Einsätze und reichen Nachweis und Beleg bei der Pflegekasse ein, ohne Amt dazwischen.

  1. Rufen Sie die Pflegekasse an. Melden Sie die Helferin vor dem ersten Einsatz und fragen Sie nach dem Formular der Kasse.
  2. Lassen Sie die Erklärung der Helferin unterschreiben: Kurs oder Broschüre und Einwilligung in den Datenabgleich. Dem Muster des Ministeriums fehlt das Feld zum Datenabgleich.
  3. Notieren Sie jeden Monat die Einsätze auf einem Einsatznachweis.
  4. Zahlen Sie die Aufwandsentschädigung am besten per Überweisung, dann haben Sie einen Beleg.
  5. Reichen Sie Nachweis und Beleg bei der Pflegekasse ein, am besten jeden Monat. Vermerk: „Unterstützungsleistungen nach § 45b SGB XI (Nachbarschaftshilfe)“. Reste eines Jahres können Sie bis 30.06. des Folgejahres nutzen; für 2026 gilt der Kasten oben.

Belege müssen die Art der Leistung nennen (§ 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI). Privat Versicherte reichen beim Versicherer ein. Wer Beihilfe bekommt, erhält von der Pflegeversicherung die Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI); den Rest fragen Sie bei der Beihilfestelle an. Stirbt die gepflegte Person, können die Erben offene Belege noch 12 Monate lang einreichen (§ 35 Satz 3 SGB XI).

Gibt es ein einheitliches Abrechnungsformular für NRW?

Nein, für NRW gibt es kein einheitliches Abrechnungsformular, jede Pflegekasse nutzt ihr eigenes. Das bestätigt auch der Pflegewegweiser NRW. Das Ministerium bietet nur eine einseitige Mustererklärung zur Qualifizierung mit Stand 15.01.2024.

Darin stehen Name und Versichertennummer der gepflegten Person, Name und Anschrift der Helferin, die Bestätigung zur Broschüre, Ort, Datum und Unterschrift. Ein Feld für die Einwilligung fehlt. Sie könnten die Einwilligung „zum Datenabgleich mit anderen Pflegekassen“ (Wortlaut der Verordnung) mit einem Satz ergänzen oder das Kassenformular nutzen.

Achtung

Bei der Suche nach „Abrechnungsformular Nachbarschaftshilfe NRW“ stehen oben Formulare aus Niedersachsen, Sachsen und Hessen (Stand 14.10.2026). Sie gelten in NRW nicht.

Was gehört auf den Einsatznachweis?

Auf den Einsatznachweis gehören Angaben zur gepflegten Person und zu jedem Einsatz, dazu zwei Unterschriften.

  • Name und Versichertennummer der gepflegten Person (steht auf der Gesundheitskarte)
  • Monat, Tage, Dauer und Tätigkeit
  • Betrag je Einsatz und Summe
  • Vermerk „Unterstützungsleistungen nach § 45b SGB XI (Nachbarschaftshilfe)“
  • Unterschriften von Helferin und gepflegter Person

Auslagen wie Fahrtickets belegen Sie mit Quittung. Die Zeile unten ist nur ein Beispiel.

Datum Dauer Tätigkeit Betrag
03.11.2026 2 Stunden Einkauf und Arztbegleitung 20,00 €

Welche Pflegekasse hat welches Formular?

Welche Unterlagen Sie brauchen, bestimmt die Pflegekasse der gepflegten Person, also die Kasse auf ihrer Gesundheitskarte. Die Tabelle zeigt die Wege der großen Kassen (Stand 14.10.2026).

Pflegekasse Weg für Nachbarschaftshilfe in NRW Mehr auf unserer Kassenseite
AOK In NRW zuständig: AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest (Westfalen-Lippe). Die AOK Rheinland/Hamburg hat ein Online-Formular zur Nachbarschaftshilfe; bei der AOK NordWest den Weg erfragen. Formulare der AOK-Pflegekasse
Barmer Formular bei der Kasse anfordern; ein öffentliches Formular für Nachbarschaftshilfe haben wir nicht gefunden. Formulare der Barmer
DAK-Gesundheit Formular 955-521 „Erstattung Entlastungsleistungen“; Zahlung an die Helferin möglich. Formulare der DAK
IKK classic Abrechnung nur online. Formulare der IKK classic
Knappschaft Formular bei der Kasse anfordern; ein öffentliches Formular für Nachbarschaftshilfe haben wir nicht gefunden. Formulare der Knappschaft
TK Quittung mit Datum, Stunden, Satz je Stunde, Betrag und beiden Unterschriften; per Nachricht oder Post. Formulare der TK

Kann die Helferin direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

Ja, das kann über eine Abtretung gehen: Die Kasse überweist Ihr Geld dann direkt an die Helferin. Nach Angaben von nachbarschaftshilfe.nrw stimmen Sie die Abtretung je Zeitraum vorher mit der Kasse ab.

Rechenbeispiel

Die Kasse muss erst zahlen, wenn der Monat nach ihrer Kenntnis vorbei ist (§ 53 Abs. 4 SGB I). Erfährt sie im März von der Abtretung, zahlt sie also erst nach Ende April.

Was die Kasse nicht übernimmt, schulden Sie der Helferin selbst (Bundessozialgericht, 30.11.2023, B 3 P 4/23 R).

Ist die Nachbarschaftshilfe in NRW steuerfrei?

Die Aufwandsentschädigung kann steuerfrei sein, wenn die Helferin aus einer „sittlichen Pflicht“ hilft (§ 3 Nr. 36 EStG). Sicher gilt das bei einer gepflegten Person, die NRW-Broschüre nennt bis zu zwei.

Gesetzestext

Steuerfrei sind solche Einnahmen „bis zur Höhe des Pflegegeldes […], mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages“ (§ 3 Nr. 36 EStG).

Einfach gesagt

Hilft die Nachbarin aus Verbundenheit und nicht für Geld, bleibt es steuerfrei. Die Grenze ist das Pflegegeld, 2026 mindestens 131 Euro im Monat.

Fall steuerfrei bis Fundstelle
Hilfe aus sittlicher Pflicht Höhe des Pflegegeldes, mindestens Entlastungsbetrag (2026: 131 € im Monat) § 3 Nr. 36 EStG
ohne sittliche Pflicht („sonstige Einkünfte“) weniger als 256 € im Kalenderjahr (2026); ab 256 € zählt der ganze Betrag § 22 Nr. 3 EStG
Übungsleiterpauschale 3.300 € (2026), nur für öffentliche oder gemeinnützige Stellen § 3 Nr. 26 EStG

Hessen geht laut Landesportal meist nur von einer Person aus. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums dazu ist nicht bekannt, im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.

Rechenbeispiel

Eine Helferin unterstützt 2026 eine Nachbarin mit 131 Euro im Monat: 1.572 Euro im Jahr, bei sittlicher Pflicht in der Regel steuerfrei. Bei zwei Personen wären es 3.144 Euro; das Finanzamt kann das anders sehen als die NRW-Broschüre.

Die Aufwandsentschädigung ist ehrenamtlich und kein Lohn (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 AnFöVO). Laut Landesbroschüre gibt die Helferin sie in der Steuererklärung an, auch wenn sie steuerfrei ist.

Achtung

Die „Übungsleiterpauschale“ hilft hier meist nicht (siehe Tabelle). Manche Seiten nennen dafür noch 3.000 statt 3.300 Euro (2026).

Helferinnen mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter oder Wohngeld melden das Geld vorher der zuständigen Stelle. Mehr zur Steuer bei der Nachbarschaftshilfe in der Pflege steht auf unserer Bundesseite.

Wer zahlt bei einem Unfall oder Schaden?

Bei Schäden zahlt meist die private Haftpflicht der Helferin, bei Verletzungen meist ihre eigene Krankenkasse. Eine Versicherung über Pflegekasse oder Land gibt es in NRW nicht. Die Landesbroschüre sagt: „Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pflegekassen oder über die Sammelversicherung der Länder.“

Was passiert? Wer zahlt meist? Was tun?
Die Helferin macht etwas kaputt ihre private Haftpflicht, wenn sie Gefälligkeitsschäden einschließt (Schäden bei Hilfe unter Bekannten, etwa eine zerbrochene Vase) Vertrag vorher prüfen
Die Helferin verletzt sich ihre eigene Krankenkasse Unfallkasse NRW fragen: Schutz nur, wenn sie „wie eine Beschäftigte“ tätig ist (§ 2 Abs. 2 SGB VII)
Versicherung über Pflegekasse oder Land gibt es in NRW nicht

Andere Länder, etwa Hamburg und Brandenburg, versichern Ehrenamtliche über eine Sammelversicherung.

Einfach gesagt

Vor dem ersten Einsatz prüft die Helferin ihre Haftpflicht.

Erstattung abgelehnt: Gründe und Widerspruch in NRW

Die Pflegekasse lehnt Nachbarschaftshilfe in NRW meist ab, weil eine der sechs Voraussetzungen fehlt. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Ablehnungsgrund Fundstelle (Nummern der Verordnung) Was hilft
Helferin ist Tochter, Enkelin oder Schwiegertochter § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnFöVO andere Helferin; Pflegegeld weitergeben (siehe unten)
Helferin lebt im selben Haushalt § 11 Abs. 1 Nr. 3 AnFöVO andere Helferin; Pflegegeld weitergeben
Helferin ist als Pflegeperson angegeben § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnFöVO Rolle klären; eventuell stundenweise Verhinderungspflege
Bestätigung oder Einwilligung fehlt § 11 Abs. 1 Nr. 4 AnFöVO; Einwilligung: § 11 Abs. 1 AnFöVO nachreichen
Gartenarbeit oder Handwerk § 4 Abs. 4 AnFöVO Gartenarbeit privat zahlen; gemeinsame Zeit im Garten als Betreuung beschreiben, wenn es so war
Mehr als 131 € im Monat (2026) § 11 Abs. 1 AnFöVO Rest privat zahlen
Beleg ohne Leistungsart § 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI Beleg ergänzen

Für den Widerspruch genügt ein formloser Brief, ein Muster steht unter Widerspruch gegen den Bescheid. Bei privater Pflegeversicherung gibt es keinen Widerspruch, dort klagen Sie beim Sozialgericht.

  1. Bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid, wenn die Kasse nur am Telefon ablehnt.
  2. Schreiben Sie binnen eines Monats an die Pflegekasse. Ein Brief gilt am vierten Tag nach dem Absenden als zugestellt (§ 84 SGG, § 37 Abs. 2 SGB X).
  3. Legen Sie fehlende Nachweise bei, etwa die Bestätigung zur Broschüre.

Das Bundessozialgericht hat am 30.08.2023 entschieden: Die Kasse muss die Regeln Ihres Landes selbst kennen und Sie beraten (B 3 P 4/22 R). Bei falscher Beratung werden Sie gestellt, als hätte sie richtig beraten (Herstellungsanspruch). Ohne Anerkennung nach Landesrecht gibt es aber keinen Entlastungsbetrag (B 3 P 6/23 R).

Was sich 2027 ändern soll

Stand 14.10.2026: Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), Kabinett 30.09.2026, Bundesrats-Drucksache 587/26 vom 09.10.2026. Nicht beschlossen. Bundesrat erster Durchgang 20.11.2026, möglicher zweiter Durchgang 18.12.2026.

Geplant ist statt des Entlastungsbetrags ein „Sozialraumbudget“ von bis 175 Euro im Monat, nur für Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 verlöre 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr (eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs). Anerkennen sollen dann die Pflegekassen; bis ihre Richtlinien wirken (geplant bis spätestens 01.01.2028), sollen die NRW-Regeln in der Fassung vom 31.12.2026 weiter gelten.

Alle geplanten Punkte stehen auf unserer Seite zur Pflegereform 2027.

Welche anderen Wege gibt es, wenn die Nachbarschaftshilfe nicht passt?

Pflegegeld, stundenweise Verhinderungspflege, ein Minijob oder anerkannte Dienste helfen, wenn die Nachbarin nicht abrechnen darf oder 131 Euro (2026) nicht reichen.

Ihre Lage Passender Weg
Die Helferin ist Tochter, Sohn, Enkelin oder Schwiegerkind Pflegegeld weitergeben (ab Pflegegrad 2) oder stundenweise Verhinderungspflege
Die Helferin wohnt bei Ihnen Pflegegeld weitergeben
131 € im Monat reichen nicht, Pflegegrad 2 bis 5 anerkannter Dienst mit Umwandlung bis 40 % (Angebotsfinder NRW)
Sie möchten eine Helferin fest anstellen Einzelkraft im Minijob (§ 10 AnFöVO)
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld; Entlastungsbetrag über Nachbarin oder anerkannten Dienst

Die Nachbarschaftshilfe ist eine der Landesleistungen in Nordrhein-Westfalen. Alle Landesleistungen in Nordrhein-Westfalen, vom Blindengeld bis zum Pflegewohngeld, zeigt unsere Landesseite.

Was bundesweit gilt, fassen die Regeln für Nachbarschaftshilfe in der Pflege zusammen.

Dürfen Kinder oder Enkel über das Pflegegeld bezahlt werden?

Ja, das Pflegegeld darf die gepflegte Person frei weitergeben, auch an Kinder und Enkel. Bei Pflegegrad 1 gibt es keins. Mehr zum Pflegegeld 2026 auf unserer Hauptseite.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 im Monat (§ 37 SGB XI)
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €

Darf dieselbe Person auch Verhinderungspflege übernehmen?

Das ist nicht geklärt: Die NRW-Verordnung schließt nur aus, wer als Pflegeperson angegeben ist. Ob dieselbe Helferin auch Verhinderungspflege abrechnen kann, klären Sie vorher mit der Pflegekasse. Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 aus dem Jahresbetrag, einem gemeinsamen Topf von bis 3.539 Euro (2026, § 42a SGB XI).

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld voll. Details stehen bei der stundenweisen Verhinderungspflege. Dieselbe Stunde sollten Sie nicht über zwei Töpfe abrechnen.

Was ist eine Einzelkraft im Minijob nach § 10 AnFöVO?

NRW kennt neben der Nachbarschaftshilfe die Einzelkraft im Minijob, die die gepflegte Person selbst anstellt. Nach § 10 Abs. 1 AnFöVO braucht sie ein Informationsgespräch bei einer Servicestelle, mindestens einen Pflegekurs und eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Auch hier gilt: nicht bis zum zweiten Grad verwandt, kein gemeinsamer Haushalt.

Rechenbeispiel

2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro. Mit 14,62 Prozent Abgaben an die Minijob-Zentrale kostet eine Stunde 15,93 Euro. 131 Euro reichen für rund 8,2 Stunden im Monat.

Wo finden Sie anerkannte Haushaltshilfe und Alltagshilfen in NRW?

Anerkannte Alltagshilfen in NRW zeigt der Angebotsfinder des Landes; sie rechnen über den Entlastungsbetrag und ab Pflegegrad 2 auch über die Umwandlung ab. Nachbarschaftshilfe steht im Angebotsfinder NRW nicht (§ 18 Abs. 1 AnFöVO). Ihre Pflegekasse muss Ihnen auf Wunsch eine Liste der Angebote schicken (§ 7 Abs. 3 SGB XI).

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad die Kasse aus Entlastungsbetrag und Umwandlung zahlt, steht auf unserer Seite dazu.

Wie regeln die Nachbarländer die Nachbarschaftshilfe?

Hessen und Rheinland-Pfalz verlangen mehr Formalitäten als NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz setzen feste Grenzen je Stunde.

Land Anerkennung Grenze je Stunde 2026 Umwandlung bis 40 %
Nordrhein-Westfalen kraft Verordnung, ohne Meldung keine Eurogrenze nein
Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen ohne Meldung seit 15.10.2025 11,82 € keine amtliche Angabe gefunden
Nachbarschaftshilfe in Hessen Bescheid von Kreis oder Stadt pauschal, Mindestlohn als Orientierung ja
Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz Registrierung bei der ADD in Trier 10,00 € einschließlich Auslagen ja

Die hessische Verordnung endet nach heutigem Stand am 31.12.2026; für eine Verlängerung gibt es nur einen Gesetzentwurf. Alle Länder vergleicht die Übersicht Nachbarschaftshilfe in den 16 Ländern.

Nächster Schritt

Möchte Ihre Nachbarin helfen, rufen Sie zuerst die Pflegekasse an und fragen nach deren Formular. Welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen könnten, zeigt der Anspruchs-Check in zwei Minuten.

Quellen und Stand

Rechtsstand: 14. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.