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Pflegegrad 1: Voraussetzungen ab 12,5 Punkten, bis 131 Euro im Monat und alle Leistungen 2026
Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten. 2026 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld, aber bis 131 Euro im Monat für Alltagshilfe, 42 Euro für Hilfsmittel und mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und gilt ab 12,5 bis unter 27 Punkten.
- Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 2026 bis 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag und bis 42 Euro für Pflegehilfsmittel.
- Nein, Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
- Für Pflegegrad 1 kann es reichen, wenn Sie bei einigen Dingen im Alltag regelmäßig Hilfe brauchen, etwa beim Duschen, Anziehen und auf der Treppe.
- Den Wechsel auf Pflegegrad 2 beantragen Sie bei der Pflegekasse, wenn Ihr Hilfebedarf dauerhaft gewachsen ist.
- Nein, Pflegegrad 1 soll bleiben, aber ohne Entlastungsbetrag: Das plant die Bundesregierung für 2027, beschlossen ist es nicht (Stand 16.10.2026).
- Außerhalb der Pflegekasse helfen bei Pflegegrad 1 vor allem die Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt und, wenn das Geld nicht reicht, das Sozialamt.
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad. Ein Pflegegrad legt fest, wie viel Hilfe die Pflegekasse zahlt. Bei Grad 1 sind das 2026 bis 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag. Dieses Geld heißt Entlastungsbetrag. Dazu kommen bis 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, aber kein Pflegegeld. Den Grad gibt es ab 12,5 Punkten in der Begutachtung, einem Hausbesuch. Die Bundesregierung will Pflegegrad 1 behalten, aber die 131 Euro und die 42 Euro streichen: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), nicht beschlossen (Stand 16.10.2026).
Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und gilt ab 12,5 bis unter 27 Punkten.
Die Punkte vergibt der Medizinische Dienst (früher MDK). Im Gesetz steht: „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 SGB XI). Einfach gesagt: Sie schaffen den Alltag weitgehend allein, brauchen aber bei einzelnen Dingen Hilfe.
2025 bekamen 29,0 Prozent aller, die zum ersten Mal begutachtet wurden, Pflegegrad 1 (Medizinischer Dienst Bund). Am 31.12.2025 lebten 949.760 gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad 1 zu Hause (Bundesgesundheitsministerium).
Wie die fünf Pflegegrade zusammenhängen, zeigt die Übersicht Pflegegrade 1 bis 5.
Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1: nicht dasselbe
Pflegestufen gibt es seit 01.01.2017 nicht mehr. Wer früher Pflegestufe 1 hatte, wurde 2017 in Pflegegrad 2 oder 3 übergeleitet, nicht in Pflegegrad 1.
Überleitung heißt: Die Kasse hat jede alte Stufe ohne neue Begutachtung umgerechnet. Dabei kam niemand in Pflegegrad 1 (§ 140 Abs. 2 SGB XI).
Wer 2017 übergeleitet wurde, behält mindestens diesen Grad, solange er pflegebedürftig ist. Das heißt Bestandsschutz (§ 140 Abs. 3 SGB XI).
Hatten Sie bis 2016 Pflegestufe 1?
Eingeschränkte Alltagskompetenz war ein früherer Zusatz für Menschen mit Demenz.
| Bis 31.12.2016 | Seit 01.01.2017 übergeleitet in | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|
| Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 1 | gab es vor 2017 nicht | kein Pflegegeld |
Überleitung nach § 140 Abs. 2 SGB XI. Pflegegeld bei Pflegestufe 1 im Jahr 2016: 244 Euro im Monat.
Alle Umrechnungen der Stufen 1 bis 3 erklärt die Seite Pflegestufen heißen heute Pflegegrade.
Bis 31.12.2026 erledigen
Für 2027 gibt es einen Gesetzentwurf: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), nicht beschlossen (Stand 16.10.2026).
- Guthaben aus dem Entlastungsbetrag einsetzen. Wer das ganze Jahr nichts nutzt, hat Ende Oktober 1.310 Euro gut, Ende Dezember 1.572 Euro (2026). Nach dem heutigen Gesetz bleibt ein Rest bis 30.06.2027 nutzbar (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Der Entwurf regelt nicht, was aus Resten wird. Nutzen Sie das Guthaben deshalb möglichst 2026.
- Antrag stellen, wenn Hilfe nötig ist und noch kein Pflegegrad besteht. Nach dem Entwurf soll das Recht am Tag des Antrags gelten. Mit 13,75 Punkten gibt es 2026 Pflegegrad 1, nach den geplanten Punktgrenzen keinen.
- Bei einem Umzug ins Heim auf den Zuschuss achten. Wer 2026 den Heimzuschuss von 131 Euro im Monat bekommt, soll ihn nach dem Entwurf behalten.
Was Stichtag und Bestandsschutz bedeuten, erklärt die Seite zur Pflegegrad-Reform 2027.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 2026 bis 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag und bis 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Dazu können Zuschüsse für Umbau, Hausnotruf und Heim kommen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen nach § 28a SGB XI.
Pflegegrad 1: Leistungen 2026 in der Tabelle
| Leistung | Betrag 2026 | So läuft es | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) | Erstattung gegen Rechnung, Reste bis 30.06. des Folgejahres | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat (504 € im Jahr) | Lieferung oder Erstattung, ohne Rezept und Zuzahlung | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Technische Pflegehilfsmittel, etwa ein Pflegebett | vorrangig leihweise, dann ohne Zuzahlung; sonst 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel | Antrag bei der Pflegekasse | § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI |
| Hausnotruf | 27,00 € netto im Monat (Vertragspreis), keine Anschlussgebühr | Kostenvoranschlag des Anbieters gilt als Antrag, vor der Lieferung einreichen | § 40 Abs. 1 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung (Umbau) | bis 4.180 € je Maßnahme | Antrag vor Baubeginn, die Kasse entscheidet im Einzelfall | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 40 € + 30 € im Monat | Antrag vor Nutzung | § 40b SGB XI |
| Pflegeberatung | kostenlos | Termin binnen 2 Wochen | §§ 7a, 7b SGB XI |
| Beratungsbesuch zu Hause | kostenlos, halbjährlich möglich, keine Pflicht | auf Wunsch | § 37 Abs. 3 SGB XI |
| Pflegekurs für Angehörige | kostenlos | bei der Pflegekasse | § 45 SGB XI |
| Pflegeheim | 131 € Zuschuss im Monat | direkt an das Heim | § 43 Abs. 3 SGB XI |
| Ambulant betreute Wohngruppe | 224 € im Monat; Gründung bis 2.613 € je Person | Antrag bei der Pflegekasse | §§ 45f, 45g SGB XI |
| Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige | bis 10 Arbeitstage, in der Regel 90 % des Nettoentgelts | nur bei akuter Pflegesituation | § 44a Abs. 3 SGB XI, § 2 PflegeZG |
| Pflegegeld | keins | erst ab Pflegegrad 2 | § 28a SGB XI |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem Jahresbetrag | keine | erst ab Pflegegrad 2; Kurzzeitpflege der Pflegekasse nur über den Entlastungsbetrag | §§ 39, 42, 42a SGB XI |
Stand 2026, nach geltendem Recht auch 2027.
Was nutzt Pflegegrad 1? Zu Hause ist er 2026 bis 2.076 Euro im Jahr wert: 12 × 131 Euro plus 12 × 42 Euro. Bargeld ist das nicht: Meist zahlen Sie zuerst, und die Kasse erstattet das Geld.
Was ab Pflegegrad 2 dazukommt, zeigt die Übersicht Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Jeden Monat: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Jeden Monat stehen bei Pflegegrad 1 bis 131 Euro Entlastungsbetrag und bis 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereit (2026).
Den Entlastungsbetrag gibt es nur für einen Pflegedienst, eine anerkannte Alltagshilfe, Tages- oder Nachtpflege oder Kurzzeitpflege (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Anerkannt heißt: nach dem Recht Ihres Landes zugelassen. Sie reichen die Rechnung ein, ein Antrag vorab ist nicht nötig.
Bei Pflegegrad 1 darf der Pflegedienst damit auch beim Duschen helfen, ab Pflegegrad 2 nicht. So steht es im Rundschreiben der Pflegekassen vom 02.04.2026: „Diese Leistungseinschränkung gilt jedoch nicht für pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 1.“
Abrechnung und Verfall erklärt die Seite Entlastungsbetrag 2026.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalartikel wie Handschuhe und Bettschutzeinlagen, oft als „Pflegebox“ geliefert.
Den Hausnotruf, einen Notrufknopf für zu Hause, kann die Kasse zahlen. Voraussetzung: Sie leben allein oder sind oft lange allein, und jederzeit kann ein Notfall eintreten. Seit 01.04.2026 zahlt sie dafür 27,00 Euro netto im Monat, ohne Anschlussgebühr.
Einmalig: Zuschuss zum Umbau der Wohnung
Für einen Umbau, der die Pflege zu Hause erleichtert, kann die Pflegekasse auch bei Pflegegrad 1 bis 4.180 Euro je Maßnahme zahlen (2026).
Das heißt Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI), etwa eine Dusche statt der Wanne oder Haltegriffe. Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor Baubeginn.
Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf Wochen. Nennt sie vorher schriftlich keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung, gilt der Antrag danach als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Bei mehreren Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung steigt der Höchstbetrag.
| Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung | Zuschuss je Umbau 2026 |
|---|---|
| 1 | bis 4.180 € |
| 2 | bis 8.360 € zusammen |
| 3 oder mehr | bis 4.180 € je Person, höchstens 16.720 € zusammen |
Beratung, Pflegekurse und Pflege-Apps
Pflegeberatung, Beratungsbesuche zu Hause und Pflegekurse für Angehörige sind bei Pflegegrad 1 kostenlos.
Einen Beratungstermin muss die Kasse binnen zwei Wochen anbieten (§§ 7a, 7b SGB XI). Ein Beratungsbesuch zu Hause ist halbjährlich möglich, aber keine Pflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Für Pflege-Apps, im Gesetz DiPA genannt, zahlt die Kasse seit 01.01.2026 bis 40 Euro im Monat plus 30 Euro für Unterstützung (§ 40b SGB XI). Ob schon eine App zugelassen ist, weiß Ihre Pflegekasse.
Pflegegrad 1 im Pflegeheim und in der Wohngruppe
Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro im Monat, in einer ambulant betreuten Wohngruppe 224 Euro (beides 2026).
Achtung
Im Heim gibt es bei Pflegegrad 1 weder Entlastungsbetrag noch Leistungszuschlag zum Eigenanteil, Ihrem Teil der Heimkosten (§ 43c SGB XI). Auch Hilfe zur Pflege vom Sozialamt gibt es dort nicht (§§ 63, 65 SGB XII). Die Pflegekosten über 131 Euro im Monat (2026) müssen Sie deshalb in der Regel selbst tragen.
Steigt Ihr Grad später auf 2, zählen die Heimmonate mit Pflegegrad 1 für den Zuschlag mit (Rundschreiben).
In einer Wohngruppe organisieren Pflegebedürftige ihre Hilfe gemeinsam. Für die Gründung zahlt die Kasse 2026 bis 2.613 Euro je Person (§ 45g SGB XI).
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld, auch für Angehörige? Was die Pflegekasse nicht zahlt
Nein, Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Berufstätige Angehörige können aber bis zu zehn Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld bekommen, wenn die Pflege plötzlich organisiert werden muss.
Pflegegeld ist Geld zur freien Verwendung (§ 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 sieht das Gesetz es nicht vor (§ 28a SGB XI). Fünf Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
- Pflegegeld, 2026 ab 347 Euro im Monat
- Pflegedienst als Sachleistung
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem Jahresbetrag, 2026 bis 3.539 Euro
- Budget für die Tagespflege, also Betreuung tagsüber
- Rentenbeiträge und Unfallversicherung für die pflegende Person
Von der Pflegekasse lassen sich Kurzzeitpflege (Pflege auf Zeit im Heim) und Tagespflege bei Pflegegrad 1 nur aus dem Entlastungsbetrag bezahlen. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse Kurzzeitpflege zahlen (siehe unten).
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettolohns, 2026 höchstens 135,63 Euro je Tag (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Rechenbeispiel
Bei 2.400 Euro netto im Monat kommen für zehn Arbeitstage rund 800 bis 820 Euro an (2026, eigene Rechnung, Näherung). Das sind gut 70 Prozent des ausgefallenen Nettos, weil eigene Sozialbeiträge abgehen.
Den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 33b Abs. 6 EStG). Auch Rentenpunkte für pflegende Angehörige zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2.
Wer bekommt das Geld, und wie viele Stunden Haushaltshilfe sind das?
Das Geld bekommen Sie selbst als Erstattung, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Bei 35 Euro je Stunde bezahlen 131 Euro etwa 3,7 Stunden Hilfe im Monat (2026).
Dafür treten Sie ihm Ihren Anspruch ab. Was 131 Euro übersteigt, zahlen Sie selbst (Bundessozialgericht, 30.11.2023, B 3 P 4/23 R).
Helfen dürfen anerkannte Dienste und in den meisten Ländern auch Nachbarn über die Nachbarschaftshilfe. In vielen Ländern sind Verwandte bis zum zweiten Grad dabei ausgeschlossen, etwa die eigene Tochter. Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung zahlt die Kasse nicht.
Wie viele Stunden Hilfe 131 Euro im Monat bezahlen (2026, eigene Rechnung)
| Wer hilft | Stundensatz | Stunden im Monat |
|---|---|---|
| Anbieter (Annahme) | 25 € / 30 € / 35 € / 40 € / 45 € | 5,2 / 4,4 / 3,7 / 3,3 / 2,9 |
| Nachbarschaftshilfe in Berlin | höchstens 8 € | 16,4 |
| Nachbarschaftshilfe in Sachsen | höchstens 10 € | 13,1 |
Anbieter-Sätze sind Beispiele. Berlin § 5a PUVO, Sachsen § 10 SächsPflUVO; andere Länder regeln es anders. Mehr zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege.
Wer bei Pflegegrad 1 putzen darf, erklärt die Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad.
Voraussetzungen: Was muss man bei Pflegegrad 1 nicht mehr können?
Für Pflegegrad 1 kann es reichen, wenn Sie bei einigen Dingen im Alltag regelmäßig Hilfe brauchen, etwa beim Duschen, Anziehen und auf der Treppe.
Drei Voraussetzungen müssen zutreffen.
- Hilfebedarf aus gesundheitlichen Gründen, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI)
- Punktzahl von mindestens 12,5 in der Begutachtung (§ 15 Abs. 3 SGB XI)
- Versicherungszeit von zwei Jahren in den letzten zehn Jahren (§ 33 Abs. 2 SGB XI)
Gezählt wird in sechs Modulen, also Lebensbereichen (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
| Modul | Was geprüft wird | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppe | 10 % |
| 2 Kognition und 3 Verhalten | Denken, Orientierung, Unruhe; nur der höhere Wert zählt | 15 % |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen | 40 % |
| 5 Krankheit und Therapie | Medikamente, Arztbesuche, Verbände | 20 % |
| 6 Alltag und Kontakte | Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte | 15 % |
Die Diagnose zählt nicht, auch nicht der Grad der Behinderung (Begutachtungs-Richtlinien 5.8.1). Steht jemand beim Duschen nur daneben, falls Sie fallen, gibt das einen Punkt (5.8.3). Treppe und Dusche zählen auch, wenn es sie bei Ihnen nicht gibt (5.8.2).
Ein Pflegetagebuch muss die Gutachterin prüfen und auswerten (Richtlinien 5.5.1). Führen Sie es 1 bis 2 Wochen vor dem Termin, nach Lebensbereichen und Häufigkeit.
Wie der Termin abläuft, erklärt die Seite zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Fallbeispiele: Mit wie vielen Punkten man Pflegegrad 1 bekommt
Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1: Schon drei Einzelpunkte bei der Selbstversorgung und zwei bei der Mobilität können reichen.
Die Einzelpunkte rechnet das Gesetz in gewichtete Punkte um (Anlage 2 SGB XI). Mögliche Gesamtwerte sind Vielfache von 1,25, etwa 11,25, 12,5 und 13,75.
Fallbeispiele: Punkte für Pflegegrad 1 (eigene Rechnung, Stand 2026)
| Beispiel | Einzelpunkte Mobilität / Kognition / Verhalten / Selbstversorgung / Medikamente und Therapie / Alltag | Gewichtete Punkte | Gesamt 2026 | Ergebnis 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Kleinster Weg | 2 / 0 / 0 / 3 / 0 / 0 | 2,5 + 0 + 10 + 0 + 0 | 12,5 | Pflegegrad 1 |
| Arthrose, allein lebend | 3 / 0 / 0 / 6 / 1 / 2 | 2,5 + 0 + 10 + 5 + 3,75 | 21,25 | Pflegegrad 1 |
| Herzschwäche und Diabetes | 2 / 0 / 0 / 4 / 2 / 1 | 2,5 + 0 + 10 + 10 + 3,75 | 26,25 | Pflegegrad 1, ein Schritt unter Pflegegrad 2 |
Anlage 2 SGB XI; von Kognition und Verhalten zählt nur der höhere Wert. Kein Ersatz für das Gutachten.
Beim kleinsten Weg gelingen etwa Duschen, Anziehen unten herum und das mundgerechte Zubereiten des Essens nur „überwiegend selbständig“: drei Einzelpunkte. Zwei kommen dazu, weil beim Treppensteigen viel Hilfe nötig ist.
In den anderen Beispielen zählen auch Medikamente und der Tagesablauf.
Mit 26,25 Punkten fehlt ein Schritt: Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten, praktisch erst bei 27,5. Nächtliche Unruhe mit täglichem Hilfebedarf brächte 11,25 Punkte mehr, zusammen 37,5: Pflegegrad 2.
Mit dem Pflegegradrechner können Sie Ihre eigenen Punkte in den 6 Modulen berechnen.
Wie bekommt man Pflegegrad 1? Antrag bei der Pflegekasse
Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als Antrag; ein Attest brauchen Sie nicht.
Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat des Antrags, nie für die Zeit davor (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Kasse muss in 25 Arbeitstagen entscheiden. Sonst zahlt sie in der Regel 70 Euro je angefangene Woche (2026, § 18c SGB XI).
Schritt für Schritt: Pflegegrad beantragen, mit Formular und Fristen.
Wie kommt man von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?
Den Wechsel auf Pflegegrad 2 beantragen Sie bei der Pflegekasse, wenn Ihr Hilfebedarf dauerhaft gewachsen ist. Das heißt Höherstufung.
2025 führte ein Antrag auf Höherstufung aus Pflegegrad 1 in 61,2 Prozent der Fälle zu Pflegegrad 2 (Medizinischer Dienst Bund). Nach dem Report Pflegebedürftigkeit 2026 des Medizinischen Dienstes Bund ging es in 10,8 Prozent direkt auf Pflegegrad 3. Der höhere Grad gilt ab der Verschlechterung, auch vor dem Antragsmonat (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).
Ab Pflegegrad 2 gibt es 2026 Pflegegeld von 347 Euro im Monat, 4.164 Euro im Jahr, dazu den Jahresbetrag von 3.539 Euro. Wie eine Höherstufung des Pflegegrads abläuft, steht auf einer eigenen Seite.
Kam nur Pflegegrad 1 heraus, obwohl mehr Hilfe nötig ist, kann ein Widerspruch helfen. Die Frist: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am vierten Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Der Widerspruch kostet nichts (§ 64 SGB X).
Welcher Weg passt, zeigt die Tabelle.
| Ihre Lage | Ihr Weg | Was dann gilt |
|---|---|---|
| Das Gutachten war falsch, die Monatsfrist läuft noch | Widerspruch | In der Regel kommt eine andere Gutachterin in die Wohnung, kein Telefoninterview (§ 142a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB XI) |
| Das Gutachten war falsch, die Frist ist vorbei | Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) | Nachzahlung für bis zu vier Jahre vor dem Jahr des Antrags (§ 44 Abs. 4 SGB X): ein Antrag 2026 sichert Leistungen ab 01.01.2022; fehlte im Bescheid der Hinweis auf den Widerspruch, gilt für ihn ein Jahr Frist |
| Es geht Ihnen seitdem schlechter | Höherstufung (§ 48 SGB X) | keine Frist; der höhere Grad gilt ab der Verschlechterung |
Frist und Begründung erklärt die Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Was 2026 gilt und 2027 geplant ist
Nein, Pflegegrad 1 soll bleiben, aber ohne Entlastungsbetrag: Das plant die Bundesregierung für 2027, beschlossen ist es nicht (Stand 16.10.2026). Auch die 42 Euro im Monat (2026) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen wegfallen.
Der Entwurf heißt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Er ist ein Vorschlag der Bundesregierung; Bundestag und Bundesrat entscheiden noch.
| Datum | Schritt im Verfahren |
|---|---|
| 30.09.2026 | Bundesregierung legt den Entwurf vor (Kabinettsentwurf) |
| 09.10.2026 | Entwurf liegt dem Bundesrat vor (Drucksache 587/26) |
| 20.11.2026 | Bundesrat berät zum ersten Mal |
| 18.12.2026 | Abschluss im Bundesrat möglich |
Nach dem heutigen Gesetz bleiben die Beträge 2027 gleich, angepasst wird erst zum 01.01.2028 (§ 30 SGB XI).
Was die geplanten Schwellenwerte, also die Punktgrenzen, für Anträge bedeuten, erklärt die Seite zur Pflegegrad-Reform 2027.
Was sich 2026 für Pflegegrad 1 schon geändert hat
Drei Dinge haben sich 2026 für Pflegegrad 1 schon geändert, keines davon ist eine Kürzung.
- Pflege-Apps: bis 40 Euro plus 30 Euro im Monat seit 01.01.2026
- Hausnotruf: 27,00 Euro netto ohne Anschlussgebühr seit 01.04.2026
- Begutachtung: neue Richtlinien seit 01.10.2026; Nasentropfen und Nasenspray zählen jetzt ausdrücklich als Medikamente
Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel gelten unverändert seit 01.01.2025.
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), Bundesrat-Drucksache 587/26, nicht beschlossen. Bundesrat 20.11.2026, möglicher Abschluss 18.12.2026.
- Pflegegrad 1 soll bleiben. Der Entlastungsbetrag soll bei Pflegegrad 1 ohne Geldersatz entfallen, die 42 Euro (2026) für Verbrauchshilfsmittel bei allen Pflegegraden.
- Den Heimzuschuss soll nur behalten, wer ihn 2026 bezogen hat. Nach dem Wortlaut des Entwurfs genügt ein Einzug im Dezember 2026 mit Zuschuss für Dezember.
- Bleiben sollen technische Pflegehilfsmittel, der Umbauzuschuss, Pflege-Apps und Pflegekurse. Geplant sind bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche in den ersten drei Monaten.
- Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten gelten, mit strengerer Zählung in drei Modulen. Maßgeblich soll der Antragstag sein. Wer schon einen Grad hat, soll ihn nicht allein wegen der geplanten Schwellen verlieren.
Eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs: So viel weniger gäbe es bei Pflegegrad 1 im Jahr.
| Leistung | 2026 | laut Entwurf (geplant) | Unterschied im Jahr |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | entfällt | bis −1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | entfällt | bis −504 € |
| zusammen zu Hause | bis 2.076 € im Jahr | 0 € | bis −2.076 € |
| Heimzuschuss, neuer Fall | 131 € im Monat | entfällt (bleibt bei Bezug 2026) | −1.572 € |
| Umbau, technische Hilfsmittel, Pflege-Apps, Kurse | wie 2026 | bleiben | 0 € |
Rechenbeispiele auf Basis des Entwurfs: Die 12,5 Punkte aus dem ersten Fallbeispiel ergäben nach der geplanten Umrechnung nur 2,5 Punkte. Ohne Pflegegrad gäbe es auch keinen Umbauzuschuss, keine technischen Hilfsmittel und keinen Beratungsbesuch. Ein Erstantrag mit 28,75 Punkten ergibt 2026 Pflegegrad 2, nach den geplanten Schwellen (Pflegegrad 2 ab 30 Punkten) höchstens Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld.
Vor der Begutachtung soll die Kasse die Erfolgsaussichten prüfen und eine Rücknahme anbieten können (Plausibilitätskontrolle). Ziehen Sie einen Antrag nicht vorschnell zurück. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt alles oben.
Alle Pläne der Pflegereform 2027 stehen auf der Reformseite.
Welche Hilfen gibt es bei Pflegegrad 1 außerhalb der Pflegekasse?
Außerhalb der Pflegekasse helfen bei Pflegegrad 1 vor allem die Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt und, wenn das Geld nicht reicht, das Sozialamt.
Den Vergleich mit den anderen Graden zeigt die Übersicht der Punkte, Voraussetzungen und Leistungen aller Pflegegrade.
Was ohne jeden Pflegegrad gilt, steht auf der Seite Hilfe ohne Pflegegrad.
Krankenkasse: Pflege und Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse auch bei Pflegegrad 1 Grundpflege, Haushaltshilfe und Kurzzeitpflege zahlen.
Grundpflege ist Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen. Die Hilfe gibt es, „soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5“ vorliegt (§ 37 Abs. 1a SGB V). Einfach gesagt: Pflegegrad 1 schadet hier nicht.
| Hilfe | Wann | Wie lange | Grundlage | Seite |
|---|---|---|---|---|
| Grundpflege und Hauswirtschaft zu Hause | schwere Krankheit, etwa nach dem Krankenhaus | bis 4 Wochen je Krankheitsfall | § 37 Abs. 1a SGB V | Häusliche Krankenpflege |
| Haushaltshilfe | wie oben | bis 4 Wochen | § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V | Haushaltshilfe von der Krankenkasse |
| Kurzzeitpflege | wenn Pflege zu Hause nicht reicht | bis 8 Wochen | § 39c SGB V | Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad |
| Übergangspflege im Krankenhaus | direkt nach der Klinik, wenn die Versorgung fehlt | bis 10 Tage | § 39e SGB V |
Ausgeschlossen nur bei Pflegegrad 2 bis 5. Für die Kurzzeitpflege hat die Krankenkasse ein eigenes Formular, etwa Knappschaft 18001. Zuzahlungen nach § 61 SGB V, außer bei der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V. Stand 2026.
Sozialamt: Haushaltshilfe, wenn das Geld nicht reicht
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt bei Pflegegrad 1 Hilfe im Haushalt bezahlen (§ 70 SGB XII).
Es zahlt ortsübliche Kosten einer einfachen Hilfe, „im Ausgangspunkt zum Mindestlohn“ (Bundessozialgericht, 23.02.2023, B 8 SO 4/22 R).
Rechenbeispiel
1 Stunde 40 Minuten Hilfe je Woche sind rund 7,22 Stunden im Monat. Zum Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro kostet das 100,39 Euro.
Nur wenn niemand sonst zahlt, gibt es vom Sozialamt einen eigenen Entlastungsbetrag: 2026 bis 125 Euro im Monat (§ 66 SGB XII). Den Antrag erklärt die Seite Sozialhilfe im Alter.
Weitere Fragen zu Pflegegrad 1
Kann man mit Pflegegrad 1 selbst einen Angehörigen pflegen?
Ja. § 19 SGB XI beschreibt, wer als Pflegeperson gilt, und schließt Menschen mit eigenem Pflegegrad nicht aus. Ob die Pflege gesichert ist, prüft die Pflegekasse im Einzelfall.
Hilft ein Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 1 zu bekommen?
Nein, nicht direkt. Für den Pflegegrad zählt, was jemand im Alltag selbst kann, nicht der Grad der Behinderung (Richtlinien 5.8.1). Was der Schwerbehindertenausweis bringt, erklärt eine eigene Seite.
Kann man von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 1 zurückgestuft werden?
Ja, aber nur bei wesentlicher Besserung und nur für die Zukunft (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Vorher muss die Kasse Sie anhören (§ 24 SGB X).
Mit der Herabstufung enden das Pflegegeld (2026: 347 Euro im Monat) und die Rentenbeiträge für die pflegende Person. Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung: Bis zur Entscheidung darf die Kasse die Herabstufung nicht umsetzen. Eine Klage hat diese Wirkung nicht (§ 86a SGG).
Wann eine Herabstufung des Pflegegrads zulässig ist, steht auf einer eigenen Seite.
Gilt Pflegegrad 1 auch für Privatversicherte und Beamte?
Ja. Privat Versicherte bekommen dieselben Leistungen; das Gutachten macht Medicproof. Einen Widerspruch gibt es nicht: Sie können sich beim Versicherer beschweren oder direkt beim Sozialgericht klagen (BSG, 22.02.2024, B 3 P 8/22 R).
Beamte bekommen einen Teil von der Pflegeversicherung, den Rest über die Beihilfe (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Mehr dazu: Pflegegrad für Privatversicherte.
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 einen Badumbau?
Ja, das ist möglich: als Umbau der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (2026), wenn er die Pflege zu Hause erleichtert. Beantragen Sie ihn, bevor die Handwerker anfangen. Weitere Geldquellen, etwa den Steuerbonus, zeigt die Seite Badumbau im Alter.
Nächster Schritt
Im Anspruchs-Check sehen Sie in rund zwei Minuten, was Ihnen zustehen könnte. Danach lesen Sie, wie Sie den Entlastungsbetrag abrechnen. Mehr Hilfe nötig? Lesen Sie, was ab Pflegegrad 2 dazukommt. Noch kein Pflegegrad? So können Sie einen Pflegegrad beantragen.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik (Umrechnung in gewichtete Punkte)
- § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 28a SGB XI: Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 40b SGB XI: Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
- § 7a SGB XI: Pflegeberatung
- § 7b SGB XI: Beratungsgutscheine (Frist von 2 Wochen)
- § 37 SGB XI: Pflegegeld und Beratungsbesuch (Abs. 3)
- § 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege (Abs. 3: Pflegegrad 1)
- § 43c SGB XI: Leistungszuschlag zum Eigenanteil
- § 45f SGB XI: Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- § 45g SGB XI: Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 44 SGB XI: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 19 SGB XI: Begriff der Pflegepersonen
- § 28 SGB XI: Leistungsarten, Grundsätze (Abs. 2: Beamte)
- § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen
- § 18c SGB XI: Entscheidung über den Antrag, Zusatzzahlung
- § 30 SGB XI: Dynamisierung
- § 140 SGB XI: Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade, Besitzstandsschutz
- § 2 Pflegezeitgesetz: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 33b EStG: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege
- § 38 SGB V: Haushaltshilfe
- § 39c SGB V: Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
- § 39e SGB V: Übergangspflege im Krankenhaus
- § 65 SGB XII: Stationäre Pflege (Hilfe zur Pflege)
- § 66 SGB XII: Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
- § 70 SGB XII: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- § 48 SGB X: Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 24 SGB X: Anhörung Beteiligter
- § 44 SGB X: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungsantrag)
- § 86a SGG: Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
- § 142a SGB XI: Begutachtung im Widerspruchsverfahren in der Wohnung
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5): 13,90 Euro je Stunde ab 01.01.2026
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 64 SGB X: Kostenfreiheit
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 4/23 R (Entlastungsbetrag, Abtretung)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.2023, B 8 SO 4/22 R (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R (private Pflegeversicherung, Klage)
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026
- GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Vertrag (AC/TK 19/00/452), gültig seit 01.04.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege, in Kraft seit 01.10.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Pressemitteilung zum Report Pflegebedürftigkeit vom 15.07.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Report Pflegebedürftigkeit 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden 2025
- Berlin: Pflegeunterstützungsverordnung (PUVO), § 5a
- Sachsen: Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO), § 10
- Bundesrat-Drucksache 587/26: Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
- Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026