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Nachbarschaftshilfe 2026: Entlastungsbetrag bis 131 Euro, wer helfen darf und Pläne für 2027
Nachbarn oder Bekannte können 2026 über den Entlastungsbetrag bezahlt werden, bis 131 Euro im Monat. Wer helfen darf, Stundensätze der Länder, Steuer und Pläne für 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachbarschaftshilfe heißt: Ein Nachbar, eine Freundin oder ein Bekannter hilft einem pflegebedürftigen Menschen im Alltag und bekommt dafür Geld von dessen Pflegekasse.
- Helfen darf in der Regel, wer nicht eng mit Ihnen verwandt ist, nicht bei Ihnen wohnt und Sie nicht als Pflegeperson pflegt.
- 2026 zahlt die Pflegekasse für Nachbarschaftshilfe bis 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag, 1.572 Euro im Jahr.
- Die Helferin lässt sich zuerst nach Landesrecht anerkennen; danach reichen Sie jeden Monat einen Beleg bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Das Geld aus der Nachbarschaftshilfe ist für die Helferin in der Regel steuerfrei, wenn sie damit eine sittliche Pflicht erfüllt.
- Für Nachbarschaftshelfer gibt es keine eigene gesetzliche Unfallversicherung; ob die Unfallkasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
- Die Pflegekasse lehnt Nachbarschaftshilfe meist ab, weil die Anerkennung fehlt oder die Helferin zu eng verwandt ist.
- Nach geltendem Recht bleibt der Entlastungsbetrag 2027 bei 131 Euro im Monat; die nächste Anpassung sieht § 30 SGB XI zum 01.01.2028 vor.
- Drei andere Wege bleiben, wenn die Nachbarin nicht anerkannt ist oder Ihre Tochter hilft: Pflegegeld, Verhinderungspflege und anerkannte Dienste.
Nachbarschaftshilfe wird 2026 mit bis zu 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlt, ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause. „Sie“ meint hier die gepflegte Person.
Helfen dürfen Nachbarn, Freunde oder Bekannte mit Anerkennung nach Landesrecht, nicht aber Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder. Nichten und Neffen dürfen helfen. Für die Helferin ist das Geld in der Regel steuerfrei.
In Hamburg reichen die 131 Euro (2026) für gut 26 Stunden Hilfe im Monat, im Saarland beim Höchstsatz für rund 9 Stunden. Die Bundesregierung plant für 2027 Änderungen; beschlossen ist nichts (Stand 16.10.2026).
Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?
Nachbarschaftshilfe heißt: Ein Nachbar, eine Freundin oder ein Bekannter hilft einem pflegebedürftigen Menschen im Alltag und bekommt dafür Geld von dessen Pflegekasse.
Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Das Wort Nachbarschaftshilfe steht nicht im Gesetz; das Pflegegesetz (SGB XI) nennt sie „Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer“ (§ 45a SGB XI). Früher hieß das „niedrigschwelliges Angebot“.
Gesetzestext
„Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Maßgabe des […] Landesrechts.“ (§ 45a Abs. 1 Satz 3 SGB XI)
Einfach gesagt
Jedes Land legt fest, was eine Helferin tun muss, damit die Kasse zahlt.
Bezahlt wird über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), das Geld der Kasse für Hilfe im Alltag. Eine Privatperson kann daraus nur mit Anerkennung nach Landesrecht bezahlt werden; eine Putzhilfe ohne Anerkennung nicht.
Alle Leistungen der Pflegekasse mit Beträgen 2026 zeigt die Übersicht Leistungen der Pflegekasse.
Wer kann Nachbarschaftshilfe nutzen?
Nachbarschaftshilfe können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 nutzen, die zu Hause leben. Der Pflegegrad ist die Stufe der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, früher hieß sie Pflegestufe.
Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen.
- Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Pflege zu Hause, auch im betreuten Wohnen
- Helferin oder Helfer mit Anerkennung nach dem Recht Ihres Bundeslandes
Bei der Pflegekasse brauchen Sie keinen eigenen Antrag: Der Beleg, also die Quittung der Helferin, gilt als Antrag (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Die Helferin muss aber meist vorher anerkannt sein. Im Pflegeheim gibt es keinen Entlastungsbetrag.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, steht auf der Seite Pflegegrad beantragen.
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Was darf die Nachbarschaftshilfe übernehmen?
Nachbarschaftshilfe übernimmt Hilfe im Alltag, keine Pflege. Was genau erlaubt ist, bestimmt das Land.
Die Tabelle zeigt, was in der Regel erlaubt ist.
| In der Regel erlaubt | In der Regel nicht erlaubt |
|---|---|
| Einkaufen und Besorgungen | Körperpflege wie Waschen und Anziehen |
| Putzen, Wäsche und Kochen | Handwerk und Reparaturen |
| Begleitung zum Arzt und zu Behörden | Gartenarbeit in Niedersachsen, Hamburg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland |
| Spaziergänge, Vorlesen und Gespräche | Betreuung wie Vorlesen oder Spaziergänge in Rheinland-Pfalz und im Saarland (dort nur Hauswirtschaft) |
| Entlastung der pflegenden Angehörigen für einige Stunden | |
| Gartenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen, leichte Gartenarbeit in Schleswig-Holstein |
Bis 31.12.2026 erledigen
vier Punkte.
- Guthaben aus dem Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Nach geltendem Recht bleibt ein Rest bis 30.06.2027 erhalten. Der Entwurf zur Pflegereform regelt Reste aber nicht (Stand 16.10.2026). Setzen Sie das Geld für nötige Hilfe besser bis 31.12.2026 ein, bei Pflegegrad 1 besonders.
- Belege für 2026 jeden Monat einreichen. So sehen Sie früh, ob die Kasse zahlt.
- Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen. Hat eine Nachbarin 2025 Ihre Pflegeperson vertreten, kann das die Verhinderungspflege bezahlen (ab Pflegegrad 2). Der Antrag muss bis 31.12.2026 bei der Kasse sein (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
- Wohnen Sie in Hessen? Die Verordnung endet am 31.12.2026, eine Verlängerung ist nur geplant. Fragen Sie im Dezember die Pflegekasse, ob Ihre Helferin weiter abrechnen darf.
Was bei der Frist der Verhinderungspflege gilt, erklärt die Seite Frist der Verhinderungspflege.
Wer darf helfen? Die Voraussetzungen für Helferinnen und Helfer
Helfen darf in der Regel, wer nicht eng mit Ihnen verwandt ist, nicht bei Ihnen wohnt und Sie nicht als Pflegeperson pflegt.
Pflegeperson ist, wer Sie regelmäßig zu Hause pflegt, meist ein Angehöriger (§ 19 SGB XI). Fast alle Länder verlangen diese sechs Punkte.
- Mindestalter, meist 18 Jahre; in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen 16 Jahre
- keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad (siehe unten)
- kein gemeinsamer Haushalt
- keine Rolle als Ihre Pflegeperson
- Kurs oder Nachweis von Grundwissen, je nach Land
- Grenzen für Stunden, Zahl der Gepflegten und Stundensatz
Verwandte: Wer bis zum zweiten Grad ausgeschlossen ist
Ihre Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder dürfen keine Nachbarschaftshilfe abrechnen, Ihre Nichte oder Ihr Neffe aber schon.
Der Grad zählt die Geburten zwischen zwei Menschen (§ 1589 BGB). Ihre Tochter ist im ersten Grad verwandt; bei Ihrer Nichte zählen Ihre Geburt, die Ihrer Schwester und die der Nichte, also dritter Grad.
Verschwägert heißt durch Heirat verbunden, etwa als Schwiegersohn. Das bleibt auch nach einer Scheidung so (§ 1590 Abs. 2 BGB). Die Tabelle zeigt, wer helfen darf.
| Person | Grad (§§ 1589, 1590 BGB) | Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag |
|---|---|---|
| Kinder, Eltern | verwandt 1. Grad | nein |
| Enkel, Großeltern, Geschwister | verwandt 2. Grad | nein |
| Schwiegertochter, Schwiegersohn, Schwiegereltern | verschwägert 1. Grad | nein, auch nach Scheidung |
| Schwager, Schwägerin | verschwägert 2. Grad | nein |
| Nichte, Neffe, Tante, Onkel | verwandt 3. Grad | ja (Niedersachsen: vorher Kasse fragen) |
| Cousine, Cousin | verwandt 4. Grad | ja |
| Nachbarn, Freunde, Bekannte | nicht verwandt | ja |
Gilt grundsätzlich in allen Ländern mit Einzelhelfern, also einzelnen Privatpersonen. Ausnahmen in Hamburg und Niedersachsen stehen unter dem Bild.
Hamburg schließt auch Verwandte der pflegenden Angehörigen aus, etwa den Schwager Ihrer pflegenden Tochter (§ 5 Abs. 6 HmbPEVO). In Niedersachsen ist das Merkblatt strenger als die Verordnung; fragen Sie dort vor dem Einsatz einer Nichte die Kasse.
Nahe Angehörige können Sie stattdessen ab Pflegegrad 2 mit Ihrem Pflegegeld bezahlen (siehe unten).
Kurs und Anerkennung: Was die 16 Länder verlangen
Ob die Helferin einen Kurs braucht und wo sie sich anmeldet, regelt jedes Land anders.
In NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg braucht die Helferin keinen Antrag. Eine Registrierung oder einen Bescheid (eine schriftliche Entscheidung der Behörde) verlangen etwa Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In Bremen können Einzelhelfer nach Angaben der Dienstleistungszentren nicht abrechnen. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder.
| Land | Anerkennung | Kurs | Grenze bei Personen oder Stunden |
|---|---|---|---|
| Nachbarschaftshilfe in Baden-Württemberg | ohne Antrag, schriftliche Bestätigung | freiwillig | 2 Personen gleichzeitig; ab 16 |
| Nachbarschaftshilfe in Bayern | Registrierung als „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ bei der Fachstelle für Demenz und Pflege, 3 Jahre | Basisschulung | 3 Pflegebedürftige im Monat; ab 16 |
| Nachbarschaftshilfe in Berlin | Selbsterklärung bei der Pflegekasse | Grundkurs mindestens 6 Stunden oder Pflegekurs plus Information | 2 Personen |
| Nachbarschaftshilfe in Brandenburg | Registrierung beim Landesamt (LASV), höchstens 5 Jahre | 6 Stunden Schulung | 2 Personen; nach Angaben des Landes ab 14, unter 18 mit Einwilligung |
| Nachbarschaftshilfe in Bremen | keine Einzelhelfer; nur über 17 Dienstleistungszentren (nach Angaben der Zentren) | über das Zentrum | Helfer höchstens 275 € im Monat (2026, nach Angaben der Zentren) |
| Nachbarschaftshilfe in Hamburg | Registrierung bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe | kein Kurs | 2 Pflegebedürftige |
| Nachbarschaftshilfe in Hessen | Bescheid von Kreis oder Stadt; ohne Bescheid keine Erstattung (seit 01.10.2022) | Erste-Hilfe-Kurs höchstens 3 Jahre alt, Führungszeugnis | 3 Pflegebedürftige im Monat; Verordnung endet 31.12.2026 |
| Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern | Registrierung über die AOK Nordost für alle Kassen, 2 Jahre; Institutionskennzeichen (Abrechnungsnummer) | Grundkurs 8 × 45 Minuten, Aufbaukurs alle 2 Jahre | 2 Personen, 25 Stunden im Monat |
| Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen | ohne Meldung seit 15.10.2025, schriftliche Bestätigung an die Kasse | Pflegekurs oder 30 Stunden Schulung | 2 Personen; ab 16 |
| Nachbarschaftshilfe in NRW | ohne Antrag kraft Verordnung | Kurs oder Bestätigung, die Broschüre zu kennen | keine in der Verordnung (Broschüre: 2 aus steuerlichen Gründen) |
| Nachbarschaftshilfe in Rheinland-Pfalz | Registrierung bei der Landesbehörde ADD in Trier („Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“, so heißt dort die Nachbarschaftshilfe) | Erste-Hilfe-Kurs höchstens 5 Jahre alt, Führungszeugnis | 2 Pflegebedürftige; nur Hauswirtschaft |
| Nachbarschaftshilfe im Saarland | Registrierung im Ministerium, Helfer und gepflegte Person gemeinsam | Hygienebelehrung, Führungszeugnis | 2 Pflegebedürftige (nach Angaben des Landes); nur Hauswirtschaft |
| Nachbarschaftshilfe in Sachsen | Anerkennung über die Pflegekasse der Helferin, 3 Jahre | Grundkurs 5 × 90 Minuten (nach Angaben der Pflegekassen in Sachsen) | 40 Stunden im Monat |
| Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt | über Servicepunkt oder Landeskoordinierungsstelle | 8 Unterrichtseinheiten, kostenfrei | 2 Personen, 30 Stunden im Monat |
| Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein | Selbsterklärung an das Landesamt (LASG) | 8 Unterrichtseinheiten (Nachweis binnen 6 Monaten) | 30 Stunden im Monat |
| Nachbarschaftshilfe in Thüringen | über die Pflegekasse der Helferin, einmalig | derzeit nicht nötig (Übergangsregel) | 40 Stunden im Monat |
Stand 16.10.2026. Mindestalter, wo nichts steht: siehe Länderseite. Führungszeugnis: Auszug aus dem Strafregister. Thüringen will die Regeln lockern: Die Landesregierung hat eine Änderungsverordnung nach Presseberichten beschlossen; sie gilt aber noch nicht, weil sie nicht verkündet ist.
Kurse für Helfer bieten auch Pflegekassen an, teils online; welcher zählt, entscheidet das Land. Berlin und Niedersachsen erkennen auch Pflegekurse für Angehörige an (§ 45 SGB XI). In Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Landeskoordinierungsstelle manche Online-Kurse nicht.
Was Pflegekurse für Angehörige kosten, steht auf der Seite Pflegekurse für Angehörige.
Wie viel Geld gibt es 2026 für Nachbarschaftshilfe?
2026 zahlt die Pflegekasse für Nachbarschaftshilfe bis 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag, 1.572 Euro im Jahr. Mit Erspartem oder einer Umwandlung kann es mehr sein.
Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Sie bezahlen die Helferin zuerst selbst und reichen den Beleg ein; dann erstattet die Kasse Ihnen das Geld. Das heißt Kostenerstattung.
Die Helferin bekommt eine Aufwandsentschädigung, also Geld für Zeit und Kosten, kein Gehalt. 2025 galten ebenfalls 131 Euro, bis 2024 waren es 125 Euro.
Die 131 Euro gelten für alle Alltagshilfen zusammen, auch für die Tagespflege, also Betreuung tagsüber in einer Einrichtung. Wofür Sie den Entlastungsbetrag 2026 sonst nutzen können, steht auf der Seite Entlastungsbetrag 2026.
Stundenlohn: Grenzen der Länder und wie viele Stunden 131 Euro bezahlen
Den Stundensatz der Helferin regelt jedes Land selbst. Die festen Grenzen reichen 2026 von 5 Euro in Hamburg bis zum Mindestlohn von 13,90 Euro im Saarland.
Ein niedriger Satz bringt Ihnen mehr Stunden Hilfe: 131 Euro geteilt durch den Satz ergibt die Stunden im Monat. Die Tabelle zeigt alle 16 Länder.
| Land | Grenze je Stunde 2026 | Stunden aus 131 € im Monat | Weitere Grenze 2026 |
|---|---|---|---|
| Hamburg | höchstens 5 € | 26,2 | 2.400 € je Helfer im Jahr |
| Berlin | höchstens 8 € | 16,4 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | höchstens 8 € | 16,4 | 25 Stunden im Monat |
| Bremen | 9,50 € über ein Dienstleistungszentrum, plus Monatspauschale 31 € oder 37 € je nach Vertrag (nach Angaben der Zentren) | 9,9 bis 10,5 | 275 € im Monat je Helfer (nach Angaben der Zentren) |
| Brandenburg | höchstens 10 € | 13,1 | |
| Sachsen | höchstens 10 € (bis 5 € Sammelversicherung des Landes) | 13,1 | 40 Stunden im Monat |
| Rheinland-Pfalz | höchstens 10 € einschließlich Auslagen | 13,1 | 603 € im Monat für alle Mini-Angebote |
| Thüringen | Richtwert 10 € | 13,1 | 40 Stunden im Monat |
| Bayern | nach Angaben der Pflegekassen in der Regel bis 11 € | rund 11,9 | |
| Niedersachsen | höchstens 11,82 € (85 % des Mindestlohns) | 11,1 | |
| Schleswig-Holstein | höchstens 12,00 € seit 19.09.2026 | 10,9 | 30 Stunden im Monat |
| Saarland | höchstens Mindestlohn, 2026 also 13,90 € (Landesportal nennt noch 12,82 €; vorher bei der Registrierungsstelle bestätigen lassen) | 9,4 | höchstens Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG, 2026 also 3.300 € im Jahr (Landesportal nennt noch 3.000 €) |
| Hessen | pauschal, Mindestlohn als Orientierung | rund 9,4 | |
| Baden-Württemberg | frei; nach Angaben des Sozialministeriums üblich 12,50 bis 20 € | 6,6 bis 10,5 | |
| Nordrhein-Westfalen | keine Eurogrenze | abhängig vom Satz | nur Entlastungsbetrag |
| Sachsen-Anhalt | keine Eurogrenze | abhängig vom Satz | 30 Stunden im Monat |
Eigene Rechnung, in Bremen nach Abzug der Pauschale. Schleswig-Holstein erlaubt seit 19.09.2026 bis 12 Euro; manche Seiten nennen noch 8 Euro. Niedersachsen 2027: 12,41 Euro, weil der Mindestlohn 2027 bei 14,60 Euro liegt (beschlossen, § 1 MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268).
Wie viel darf die Helferin insgesamt bekommen? Eine feste Eurogrenze setzen 2026 Hamburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und, nach Angaben der Zentren, Bremen (letzte Spalte).
Mehr als 131 Euro: Ansparen und Umwandlung ab Pflegegrad 2
Mehr als 131 Euro im Monat sind auf zwei Wegen möglich: mit angespartem Geld oder ab Pflegegrad 2 mit der Umwandlung.
Nicht genutzte Beträge bleiben bis 30. Juni des nächsten Jahres erhalten (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI).
Achtung
Baden-Württemberg und NRW erkennen Nachbarschaftshilfe nur bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags an, 2026 also 131 Euro. Fragen Sie dort vorher, ob die Kasse Erspartes erstattet.
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis 40 Prozent der Pflegesachleistung (Geld für einen Pflegedienst) in Alltagshilfe umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das ist kein Zusatzgeld: Ihr Pflegegeld sinkt um denselben Anteil (§ 38 SGB XI).
| Pflegegrad | Pflegesachleistung 2026 im Monat | davon bis 40 % für Alltagshilfen |
|---|---|---|
| 2 | 796 € | 318,40 € |
| 3 | 1.497 € | 598,80 € |
| 4 | 1.859 € | 743,60 € |
| 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Eigene Rechnung: Bei Pflegegrad 2 in Rheinland-Pfalz bezahlen 318,40 € plus 131 €, zusammen 449,40 €, 44,9 Stunden zu 10 € statt 13,1 Stunden. NRW erlaubt die Umwandlung für Einzelhelfer nicht, Hamburg nur für angestellte Haushaltshilfen.
Für Einzelhelfer erlauben die Umwandlung Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, die letzten beiden mit Eurogrenzen je Helferin (Tabelle oben). In anderen Ländern fragen Sie die Pflegekasse.
Rechenbeispiel
Pflegegrad 3 in Hessen, Werte 2026 (eigene Rechnung).
| Posten im Monat | ohne Umwandlung | mit voller Umwandlung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599,00 € | 359,40 € |
| Umwandlung (40 % der Sachleistung) | 0,00 € | 598,80 € |
| Entlastungsbetrag | 131,00 € | 131,00 € |
| Zusammen | 730,00 € | 1.089,20 € |
| davon nur gegen Rechnung der Helferin | 131,00 € | 729,80 € |
| Pflegegeld, das wegfällt | 0,00 € | 239,60 € |
Das lohnt sich nur, wenn die Helferin die Stunden wirklich leistet. Über 599 Euro im Monat kann es für eine einzelne Helferin steuerpflichtig werden.
Wie wird Nachbarschaftshilfe abgerechnet? Antrag und Abrechnung in 5 Schritten
Die Helferin lässt sich zuerst nach Landesrecht anerkennen; danach reichen Sie jeden Monat einen Beleg bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die Abrechnung läuft in fünf Schritten.
- Klären Sie vor dem ersten Einsatz die Anerkennung der Helferin (Tabelle der Länder).
- Lassen Sie jeden Einsatz mit Datum, Stunden und Tätigkeit notieren; diesen Einsatznachweis unterschreiben Sie und die Helferin.
- Lassen Sie sich eine Quittung geben, den Beleg. Darauf gehört die Leistungsart, etwa „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ (§ 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI).
- Bezahlen Sie die Helferin, und schicken Sie beides jeden Monat an die Pflegekasse.
- Prüfen Sie den Bescheid; gegen eine Ablehnung hilft ein Widerspruch, also ein schriftlicher Einspruch.
Mit einer Abtretung, einer unterschriebenen Erklärung, zahlt die Kasse direkt an die Helferin. Lehnt sie ab, schulden Sie der Helferin das Geld trotzdem (Bundessozialgericht, kurz BSG, 30.11.2023, B 3 P 4/23 R). Erfährt die Kasse im März von der Abtretung, muss sie erst nach Ende April zahlen (§ 53 Abs. 4 SGB I).
Formulare: Wo es Anerkennung und Abrechnungsbogen gibt
Ein bundesweites Formular gibt es nicht: Die Anerkennung läuft über das Land, die Abrechnung über die Pflegekasse.
Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse der gepflegten Person (§§ 46, 48 SGB XI). Ein formloser Beleg genügt in der Regel; nur 4 der 11 AOKs haben ein eigenes Formular.
In Mecklenburg-Vorpommern zahlt keine Kasse ohne Institutionskennzeichen (IK), eine Abrechnungsnummer der Helferin. Die Tabelle zeigt die großen Pflegekassen (Stand 14.10.2026).
| Pflegekasse | Abrechnung: Formular oder Beleg | Kassenseite |
|---|---|---|
| AOK | eigenes Formular nur bei AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Hessen und AOK PLUS; sonst formloser Beleg | AOK-Pflegekasse: Anträge und Formulare |
| Barmer | formloser Beleg möglich; ein öffentliches Formular für Nachbarschaftshilfe haben wir nicht gefunden | Barmer-Pflegekasse |
| DAK-Gesundheit | Formular 955-521 „Erstattung von Entlastungsleistungen“; Zahlung an die Helferin möglich | DAK-Pflegekasse |
| Techniker Krankenkasse | Quittung mit Datum, Stunden, Satz je Stunde, Betrag und beiden Unterschriften | TK-Pflegekasse |
| IKK classic | Abrechnung des Entlastungsbetrags online | IKK-classic-Pflegekasse |
| Knappschaft | formloser Beleg möglich; ein öffentliches Formular für Nachbarschaftshilfe haben wir nicht gefunden | Knappschaft-Pflegekasse |
So kann ein formloser Beleg mit Einsatznachweis aussehen.
| Datum | Stunden | Tätigkeit | Betrag (10 € je Stunde) |
|---|---|---|---|
| 03.11.2026 | 2 | Einkauf und Arztbegleitung | 20,00 € |
| 10.11.2026 | 1,5 | Wäsche und Kochen | 15,00 € |
| 17.11.2026 | 2 | Wohnung putzen | 20,00 € |
| Summe | 5,5 | Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI | 55,00 € |
Nur ein Beispiel. Darüber stehen Name und Versichertennummer der gepflegten Person, Monat und Leistungsart; darunter unterschreiben Helferin und gepflegte Person, je mit Datum. Den erlaubten Stundensatz Ihres Landes zeigt die Tabelle der Stundensätze.
Rückwirkend abrechnen: Ab wann die Pflegekasse zahlt
Rückwirkend zahlt die Kasse nur für Zeiten, in denen die Helferin schon anerkannt war. In Ländern mit Registrierung wie Brandenburg und Bayern zählt deren Datum.
Hilfe aus dem Rest eines Jahres muss bis 30. Juni des nächsten Jahres stattfinden (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Den Beleg können Sie später einreichen; der Anspruch verjährt erst nach vier Jahren (§ 45 SGB I).
Der Rest aus dem Vorjahr wird zuerst verbraucht, und Geld künftiger Monate gibt es nicht vorab. Erben können offene Belege noch 12 Monate einreichen (§ 35 Satz 3 SGB XI).
Ist Nachbarschaftshilfe steuerfrei?
Das Geld aus der Nachbarschaftshilfe ist für die Helferin in der Regel steuerfrei, wenn sie damit eine sittliche Pflicht erfüllt.
Sittliche Pflicht heißt: Hilfe aus menschlicher Verbundenheit, nicht um Geld zu verdienen. Steuerfrei ist dann höchstens das Pflegegeld der gepflegten Person, mindestens aber der Entlastungsbetrag (§ 3 Nr. 36 EStG). Die Tabelle zeigt die Grenzen 2026.
| Fall | steuerfrei für die Helferin (2026) | Gesetz |
|---|---|---|
| sittliche Pflicht, Pflegegrad 1 (kein Pflegegeld) | bis 131 € im Monat (Entlastungsbetrag) | § 3 Nr. 36 EStG |
| sittliche Pflicht, Pflegegrad 2 | bis 347 € im Monat (Pflegegeld) | § 3 Nr. 36 EStG |
| sittliche Pflicht, Pflegegrad 3 | bis 599 € im Monat | § 3 Nr. 36 EStG |
| sittliche Pflicht, Pflegegrad 4 | bis 800 € im Monat | § 3 Nr. 36 EStG |
| sittliche Pflicht, Pflegegrad 5 | bis 990 € im Monat | § 3 Nr. 36 EStG |
| ohne sittliche Pflicht | weniger als 256 € im Kalenderjahr; ab 256 € zählt der ganze Betrag | § 22 Nr. 3 EStG |
| Übungsleiterpauschale | 3.300 € im Jahr, nur für gemeinnützige oder öffentliche Stellen | § 3 Nr. 26 EStG |
| Pflegegrad 2 mit Umwandlung (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) | bis 449,40 € im Monat möglich; der Teil über 347 € kann steuerpflichtig sein | § 3 Nr. 36 EStG |
Grenze je gepflegter Person, eigene Zuordnung nach dem Wortlaut von § 3 Nr. 36 EStG.
Ob das bei mehreren Gepflegten gilt, sehen die Behörden unterschiedlich. Das Sozialministerium NRW (2024) und das Informationsblatt der Pflegekassen in Sachsen (AOK PLUS, 2025) nennen bis zu zwei Personen, die Oberfinanzdirektion Frankfurt (2018) eine. Thüringen ist nach Angaben des Landes von einer auf zwei umgestiegen.
Ein bundesweites Schreiben des Bundesfinanzministeriums dazu ist nicht bekannt. Am sichersten ist Hilfe für nur eine Person; im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
Rechenbeispiel
131 Euro im Monat sind 1.572 Euro im Jahr (2026), bei zwei gepflegten Personen 3.144 Euro. Steuerfrei bleibt das nur, wenn das Finanzamt die sittliche Pflicht für beide anerkennt.
Achtung
Die Übungsleiterpauschale hilft hier meist nicht, weil sie nur für gemeinnützige oder öffentliche Stellen gilt (§ 3 Nr. 26 EStG). Manche Seiten nennen dafür noch 3.000 statt 3.300 Euro (2026).
Erfährt das Finanzamt davon, und ist das Schwarzarbeit?
Anerkannte Nachbarschaftshilfe sieht das Pflegegesetz ausdrücklich vor (§ 45a SGB XI); sie ist ehrenamtliche Hilfe mit Aufwandsentschädigung, kein Lohn.
Das Informationsblatt der Pflegekassen in Sachsen (AOK PLUS, 2025) rät der Helferin, die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind. Das Thüringer Sozialministerium hält die Angabe bis 131 Euro (2026) je gepflegter Person nicht für nötig.
Ist die Helferin selbst in Rente, hilft die Seite Steuererklärung als Rentner.
Versicherung: Wer zahlt bei einem Unfall oder Schaden?
Für Nachbarschaftshelfer gibt es keine eigene gesetzliche Unfallversicherung; ob die Unfallkasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
Die Unfallkasse ist die gesetzliche Unfallversicherung, etwa für pflegende Angehörige. Schutz kann bestehen, wenn die Helferin ähnlich wie eine Angestellte arbeitet (§ 2 Abs. 2 SGB VII).
Wann pflegende Angehörige unfallversichert sind, erklärt die Seite Unfallversicherung für pflegende Angehörige.
Wer in der Regel zahlt, zeigt die Tabelle.
| Was passiert | Wer zahlt in der Regel |
|---|---|
| Die Helferin verunglückt bei der Hilfe | Unfallkasse nur im Einzelfall; Sammelversicherung des Landes, wo es eine gibt |
| Die Helferin macht etwas kaputt | ihre private Haftpflicht, wenn sie Gefälligkeitsschäden einschließt |
| Ihre Pflegeperson verunglückt | gesetzliche Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII; Pflegegrad 2 bis 5, mindestens 10 Stunden Pflege in der Woche an regelmäßig 2 Tagen) |
In einigen Ländern ist eine Versicherung Bedingung der Anerkennung.
| Land | Versicherung (Sammelversicherung: schützt alle Helfer eines Landes zugleich) |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | Haftpflicht und Unfallversicherung sind Pflicht für die Registrierung |
| Schleswig-Holstein | Versicherungspflicht |
| Saarland | Haftpflicht mit 2 Mio. € (nach Angaben des Landes) |
| Sachsen | Sammelversicherung des Landes bei höchstens 5 € je Stunde (dann 26,2 statt 13,1 Stunden aus 131 €, 2026); darüber eigene Haftpflicht (nach Angaben der Pflegekassen in Sachsen) |
| Brandenburg, Hamburg | Sammelversicherung des Landes |
| Nordrhein-Westfalen | keine Sammelversicherung |
Prüfen Sie, ob die Haftpflicht der Helferin Gefälligkeitsschäden einschließt: Schäden bei Hilfe aus Freundlichkeit, etwa eine zerbrochene Vase.
Ablehnung: Warum die Pflegekasse nicht zahlt und was dagegen hilft
Die Pflegekasse lehnt Nachbarschaftshilfe meist ab, weil die Anerkennung fehlt oder die Helferin zu eng verwandt ist. Die Tabelle nennt neun Gründe und was hilft.
| Grund der Kasse | Ist das richtig? | Was hilft |
|---|---|---|
| Helferin nicht anerkannt | ja, ohne Anerkennung kein Geld (BSG B 3 P 6/23 R) | Anerkennung nachholen; die Kasse muss erklären, wie (BSG B 3 P 4/22 R) |
| Helferin ist Tochter, Enkelin, Schwiegertochter | ja, bis zum zweiten Grad ausgeschlossen | andere Helferin; Pflegegeld weitergeben |
| Helferin ist Nichte oder Cousine | in der Regel nein | Verwandtschaftsgrad nennen (Tabelle oben) |
| Helferin lebt im Haushalt oder ist Pflegeperson | ja, in fast allen Ländern | im Haushalt: Verhinderungspflege prüfen; Pflegeperson: Pflegegeld weitergeben |
| Einsatz vor der Registrierung | ja, in Ländern mit Registrierung | ab Registrierungsdatum abrechnen |
| Stundensatz über der Landesgrenze | ja | Satz auf die Landesgrenze senken |
| Tätigkeit nicht erlaubt (Pflege, Handwerk, oft Garten) | je nach Land | vorher prüfen, ob die Tätigkeit im Land erlaubt ist; im Einsatznachweis genau beschreiben, was gemacht wurde |
| Beleg ohne Leistungsart | ja (§ 45b Abs. 2 Satz 3 SGB XI) | Beleg ergänzen |
| Guthaben verbraucht oder verfallen | ja | Reste bis 30. Juni des nächsten Jahres nutzen |
Zwei Urteile des BSG vom 30.08.2023 sind wichtig. Im ersten (Pflegegrad 3, Bayern) fehlte der Anerkennungsantrag der Helferin; die Ablehnung von 1.000 Euro war rechtens (B 3 P 6/23 R). Die Länder dürfen aber nur die Qualität sichern, den Anspruch nicht beschneiden.
Im zweiten Urteil entschied das BSG: Die Pflegekasse muss das Landesrecht selbst ermitteln und Sie beraten (B 3 P 4/22 R). Nach falscher Beratung kann ein Herstellungsanspruch helfen: Sie werden so gestellt, als hätte die Kasse richtig beraten.
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am vierten Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Privat Versicherte klagen ohne Widerspruch direkt beim Sozialgericht (BSG, 22.02.2024, B 3 P 8/22 R).
Frist, Form und Muster stehen auf der Seite Widerspruch gegen einen Bescheid.
Was ändert sich 2027 für die Nachbarschaftshilfe?
Nach geltendem Recht bleibt der Entlastungsbetrag 2027 bei 131 Euro im Monat; die nächste Anpassung sieht § 30 SGB XI zum 01.01.2028 vor. Die Bundesregierung plant aber Änderungen; beschlossen ist nichts (Stand 16.10.2026).
Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026.
Einige Länder ändern 2027 ihre Grenzen, etwa Niedersachsen auf 12,41 Euro je Stunde. In Hessen endet die Verordnung am 31.12.2026.
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf, also Entwurf der Bundesregierung, vom 30.09.2026), Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesrat-Drucksache 587/26. Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026, ein Abschluss ist am 18.12.2026 möglich.
- Statt des Entlastungsbetrags soll es ein „Sozialraumbudget“ für Alltagshilfen geben: bis 175 Euro im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 Euro.
- Es soll nur für Pflegegrad 2 bis 5 und nur für anerkannte Alltagshilfen gelten, nicht mehr für Pflegegrad 1.
- Ansparen und Umwandlung sollen entfallen.
- Anerkennen sollen künftig die Pflegekassen, nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die bis spätestens 01.01.2028 kommen und vom Gesundheitsministerium genehmigt werden müssen. Bis dahin soll das Landesrecht vom 31.12.2026 gelten; was das für Hessen heißt, ist offen.
- Das Wort „Nachbarschaftshilfe“ soll erstmals im Bundesgesetz stehen (§ 45a SGB XI-E, E für Entwurf).
- Was mit Resten aus 2026 geschieht, regelt der Entwurf nicht.
Eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs:
| Fall | 2026 | laut Entwurf | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € im Monat | 0 € | 131 € weniger im Monat, 1.572 € im Jahr |
| Pflegegrad 2 bis 5, Helferin für 10 € je Stunde | 13,1 Stunden im Monat | 17,5 Stunden | 4,4 Stunden mehr |
| Pflegegrad 2, volle Umwandlung in Hessen: Geld für Alltagshilfe | bis 449,40 € im Monat | 175 € | 274,40 € weniger |
| dasselbe, Pflegegeld und Alltagshilfe zusammen | 657,60 € (208,20 € Pflegegeld) | 555,00 € (380 € Pflegegeld laut Entwurf) | 102,60 € weniger |
Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt alles oben auf dieser Seite.
Alle Pläne der Pflegereform 2027 mit Stand des Verfahrens stehen auf der Seite Pflegereform 2027.
Welche anderen Wege gibt es, Helfer aus dem Umfeld zu bezahlen?
Drei andere Wege bleiben, wenn die Nachbarin nicht anerkannt ist oder Ihre Tochter hilft: Pflegegeld, Verhinderungspflege und anerkannte Dienste.
Die Tabelle zeigt den passenden Weg.
| Wer hilft | Weg | Geld 2026 |
|---|---|---|
| Tochter, Sohn, Enkel | Pflegegeld weitergeben (ab Pflegegrad 2) | 347 bis 990 € im Monat |
| Nichte, Nachbarin oder Freundin mit Anerkennung | Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat |
| Nachbarin ohne Anerkennung, Pflegegrad 2 bis 5 | stundenweise Verhinderungspflege | bis 3.539 € im Jahr |
| nahe Angehörige als Vertretung, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt | Verhinderungspflege | in der Regel 694 bis 1.980 € im Jahr |
| Nachbarin ohne Anerkennung, Pflegegrad 1 | zuerst die Anerkennung klären; Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2 | bis 131 € im Monat nach der Anerkennung |
Alle Ansprüche für pflegende Angehörige 2026 bündelt die Übersicht Pflegende Angehörige 2026.
Nachbarschaftshilfe und Verhinderungspflege: Darf dieselbe Person beides?
Dieselbe Person darf je nach Land beides übernehmen, aber nie dieselbe Stunde doppelt abrechnen. Das Saarland erlaubt beides nach Angaben des Landes nur zu verschiedenen Zeiten; fragen Sie vorher die Pflegekasse.
Verhinderungspflege ist Geld für eine Vertretung, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt. Die stundenweise Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 auch einen Nachbarn ohne Anerkennung und ohne Kurs bezahlen. Mehr zeigt die Seite stundenweise Verhinderungspflege.
Für die Verhinderungspflege gibt es 2026 bis 3.539 Euro im Jahr aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag, den sie mit der Kurzzeitpflege teilt (§ 42a SGB XI). Für nahe Angehörige sind es in der Regel 694 bis 1.980 Euro. Bei weniger als acht Stunden Abwesenheit am Tag bleibt das Pflegegeld nach der Regel der Pflegekassen voll.
Wie viel die Verhinderungspflege 2026 insgesamt bringt, steht auf der Seite Verhinderungspflege 2026.
Kinder und Enkel über das Pflegegeld bezahlen
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie Ihr Pflegegeld an jeden weitergeben, auch an Kinder und Enkel. Es ist Geld zur freien Verfügung, 2026 je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro im Monat (§ 37 SGB XI).
Bis zu dieser Höhe ist die Weitergabe nach Angaben der Minijob-Zentrale weder anzumelden noch beitragspflichtig. Alles zum Pflegegeld 2026 steht auf der Seite Pflegegeld 2026.
Anerkannte Dienste und Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Anerkannte Dienste für Alltagshilfe und Pflegedienste können ebenfalls über den Entlastungsbetrag abrechnen; sie teilen sich die 131 Euro (2026) dann mit der Nachbarin. Ihre Pflegekasse muss Ihnen auf Anfrage eine Liste anerkannter Angebote schicken (§ 7 Abs. 3 SGB XI).
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad die Kasse zahlt, steht auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad.
Die Pflegesachleistung bleibt daneben frei, solange Sie nichts umwandeln.
Wie Sie anerkannte Angebote über den Entlastungsbetrag abrechnen, erklärt die Seite zum Entlastungsbetrag.
Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland
Die genauen Regeln stehen auf den Länderseiten, verlinkt in der Tabelle der 16 Länder. Alles zur Nachbarschaftshilfe in den 16 Ländern bündelt unsere Länderübersicht.
Für die Nachbarschaftshilfe in NRW 2026 gilt: Die Helferin braucht keinen Antrag, wenn sie einen Kurs gemacht oder die Landesbroschüre bestätigt hat. Mehr steht auf der Seite Nachbarschaftshilfe in NRW 2026.
Weitere Fragen zur Nachbarschaftshilfe
Zahlt die Krankenkasse Nachbarschaftshilfe?
Nicht die Krankenkasse selbst, sondern ihre Pflegekasse. Mitversicherte, etwa über den Ehepartner, wenden sich an dessen Pflegekasse (§§ 46, 48 SGB XI).
Gibt es Nachbarschaftshilfe bei Pflegegrad 1?
Ja, 2026 auch bei Pflegegrad 1, mit bis 131 Euro im Monat. Die Umwandlung der Sachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Der Entwurf zur Pflegereform sieht für Pflegegrad 1 keinen Entlastungsbetrag mehr vor. Stand: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), nicht beschlossen. Für 2026 ändert sich nichts. Was bei Pflegegrad 1 sonst zusteht, steht auf der eigenen Seite.
Was sind „zusätzliche Betreuungsleistungen“?
So hieß der Entlastungsbetrag früher; 2026 sind das 131 Euro im Monat.
Wie finde ich eine Nachbarschaftshilfe in meiner Nähe?
Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, eine Beratungsstelle für Pflegefragen, nach anerkannten Angeboten. Oft ist es einfacher, eine bekannte Person anerkennen zu lassen; in Bremen geht das nach Angaben der Zentren nicht.
Bekommt die Helferin Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Rente gekürzt?
Die Altersrente nicht: Sie hat seit 01.01.2023 keine Grenze für Nebeneinkommen (§ 34 SGB VI). Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) kann ein Teil angerechnet werden. Nach einem Merkblatt der Pflegekassen in Sachsen waren es 2025 beim Bürgergeld 24,80 Euro von 131 Euro. Melden Sie die Einnahme vorher dem Jobcenter; bei Witwen- oder Erwerbsminderungsrente fragen Sie die Rentenversicherung.
Privat versichert oder Beamte: Gilt das auch?
Ja. Privat Versicherte bekommen den Entlastungsbetrag von ihrem Versicherer. Gesetzlich versicherte Beamte bekommen je die Hälfte von Pflegekasse und Beihilfe (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Privat versicherte Beamte bekommen ihn anteilig von Beihilfe und Versicherer; bei Pensionären zahlt die Beihilfe meist 70 Prozent, die Versicherung 30 Prozent.
Nächster Schritt
Ob Ihnen weitere Leistungen zustehen könnten, zeigt der Anspruchs-Check in rund zwei Minuten. Wohnen Sie in NRW, lesen Sie die Seite Nachbarschaftshilfe in NRW. Ohne Pflegegrad können Sie zuerst einen Pflegegrad beantragen.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI: Pflegegeld
- § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 7 SGB XI: Aufklärung, Auskunft (Liste anerkannter Angebote)
- § 19 SGB XI: Begriff der Pflegepersonen
- § 35 SGB XI: Erlöschen der Leistungsansprüche (Frist für Erben)
- § 28 SGB XI: Leistungsarten, Grundsätze (Beihilfeberechtigte)
- § 30 SGB XI: Dynamisierung
- § 45 SGB XI: Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- § 46 SGB XI: Pflegekassen
- § 48 SGB XI: Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse
- § 1589 BGB: Verwandtschaft
- § 1590 BGB: Schwägerschaft
- § 3 EStG (Nr. 26, 26a und 36)
- § 22 EStG: Arten der sonstigen Einkünfte (Nr. 3, Freigrenze 256 Euro)
- § 45 SGB I: Verjährung
- § 53 SGB I: Übertragung und Verpfändung (Abtretung)
- § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes
- § 34 SGB VI: Voraussetzungen für einen Rentenanspruch (Hinzuverdienst)
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5)
- BSG, Urteil vom 30.08.2023, B 3 P 6/23 R
- BSG, Urteil vom 30.08.2023, B 3 P 4/22 R
- BSG, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 4/23 R
- BSG, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R
- Bundesministerium für Gesundheit und KDA: Handreichung Nachbarschaftshilfe (2020)
- Bundesrat-Drucksache 587/26: Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
- Baden-Württemberg, Sozialministerium: Anerkennung von Einzelhelfenden (§ 6a UstA-VO)
- Bayern: § 82 AVSG
- Berlin: Pflegeunterstützungsverordnung (PUVO), § 5a
- Brandenburg: Anerkennungsverordnung für Angebote zur Unterstützung im Alltag (BbgAUA-AnerkV)
- Dienstleistungszentren Bremen: Unterstützung finden
- Hamburg: Pflegeengagement-Verordnung (HmbPEVO), § 5
- Hessen: Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV)
- Mecklenburg-Vorpommern: Unterstützungsangebote-Landesverordnung (UntAngLVO M-V), § 2a
- Niedersachsen: Anerkennungsverordnung nach § 2 AnerkVO SGB XI (Information des Landes)
- Niedersachsen: Merkblatt Nachbarschaftshilfe
- Nordrhein-Westfalen: Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)
- ADD Rheinland-Pfalz: Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung für Mini-Angebote (24.04.2026)
- Saarland: Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer
- Sachsen: Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO)
- Sachsen-Anhalt: Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe
- Thüringen: FAQ zur ThürAUPAVO (Sozialministerium, 2026)
- AOK PLUS: Informationsblatt zum Steuerrecht und Gewerbe bei Nachbarschaftshilfe (15.12.2025)
- Pflegekassen in Sachsen: Informationsblatt Nachbarschaftshilfe
- AOK: Formulare und Anträge
- DAK-Gesundheit: Alle Pflegeanträge auf einen Blick
- Techniker Krankenkasse: Pflegeversicherung
- IKK classic: Pflegeleistung beantragen
- Minijob-Zentrale: Private Pflege von Angehörigen