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Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegeld, Voraussetzungen, Punkte und alle Leistungen 2026
Pflegegrad 2 gibt es ab 27 Punkten. 2026 bringt er 347 Euro Pflegegeld im Monat, 131 Euro Entlastungsbetrag und mehr. Was zusteht und was 2027 geplant ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 2 bedeutet: Sie sind im Alltag erheblich eingeschränkt, und der Gutachter hat 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten festgestellt.
- Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 Pflegegeld von 347 Euro im Monat oder einen Pflegedienst bis 796 Euro, dazu Zuschüsse wie den Entlastungsbetrag.
- Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 Punkte, einen Antrag, mindestens sechs Monate Hilfebedarf und zwei Jahre Pflegeversicherung.
- Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten und bringt 2026 bei Pflege durch Angehörige 252 Euro mehr Pflegegeld im Monat, also 3.024 Euro im Jahr.
- Wer bei Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden je Woche pflegt, kann 2026 Rentenbeiträge bis 198,62 Euro im Monat bekommen.
- Nach geltendem Recht bleibt Pflegegrad 2 auch 2027 gleich: 347 Euro Pflegegeld, gleiche Punkte, gleiche Leistungen.
- Außerhalb der Pflegekasse kann Pflegegrad 2 Geld bringen, etwa 500 Euro Landespflegegeld in Bayern (2026).
Pflegegrad 2 gibt es ab 27 von 100 Punkten, die ein Gutachter bei einem Besuch zu Hause vergibt. Pflegen Angehörige, gibt es 2026 monatlich 347 Euro Pflegegeld.
Für einen Pflegedienst zahlt die Pflegekasse bis 796 Euro im Monat (2026); das Pflegegeld sinkt dann. Dazu kommen Zuschüsse, etwa 131 Euro im Monat (2026) für Hilfe im Alltag. Für 2027 plant die Bundesregierung Änderungen; beschlossen ist nichts (Stand 16.10.2026).
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bedeutet: Sie sind im Alltag erheblich eingeschränkt, und der Gutachter hat 27 bis unter 47,5 von 100 Punkten festgestellt.
Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Graden und der erste mit Pflegegeld. Wie jeder Grad aufgebaut ist, zeigt die Übersicht der Pflegegrade 1 bis 5.
Den Gutachter schickt der Medizinische Dienst, früher MDK, im Auftrag Ihrer Pflegekasse. Das Gesetz spricht von „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Einfach gesagt: Vieles geht noch allein, aber nicht ohne regelmäßige Hilfe.
2025 war Pflegegrad 2 das häufigste Ergebnis der ersten Begutachtung: 34,5 Prozent (Medizinischer Dienst Bund).
Pflegestufe 2 oder Pflegegrad 2: Was heute gilt
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr; wer „Pflegestufe 2“ sucht, meint meist Pflegegrad 2. Wer bis 2016 Pflegestufe II hatte, wurde 2017 in Pflegegrad 3 oder 4 übergeleitet.
Die Tabelle zeigt die Überleitung (§ 140 SGB XI).
| Bis 2016 (eA = eingeschränkte Alltagskompetenz, etwa bei Demenz) | Seit 2017 |
|---|---|
| Pflegestufe 0 mit eA | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe I | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe I mit eA | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe II | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe II mit eA | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe I brachte 2016 im Monat 244 Euro Pflegegeld, Pflegegrad 2 bringt heute 347 Euro (2026). Wer 2017 umgestellt wurde, behält seinen Grad, solange er pflegebedürftig ist (§ 140 Abs. 3 SGB XI).
Die Umrechnung erklärt die Seite Pflegestufen heißen heute Pflegegrade.
Bis 31.12.2026 erledigen
Vier Punkte sind bis Silvester wichtig.
- Noch kein Pflegegrad? Antrag noch 2026 stellen. Laut Gesetzentwurf sollen später strengere Punktgrenzen gelten. Zählen soll der Tag, an dem der Antrag eingeht (§ 142b Abs. 1 SGB XI-E; geplant). Ein Anruf genügt; Datum notieren.
- Schon Pflegegrad 2? Den sollen Sie laut Entwurf nicht allein wegen neuer Grenzen verlieren. Wird es dauerhaft schlechter, den Antrag auf Pflegegrad 3 nicht aufschieben.
- Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen, also Geld für eine Vertretung der pflegenden Person. Die Pflegekassen verlangen das bis 31.12.2026 (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
- Entlastungsbetrag 2026 nutzen. Reste gelten nach geltendem Recht bis 30.06.2027; der Entwurf regelt sie nicht ausdrücklich.
Was der Stichtag bedeutet, erklärt die Seite zur Pflegegrad-Reform 2027.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2? Alle Beträge 2026
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 Pflegegeld von 347 Euro im Monat oder einen Pflegedienst bis 796 Euro, dazu Zuschüsse wie den Entlastungsbetrag.
Die Tabelle zeigt alle Leistungen mit Betrag und Paragraf.
Pflegegrad 2: Leistungen 2026 in einer Tabelle
| Leistung | Pflegegrad 2, Betrag 2026 | Wann | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € im Monat | Pflege durch Angehörige oder andere Private | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung | bis 796 € im Monat | Pflegedienst | § 36 SGB XI |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld sinkt im Verhältnis zum genutzten Pflegedienst | Pflegedienst plus Rest-Pflegegeld | § 38 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 721 € im Monat, zusätzlich | Betreuung in einer Einrichtung | § 41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | Alltagshilfen, Tages- und Kurzzeitpflege | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | zu Hause | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Technische Pflegehilfsmittel | meist leihweise ohne Zuzahlung, sonst für Erwachsene 10 %, höchstens 25 € | z. B. Pflegebett | § 40 Abs. 3 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis 40 € plus 30 € Unterstützung im Monat | Antrag vor der Nutzung | § 40b SGB XI |
| Umbau der Wohnung | bis 4.180 € je Maßnahme | z. B. Dusche, Türen | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Hausnotruf | Kasse zahlt dem Anbieter 27,00 € netto im Monat | allein lebend | § 40 SGB XI, Vertrag AC/TK 19/00/452 |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € im Monat | ambulant betreute Wohngruppe | § 45f SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr zusammen | Vertretung, Pflege auf Zeit im Heim | §§ 39, 42, 42a SGB XI |
| davon Vertretung durch nahe Angehörige | in der Regel bis 694 € im Jahr | Tochter, Sohn, Ehepartner | § 39 Abs. 3 SGB XI |
| Pflegeheim | 805 € im Monat; dazu übernimmt die Kasse 15 bis 75 % des Eigenanteils für die Pflege | vollstationär | §§ 43, 43c SGB XI |
| Rentenbeiträge für die Pflegeperson | bis 198,62 € im Monat | ab 10 Stunden Pflege je Woche, nicht bei voller Altersrente nach der Regelaltersgrenze | § 44 SGB XI |
| Pflege-Pauschbetrag der Pflegeperson | 600 € im Jahr, Abzug vom Einkommen | in der Regel nur ohne weitergereichtes Pflegegeld | § 33b Abs. 6 EStG |
Stand 2026. Die Leistungsbeträge der Pflegekasse gelten nach geltendem Recht auch 2027 (nächste Erhöhung 01.01.2028, § 30 SGB XI). Rentenbeiträge ändern sich jährlich.
Manche Seiten nennen den Jahresbetrag von 3.539 Euro (2026) „Entlastungsbudget“. So soll laut Reformentwurf aber das Pflegegeld heißen.
Pflegegeld: 347 Euro im Monat bei Pflege durch Angehörige
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere private Helfer zu Hause pflegen: 2026 sind das 347 Euro im Monat.
Das Geld bekommt die gepflegte Person; oft gibt sie es an die Helfer weiter (§ 37 SGB XI). Im Krankenhaus oder in der Reha läuft es seit 2026 bis zu 8 Wochen weiter (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
Wer nur Pflegegeld bekommt, braucht jedes halbe Jahr einen Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft, meist zu Hause; jeder zweite darf bis 31.03.2027 per Video stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Fehlt der Nachweis, kürzt die Kasse in der Regel um die Hälfte: 2026 um 173,50 Euro im Monat. Ein später nachgeholter Besuch bringt das Geld nicht zurück (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 4/02 R).
Manche Seiten nennen noch 316 Euro (bis 2023) oder 332 Euro (2024). Wann das Geld kommt, erklärt die Seite zum Pflegegeld 2026.
Pflegedienst, Kombination und Tagespflege
Einen Pflegedienst zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 mit bis zu 796 Euro im Monat direkt; Tagespflege kommt dazu.
Das heißt Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Nutzen Sie nur einen Teil, gibt es für den Rest anteilig Pflegegeld: die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Rechenbeispiel
Der Pflegedienst kostet 318,40 Euro im Monat, also 40 Prozent von 796 Euro. Dann bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes: 208,20 Euro (2026, Beispiel der AOK Bayern).
Jeder Euro Pflegegeld, auf den Sie verzichten, bringt 2026 rund 2,29 Euro für den Pflegedienst. Wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren, zeigt eine eigene Seite.
Bis 318,40 Euro (2026) können Sie auch für anerkannte Hilfen im Alltag nutzen; das heißt Umwandlung (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt dann genauso.
Tagespflege heißt: tagsüber in einer Einrichtung, nachts zu Hause; bei der Nachtpflege umgekehrt. Dafür gibt es 2026 zusätzlich bis 721 Euro im Monat (§ 41 SGB XI). Das Pflegegeld bleibt voll.
Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Umbau
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 bis 131 Euro Entlastungsbetrag und bis 42 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat.
Wofür die Zuschüsse gelten, zeigt die Liste; die Beträge 2026 stehen in der Tabelle oben.
- Entlastungsbetrag: für anerkannte Alltagshilfen, Tages- oder Kurzzeitpflege (§ 45b SGB XI); bis 2024 waren es 125 Euro. Reste gelten bis 30.06. des Folgejahres.
- Pflegehilfsmittel: Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Pflegebett leiht die Kasse meist aus, dann ohne Zuzahlung. Empfiehlt der Gutachter ein Hilfsmittel, gilt das mit Ihrer Zustimmung als Antrag (§ 18b SGB XI).
- Hausnotruf: für Alleinlebende; die Kasse zahlt den Anbieter direkt.
- Umbau der Wohnung: etwa eine bodengleiche Dusche (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ändert sich die Pflegesituation, kann es den Zuschuss erneut geben (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 5/22 R).
Wann der Entlastungsbetrag verfällt, steht auf der Seite zum Entlastungsbetrag 2026.
Vertretung, Kurzzeitpflege und Pflegeheim
Für Vertretung und Kurzzeitpflege zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026 zusammen bis 3.539 Euro, für das Pflegeheim 805 Euro im Monat.
Wer pflegt, heißt im Gesetz Pflegeperson. Ihre Vertretung heißt Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Pflege für kurze Zeit im Heim heißt Kurzzeitpflege (§§ 42, 42a SGB XI).
Vertreten nahe Angehörige, zahlt die Kasse in der Regel höchstens 694 Euro im Jahr (2026). Vertritt eine Nachbarin, gilt der volle Betrag. Die Tabelle zeigt, was während der Vertretung mit dem Pflegegeld passiert.
| Vertretung (2026) | Pflegegeld |
|---|---|
| ganzer Vertretungstag | halb: 5,78 € je Tag |
| erster und letzter Tag | voll: 11,57 € je Tag |
| unter 8 Stunden am Tag (Rundschreiben) | voll, kein Tag angerechnet |
| Beispiel 56 Tage | 335,43 € statt 647,73 € |
| Beispiel zweimal pro Woche 4 Stunden | 347 € im Monat, ungekürzt |
Wer vertreten darf, erklärt die Seite zur Verhinderungspflege 2026.
Für Vertretungen aus 2025 verlangen die Pflegekassen die Abrechnung bis 31.12.2026 (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Das Sozialgericht München wendet diese Frist nur auf Vertretungen ab 01.01.2026 an (Urteil vom 29.09.2026, S 7 P 513/26, erste Instanz, Rechtskraft offen).
Die Tabelle zeigt drei Stolperstellen auf Kassenformularen (Stand 2026).
| Formular | Was auffällt |
|---|---|
| Barmer 44112 (Verhinderungspflege) | fragt noch Felder „bis 30.06.2025“ ab; diese sind überholt |
| DAK-Quittung 955-164, Seite 4 | Ankreuzfeld für Werbung; für die Erstattung nicht nötig |
| Knappschaft 15788 (Umwandlung) | keine nachträgliche Rückabwicklung, also vorher entscheiden |
Im Pflegeheim zahlt die Kasse 2026 pauschal 805 Euro im Monat (§ 43 SGB XI). Den Rest zahlen Bewohner selbst, den Eigenanteil. Vom Eigenanteil für die Pflege übernimmt die Kasse zusätzlich 15 bis 75 Prozent, je länger jemand im Heim lebt (§ 43c SGB XI).
Was Pflegegrad 2 im Jahr wert ist
Bei Pflege durch Angehörige bringen Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der volle Jahresbetrag 2026 zusammen bis zu 9.779 Euro im Jahr; Tagespflege kommt noch dazu.
Aufs Konto kommt nur das Pflegegeld; alles andere zahlt die Kasse gegen Rechnung. Die Tabelle zählt vier Wege zusammen (eigene Rechnung, 2026).
| Weg | Darin enthalten | höchstens im Jahr 2026 |
|---|---|---|
| Pflege und Vertretung durch Angehörige | Pflegegeld 4.164 € + Entlastungsbetrag 1.572 € + Pflegehilfsmittel 504 € + Vertretung 694 € | 6.934 € |
| Pflege durch Angehörige, voller Jahresbetrag | Pflegegeld 4.164 € + Entlastungsbetrag 1.572 € + Pflegehilfsmittel 504 € + Jahresbetrag 3.539 € | 9.779 € |
| Mit Pflegedienst | Sachleistung 9.552 € + Entlastungsbetrag 1.572 € + Pflegehilfsmittel 504 € + Jahresbetrag 3.539 € | 15.167 € |
| Höchstrahmen zu Hause | wie „mit Pflegedienst“ plus Tagespflege 8.652 € | 23.819 € |
Nach §§ 36 bis 45b SGB XI. Umbau, Hausnotruf und Rentenbeiträge nicht enthalten.
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 brauchen Sie mindestens 27 Punkte, einen Antrag, mindestens sechs Monate Hilfebedarf und zwei Jahre Pflegeversicherung.
Die vier Voraussetzungen nennt die folgende Liste.
- Hilfebedarf aus gesundheitlichen Gründen, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI)
- Mindestens 27 Punkte, festgestellt vom Medizinischen Dienst (§ 15 SGB XI)
- Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 SGB XI)
- Vorversicherung: in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten. Weil die Punkte nur in Schritten von 1,25 steigen, ist 27,5 der erste erreichbare Wert.
Mit 26,25 Punkten fehlt also genau ein Schritt (eigene Rechnung nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI).
Der Gutachter prüft sechs Module, also Lebensbereiche. Die Tabelle zeigt ihr Gewicht.
Die 6 Module und was sie zählen
| Modul | Was geprüft wird (Beispiele) | Anteil an den 100 Punkten |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppen | 10 % |
| 2 Denken und Erinnern | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen | 15 % (nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3) |
| 3 Verhalten und Psyche | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege | (siehe Modul 2) |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Toilette | 40 % |
| 5 Krankheit und Therapie | Tabletten, Blutzucker, Verbände, Arztbesuche | 20 % |
| 6 Alltag und Kontakte | Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte | 15 % |
§ 15 Abs. 2 und 3 SGB XI, Anlage 1 und 2.
Aus den Einzelpunkten, den Rohpunkten je Modul, wird eine von fünf Stufen mit festem Wert. Bei der Selbstversorgung sind das 0, 10, 20, 30 oder 40 gewichtete Punkte.
Bei Denken und Verhalten zählt nur der höhere Wert (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Haushalt und Einkaufen bringen keine eigenen Punkte.
Mit dem Pflegegradrechner können Sie Ihre Punkte selbst schätzen.
Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können? Zwei Fallbeispiele
Pflegegrad 2 erreicht oft, wer in mehreren Bereichen regelmäßig Hilfe braucht, etwa beim Waschen und Anziehen, bei Tabletten oder weil er wegen Vergesslichkeit angeleitet werden muss.
Nicht die Diagnose zählt, sondern was jemand im Alltag noch selbst schafft (Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes).
Steht jemand nur zur Sicherheit daneben, gilt die Person als „überwiegend selbständig“: 1 Einzelpunkt (Ziffer 5.8.3). Hilfe seltener als einmal pro Woche zählt nicht (Ziffer 5.8.2).
Rechenbeispiel
Zwei ausgedachte Fälle (eigene Rechnung nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI). Herr B. hat eine beginnende Demenz, Frau E. braucht vor allem Hilfe bei der Selbstversorgung.
| Modul | Herr B.: Einzelpunkte | Herr B.: gewichtet | Frau E.: Einzelpunkte | Frau E.: gewichtet |
|---|---|---|---|---|
| 1 Mobilität | 0 | 0 | 4 | 5 |
| 2 Denken und Erinnern | 8 | 7,5 | 3 | 3,75 |
| 3 Verhalten (gleich hoch wie Modul 2, es zählt nur einer) | 3 | (7,5) | 0 | |
| 4 Selbstversorgung | 3 | 10 | 8 | 20 |
| 5 Krankheit und Therapie | 1 | 5 | 0 | 0 |
| 6 Alltag und Kontakte | 6 | 7,5 | 1 | 3,75 |
| Gesamtpunkte | 30: Pflegegrad 2 | 32,5: Pflegegrad 2 |
Das ist keine Garantie für den Einzelfall; über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.
Ein Punkt kann entscheiden: Mit 7 statt 8 Einzelpunkten in der Selbstversorgung hätte Frau E. nur 22,5 Punkte, also Pflegegrad 1. Gibt es nur bei Denken, Verhalten und Alltag Punkte, sind höchstens 30 möglich, also Pflegegrad 2.
Drei Schritte helfen bei der Begutachtung.
- Vorher: 1 bis 2 Wochen lang notieren, wobei und wie oft geholfen wird. Dieses Pflegetagebuch muss der Gutachter prüfen (Ziffer 5.5.1).
- Beim Termin: einen normalen Tag schildern, nicht den besten.
- Danach: das Gutachten prüfen, das mit dem Bescheid kommt. Die Selbstversorgung steht in Abschnitt F 4.4; dort kann ein Punkt den Grad entscheiden.
Wie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abläuft, erklärt eine eigene Seite.
Wie bekommt man Pflegegrad 2?
Sie beantragen den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse; ein Anruf oder ein formloser Brief genügt.
Die erste Begutachtung findet zu Hause statt, nicht am Telefon (§ 142a Abs. 2 SGB XI). Kommt nach 20 Arbeitstagen niemand, muss die Kasse in der Regel mindestens drei unabhängige Gutachter zur Wahl nennen (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
Nach spätestens 25 Arbeitstagen muss der Bescheid da sein. Sonst zahlt die Kasse in der Regel 70 Euro je begonnene Woche (2026, § 18c Abs. 5 SGB XI).
Gezahlt wird ab dem 1. des Antragsmonats, wenn die Hilfe schon da nötig war (§ 33 SGB XI). Ein Antrag am 31. Januar statt am 1. Februar kann also 347 Euro bringen (2026). Wie Sie den Pflegegrad beantragen, steht auf der Antragsseite.
2025 bekam gut jede dritte Person bei der ersten Begutachtung Pflegegrad 2, gut jede fünfte keinen (21,3 Prozent).
Passt der Bescheid nicht, hilft der Widerspruch. Die Tabelle zeigt Fristen und Folgen.
| Widerspruch | So ist es geregelt |
|---|---|
| Frist | 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG); fehlt im Bescheid der Hinweis auf den Widerspruch, 1 Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG) |
| Bekanntgabe | ein Brief gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X) |
| Kosten | keine |
| Neues Gutachten | ein anderer Gutachter, in der Wohnung, nicht am Telefon (§ 142a Abs. 2 SGB XI) |
| Frist verpasst | Überprüfungsantrag, Nachzahlung bis vier Jahre (§ 44 SGB X) |
| Was auf dem Spiel steht | bei 26,25 Punkten: 347 € im Monat, 4.164 € im Jahr (2026) |
Faustregel: Ist das Gutachten falsch, hilft der Widerspruch. Ist es seitdem schlechter geworden, hilft ein neuer Antrag. Wie der Widerspruch gegen den Pflegegrad geht, steht auf einer eigenen Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten und bringt 2026 bei Pflege durch Angehörige 252 Euro mehr Pflegegeld im Monat, also 3.024 Euro im Jahr.
Die Tabelle vergleicht beide Grade (2026).
Pflegegrad 2 und 3 im Vergleich
| Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Unterschied | |
|---|---|---|---|
| Punkte | 27 bis unter 47,5 | 47,5 bis unter 70 | |
| Pflegegeld im Monat | 347 € | 599 € | +252 € (+3.024 € im Jahr) |
| Pflegedienst bis | 796 € | 1.497 € | +701 € |
| Tagespflege bis | 721 € | 1.357 € | +636 € |
| Pflegeheim | 805 € | 1.319 € | +514 € |
| Pflege-Pauschbetrag der Pflegeperson | 600 € | 1.100 € | +500 € |
| Fahrten zum Arzt ohne Einzelgenehmigung | nein (außer Merkzeichen aG, Bl, H) | nur mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung | |
| Chroniker-Merkmal bei Zuzahlungen | nein | möglich, bei Dauerbehandlung seit mindestens 1 Jahr | |
| Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Umbau, Jahresbetrag | 131 € / 42 € / 4.180 € / 3.539 € | gleich | 0 € |
Stand 2026. §§ 15, 36, 37, 41, 43 SGB XI; § 33b Abs. 6 EStG; § 60 SGB V; Chroniker-Richtlinie.
Was bei Pflegegrad 3 zusteht, zeigt eine eigene Seite.
Wird es dauerhaft schlechter, können Sie eine Höherstufung beantragen. 2025 hatten 57,0 Prozent der Anträge von Pflegegrad 2 auf 3 Erfolg (Medizinischer Dienst Bund).
Der höhere Grad gilt ab der Verschlechterung, nicht erst ab dem Antrag (§ 48 SGB X). Im Beispiel der Pflegekassen wird es am 1. Juli schlechter, der Antrag folgt im September (Rundschreiben vom 02.04.2026). Bei Pflegegrad 2 auf 3 bringt das 504 Euro mehr Pflegegeld (eigene Rechnung, 2026: Juli und August je 252 Euro).
Belegen Sie das Datum, etwa mit einem Krankenhausbrief. Wie die Höherstufung des Pflegegrads abläuft, erklärt eine eigene Seite.
Was bekommen Angehörige, die bei Pflegegrad 2 pflegen?
Wer bei Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden je Woche pflegt, kann 2026 Rentenbeiträge bis 198,62 Euro im Monat bekommen.
Die Tabelle zeigt alle Leistungen für die Pflegeperson (2026, Rente: eigene Rechnung).
| Leistung | Betrag 2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Rentenbeiträge, nur Pflegegeld | 198,62 € im Monat, rund 10,49 € mehr Rente je Pflegejahr | mindestens 10 Stunden an 2 Tagen je Woche, höchstens 30 Stunden Arbeit, keine volle Altersrente nach der Regelaltersgrenze (§ 44 SGB XI) |
| Rentenbeiträge mit Pflegedienst (Kombination) | 168,83 €, rund 8,92 € Rente | wie oben |
| Rentenbeiträge, nur Pflegedienst | 139,04 €, rund 7,34 € Rente | wie oben |
| Arbeitslosenversicherung | 51,42 € im Monat | direkt vorher arbeitslosenversichert oder Arbeitslosengeld bezogen (§ 44 Abs. 2b SGB XI) |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % des ausgefallenen Nettos, höchstens 135,63 € je Arbeitstag | akuter Pflegefall, bis 10 Arbeitstage im Jahr, laut Kassen meist nur einmal (§ 44a Abs. 3 SGB XI) |
| Pflege-Pauschbetrag | 600 € im Jahr vom Einkommen | in der Regel nur ohne weitergereichtes Pflegegeld (§ 33b Abs. 6 EStG) |
Statt eines Antrags gibt es einen Fragebogen der Pflegekasse. Abgelehnt wird zum Beispiel, wenn das Gutachten weniger als 10 Stunden Pflege nennt. Prüfen Sie diese Angabe.
Wie viele Rentenpunkte für pflegende Angehörige entstehen, zeigt eine eigene Seite.
Oft pflegt der Ehepartner, der selbst Rente bezieht. Ab der Regelaltersgrenze (je nach Jahrgang 65 bis 67 Jahre) gibt es mit voller Altersrente keine Beiträge mehr (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Bei einer Teilrente, also nur einem Teil der Rente, laufen sie 2026 weiter. Für 2027 ist hier eine Änderung geplant (siehe Kasten unten).
Der Pauschbetrag von 600 Euro (2026) senkt das Einkommen, auf das Steuer fällt. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart er rund 189 Euro (eigene Rechnung, 2026). Wer das Pflegegeld weitergereicht bekommt, verliert den Pauschbetrag in der Regel; das Pflegegeld bleibt steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Das Pflegegeld bringt 4.164 Euro im Jahr (2026), fehlt dann aber der gepflegten Person. Wo Sie den Pflege-Pauschbetrag eintragen, erklärt eine eigene Seite.
Was ändert sich 2027 bei Pflegegrad 2?
Nach geltendem Recht bleibt Pflegegrad 2 auch 2027 gleich: 347 Euro Pflegegeld, gleiche Punkte, gleiche Leistungen.
Die Bundesregierung plant Änderungen; beschlossen ist nichts. Am 16.10.2026 liegt nur ein Kabinettsentwurf vor, also ein Vorschlag der Regierung. Darüber entscheiden noch Bundestag und Bundesrat.
| Datum | Schritt im Verfahren |
|---|---|
| 30.09.2026 | Bundesregierung legt den Entwurf vor (Kabinettsentwurf) |
| 09.10.2026 | Entwurf liegt dem Bundesrat vor (Drucksache 587/26, ein amtlich nummeriertes Papier) |
| 20.11.2026 | Bundesrat berät zum ersten Mal |
| 18.12.2026 | Abschluss im Bundesrat möglich |
Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, also „verkündet“ ist, gilt das heutige Recht (§§ 15, 37 SGB XI).
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant, nicht beschlossen (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, Pflegeneuordnungsgesetz PNOG, Bundesrat-Drucksache 587/26). Der Bundesrat berät am 20.11.2026. Ein Abschluss ist am 18.12.2026 möglich.
Die Tabelle zeigt, was der Entwurf für Pflegegrad 2 vorsieht. Eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs, nicht Gesetz:
| Pflegegrad 2 | 2026 | laut Entwurf |
|---|---|---|
| Punktgrenze | ab 27 Punkten | ab 30 Punkten |
| Gesamtpunkte 28,75 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 1 |
| Pflegegeld im Monat | 347 € | 380 € (33 € mehr), Name „Entlastungsbudget“ (§ 37 SGB XI-E) |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | entfällt, Bedarf aus dem Pflegegeld |
| Pflegegeld plus Hilfsmittel im Monat | 389 € | 380 € (9 € weniger) |
| Pflegedienst | bis 796 €, bis 40 % umwandelbar | bis 890 €, ohne Umwandlung |
| Entlastungsbetrag | 131 €, Reste bis 30.06. des Folgejahres | Sozialraumbudget 175 €, nur Alltagshilfen, ohne Ansparen |
| Vertretung und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr | Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr |
| Tagespflege, Pflegeheim | 721 € / 805 € | unverändert |
| Pflegegeld im Jahr | 4.164 € | 4.560 € (396 € mehr) |
| Jahreswert bei Pflege durch Angehörige (wie oben) | 9.779 € | 8.945 € (4.560 + 2.100 + 2.285 €), 834 € weniger |
Drei weitere Pläne nennt die Liste.
- Stichtag und Bestandsschutz: Zählen soll das Recht am Antragstag (§ 142b SGB XI-E). Wer Pflegegrad 2 hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Grenze verlieren.
- Rentenbeiträge sollen ab der Regelaltersgrenze mit Altersrente enden, auch bei Teilrente (§ 44 SGB XI-E). Eine Übergangsregel für laufende Fälle enthält der Entwurf nicht ausdrücklich.
- Wohngeld: Der Freibetrag von 1.800 Euro (2026) soll nur noch bei einem Grad der Behinderung von 100 oder ab Pflegegrad 3 gelten. Das steht in einem anderen Entwurf (geplant, BT-Drs. 21/8284).
Wer Vertretung und Hilfsmittel nie nutzte, stünde eher besser, wer sie ausschöpfte, schlechter. Bis das Gesetz verkündet ist, gilt alles außerhalb dieses Kastens. Wir aktualisieren die Seite am 20.11. und 18.12.2026.
Alle Pläne der Pflegereform 2027 mit Stand des Verfahrens stehen auf der Reformseite.
Was steht bei Pflegegrad 2 außerhalb der Pflegekasse zu?
Außerhalb der Pflegekasse kann Pflegegrad 2 Geld bringen, etwa 500 Euro Landespflegegeld in Bayern (2026). Bei der Krankenkasse fällt dagegen Hilfe weg.
Alle Beträge der Pflegekasse für jeden Pflegegrad bündelt die Übersicht Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Krankenkasse: Was mit Pflegegrad 2 wegfällt und was bleibt
Mit Pflegegrad 2 zahlt die Krankenkasse keine Haushaltshilfe und keine Grundpflege mehr; Behandlungspflege wie Verbände zahlt sie weiter.
Grundpflege ist Hilfe etwa beim Waschen. Sie und die Haushaltshilfe gibt es dort nur ohne Pflegegrad 2 bis 5 (§ 37 Abs. 1a, § 38 SGB V). Hilfe im Haushalt läuft dann über die Pflegekasse, etwa den Entlastungsbetrag.
Ein Taxi zum Arzt braucht bei Pflegegrad 2 in der Regel eine Genehmigung. Ohne sie geht es bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie bei Pflegegrad 4 und 5 (§ 60 SGB V). Auch die Merkzeichen aG, Bl oder H reichen. Wann die Kasse Fahrkosten zum Arzt zahlt, erklärt eine eigene Seite.
Pflegegrad 2 allein macht nicht „schwerwiegend chronisch krank“. Ab Pflegegrad 3 ist das möglich, mit Dauerbehandlung seit mindestens einem Jahr (Chroniker-Richtlinie).
Chronisch Kranke zahlen im Jahr höchstens 1 statt 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zu (§ 62 SGB V).
Wie Sie die Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung 2026 berechnen, zeigt eine Seite mit Rechner.
Wohngeld, Steuer und Landesgeld
Pflegegrad 2 hilft beim Wohngeld, bei der Steuer und in Bayern beim Landespflegegeld.
Beim Wohngeld zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung unter 100, die zu Hause gepflegt werden, haben 2026 zudem 1.800 Euro Freibetrag im Jahr (§ 17 WoGG). Pflegegrad 2 allein reicht dafür nicht.
Ob Wohngeld für Rentner 2026 in Frage kommt, zeigt die Wohngeld-Seite mit Rechner.
Selbst bezahlte Pflege senkt die Steuer um 20 Prozent der Kosten, 2026 höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das Pflegegeld wird nicht gegengerechnet.
In Bayern gibt es 2026 auf Antrag 500 Euro Landespflegegeld im Jahr; schon ein Tag mit Pflegegrad 2 reicht. Maßgeblich ist der Wohnsitz am 31.12. Der erste Antrag für 2026 muss bis 31.03.2027 da sein; er gilt dann auch für die Folgejahre (BayLPflGG).
Wie Sie das Landespflegegeld Bayern 2026 beantragen, erklärt eine eigene Seite.
Weitere Fragen zu Pflegegrad 2
Wie lange gilt Pflegegrad 2?
Meist unbefristet, solange es Ihnen nicht deutlich besser geht; eine Befristung gilt höchstens drei Jahre (§ 33 SGB XI). Herabstufen darf die Kasse nur bei deutlicher Besserung (§ 48 SGB X) und nach Anhörung (§ 24 SGB X). Wann eine Herabstufung des Pflegegrads zulässig ist, erklärt eine eigene Seite.
Darf man mit Pflegegrad 2 arbeiten?
Ja. Die Grenze von 30 Stunden je Woche (§ 3 Satz 3 SGB VI, § 44 SGB XI) gilt für pflegende Angehörige, nicht für die gepflegte Person.
Kann man mit Pflegegrad 2 allein leben?
Ja. Für das Pflegegeld muss die nötige Hilfe aber gesichert sein (§ 37 SGB XI). Den Hausnotruf zahlt die Kasse dem Anbieter direkt. Wie Sie den Hausnotruf von der Pflegekasse beantragen, erklärt eine eigene Seite.
Wer bezahlt die Putzhilfe bei Pflegegrad 2?
Am einfachsten der Entlastungsbetrag: 2026 bis 131 Euro im Monat für einen anerkannten Anbieter. Mit Umwandlung sind es bis 449,40 Euro (2026); das Pflegegeld sinkt dann bis auf 208,20 Euro. Rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab, zahlen Sie Restkosten trotzdem selbst (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 4/23 R).
Wie viele Stunden die Haushaltshilfe bei Pflegegrad bringt, zeigt eine eigene Seite.
Gibt es einen Zeitaufwand oder eine Stundentabelle für Pflegegrad 2?
Nein, seit 2017 zählen Punkte, keine Minuten.
Privat versichert oder Beamter: Gilt Pflegegrad 2 genauso?
Ja, mit denselben Punkten und gleichwertigen Leistungen (§ 23 SGB XI). Den Gutachter schickt Medicproof, der Dienst der privaten Versicherer. Statt Widerspruch klagen Privatversicherte direkt beim Sozialgericht (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R).
Gesetzlich versicherte Beamte bekommen je die Hälfte von Pflegekasse und Beihilfe (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Privat versichert im aktiven Dienst meist auch: beim Pflegegeld 2026 je 173,50 Euro. Pensionäre bekommen meist 70 Prozent Beihilfe und 30 Prozent Pflegeversicherung (2026: 242,90 und 104,10 Euro). Mehr zum Pflegegrad für Privatversicherte steht auf einer eigenen Seite.
Nächster Schritt
Prüfen Sie im Anspruchs-Check in rund zwei Minuten, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen könnten, auch außerhalb der Pflegekasse. Noch kein Pflegegrad? So können Sie den Pflegegrad beantragen. Andere Lage? Die Übersicht aller Pflegegrade zeigt den passenden Grad.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte der Module
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik (gewichtete Punkte)
- § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 140 SGB XI: Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
- § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen
- § 18b SGB XI: Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- § 18c SGB XI: Entscheidung über den Antrag, Fristen
- § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege
- § 43c SGB XI: Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
- § 44 SGB XI: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 34 SGB XI: Ruhen der Leistungsansprüche
- § 30 SGB XI: Dynamisierung
- § 13 SGB XI: Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
- § 23 SGB XI: Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
- § 28 SGB XI: Leistungsarten, Grundsätze
- § 166 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
- § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit
- § 3 SGB VI: Sonstige Versicherte (Pflegepersonen)
- Deutsche Rentenversicherung: Rente für Pflegepersonen (Broschüre)
- § 33b EStG: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 3 EStG (Nr. 36: Einnahmen für Pflege)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen
- § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege
- § 38 SGB V: Haushaltshilfe
- § 60 SGB V: Fahrkosten
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Chroniker-Richtlinie
- § 48 SGB X: Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 24 SGB X: Anhörung Beteiligter
- § 17 WoGG: Freibeträge
- Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG), Art. 2 und 3
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege, gültig ab 01.10.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Report Pflege 2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026
- GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Vertrag (AC/TK 19/00/452), Vergütung seit 01.04.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- AOK Bayern: Informationsblatt Pflegeleistungen ab 01.01.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, pflegebedürftig, was nun?
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371 (Beratungsbesuch PG 2 bis 5 halbjährlich seit 01.01.2026)
- Bundesrat-Drucksache 587/26: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG)
- Bundesrat: Vorgang zur Drucksache 587/26
- Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand des Verfahrens
- Bundestag-Drucksache 21/8284: Entwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes
- § 18 SGB XI: Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 142a SGB XI: Begutachtung im Wohnbereich, strukturierte Telefoninterviews
- § 40b SGB XI: Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen
- § 45f SGB XI: Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- § 44a SGB XI: Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungsgeld)
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- § 66 SGG: Rechtsbehelfsbelehrung
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 44 SGB X: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungsantrag)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 24.07.2003, B 3 P 4/02 R (keine Nachzahlung gekürzten Pflegegeldes)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 5/22 R (Wohnumfeld bei geänderter Pflegesituation)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 30.11.2023, B 3 P 4/23 R (Restkosten bei Abtretung des Entlastungsbetrags)
- Sozialgericht München, Urteil vom 29.09.2026, S 7 P 513/26 (Abrechnungsfrist Verhinderungspflege, erste Instanz, Rechtskraft offen)
- Knappschaft: Anträge der Pflegeversicherung (Formular 15788 Umwandlung)
- Barmer: Anträge auf Pflegeleistungen (Formular 44112 Verhinderungspflege)
- DAK-Gesundheit: Pflegeanträge (Formular 955-164 Verhinderungspflege)