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Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld, Voraussetzungen, Punkte und alle Leistungen 2026
Pflegegrad 5 gibt es ab 90 Punkten. 2026 zahlt die Pflegekasse 990 Euro Pflegegeld oder bis 2.299 Euro für den Pflegedienst. Alle Leistungen und Pläne für 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade: Ihn bekommt, wer bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erreicht.
- Bei Pflegegrad 5 gibt es 2026 im Monat 990 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst.
- Auch mit Pflegegrad 5 kann man zu Hause bleiben; die Pflegekasse zahlt dafür Pflegegeld, einen Pflegedienst oder beides zusammen.
- Bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse im Heim 2.096 Euro im Monat (2026); selbst zahlten Bewohner im 1.
- Pflegegrad 5 gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse; wer schon einen Pflegegrad hat, stellt einen Antrag auf Höherstufung, also auf einen höheren Grad.
- Pflegegrad 5 bringt auch außerhalb der Pflegekasse Vorteile: bei Rente, Steuer und Krankenkasse.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und gilt ab 90 von 100 Punkten in der Begutachtung. 2026 zahlt die Pflegekasse dann 990 Euro Pflegegeld im Monat oder bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst. Im Pflegeheim zahlt sie 2.096 Euro im Monat für die Pflege an das Heim (2026). Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, beschlossen ist sie nicht (Stand 16.10.2026).
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade: Ihn bekommt, wer bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erreicht.
Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht; die Begutachtung ist ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes, früher MDK. Im Gesetz steht: „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Einfach gesagt: Fast alles im Alltag geht nur noch mit Hilfe.
Beim ersten Antrag ist Pflegegrad 5 selten: 2025 waren es 0,9 Prozent (Medizinischer Dienst Bund). Ende 2025 wurden rund 115.600 Menschen mit Pflegegrad 5 zu Hause versorgt (soziale Pflegeversicherung, Bundesgesundheitsministerium).
Wie sich die Pflegegrade unterscheiden, zeigt die Übersicht Pflegegrade 1 bis 5.
Früher Pflegestufe?
Eine Pflegestufe 5 gab es nie, bis Ende 2016 nur die Stufen I bis III (dazu Stufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz). Pflegegrad 5 bekam 2017, wer Stufe III als „Härtefall“ hatte, also mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand. Ebenso Stufe III mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“, meist bei Demenz (§ 140 Abs. 2 SGB XI). Stufe III ohne Zusatz wurde Pflegegrad 4.
Die Umrechnung erklärt die Seite Pflegestufen heißen heute Pflegegrade.
Voraussetzungen: Wann gibt es Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 bekommt, wer versichert ist, einen Antrag stellt und bei der Begutachtung mindestens 90 Punkte erreicht.
Vier Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein.
- Hilfebedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate; das gilt auch bei schwerer Krankheit mit kürzerer Lebenszeit (§ 14 Abs. 1 SGB XI, Begutachtungs-Richtlinien Nr. 5.8.1)
- Versicherungszeit: zwei Jahre in den letzten zehn Jahren, auch über den Ehepartner mitversichert (§ 33 Abs. 2 SGB XI)
- Antrag bei der Pflegekasse
- Mindestens 90 Punkte oder ein Sonderfall: Arme und Beine sind gar nicht mehr zu gebrauchen (siehe unten)
Eine Diagnose allein bringt keinen Pflegegrad; es zählt, was jemand im Alltag nicht mehr selbst kann (Begutachtungs-Richtlinien Nr. 5.8.1, die Prüfregeln des Medizinischen Dienstes).
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Für Pflegegrad 5 braucht man mindestens 90 Punkte; die meisten davon muss die Selbstversorgung bringen.
Die Gutachterin vergibt für jede Frage Einzelpunkte. Eine Tabelle im Gesetz macht daraus je Bereich, dem Modul, gewichtete Punkte, zusammen höchstens 100 (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Von den sechs Modulen zählen geistige Fähigkeiten und Verhalten als eines, nur der höhere Wert.
Einfach gesagt: Am meisten zählt die Selbstversorgung, also ob jemand sich selbst waschen, anziehen, essen und zur Toilette gehen kann.
Wir haben alle 3.125 möglichen Ergebnisse durchgerechnet; nur 24 ergeben 90 Punkte oder mehr. Die Tabelle zeigt das Minimum je Bereich, das nur reicht, wenn alle anderen Bereiche hoch sind.
Wie viele Punkte jeder Bereich für Pflegegrad 5 mindestens bringen muss (2026, eigene Rechnung)
| Bereich (Gewicht) | Höchstens | Mindestens für Pflegegrad 5 |
|---|---|---|
| Mobilität (10 %) | 10 | 0 |
| Geistige Fähigkeiten oder Verhalten (15 %, höherer Wert) | 15 | 7,5 |
| Selbstversorgung (40 %) | 40 | 30 (in 23 von 24 Fällen 40) |
| Krankheit und Therapie (20 %) | 20 | 10 (in 18 von 24 Fällen 20) |
| Alltag und Kontakte (15 %) | 15 | 7,5 |
Gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI.
Fast immer braucht es die vollen 40 Punkte bei der Selbstversorgung; die Mobilität kann bei 0 liegen. Ohne Punkte bei Krankheit und Therapie ist Pflegegrad 5 über die Punkte nicht erreichbar (Ausnahme: Sonderfall unten). Schon dreimal täglich Tabletten und einmal Blutzucker messen ergeben dort 10 gewichtete Punkte.
Rechenbeispiel: Frau M., 86, bettlägerig, schwere Demenz
| Bereich (Gewicht) | Einzelpunkte | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| Mobilität (10 %) | 13 | 10 |
| Geistige Fähigkeiten und Verhalten (15 %, höherer Wert zählt) | geistige Fähigkeiten 28, Verhalten 12 | 15 |
| Selbstversorgung (40 %) | 45 | 40 |
| Krankheit und Therapie (20 %) | 5 | 15 |
| Alltag und Kontakte (15 %) | 17 | 15 |
| Zusammen | 95 Punkte: Pflegegrad 5 |
Keine echte Person; Stand 2026.
Ihre eigenen Punkte können Sie mit einem Pflegegradrechner unverbindlich schätzen. Über den Grad entscheidet die Pflegekasse.
Pflegegrad 5 unter 90 Punkten: die besondere Bedarfskonstellation
In genau einem Fall gibt es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten: wenn jemand beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann.
Das Gesetz nennt das besondere Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Richtlinien sprechen von „Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen“ (Nr. F 4.1.B). Einfach gesagt: Die Person kann weder greifen noch stehen noch gehen.
Die Richtlinien nennen drei Beispiele, jedes nur mit diesem vollständigen Verlust.
- Vollständige Lähmung beider Arme und beider Beine
- Wachkoma
- Hochgradige Versteifung der Gelenke, starkes Zittern oder starke Muskelsteife
Das Bundessozialgericht entschied am 05.03.2026 im Fall einer Frau mit Pflegegrad 4: Gerichte dürfen keine weiteren Sonderfälle hinzufügen (B 3 P 5/24 R). Das Gericht nannte die Richtlinien „Verwaltungsvorschriften, nicht Rechtsnormen“, also Regeln für die Verwaltung und kein Gesetz. Einfach gesagt: Andere schwere Krankheiten bringen Pflegegrad 5 nur über die Punkte.
Bis 31.12.2026 erledigen
Drei Punkte sind bei Pflegegrad 4 und 5 bis Silvester wichtig.
- Bis 31.12.2026 Höherstufung beantragen, also einen höheren Pflegegrad, wenn jemand mit Pflegegrad 4 dauerhaft mehr Hilfe braucht. Laut Entwurf soll das Recht am Tag der Antragstellung zählen; für spätere Anträge ist eine strengere Umrechnung geplant, auch bei der Selbstversorgung. Nicht beschlossen (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, § 142b SGB XI-E; „E“ heißt Entwurf).
- Bis 31.12.2026 Verhinderungspflege aus 2025 abrechnen. Nach Auffassung der Pflegekassen müssen die Belege dann bei der Kasse sein (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI).
- Bis 31.12.2026 Entlastungsbetrag nutzen, 2026 bis 131 Euro im Monat. Für Reste aus 2026 enthält der Entwurf keine Übergangsregel. Nach geltendem Recht können Reste aus 2026 bis 30.06.2027 genutzt werden (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI); sicherer ist es, sie noch 2026 einzusetzen.
Mehr: Pflegegrad-Reform 2027, Verhinderungspflege beantragen und Entlastungsbetrag 2026.
Wie viel Geld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 gibt es 2026 im Monat 990 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder bis 2.299 Euro für einen Pflegedienst.
Pflegesachleistung heißt: Die Kasse zahlt direkt an den Pflegedienst. Der Gemeinsame Jahresbetrag ist ein Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 5: Leistungen 2026 in einer Tabelle
| Leistung | Pflegegrad 5, 2026 | Wie es gezahlt wird | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € im Monat | aufs Konto, frei verwendbar | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 2.299 € im Monat | Pflegedienst rechnet mit der Kasse ab | § 36 SGB XI |
| Kombinationsleistung (Pflegedienst und Pflegegeld) | Rest der Sachleistung anteilig als Pflegegeld | Sie wählen die Aufteilung, die Kasse rechnet anteilig ab | § 38 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | bis 2.085 € im Monat, zusätzlich | Einrichtung rechnet ab | § 41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | Erstattung gegen Rechnung | § 45b SGB XI |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr; nahe Angehörige in der Regel bis 1.980 € | Erstattung gegen Belege | §§ 39, 42, 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | Lieferung oder Erstattung | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Hausnotruf | 27,00 € im Monat ohne Mehrwertsteuer (Vertragspreis seit 01.04.2026) | Anbieter rechnet mit der Kasse ab | § 40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung (Umbau) | bis 4.180 € je Maßnahme | Zuschuss auf Antrag vor dem Umbau | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Pflegeheim (vollstationär) | 2.096 € im Monat, dazu Leistungszuschlag 15 bis 75 % | an das Heim | §§ 43, 43c SGB XI |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € im Monat | auf Antrag | § 45f SGB XI |
| Rentenbeiträge für die Person, die privat pflegt | bis 735,63 € im Monat | an die Rentenversicherung | § 44 SGB XI |
Stand 2026.
Die Leistungsbeträge gelten seit 01.01.2025, der Jahresbetrag seit 01.07.2025; ausgenommen sind Hausnotruf, Rentenbeiträge und der Leistungszuschlag (seit 01.01.2024). Nach geltendem Recht gelten sie auch 2027; die nächste Erhöhung ist zum 01.01.2028 vorgesehen (§ 30 Abs. 1 SGB XI).
Alle 22 Leistungen der Pflegekasse für jeden Pflegegrad zeigt die Übersicht Leistungen der Pflegekasse in einer Tabelle.
Pflegegeld: 990 Euro im Monat (2026), wenn Angehörige pflegen
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 Euro im Monat (2026), also 11.880 Euro im Jahr.
Es ist Geld zur freien Verwendung, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege sicherstellen (§ 37 Abs. 1 SGB XI). So hat sich das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 entwickelt.
| Zeitraum | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| 2016 (Pflegestufe III) | 728 € |
| 2017 bis 2023 (Pflegegrad 5) | 901 € |
| 2024 | 947 € |
| seit 01.01.2025 (gilt 2026) | 990 € |
§ 37 Abs. 1 SGB XI in der jeweiligen Fassung.
Wer nur Pflegegeld bekommt, braucht seit 2026 je Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Kalenderhalbjahre sind Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Eine Pflegefachkraft prüft dabei meist zu Hause, ob die Pflege klappt, jeder zweite Besuch geht auch per Video; der Besuch kostet Sie nichts. Jedes Vierteljahr ist freiwillig, bis Ende 2025 war es Pflicht.
Die Tabelle zeigt, wann das Pflegegeld sinkt oder weiterläuft.
| Fall bei Pflegegrad 5 | Was gilt | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Nachweis über den Beratungsbesuch fehlt | Kommt er bis Ende des Folgemonats, wird nicht gekürzt. Sonst muss die Kasse angemessen kürzen (§ 37 Abs. 6 SGB XI), nach dem Rundschreiben der Pflegekassen in der Regel um die Hälfte | 495 € statt 990 € im Monat |
| Krankenhaus oder Reha | volles Pflegegeld in den ersten 8 Wochen je Aufenthalt, seit 2026 (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI) | bis 1.848 € |
| Tod des Menschen mit Pflegegrad 5 | Zahlung bis Ende des Sterbemonats, keine Rückforderung | voller Monat |
Wie Sie das Pflegegeld 2026 beantragen, steht auf der Seite zum Pflegegeld 2026.
Was Pflegegrad 5 im Jahr wert ist
Pflegegrad 5 kann 2026 Leistungen im Wert von bis 17.495 Euro im Jahr bringen, wenn Angehörige pflegen; bar aufs Konto kommen davon 11.880 Euro.
Die Tabelle zeigt vier Wege, eigene Rechnung.
Was Pflegegrad 5 im Jahr wert ist (2026, eigene Rechnung)
| Pflege durch | Was eingerechnet ist | Im Jahr 2026 |
|---|---|---|
| Angehörige | Pflegegeld 11.880 € + Entlastungsbetrag 1.572 € + Pflegehilfsmittel 504 € + Jahresbetrag 3.539 € | 17.495 € |
| Angehörige, Vertretung nur durch nahe Angehörige | wie oben, Jahresbetrag in der Regel 1.980 € statt 3.539 € | 15.936 € |
| Pflegedienst | Sachleistung 27.588 € + Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Jahresbetrag | 33.203 € |
| Pflegedienst und Tagespflege | wie oben + Tagespflege 25.020 € | 58.223 € |
Höchstrahmen bei voller Nutzung, ohne Umbau und Hausnotruf (§§ 36, 37, 40, 41, 42a, 45b SGB XI).
Die 58.223 Euro setzen voraus, dass Pflegedienst und Tagespflege voll genutzt werden. Gegenüber Pflegegrad 4 bringt das Pflegegeld 2.280 Euro mehr im Jahr (2026).
Anspruchs-Check
Welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen könnten, zeigt der kostenlose Anspruchs-Check. Er dauert etwa 2 Minuten.
Pflegegrad 5 zu Hause: Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?
Auch mit Pflegegrad 5 kann man zu Hause bleiben; die Pflegekasse zahlt dafür Pflegegeld, einen Pflegedienst oder beides zusammen.
Die Tabelle zeigt typische Lagen mit Beträgen 2026.
| Ihre Lage | Passt oft | Warum |
|---|---|---|
| Die Familie pflegt fast alles selbst | Pflegegeld, 990 € im Monat | Geld aufs Konto, höchster Rentenbeitrag für die Pflegeperson |
| Ein Pflegedienst hilft morgens, die Familie macht den Rest | Kombinationsleistung | Kasse zahlt den Dienst, Rest anteilig als Pflegegeld |
| Die Familie arbeitet tagsüber | zusätzlich Tagespflege, bis 2.085 € im Monat | kürzt Pflegegeld und Pflegedienst nicht |
| Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen, die ein Pflegedienst betreut | Wohngruppenzuschlag, 224 € im Monat zusätzlich | § 45f SGB XI |
| Pflege zu Hause geht nicht mehr | Pflegeheim, 2.096 € im Monat für die Pflege | Eigenanteil für die Pflege wie bei Pflegegrad 2 |
Pflegedienst bis 2.299 Euro (2026) und die Kombinationsleistung
Ein Pflegedienst kann bei Pflegegrad 5 bis 2.299 Euro im Monat abrechnen (2026); den nicht genutzten Teil zahlt die Kasse anteilig als Pflegegeld.
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab; eine Rechnung bekommen Sie in der Regel nur für den Teil, der über den Betrag hinausgeht (§ 36 SGB XI).
Laut einem Vertrag in Bayern kostete 2025 ein Morgenbesuch mit 30 Minuten Körperpflege 43,57 Euro mit Anfahrt. Jeden Morgen wären das rund 1.307 Euro im Monat (Preise 2025, eigene Rechnung). Die Preise Ihres Pflegedienstes weichen ab.
Rechenbeispiel der Pflegekassen zur Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Der Pflegedienst rechnet 1.990 Euro im Monat ab (Rundschreiben vom 02.04.2026).
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Sachleistung Pflegegrad 5 (2026) | 2.299,00 € |
| Pflegedienst rechnet ab | 1.990,00 € = 86,56 % |
| Nicht genutzt | 13,44 % |
| Pflegegeld: 13,44 % von 990 € | 133,06 € |
An die Aufteilung sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Beachten Sie: Die Rentenbeiträge für die Person, die privat pflegt, sinken dann auf 85 Prozent. Bei Pflegegrad 5 sind das 625,29 statt 735,63 Euro im Monat (2026, § 166 Abs. 2 SGB VI).
Entlastung: Tagespflege, Vertretung und Entlastungsbetrag
Neben Pflegegeld oder Pflegedienst gibt es bei Pflegegrad 5 drei Töpfe, die Angehörige entlasten: Tagespflege, Vertretung und den Entlastungsbetrag.
Die Liste zeigt die drei Töpfe.
- Tages- und Nachtpflege, also Betreuung in einer Einrichtung: bis 2.085 Euro im Monat (2026), ohne Kürzung anderer Leistungen.
- Verhinderungspflege (Vertretung, wenn die Pflegeperson ausfällt) und Kurzzeitpflege (Pflege auf Zeit im Heim): zusammen bis 3.539 Euro im Jahr (2026). Vertreten nahe Angehörige, in der Regel bis 1.980 Euro.
- Entlastungsbetrag: bis 131 Euro im Monat (2026) für anerkannte Alltagshilfen, also vom Land zugelassene Helfer, oder für Tages- und Kurzzeitpflege. Körperpflege durch den Pflegedienst zahlt er bei Pflegegrad 5 nicht.
Bis zu 40 Prozent des Pflegedienst-Betrags dürfen Sie für anerkannte Alltagshilfen nutzen: bis 919,60 Euro im Monat (2026, § 45a Abs. 4 SGB XI). Das Geld fehlt dann dem Pflegedienst.
Während einer Vertretung zahlt die Kasse bis zu acht Wochen im Jahr das halbe Pflegegeld weiter (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Die Tabelle zeigt die Folgen in Euro.
| Fall bei Pflegegrad 5 (2026) | Betrag |
|---|---|
| Ein Monat, in dem der ganze Jahresbetrag genutzt wird: 3.539 € Verhinderungspflege plus 2.299 € Pflegedienst (Rechenbeispiel der Pflegekassen); danach ist der Jahresbetrag 2026 aufgebraucht | 5.838 € |
| Pflegegeld für 56 Tage (acht Wochen) ohne Vertretung | 1.848 € |
| Pflegegeld für 56 Tage mit Vertretung, erster und letzter Tag voll (eigene Rechnung) | 957 € |
Wer vertreten darf, steht auf der Seite zur Verhinderungspflege 2026.
Hilfsmittel, Hausnotruf und Umbau der Wohnung
Für Pflegehilfsmittel zahlt die Kasse 2026 bis 42 Euro im Monat, für den Hausnotruf 27,00 Euro netto im Monat und für einen Umbau bis 4.180 Euro.
Die 42 Euro gelten für Verbrauchsmittel wie Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion. Ein Pflegebett gibt es meist leihweise, sonst mit 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro (2026). Den Hausnotruf kann die Kasse bezahlen, wenn jemand allein lebt oder oft lange allein ist; für die Grundversorgung zahlen Sie dann nichts dazu.
Pflegegrad 5 im Pflegeheim: Was zahlt die Pflegekasse, was zahlen Sie?
Bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse im Heim 2.096 Euro im Monat (2026); selbst zahlten Bewohner im 1. Jahr im Schnitt 3.364 Euro (vdek, 01.07.2026).
Ihr Eigenanteil für die Pflege ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Einfach gesagt: Mit Pflegegrad 5 zahlen Sie dafür nicht mehr als mit Pflegegrad 2; die Kasse zahlt 2.096 statt 805 Euro (2026).
Dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, der Anteil für Gebäude und Ausstattung. Die Tabelle zeigt den Bundesdurchschnitt zum 01.07.2026.
Eigenanteil im Pflegeheim, Bundesdurchschnitt (vdek, 01.07.2026)
| Aufenthalt | Selbst zu zahlen im Monat, alles zusammen |
|---|---|
| 1. Jahr | 3.364 € |
| 2. Jahr | 3.051 € |
| 3. Jahr | 2.633 € |
| ab 4. Jahr | 2.111 € |
Für Pflegegrad 2 bis 5 gleich; die Kosten Ihres Heims weichen ab.
Der Betrag sinkt, weil die Kasse einen Teil Ihres Pflege-Eigenanteils übernimmt. Dieser Leistungszuschlag steigt von 15 auf 30, 50 und ab dem 4. Jahr 75 Prozent (§ 43c SGB XI). Wie die Monate zählen, erklärt die Seite Leistungszuschlag im Pflegeheim.
Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen. Vorher muss das Vermögen bis auf 10.000 Euro je volljährige Person, bei Paaren 20.000 Euro, verbraucht sein (2026, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII mit Verordnung). Kinder zahlen 2026 nur Unterhalt, wenn ihr Gesamteinkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Die Tabelle zeigt drei Sonderfälle.
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| Das Heim fordert zur Höherstufung auf | Stellen Sie trotz schriftlicher Aufforderung keinen Antrag, darf das Heim ab dem 1. Tag des 2. Monats danach vorläufig den höheren Satz berechnen. Bestätigt der Medizinische Dienst den höheren Grad nicht, zahlt das Heim mit mindestens 5 % Zinsen zurück (§ 87a Abs. 2 SGB XI). Ihr Eigenanteil für die Pflege bleibt bei Pflegegrad 2 bis 5 gleich. |
| Tod im Heim | Die Zahlungspflicht endet am Todestag, für Sie wie für die Pflegekasse (§ 87a Abs. 1 Satz 2 SGB XI). |
| Stationäres Hospiz für die letzte Lebensphase | Der Gast zahlt 0 €. Die Kassen tragen 95 % des Tagessatzes, mindestens 355,95 € je Tag (2026, § 39a Abs. 1 SGB V). |
Eigenanteile nach Bundesland zeigt die Seite zu den Pflegeheim-Kosten 2026.
Wie bekommt man Pflegegrad 5? Erstantrag oder Höherstufung
Pflegegrad 5 gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse; wer schon einen Pflegegrad hat, stellt einen Antrag auf Höherstufung, also auf einen höheren Grad.
Für den ersten Antrag genügt ein Anruf; das Formular kommt danach. Geld gibt es ab dem Antragstag. Bestand der Bedarf schon in einem früheren Monat, zahlt die Kasse ab dem 1. des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI).
Rechenbeispiel
Hilfebedarf für Pflegegrad 5 ab 1. März; 990 Euro im Monat sind 33,00 Euro je Tag (2026, eigene Rechnung).
| Anruf bei der Pflegekasse | Pflegegeld ab | Was fehlt (2026) |
|---|---|---|
| 1. März | 1. März | nichts |
| 11. März | 11. März | 10 Tage × 33,00 € = 330 € |
| 2. April | 1. April | der ganze März: 990 € |
Die Tabelle zeigt die Fristen für Begutachtung und Entscheidung.
| Fall | Frist (2026) | Grundlage |
|---|---|---|
| Normalfall | Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen, etwa fünf Wochen; sonst zahlt die Kasse 70 € je angefangene Woche | § 18c SGB XI |
| Krankenhaus, Reha, Hospiz oder Palliativversorgung zu Hause | Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag nach Eingang des Antrags, wenn die weitere Versorgung zu sichern ist | § 18a Abs. 5 bis 7 SGB XI |
| Zu Hause, Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt | Begutachtung binnen 10 Arbeitstagen | § 18a Abs. 5 bis 7 SGB XI |
Wie Sie den Pflegegrad beantragen, zeigt die Seite Pflegegrad beantragen. Antrag noch 2026? Siehe Kasten oben.
Bei einer Höherstufung helfen drei Schritte.
- Belegen Sie, seit wann mehr Hilfe nötig ist, etwa mit Arztbriefen oder einem Pflegetagebuch.
- Stellen Sie den Antrag, bei der DAK mit Formular 955-032, bei der IKK classic gibt es das Formular nur online; ein Anruf genügt aber auch dort als Antrag. Einen Hausbesuch statt Telefon oder Video können Sie verlangen (§ 142a Abs. 4 SGB XI).
- Prüfen Sie im Bescheid, der schriftlichen Entscheidung, den Beginn. Der höhere Grad soll ab der Verschlechterung gelten, auch vor dem Antragsmonat (§ 48 Abs. 1 SGB X).
2025 hatten 72 Prozent der Anträge von Pflegegrad 4 auf 5 Erfolg (Medizinischer Dienst Bund); das ist kein Versprechen. Über alle Grade endete nur 1 Prozent der Höherstufungen niedriger. Wer die Begutachtung verweigert, verliert den bisherigen Grad nicht.
Rechenbeispiel
Verschlechterung am 01.07.2026, Antrag am 17.09.2026. Mit Rückwirkung gibt es auch für Juli und August den höheren Betrag: 2 × 190 = 380 Euro mehr (2026, eigene Rechnung).
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich und kostenfrei Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Die Tabelle zeigt die Regeln.
| Punkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Bekanntgabe | Der Bescheid gilt am 4. Tag nach dem Absenden als bekannt gegeben. Beispiel: abgeschickt am Donnerstag, 5. November 2026, bekannt gegeben am 9. November, Widerspruch bis 9. Dezember 2026 | § 37 Abs. 2 SGB X |
| Neue Prüfung | ein bisher nicht beteiligter Gutachter, in der Wohnung, nicht am Telefon | § 142a Abs. 2 SGB XI |
| Belehrung über den Widerspruch fehlt im Bescheid | Frist 1 Jahr | § 66 Abs. 2 SGG |
| Frist verpasst | Überprüfungsantrag, Nachzahlung bis 4 Jahre | § 44 SGB X |
Frist, Begründung und Musterbrief stehen auf der Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Was sich 2027 ändern soll
Stand 16.10.2026: geplant (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026), Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesrat-Drucksache 587/26. Nicht beschlossen. Der Bundesrat berät am 20.11.2026, möglicher Abschluss am 18.12.2026.
Für Pflegegrad 5 sieht der Entwurf drei Regeln vor.
- Wer Pflegegrad 5 hat, soll ihn nicht allein wegen der geplanten Regeln verlieren (§ 142b Abs. 2 SGB XI-E).
- Die Grenze soll bei 90 Punkten bleiben. Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltag und Kontakte sollen aber strenger umgerechnet werden (Module 1, 4, 6; Anlage 2 SGB XI-E).
- Vom 01.01. bis 30.04.2027 soll die Frist von 25 Arbeitstagen nicht gelten, außer bei besonders dringlichem Entscheidungsbedarf (§ 142b Abs. 3 SGB XI-E).
Die geplanten Beträge zeigt die Tabelle.
| Leistung | 2026 | laut Entwurf |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € im Monat | „Entlastungsbudget“, 1.080 € im Monat |
| Pflegedienst | bis 2.299 € im Monat | bis 2.530 € im Monat |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 € im Monat | sollen entfallen |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat | „Sozialraumbudget“, bis 175 € im Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 € im Jahr | „Überbrückungsbudget“, bis 2.285 € im Jahr, nur für Notfälle und Kurzzeitpflege |
| Tagespflege, Heim | 2.085 € und 2.096 € im Monat | unverändert |
Pflegegrad 5 in Euro: 2026 und laut Entwurf (eigene Rechnung auf Basis des Entwurfs)
| Posten | 2026 | laut Entwurf |
|---|---|---|
| Pflegegeld plus Pflegehilfsmittel im Monat | 990 € + 42 € = 1.032 € | 1.080 € (48 € mehr) |
| Alle Töpfe bei Pflege durch Angehörige im Jahr | 17.495 € | 17.345 € (150 € weniger) |
| Höherstufungsantrag erst nach dem 31.12.2026 (geplanter Stichtag): 38 Einzelpunkte Selbstversorgung (volle 40 Punkte laut Entwurf erst ab 40 statt 37 Einzelpunkten), andere Bereiche 50 Punkte (übrige Bereiche unverändert, z. B. Mobilität und Alltag in der höchsten Stufe) | 90 Punkte, Pflegegrad 5 | 80 Punkte, Pflegegrad 4; 190 € weniger Pflegegeld im Monat (2026er Beträge) |
Bis das Gesetz verkündet ist und in Kraft tritt, gilt alles oben auf dieser Seite. Wir aktualisieren diese Seite am 20.11. und 18.12.2026.
Mehr: Pflegegrad-Reform 2027 und alle Pläne unter Pflegereform 2027 (PNOG).
Was steht Ihnen und Ihren Angehörigen bei Pflegegrad 5 außerdem zu?
Pflegegrad 5 bringt auch außerhalb der Pflegekasse Vorteile: bei Rente, Steuer und Krankenkasse.
Wer knapp unter 90 Punkten liegt, hat Pflegegrad 4 (2026: 800 Euro Pflegegeld); mehr unter Pflegegrad 4.
Berufstätige können im akuten Pflegefall bis zu 10 Arbeitstage freinehmen, mit Pflegeunterstützungsgeld bis 135,63 Euro je Arbeitstag (2026, § 44a Abs. 3 SGB XI).
Alle Ansprüche für pflegende Angehörige bündelt die Übersichtsseite Pflegende Angehörige 2026.
Rentenpunkte für die Pflegeperson bei Pflegegrad 5
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 pflegt, kann 2026 bis 735,63 Euro Rentenbeiträge im Monat von der Pflegekasse bekommen.
Drei Voraussetzungen gelten (§ 44 SGB XI).
- Sie pflegen mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen.
- Sie arbeiten daneben höchstens 30 Stunden.
- Sie beziehen keine volle Altersrente nach der Regelaltersgrenze (§ 5 Abs. 4 SGB VI); eine Teilrente schadet nicht.
Einen Antrag brauchen Sie nicht, aber ohne den ausgefüllten Fragebogen der Kasse gibt es keine Beiträge. Die Tabelle zeigt Beitrag und spätere Rente.
| Versorgung bei Pflegegrad 5 | Rentenbeitrag im Monat | Monatsrente je volles Pflegejahr |
|---|---|---|
| nur Pflegegeld | 735,63 € | rund 38,85 € |
| Kombinationsleistung | 625,29 € | rund 33,02 € |
| nur Pflegedienst (Sachleistung) | 514,94 € | rund 27,20 € |
Werte 2026, § 166 Abs. 2 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung.
Die Tabelle für alle Pflegegrade steht auf der Seite Rentenpunkte für pflegende Angehörige.
Steuer: 1.800 Euro Pflege-Pauschbetrag und 7.400 Euro Behinderten-Pauschbetrag (2026)
Bei Pflegegrad 5 kommen 2026 zwei Pauschbeträge in Frage: 7.400 Euro für den gepflegten Menschen und 1.800 Euro für die Person, die pflegt, wenn sie dafür kein Geld bekommt (§ 33b Abs. 6 EStG).
Ein Pauschbetrag wird ohne Belege abgezogen. Die Tabelle zeigt, wer was bekommt.
| Wer | Betrag 2026 | Was gilt |
|---|---|---|
| Mensch mit Pflegegrad 5 | 7.400 € Behinderten-Pauschbetrag | Pflegegrad 4 oder 5 steht dem Merkzeichen H („hilflos“, Vermerk im Schwerbehindertenausweis für Menschen, die ständig Hilfe brauchen) gleich; Nachweis ist der Pflegegrad-Bescheid (§ 33b Abs. 3 EStG, § 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV) |
| Pflegende Person | 1.800 € Pflege-Pauschbetrag | entfällt in der Regel, wenn sie für die Pflege Geld bekommt, etwa weitergegebenes Pflegegeld (§ 33b Abs. 6 EStG) |
Wie Sie den Pflege-Pauschbetrag eintragen, zeigt eine eigene Seite.
Alle Beträge nach Grad der Behinderung zeigt die Seite zum Behinderten-Pauschbetrag.
Krankenkasse: Fahrten zum Arzt und Zuzahlungen
Bei Pflegegrad 5 gilt eine ärztlich verordnete Fahrt zur ambulanten Behandlung, etwa in der Praxis, als genehmigt (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
Das gilt für Taxi und Mietwagen, nicht für den Krankentransportwagen. Je Fahrt zahlen Sie 2026 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Mehr: Fahrkosten zum Arzt.
Pflegegrad 5 gilt als Merkmal einer schweren chronischen Krankheit (Chroniker-Richtlinie); nach einem Jahr nimmt die Kasse die Dauerbehandlung an. Dann kann die Belastungsgrenze, die Höchstsumme der Zuzahlungen, 1 statt 2 Prozent der Bruttoeinnahmen betragen (§ 62 SGB V).
Wie Sie die Belastungsgrenze berechnen, zeigt die Seite zur Zuzahlungsbefreiung 2026.
Weitere Fragen zu Pflegegrad 5
Gibt es Pflegestufe 5 oder Pflegegrad 6?
Nein. Es gibt fünf Pflegegrade; Pflegegrad 5 ist der höchste. Wer „Pflegestufe 4 und 5“ vergleicht, meint meist Pflegegrad 4 (ab 70 Punkten) und 5 (ab 90 Punkten). Pflegegrad 5 bringt 190 Euro mehr Pflegegeld im Monat als Pflegegrad 4 (2026).
Welcher Pflegegrad gilt bei Bettlägerigkeit?
Einen festen Pflegegrad für Bettlägerigkeit gibt es nicht; es zählen die Punkte. Wer das Bett kaum verlässt, hat meist viele Punkte bei Mobilität und Selbstversorgung; Frau M. oben kommt auf 95.
Wie viele Stunden Pflege bedeutet Pflegegrad 5?
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Seit 2017 misst die Begutachtung in Punkten, wie selbständig jemand ist, nicht in Minuten. Auch ein Bedarf „rund um die Uhr“ ist kein Merkmal im Gesetz.
Kann man mit Pflegegrad 5 allein leben?
Ja. Pflegegeld setzt nicht voraus, dass jemand mit im Haushalt lebt, wohl aber, dass die Pflege sichergestellt ist (§ 37 Abs. 1 SGB XI); sonst hilft ein Pflegedienst. Für allein Lebende kann die Kasse einen Hausnotruf bezahlen.
Kann Pflegegrad 5 wieder herabgestuft werden?
Nur wenn sich der Zustand wesentlich bessert, und nur für die Zukunft (§ 48 Abs. 1 SGB X). Vorher muss die Kasse Sie Stellung nehmen lassen (§ 24 SGB X). Nach einem Widerspruch gilt bis zur Entscheidung der alte Grad weiter (§ 86a SGG). Wer 2017 übergeleitet wurde, hat Bestandsschutz (§ 140 Abs. 3 SGB XI). Mehr: Herabstufung des Pflegegrads.
Was gilt bei Pflegegrad 5 für Privatversicherte und Beamte?
Privat Versicherte bekommen gleichwertige Leistungen; die Begutachtung macht der Dienst Medicproof. Bei Streit gibt es keinen Widerspruch, sondern die Klage beim Sozialgericht (Bundessozialgericht, B 3 P 8/22 R). Bei gesetzlich versicherten Beamten zahlen Pflegekasse und Beihilfe je die Hälfte, beim Pflegegeld je 495 Euro (2026). Mehr: Pflegegrad für Privatversicherte.
Nächster Schritt
Prüfen Sie im Anspruchs-Check in rund zwei Minuten, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 5 außerdem zustehen könnten. Braucht jemand mit Pflegegrad 4 dauerhaft mehr Hilfe, lesen Sie weiter bei Höherstufung beantragen. Alle Pflegegrade 1 bis 5 im Vergleich, mit Punkten und Leistungen, zeigt die Übersicht.
Quellen und Stand
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Ansprüche entscheidet die zuständige Stelle.
- § 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI: Einzelpunkte der Module
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik (gewichtete Punkte)
- § 18c SGB XI: Entscheidung über den Antrag, Fristen
- § 28 SGB XI: Leistungsarten, Grundsätze
- § 30 SGB XI: Dynamisierung
- § 33 SGB XI: Leistungsvoraussetzungen
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege
- § 43c SGB XI: Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
- § 44 SGB XI: Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- § 45f SGB XI: Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- § 84 SGB XI: Bemessungsgrundsätze (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil)
- § 140 SGB XI: Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade
- § 37 SGB XI in der Fassung bis 31.12.2016 (Pflegegeld Pflegestufe III)
- § 166 SGB VI: Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (Pflegepersonen)
- § 60 SGB V: Fahrkosten
- § 61 SGB V: Zuzahlungen
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze
- § 24 SGB X: Anhörung Beteiligter
- § 37 SGB X: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 48 SGB X: Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 84 SGG: Widerspruchsfrist
- § 86a SGG: Aufschiebende Wirkung
- § 94 SGB XII: Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 33b EStG: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 65 EStDV: Nachweis der Behinderung (Gleichstellung Pflegegrad 4 und 5 mit Merkzeichen H)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 05.03.2026, B 3 P 5/24 R (besondere Bedarfskonstellation)
- Bundessozialgericht, Urteil vom 22.02.2024, B 3 P 8/22 R (private Pflegeversicherung)
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege, gültig ab 01.10.2026
- Medizinischer Dienst Bund: Report Pflegebedürftigkeit 2026 (Pressemitteilung vom 15.07.2026)
- Medizinischer Dienst Bund: Report Pflege 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden, 31.12.2025
- Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 02.04.2026
- GKV-Spitzenverband: Bericht nach § 7a Abs. 9 SGB XI (Juni 2026, Beratungsbesuche 2024)
- GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Vertrag AC/TK 19/00/452 (Vergütung seit 01.04.2026)
- AOK Bayern und Bayerisches Rotes Kreuz: Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI, gültig ab 01.01.2025
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rente für Pflegepersonen (Broschüre)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Chroniker-Richtlinie
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: PraxisInfo Krankenbeförderung (Krankentransport-Richtlinie § 8 Abs. 6)
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 371 (Beratungsbesuch halbjährlich seit 01.01.2026)
- Bundesrat-Drucksache 587/26: Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
- Bundesministerium für Gesundheit: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026
- § 18a SGB XI: Begutachtung, Fristen für die Begutachtung (Eilbegutachtung)
- § 34 SGB XI: Ruhen der Leistungsansprüche (Pflegegeld bei Krankenhaus und Reha)
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 87a SGB XI: Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
- § 142a SGB XI: Begutachtung per Telefon oder Video, Vorrang des Hausbesuchs
- § 39a SGB V: Stationäre und ambulante Hospizleistungen
- § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit (Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze)
- § 44 SGB X: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungsantrag)
- § 66 SGG: Rechtsbehelfsbelehrung
- § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen
- DAK-Gesundheit: Alle Pflegeanträge auf einen Blick (Formular 955-032 Höherstufung)
- IKK classic: Pflegeleistung beantragen (Online-Anträge)